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Frage zu EU Führerschein und Thai International

Diskutiere Frage zu EU Führerschein und Thai International im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; hallo vielleicht kann mir einer was dazu sagen mein scheiss fuehrschein (EU fuehrerschein ) ist mal wieder abgelaufen ,alle 5 jahre hatte zwar...
F

funnygirlx

Gast
hallo
vielleicht kann mir einer was dazu sagen

mein scheiss fuehrschein (EU fuehrerschein ) ist mal wieder abgelaufen ,alle 5 jahre
hatte zwar unbefristeten deustchen musste denn aber vor ueber 30 jahren abgeben und kann auch keinen DE fuehrerschein mehr bekommeen ohne wohnsitz
der kakfuehrerschein , laeuft alle 5 jahre aus.
probelm im oktober fliege ich nach europa , ja dann verlaengere ich das teil,leider brauch die bloede behoerde ca 3monate fuer einen neuen zuzusenden , dazwischen bekomme ich nur ein zettel, langt national aber sicher nicht umein auto zu mieten.

so jetzt wuerde ich schnell einen thai internationalmachen der gilt ja fuer D/CH/A/IT richtig ????

frage die oberschlauen bullen akzeptieren die denn ? ein wohnsitz habe ich pro forma noch angemeldet in der Eu (nicht in DE) damit meine thai ,ihre aufenthaltsgenehmigung behalten kann..oderhaben die ein problem wenn sie an einer grenze oder so in den computer schauen ??

manchmal habe ich schon gar keine lust mehr in den urlaub nach europa zu fliegen wegen dem ganzen buerokratischen scheiss ,muss aber , weilim januar laeuft meienr thai ihre Ae aus..und dann bekommt sie die dauer AE , nur deswegen. da will ich die final beantragen ..und darf dann nochmal fliegen 3monate spaeter zumabholen .
eigentlich brauchen wir sie nicht,aber immer visas zu beantragen ist noch laestiger ,und wer weiss vielelicht duerfen bald nur noch moslems rein..und keine thais mehr wer weiss was die sich an huerden noch einfallen lassen, und falls wir die mal neu braeuchten..noch mehr dreck noetig ist

aber darum geht es nicht..ok die frage zum fuehrerschein

danke
 
C

croc

Gast
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb
der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber auslän-
discher Fahrerlaubnisse aus Staaten, die
nicht
zur Europäischen Union oder dem Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) gehören. (EWR-Staaten sind: Island, Liechtenstein und Norwegen). Sollten
Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbe-
hörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
1
.
Benutzung ausländischer Fahrerlaubnisse bei vorübergehenden Aufenthalten
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.
1
Wenn Sie einen gültigen
- nationalen Führerschein oder
-
internationalen Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugver-
kehr vom 24. April 1926, dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. Novem-
ber 1968 oder dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949
besitzen, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für
die der Führerschein ausgestellt ist.
Bitte beachten Sie, dass der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968 nur in Verbindung mit dem zugrunde liegenden nati-
onalen Führerschein gültig ist. Dieser internationale Führerschein reicht allein nicht aus. https://www.tu-ilmenau.de/fileadmin...e-merkblatt-ausserhalb-eu-und-ewr-staaten.pdf
 
Nokgeo

Nokgeo

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evtl. mal auf CZ umsteigen ?

EU Führerschein mit CZ MPU in Tschechien 2014 - CZ Fahrschulen Europa Führerschein Tarabas68

" Der Tschechische Fuehrerschein ist 10 Jahre gültig - muss dann NUR mit 2 Passbildern neu VERLÄNGERT werden - wie auch bei einem Deutschen Personalausweis!
Ab dem 19.01.2013 - durch die 3. EU Führerscheinrichtlinie ist JEDER EU-FÜHRERSCHEIN in Europa dann nur noch begrentzt gültig und muss nach 10 jahren verlängert werden (ohne neue Prüfung - natürlich) "
 
F

funnygirlx

Gast
ich ahbe seit 35 jahren fuehrerschein..... laeuft nur alle 5jahre ab

so eu feuhrerschein abgeelaufen,bin aber noch in der eu gemeldet
wenn ich jetzte den thai international voprlege beim auto mieten mit thaiadresse kein probelm

aber hat die polizei was dagegegen oder sehen sieim computer das ich eu wohnsitz habe in einem anderen land ?? weil dann rein theoretisch muesste ich mit demeu fuehrerschein fahren

gruss

aber steht oben meine frage
 
C

croc

Gast
So wie ich das verstehe,heisst es in dem Beamtendeutsch(Das mich sehr an viele Leute im Forum erinnert;-Viel schreiben aber nichts sagen);-Dass Du mit dem Internationalen Fuehrerschein fahren darfst,wenn Du den Thai Ausweis auch dabei hast.
 
ffm

ffm

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So weit ich weiss darfst du mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland nicht fahren, wenn dir der deutsche Führerschein mal entzogen wurde. Im restlichen EU-Land dürftest du mit dem internationalen Thai-Führerschein aber keine Probleme bekommen, und auch Autos anmieten können.
 
Dur_Farang

Dur_Farang

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Wenn ich Bulle wäre und würde eine Langnase mit einem Thailändischen internationalen Führerschein anhalten dann würde ich so lange nach dem Haar in der Suppe suchen bis ich es gefunden hätte.
Versetze dich mal in deren Lage.
 
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funnygirlx

Gast
@ der _farang

da hast du recht,genau dewegen frage ich

mein eu fueherschein ist nicht entzogen sondern abgelaufen,leider brauchen die 3monate zur verlaengerung,und wegenmedical zertifikat kann ich es von hier ausnicht machen.

so da noch ein wohnsitz in der EU ,muss man normalerweisse mit demauch fahren. das weiss ich

aber was ist wenn ich einen internationalenvon thailand in einem eu land benutze ,wo ich nicht ansaessig bin
gibts da probleme,streng genommen ja?? oder

einen wohnsitz in DE habe ich nicht und auch niemals einen fuehrerschein entzogen bekommen nicht in de nicht sonstwo
 
Yogi

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aber was ist wenn ich einen internationalenvon thailand in einem eu land benutze ,wo ich nicht ansaessig bin
gibts da probleme,streng genommen ja?? oder
Ob eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt eine belastbare Information erbringen würde:gruebel:
 
Nokgeo

Nokgeo

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aber was ist wenn ich einen internationalenvon thailand in einem eu land benutze ,

wo ich nicht ansaessig bin
gibts da probleme,streng genommen ja?? oder

einen wohnsitz in DE habe ich nicht

und auch niemals einen fuehrerschein entzogen bekommen nicht in de nicht sonstwo
was denn nun ?
in post1 ist doch von einem " pro forma Wohnsitz " in der EU die Rede...
 
EO

EO

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Puh , ich hatte schon Probleme den Text oben zu lesen. Außer Kake, Scheiße und zusammengeschriebene fehlerhafte Wörter.Oh Mann.
Streng dich dochmal an, vernüftig zu schreiben. Das Wort weilim gibt es nämlich nicht.Ich will hier nicht auf oberschlau machen , aber so macht es kein Spass zu lesen.
 
S

sombath

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Bin kein Experte , mußte aber einiges lernen als meine Frau den deutschen Führerschein gemacht hat .
Wir Alle reden vom " Führerschein " , das ist aber nur ein Dokument .
Wichtig ist die Fahrerlaubnis !
Wenn dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde , darfst du mit Thai-Schein + Thai- Inter hier Auto fahren .
Wirst du angehalten , fragen die Polizisten per Telefon in Flensburg nach und du kannst fahren .
Jeder Deutsche darf nur einen Führerschein besitzen , welches Land ist egal .
Wichtig ist nur die Fahrerlaubnis .

Sombath



@ der _farang

da hast du recht,genau dewegen frage ich

mein eu fueherschein ist nicht entzogen sondern abgelaufen,leider brauchen die 3monate zur verlaengerung,und wegenmedical zertifikat kann ich es von hier ausnicht machen.

so da noch ein wohnsitz in der EU ,muss man normalerweisse mit demauch fahren. das weiss ich

aber was ist wenn ich einen internationalenvon thailand in einem eu land benutze ,wo ich nicht ansaessig bin
gibts da probleme,streng genommen ja?? oder

einen wohnsitz in DE habe ich nicht und auch niemals einen fuehrerschein entzogen bekommen nicht in de nicht sonstwo
 
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