Fragen zum auswandern

Diskutiere Fragen zum auswandern im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Bei den genannten 1.500.-€ immer den Wechselkurs beachten!!! Zur Zeit 1.500.-€ = 57.900.-THB Also wär zur Zeit ein monatliches Einkommen von...
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Bei den genannten 1.500.-€ immer den Wechselkurs beachten!!!

Zur Zeit 1.500.-€ = 57.900.-THB Also wär zur Zeit ein monatliches Einkommen von ca. 1,668.-€ nötig um auf 65.000.-THB zu kommen!

Gruß
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crazygreg44

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Falsch!

Entweder 800,000 Baht auf dem Konto oder eine monatl. Rente von 65,000 Baht oder eine Kombination aus beidem.

Wenn Sie von dir beides wollen hast du wohl was falsch gemacht und jemand hat was gegen dich!

Zitat:
Aus diesem wird verlangt, dass der Antragssteller über ein nachweisebares Vermögen bzw. Einkünfte von mindestens jährlich 800,000 THB verfügt. Dieser Nachweis kann wie folgt erfolgen.

– Drei Monate vor Antragsstellung befinden sich auf einem thailändischen Bankkonto ein Guthaben von 800.000 Baht. Diese 800,000 THB müssen drei Monate vor Antragsstellung ständig vorhanden sein,

(falsch! ZWEI Monate!! @crazygreg44 )

können aber, sobald das Visum ausgestellt wurde angetastet werden. Man muss in diesem Fall lediglich darauf achten, dass dieser Betrag 3 Monate vor Ablauf des Retirement Visum wieder aufgefüllt wird.

– Eine weitere Möglichkeit, die finanziellen Voraussetzungen für das Rentnervisum zu erfüllen ist der Nachweis, dass man über ein monatliches Einkommen von mindestens 65,000 THB, also etwa 1,500 EUR verfügt. Dieser Nachweis kann in Form von Rentenbescheinigungen, Zinseinkünften, Einkünften aus Verpachtungen etc. erbracht werden.

– Schließlich ist ein Nachweis, dass man seinen Lebensunterhalt in Thailand eigenständig erwirtschaften kann auch aus einer Kombination von Guthaben auf dem Bankkonto und laufendem Einkommen möglich, solange diese in der Summe nicht weniger als 800,000 Baht ergeben.

Quelle:
Rentnervisum | Deutsche Rechtsanwaltskanzlei In Thailand
stimmt, BIS AUF dass bei ERSTANTRAG das Geld nur ZWEI Monate auf dem Konto "gereift" sein muss, und nicht wie Du schreibst, DREI

Erst ab der ersten Verlängerung (extension of stay) auf ein weiteres Jahr muss die nötige Geldsumme DREI Monate vorhanden sein
 
xander1977

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22. Question : What is the required age of the alien wisthing to stay in Thailand with the reason of Retirement?


Answer : For reasons to stay of Retirement, the alien must be 50 year of age or older and must have been granted a Non-Immigrant visa, firstly. More over, the said alien must have evidences to verify his/her financial status of not less than 65,000 Baht per month or 800,000 Baht per year. Evidences showing financial support are as follows;
1. In case of having money in the bank account (Saving/Fix deposit) of any bank located in Thailand.
- The updated bank passbook on the date of application submission showing money in the account of not less than 800,000 Baht which has been deposited and consecutively held of such amount for 3 months. ( Except the first application for this reason, that such amount should be deposited and held for 60 days)
- Letter from the bank certified the current account in the bank of not less than 800,000 Baht; or
2.2 In case of having any other income from abroad such as pension, social welfare
- Letter from the applicant’s Embassy or consulate in Thailand verifying their pension or other income of the applicant which must not be less than 65,000 Baht per month. Or;
2.3 In case of a combination of having money in the bank account and income from pension, with total amount of not less than 800,000 Baht per year, the required documents are the same as mentioned in 2.1and 2.2

Quelle:
Immigration Division 1
 
xander1977

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und nicht wie Du schreibst, DREI
Ich schreibe das nicht, dass schreibt ein Anwalt.


stimmt, BIS AUF dass bei ERSTANTRAG das Geld nur ZWEI Monate auf dem Konto "gereift" sein muss
Falsch! Auch bei Erstantrag 3 Monate!

Und mal so ganz nebenbei, beim Erstantrag müssen es auch keine 800,000 Baht sein... und das schreib auch nicht ich, sondern das thail. Konsulat in München ;-)

Mindestalter 50 Jahre: Kopie vom Einkommensbescheid oder Rentenbescheid (mind. 1.200 € / Monat)
oder
Vorlage eines Vermögensnachweises (mind. 5.000 €) z.B. Kontoauszug der letzten 3 Monate.

Quelle:
http://www.thaikonsulatmuenchen.de/sites/default/files/file_attach/Merkblatt.pdf

Komischerweise schreiben auch die 3 Monate...
 
crazygreg44

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nee, die schreiben schon richtig auch von zwei Monaten! ( Except the first application for this reason, that such amount should be deposited and held for 60 days)


Erstantrag : ZWEI Monate

die Wortwahl dieses Anwalts ist etwas "verunglückt"!! Es müssen nicht 800K "auf dem Konto sein" sondern:

Es müssen MINDESTENS 800,000 THB sein, und dieser Betrag darf ZWEI MONATE vor Erstantrag NICHT unterschritten werden.

Man sollte also schon etwas mehr aufs Konto deponieren, damit der Betrag bei Abzügen von Gebühren nicht unterschritten wird.

FOLGEANTRÄGE: Drei Monate lang VOR Antrag auf Verlängerung dürfen die 800.000 nicht unterschritten werden


.
. . . . die Seite der Immigration welche Du verlinkt hast, benutzt die richtige und korrekte Wortwahl:
"800.000 must be deposited and held" ( "angelegt und gehalten werden" bzw "nicht unterschritten werden")
 
xander1977

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Aber mit Touristenvisa kann ich kein Konto eröffnen.
Wie schon mehrfach von mir geschrieben: das Headquater der BangkokBank in Silom gibt definitiv einen saving account mit Tourist visa aus!!!

Quelle spare ich mir, habe ich schon mehrfach gepostet, kann auch aud deren Homepage nachgelesen werden
 
xander1977

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nee, die schreiben schon richtig auch von zwei Monaten! ( Except the first application for this reason, that such amount should be deposited and held for 60 days)


Erstantrag : ZWEI Monate
Ja, steht in der Immigration so drin, warum will dann das Kosulat in Deutschland 3 Monate sehen?


@ReinerS: kontaktiere am Besten das dir nächste Kosulat, was sie haben wollen... gemäß Konsulat 3 Monate (was auch mein Kenntnisstand ist), laut Immigration 2 Monate (wobei es nicht das erst Mal wäre, dass sich thail. Behörden untereinnander nicht einig sind!).

Lieber den sicheren Weg gehen und das Geld 3 Monate parken... ich bin hier raus.... 1 Monat hin oder her ist eigenltich egal ;-)
 
Nokgeo

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bzgl. 2 oder 3 Monate..
nur mal von der Logic her... nach ERSTEINREISE in TH.
..wie sollen denn die 3 Monate zeitlich funzen ?
wenn noch gar kein Kto. eröffnet wurde ?
Ansonsten..
denke so, wie das C.G. alles schrieb, ist das schon ok.
 
crazygreg44

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Wie schon mehrfach von mir geschrieben: das Headquater der BangkokBank in Silom gibt definitiv einen saving account mit Tourist visa aus!!!

Quelle spare ich mir, habe ich schon mehrfach gepostet, kann auch aud deren Homepage nachgelesen werden
sorry habe ich übersehen, hätte aus dem Text gelöscht gehört. Ja, es geht mit Tourist Visa. Das beste Beispiel dafür bin ja ich selbst! Hat ja auch geklappt bei mir, 2 Banken haben abgelehnt, die dritte hat's akzeptiert.
 
crazygreg44

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Ja, steht in der Immigration so drin, warum will dann das Kosulat in Deutschland 3 Monate sehen?
ganz einfach, weil das Konsulat SCHLAMPIG arbeitet und sich keine Mühe gibt ihre Fehler zu korrigieren

Wenn Du meinen Post Nr 8 liest, ich habe mich ja auch darüber mokiert, dass man auf deutschen Konsulat-Seiten die Sache so formuliert als müsste man die 800,000 THB (im Gegenwert von Euros??) schon in Deutschland nachweisen. Die raffen es einfach nicht und versagen bei der korrekten Übersetzung und Wortwahl
 
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Ja, steht in der Immigration so drin, warum will dann das Kosulat in Deutschland 3 Monate sehen?
Da muss noch eine Sache richtig gestellt werden. Ein Konsulat oder auch die Botschaft in Deutschland stellt lediglich das Visum selbst aus. Die haben da ihre eigenen Anforderungen.

Für die Jahresverlängerung (auf Grund dieses Visums) ist einzig und allein die Immigration in Thailand zuständig! Da gelten dann deren Bedingungen mit 800 respektive 400 kB und entsprechenden Vorhaltezeiten.

Es muss also unterschieden werden, ob über die Anforderungen für die Ausstellung des Visums in Deutschland oder über die Anforderungen über die Ausstellung einer Jahresverlängerung in Thailand geschrieben wird!
 
crazygreg44

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Da muss noch eine Sache richtig gestellt werden. Ein Konsulat oder auch die Botschaft in Deutschland stellt lediglich das Visum selbst aus. Die haben da ihre eigenen Anforderungen.

Für die Jahresverlängerung (auf Grund dieses Visums) ist einzig und allein die Immigration in Thailand zuständig! Da gelten dann deren Bedingungen mit 800 respektive 400 kB und entsprechenden Vorhaltezeiten.

Es muss also unterschieden werden, ob über die Anforderungen für die Ausstellung des Visums in Deutschland oder über die Anforderungen über die Ausstellung einer Jahresverlängerung in Thailand geschrieben wird!

Das finde ich sehr witzig!! Das ist jetzt völlig aus dem Ruder gelaufen, und jetzt machst Du das noch schlimmer!

Auch ein deutsches Konsulat muss sich an die Bestimmungen der thailändischen Immigrationsbehörde halten. Und wenn deren Bestimmungen sagen, dass beim erstmaligen Beantragen eines Jahresaufenthalts in Thailand aufgrund "retirement" die hinterlegte Summe von mindestens 800,000 THB mindestens 2 Monate auf dem Konto gelegen sein muss am Tag der Antragstellung, dann ist das so und das Konsulat kann gar nichts daran ändern und einfach schreiben, nee, drei Monate.

Das ist SCHLICHTWEG FALSCH was die da schreiben, und falls sie darauf bestehen würden, würde ich dieses Konsulat nie mehr betreten und ginge ich aufs Honorarkonsulat Frankfurt oder auf die thailändische Botschaft Berlin, dort sieht man die Sache korrekt.

Im übrigen muss zur und bei der Antragstellung für ein Non-Imm-OA in Deutschland noch kein Geld auf einem thailändischen Konto hinterlegt sein! Nach Einreise hat man 90 Tage Zeit, dieses Visum zu einer Extension of Stay umzuwandeln. Und wer es schafft, innerhalb des ersten Monats nach Einreise ein Konto zu eröffnen und die verlangte Geldsumme darauf einzuzahlen oder zu überweisen, dem bleiben genau diese ZWEI Monate, um die erforderliche Bestimmung einzuhalten!

Das deutsche Konsulat hat mit der Hinterlegung der 800,000 THB auf einer thailändischen Bank in Wahrheit gar nichts zu tun! Es ist KEINE Voraussetzung zur Ausstellung eines Non-Imm-OA Visas!

Was sie prüfen können, ist der finanzielle Hintergrund des Antragsstellers. Ähnlich wie beim Antrag zum neuen 6-Monate Touristvisum muss eine bestimmte Summe in Deutschland nachgewiesen werden um sicher zu stellen, dass der Antragsteller über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um in sein Abenteuer "Thailand" zu starten.

Sie haben das schlichtweg falsch interpretiert und eigenmächtig ausgelegt, über das Ziel geschossen. Man kann den Fehler gerne auf der thailändischen Botschaft oder dem Honorarkonsulat Frankfurt und Essen korrigieren, denn diese machen das richtig.
 
MadMac

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Ihr redet irgendwie aneinander vorbei. Fuer ein Visum brauchst Du die Summen nicht, Ermessensspielraum. Eine Extension of Stay kann wiederum nicht im Ausland ausgestellt werden. Also?
 
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ganz einfach, weil das Konsulat SCHLAMPIG arbeitet und sich keine Mühe gibt ihre Fehler zu korrigieren

Wenn Du meinen Post Nr 8 liest, ich habe mich ja auch darüber mokiert, dass man auf deutschen Konsulat-Seiten die Sache so formuliert als müsste man die 800,000 THB (im Gegenwert von Euros??) schon in Deutschland nachweisen. Die raffen es einfach nicht und versagen bei der korrekten Übersetzung und Wortwahl
Also auf der von mir verlinkten Seite wollen die "nur" 5,000 EUR sehen... und dennoch, egal was die Immigration schreibt, ausschlaggebend bei der Ersterteilung ist das, was die Konsulate sehen wollen. Da interessiert die Immigration niemanden ;-)

Im übrigen muss zur und bei der Antragstellung für ein Non-Imm-OA in Deutschland noch kein Geld auf einem thailändischen Konto hinterlegt sein! Nach Einreise hat man 90 Tage Zeit, dieses Visum zu einer Extension of Stay umzuwandeln. Und wer es schafft, innerhalb des ersten Monats nach Einreise ein Konto zu eröffnen und die verlangte Geldsumme darauf einzuzahlen oder zu überweisen, dem bleiben genau diese ZWEI Monate, um die erforderliche Bestimmung einzuhalten!
Da hast du vollkommen Recht, das ist "nur" ein nicetohave
 
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Das ist SCHLICHTWEG FALSCH was die da schreiben, und falls sie darauf bestehen würden, würde ich dieses Konsulat nie mehr betreten und ginge ich aufs Honorarkonsulat Frankfurt oder auf die thailändische Botschaft Berlin, dort sieht man die Sache korrekt.
Mach mal bitte eine Quellenangabe, ich finde nicht's was deine Aussage bestätigt! Es gibt nur das:

2. Required Documents

- Passport with validity of not less than 18 months.

- 3 copies of completed visa application forms.

- 3 passport-sized photos (4 x 6 cm) of the applicant taken within the past six

months.

- A personal data form.

- A copy of bank statement showing a deposit of the amount equal to and not less than 800,000 Baht or an income certificate (an original copy) with a monthly income of not less than 65,000 Baht, or a deposit account plus a monthly income totalling not less than 800,000 Baht.

- In the case of submitting a bank statement, a letter of guarantee from the bank (an original copy) is required.

- A letter of verification issued from the country of his or her nationality or residence stating that the applicant has no criminal record (verification shall be valid for not more than three months and should be notarised by notary organs or the applicant’s diplomatic or consular mission).

- A medical certificate issued from the country where the application is submitted, showing no prohibitive diseases as indicated in the Ministerial Regulation No.14 (B.E. 2535) (certificate shall be valid for not more than three months and should be notarised by notary organs or the applicant’s diplomatic or consular mission).

- In the case where the accompanying spouse is not eligible to apply for the Category ‘O-A’ (Long Stay) visa, he or she will be considered for temporary stay under Category ‘O’ visa. A marriage certificate must be provided as evidence and should be notarised by notary organs or by the applicant’s diplomatic or consular mission.

Quelle: Thailand Visa Information : Non-Immigrant Visa "O-A" (Long Stay) - Ministry of Foreign Affairs, Kingdom of Thailand

...und da steht gar nicht's von wieviel Monate das Geld liegen muss...
 
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Das ist zumindest merkwuerdig. Hier hat wohl wieder jemand verwuerfelt. Wie soll man einen Deposit in TH haben, wenn man da erst hin will. Chicken&Egg, geht nicht, aber auch nicht weiter verwunderlich in diesem Land.

Fuer ein Visum haben die Botschaften/Konsulate Ermessensspielraum. Die 400 oder 800k muss man dann bei Erstbeantragung der Extension fuer 2 Monate nachweisen.
 
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Sued-Isaan
ich stelle selbst auf dieser verlinkten Seite widersprüchliche Angaben fest, die von der tatsächlichen Vorgehensweise abweichen !!

NOCHMAL: es handelt sich um sprachliche Verwirrung!

Beim Antragstellen des Non-Imm-OA in Deutschland muss noch kein Konto in Thailand vorliegen!

Beim erstmaligen Antragstellen vor Ablauf der 90 Tage auf eine Verlängerung auf ein Jahr, muss das Geld bereits 2 Monate auf einem thailändischen Konto gelegen haben.

Es KANN also Sinn machen, wenn das Konto bereits eröffnet wurde und man das Geld bereits auf einem vorausgegangenem Aufenthalt in Thailand auf ein bereits dort eröffnetes Konto eingezahlt hatte.

Es sei denn, sie haben die Bestimmungen schon wieder in Ihr "THINGLISH" umgeschrieben, und ganz wie MadMac auch unisono mit mir fest stellt, es ist widersprüchlich!!

Da steht zum Beispiel auch dass ich als deutscher Staatsbürger den Antrag zum Non-Imm-OA auf der Immigration in Chaeng Wattana stellen kann. Man überlege kurz ob das möglich ist anbetrachts der beizubringenden Dokumente! Das ist doch wohl ein Witz. Man kann dort lediglich ein bereits bestehendes (welches?) Visum umwandeln in ein Non-Imm-OA aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nur nach Ermessen der Beamten
 
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Das ist SCHLICHTWEG FALSCH was die da schreiben, und falls sie darauf bestehen würden, würde ich dieses Konsulat nie mehr betreten und ginge ich aufs Honorarkonsulat Frankfurt oder auf die thailändische Botschaft Berlin, dort sieht man die Sache korrekt.
Also ich mutmaße mal, das deine Aussagen veraltet sind, oder du nicht sauber recherchiert hast. Auf der Botschaft in Berlin gilt die gleiche Aussage wie beim Konsulat in München:


Quelle: Wie man ein Visum beantragt

Ich würde sagen, poste mal lieber die Quellen von deinen Angaben, dann können wir weiter reden... bisher war leider alles falsch, was die Zeit und den Betrag der Ersterteilung betrifft...
 
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ich stelle selbst auf dieser Seite widersprüchliche Angaben fest, die von der tatsächlichen Vorgehensweise abweichen !!
Das habe ich schon so oft erlebt, selbst der Konsul aus Frankfurt hat sich schon mal am Telefon verzettelt.
Dennoch gilt für die Ersterteilung das, was die Konsulate wollen, nicht was die Immi will. Bei der Verlängerung bin ich ganz bei dir!

Wobei wir hier eigentlich um Penuts diskutieren.... on 2 oder 3 Monate bei der Ersterteilung (Nachweis von 5,000 EUR) ist schei** egal...
 
MadMac

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Das ist nun aber wieder was komplett Anderes, 5000 Euro sind auf einem deutschen Konto nachzuweisen, nicht Thai. Damit an sich widerspruechlich. Das sind dann auch nur knapp 200kTHB. Also irgendwas stimmt nicht.
 
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