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Frage zur Adoption

Diskutiere Frage zur Adoption im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Moin Moin, ich habe in einem anderen Threat schon mal einen Link zu diesem Thema gefunden,nur kam nix dabei raus,als ich ihn anklickte,weiss...
H

Hamburger

Gast
Moin Moin,

ich habe in einem anderen Threat schon mal einen Link zu diesem Thema gefunden,nur kam nix dabei raus,als ich ihn anklickte,weiss nicht warum.
Es ist so,dass meine Frau nach unserer Hochzeit in Dänemark recht problemlos Visum bekam.Ihre 11 jährige Tochter bekam nur die Ablehnung des Antrages auf Visum,da beide mit Touri Visum einreisten.
Die durchaus nette Beamtin auf dem Ausländeramt erklärte mir den weiteren Werdegang.Ich muss jetzt gegen die Ablehnung auf Visum Einspruch einlegen.Daraufhin dürfte die Tochter dann aus humanitären Gründen bei der Mutter bleiben mit so einer Art Duldung,genauer Aufendhaltsbefugnis.Es darf bei der Mutter bleiben,bis es 18 ist,danach müsste es evtl.Deutschland verlassen,aber was in 7 Jahren ist,da wollte sich auf dem Amt auch niemand festlegen,ich habe von Fällen gehört,wo Kinder durchaus nach dem 18 Geburtstag bleiben durften.Wenn ich sicher gehen will gäbe es 2 Möglichkeiten:
Das Kind müsste noch mal nach Thailand,um mit Familienzusammenführungsvisum :fertig: nochmal einzureisen.
Da müsste wohl die Mutter,meine Frau mit,um Behördenkram zu erledigen.
Da schulpflichtig kämen dann wohl nur Sommerferien in Frage,wo Tickets schön teuer sind,und einen langwirigen Aufendhalt vor Ort bedeuten,nur sind wir im Moment nicht toll bestückt mit Kohle.
Oder:
Ich adoptiere das Kind,es würde dann aber automatisch Deutsche werden.
Als Mutter einer "Deutschen" wäre wohl für meine Frau auch einiges leichter?
Aber ich hörte,da muss man ne ganze Weile warten,bis so was geht.
Wäre ja auch ein toller Trick:
Frau heiraten,Kind adoptieren.Als Mutter eines deutschen Kindes kann die Mutter dann auch ohne 3 Jahre Pflichtehe in Deutschland bleiben.
Wenn man sich nun vorher einigt,das bei einer Scheidung die Frau den zu zahlenden Unterhalt für´s Kind nicht annimmt,wären alle aus dem Schneider.
Aber Spass beiseite,wie wäre denn der Werdegang für eine Adoption?
Und was,wenn das Kind legal noch mal einreist,darf es dann über den 18ten Gebutstag hinaus bleiben?
Denn darum geht es uns ja.
Und jeder,der denkt,wir würden an einen wie oben beschriebenen Schummelkram denken,sei eingeladen,uns in HH-Steilshoop zu besuchen,um sich davon zu überzeugen,das wir noch nicht lange,aber immer länger eine kleine glückliche Familie sind und bleiben möchten.

Schöne Grüsse von der Waterkant,für Landratten:Küste :wink:
 
W

waanjai

Gast
Warum gleich an Adoption denken? Mag ja sein, dass sich das aus ganz anderen Gründen ohnehin entwickelt.... z.B. wegen der Zuneigung der Stieftochter zum Stiefvater o.ä. Dem Kind später zu erzählen, man hätte es adoptiert, um kein separates Kindernachzugsvisum beantragen zu müssen, ist auch nicht jeden Kindes Traum.

Aber warum soll das Organisieren des Nationalen Visums für das Kind von D her so schwierig sein?
1. Benötigt werden Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheinigung (alleiniges Sorgerecht liegt bei der Mutter) in Thai und ins Deutsche übersetzt. Wenn Ihr die Geburtsurkunde bzw. Geburtsortbescheinigung nicht habt, gibt es vielleicht eine Großmutter, die diese besorgen kann. Liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter, wird dies bei erfolgter Scheidung in der Regel im Scheidungsprotokoll stehen; bei unbekannten Vater genügt eine Bescheinigung des Amphoe.

2. Wie Ihr Übersetzungen hier oder in Thailand anfertigen lassen könnt, unterstelle ich als bekannt voraus.

3. Ihr könnt den Antrag auf Kindesnachzug von der website der Dt. Botschaft downloaden, ihn hier in D ausfüllen, hier in D die Unterschriften (Kind und Mutter) beglaubigen lassen und dann den Antrag per UPS zur Botschaft nach Bangkok schicken. Ohne den Original Reisepaß natürlich. Beglaubigte Kopie wird genügen. Ich würd´ das alles nach Möglichkeit beim Ausländeramt durchziehen.

4. Wenn das alles richtig geplant und vor dem nächst fälligen Besuch der Verwandten in Thailand durchgezogen wird, müßt ihr nur an einem Tag morgens den Paß des Kindes zur Botschaft bringen und nachmittags den Paß mit Nationalen Visum, Kindesnachzug abholen.

Nur wegen dieser paar Dinge schon jetzt an die Adoption des Kindes zu denken, hieße "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen" :-)



P.S. Laßt das Wasser nur bis zur Unterkante Unterlippe heran !
 
H

Hamburger

Gast
Ach so.
Die Geburtsurkunde und alleiniges Sorgerechturkunde haben wir schon,auch übersetzt.
Es drehte sich nur um die falsche Form der Einreise mit Tourivisum.
Wenn´s denn so geht,wie Du schreibst,ist es ja gar nicht so schlimm.
So ist es schon zu machen mit dem nächsten Besuch in Thailand.
Aber die Frage,ob das Kind dann auch über 18 Jahre hinaus bleiben kann,ist auch ein Factor,der zu berücksichtigen ist.
Leider bekommt man da keine Zuverlässige Antwort auf irgendeinem Amt,weil das ja erst in 7 Jahren ist.
Aber vielen Dank erstmal für die Info´s.

Klar Deck und holt das Kielschwein ein ;-D
 
W

waanjai

Gast
Hamburger" schrieb:
Aber die Frage, ob das Kind dann auch über 18 Jahre hinaus bleiben kann, ist auch ein Factor, der zu berücksichtigen ist. Leider bekommt man da keine Zuverlässige Antwort auf irgendeinem Amt, weil das ja erst in 7 Jahren ist.
Es könnte sein, dass Du da etwas mißverstanden hast. Rein aus heutiger Sicht gesehen, ergeben sich die Bedingungen, unter denen das dann volljährige Kind ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbt aus den einschlägigen Paragraphen des derzeit gültigen Ausländergesetzes.
Schau Dir doch einmal die Paragraphen 20, 21 und 26 im derzeitig gültigen Ausländergesetz an.

Nun gibt es bereits den 2. Anlauf der Regierung, ein neues Ausländergesetz zu verabschieden. Es soll jetzt "Zuwanderungsgesetz" heißen. Beim ersten Anlauf scheiterte es daran, dass in der Abstimmung im Bundesrat ein Formfehler vorgekommen ist. Darauf hin hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz "kassiert". Auch beim 2. Anlauf bestehen die alten Fronten zwischen Regierung und Opposition wieder. Und deshalb ist unklar, was im Vermittlungsverfahren "hinten ´rauskommt". Da das recht unsicher ist, will natürlich kein Verwaltungsmensch Dir eine Prognose geben, was genau in x Jahren für Deine Stieftochter zutrifft. Du kannst also nur Dich selbst über die verschiedenen Positionen der Parteien zur Thematik informieren. Frau RA Buemlein hat vor einiger Zeit einmal kurz dargestellt, wie es nach den Vorstellungen der Koalition zukünftig aussehen wird: Link. Auch der Ausländerbeirat München hat einmal kurz zusammengestellt, was zukünftig Sache sein soll. Siehe hier.

In den meisten Fällen der deutsch-thailändischen Ehen mit thailändischen Stiefkindern des deutschen Staatsbürgers stellen sich allerdings für das Kind die ausländerrechtlichen Fragen nach einiger Zeit überhaupt nicht mehr. Warum? Na, weil die Kinder zur Schule gehen, bald besser Deutsch als Thai können und zudem auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und bekommen. Dann ist der ganze Spuk mit den Aufenthaltstiteln vorbei. Deutsche brauchen keine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland. Ende aus. Schiff ahoi. :-)
 
H

Hamburger

Gast
Oha,ist ja ne Menge zu lesen.
Wenn ich das jetzt so richtig verstehe,kann das Kind,wenn es denn nochmal kurz ausreist,um mit regulärem Visum wieder einzureisen,nach 5 Jahren,Deutschkenntnissse Pipapo,vorausgesetzt sowiso in Deutschland bleiben,sofern es nicht gerade vom Sozi lebt.
Auf jeden Fall sehr gute Info.

Vielen Dank

Mast und Schottbruch
 
Thema:

Frage zur Adoption

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