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Frage wegen einer Aufenthaltserlaubnis !

Diskutiere Frage wegen einer Aufenthaltserlaubnis ! im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Aber nur im ersten Moment ;-D Sie (die AB) könnte ja von ihren Anwalt erfahren, das sie (A) wegen seelischer Gewalt (durch C) in der Ehe aus...
phimax

phimax

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Tel" schrieb:
...die Trennung ist für die AB ja damit schon mal klar ersichtlich,
Aber nur im ersten Moment ;-D

Sie (die AB) könnte ja von ihren Anwalt erfahren, das sie (A) wegen seelischer Gewalt (durch C) in der Ehe aus dem Haus und damit in die Arme des B getrieben worden ist. Und dann hat es gefunkt; so sehr, das er sich ein Leben ohne sie nicht mehr vorstellen kann und deshalb selbst seine Frau verläßt. Wer will denn da dem jungen Glück im Wege stehen.
Wie bereits geschrieben, muß der Anwalt gut sein und die AB mitspielen.

Klingt doch ganz gut, nich´?
 
H

HaveFun

Gast
@ phimax

nein B hat vorher schon in scheidung gelebt weil ihm seine frau schon wegen einem anderen verlassen hat. C weiss auch net 100%ig ob die scheidung net schon durch ist. was wäre wenn die scheidung schon durch wäre ?
könnte dann A weiter in deutschland bleiben ?

danke
gruß stefan
allgäu
 
phimax

phimax

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HaveFun" schrieb:
könnte dann A weiter in deutschland bleiben?
Wenn die Scheidung vom B durch ist bzw. in absehbarer Zeit durch sein wird, man der AB klar machen kann, das es plausible Gründe gibt, warum A jetzt beim B und nicht mehr beim C ist, und dies nicht im Verschulden von A liegt, könnte die AB die Zustimmung geben, das A nach erfolgter Scheidung vom B hier unter der Vorausetzung, das sie den B heiratet, geduldet wird.

Selbst wenn nicht, das erneute Heiraten kann ihnen keiner Verbieten; diesen Wunsch können sich imho die Cs abschminken

Ich bin aber kein Anwalt, gebe nur gelegentlich Asyl... :P

Zum Thema gibt es kompetentere User als mich.

BTW: Zu welcher Tageszeit hört man die Nachtigall trappsen?
 
T

Tel

Gast
HaveFun" schrieb:
nein nicht die thaifrau hat die scheidung eingereicht sondern der mann dem sie die hörner aufgesetzt hat
Na hab ich doch gesagt... ;)

du schreibst
"Wie oben schon gesagt - Anwalt. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig."

dann erkläre es mir mal wie eindeutig die rechtslage ist:
Ihr bestehender Aufenthaltstitel (3 Jahre denk ich mal) kann aberkannt werden, da Ehe nicht mehr besteht und noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht. Selbst wenn sie es bis Ablauf des Visum schafft hier zu bleiben hat sie wenig Chancen eine Verlängerung zu bekommen, da a) kein Einkommen, b) kein Ehepartner, c) keine Kinder (von dt. Partner)
Aber nicht die Flinte ins Korn werfen - ein auf diesem Gebiet versierter Anwalt kann da durchaus noch was reißen. Vielleicht gehts ja mit Hinweis auf neue Partnerschaft, Gewalt in der Ehe oder weiß der Geier was... ist aber keinesfalls ein sicheres Ticket.
Scheiden, Heiraten, das kann sich alles SEEEHR in die Länge ziehen...
 
R

Ralph-HF

Gast
Hallo @ll,
Möchte ein Musterbeispiel aus meiner Verwandtschaft hier einbringen:
Meine Tante (Thai) ist mit deutschem Mann 2,5 Jahre verheiratet, dann hat er sie rausgeschmissen. Zur Zeit läuft "eigendlich" das Scheidungsjahr. Sie hat eine befristete Aufenthaltsgenemigung bis Anfang nächsten Jahres.
Er hatte sie einmal eingesperrt und wurde durch ein Gericht zu 800 Teuro wegen Freiheitsberaubung rechtskräftig verurteilt.
Nächste Woche ist der von ihm eingeleitete Gerichtstermin um seine Ehe als NICHTIG erklären zu lassen (Ehenichtigkeitsverfahren). Angeblich hat sie ihn vor der Hochzeit im Unklaren über die Anzahl ihrer Kinder gelassen, ist zwar gelogen, aber egal. Der zuständige AA-Beamte ist als Zeuge von ihm benannt worden!
Er scheint einen guten Anwalt zu haben!
Was wäre wenn er damit durchkäme?
Sie hätte sich ihre Heirat, Visum, Aufenthaltberechtigung erschwindelt.... und das ist sogar eine Straftat!
Bedeutet "Sofortige Ausweisung" bei Verurteilung, Ehe hat nie bestanden, kein Unterhalt (zahlt er sowie so nicht).
Sie hat inzwischen einen Freund, im Falle einer Verurteilung würde ihr das auch nichts nutzen.

So kann es aussehen auch wenn die 2 Jahre bereits um sind. Wenn "B" ebenfalls einen Rechtsanwalt hat der einen solchen Weg einschlägt sieht es für "A" und somit auch für "C" nicht gut aus!

Gruß Ralph-HF
 
C

Chak2

Gast
So weit ich weiß ist es ziemlich schwierig eine Ehe für nichtig erklären zu lassen.
 
R

Ralph-HF

Gast
Chak2,
das habe ich auch gedacht, sieht aber wohl etwas anders aus.
Seit der Trennung bezahlt er keinen Unterhalt, da seiner Meinung nach die Klage aussicht auf Erfolg hat. :zorn: Leider ist diese Einstellung von Amts wegen her bestätigt worden. Sollte er mit der Klage scheitern, müsste er allerdings alles nachzahlen. Zur Zeit hat sie einen 360 Euro Job und bekommt einen Zuschuss vom Sozialamt.
Werde berichten wenn die Verhandlung vorbei ist!

Gruß Ralph-HF
 
T

Tel

Gast
Ja, wäre gut über den Ausgang des Verfahrens zu hören. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie er damit durchkommen will - auch in Hinblick auf so etwas:
Er hatte sie einmal eingesperrt und wurde durch ein Gericht zu 800 Teuro wegen Freiheitsberaubung rechtskräftig verurteilt.
 
H

HaveFun

Gast
hallo !

also ich denke das will C nicht machen. ich meine die ehe für nichtig erklären zu lassen.

C hat nur scheidung eingereicht, und dem ausländeramt mitgeteilt das A jetzt mit B zusammenlebt und er weiss net wo. und hat sie auf der stadt abgemeldet.

jetzt versucht B natürlich irgendetwas damit A dableiben kann und C wahrscheinlich das gegenteil.
ganz schön verzwickt, aber es ist immer scheisse wenn man sich nicht im gegenseitigen einvernehmen trennen kann.

ach so noch was also C hat A nie eingesperrt oder sonstiges, ich denke mal streitigkeiten oder so gab es schon aber wo gibt es das nicht. was passiert wenn B mit sowas vor dem gericht bzw. dem ausländeramt anfängt, kann C dann noch probleme bekommen, aber A & B müssen das ja erst mal beweisen, oder ?


gruß stefan
allgäu
 
T

Tel

Gast
HaveFun" schrieb:
ach so noch was also C hat A nie eingesperrt oder sonstiges, ich denke mal streitigkeiten oder so gab es schon aber wo gibt es das nicht. was passiert wenn B mit sowas vor dem gericht bzw. dem ausländeramt anfängt, kann C dann noch probleme bekommen, aber A & B müssen das ja erst mal beweisen, oder ?
also wenn da nie was aktenkundig war (so wie im Fall oben) sieht's schlecht aus...
 
C

conny

Gast
@ Ralph-HF

Wie sieht denn eigentlich die steuerrechtliche Seite aus, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Wird er dann rückwirkend in Steuerklasse 1 veranlagt (wenn er denn im Angestelltenverhältnis steht bzw. stand) oder wirkt sich das Rückwirkend gar nicht aus :nixweiss:

Gruß
Conny
 
R

Ralph-HF

Gast
@conny
Gute Frage ..... nächste Frage!
Das weiß ich wirklich nicht :nixweiss: , wenn er damit durchkäme würde ich ihm aber wünschen das er die Steuern nachzahlen müsste :rolleyes: . Er ist nähmlich ein Geizkragen :zorn: , auch ein Grund warum es bei den beiden nicht klappen konnte! (alles war eben seins: seine Wohnung, sein Geld, sein Strom, sein Fernseher, sein Radio, seine Frau,....)

@ll
Wenn "C" aber "A" lieber in Thailand sehen würde als hier, könnte er auf dumme Gedanken kommen."Hat mich ja nur geheiratet um ein Visum zu bekommen um dann hier einen Anderen, besseren zu suchen", dann wäre das Visum auch erschlichen! Oder?

Man sollte nicht die 2 Jahresgrenze vergessen. Wozu gibt es sie eigendlich?

Gruß Ralph-HF
 
C

conny

Gast
Man sollte nicht die 2 Jahresgrenze vergessen. Wozu gibt es sie eigendlich?

Soviel ich weíß :
Um zu vermeiden, dass durch [highlight=yellow:593d214e55]Scheinehen[/highlight:593d214e55] ein unbefristeter Aufenthalttitel bzw. demnächst eine "Niederlassungserlaubnis" erschlichen (mir fällt gerade kein besserer Ausdruck ein) wird.

Gruß
Conny
 
C

Chak2

Gast
conny" schrieb:
@ Ralph-HF

Wie sieht denn eigentlich die steuerrechtliche Seite aus, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Wird er dann rückwirkend in Steuerklasse 1 veranlagt (wenn er denn im Angestelltenverhältnis steht bzw. stand) oder wirkt sich das Rückwirkend gar nicht aus :nixweiss:

Gruß
Conny
Warum fragst du nicht den Fachmann? ;-)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Nichtigkeitserklärung nicht zu einer rückwirkenden Änderung der Zusammenveranlugung in eine Einzelveranlagung führt.
Also bleibt es bei der "Steuerklasse III".
 
phimax

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Ralph-HF" schrieb:
...könnte er auf dumme Gedanken kommen."Hat mich ja nur geheiratet um ein Visum zu bekommen um dann hier einen Anderen, besseren zu suchen", dann wäre das Visum auch erschlichen! Oder?
Sicher, wird C auch bestimmt schon gemacht haben.
Trotzdem muß er es erstmal beweisen :P


Wenn ich mir so die Gedanken vom unserem C hier anhöre (es war nämlich keine Spruch von mir, das hier eine A vermißt wird, sondern bitterer Ernst), lebt unsere A hier sehr gefährlich.
Was aber ihren Wunsch nach Trennung nur unterstreicht resp. rechtfertigt.
Details schreibe ich nicht, da C (oder ihm wohlgesinnte) hier u.U. mitlesen.
 
H

HaveFun

Gast
@ phimax

das verstehe ich nicht ganz

du schreibst:

"Wenn ich mir so die Gedanken vom unserem C hier anhöre (es war nämlich keine Spruch von mir, das hier eine A vermißt wird, sondern bitterer Ernst)"

du kannst mir glauben das C in diesem fall die kleinere schuld trifft.

"lebt unsere A hier sehr gefährlich.
Was aber ihren Wunsch nach Trennung nur unterstreicht resp. rechtfertigt"

das erkläre mir mal warum lebt A gefährlich?

gruß stefan
allgäu
 
phimax

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vor'm Monitor
HaveFun" schrieb:
...das erkläre mir mal warum lebt A gefährlich?
Vorab:
Wem mehr Schuld trifft, vermag ich als Außenstehender nicht beurteilen; ich kann immer nur Vermutungen anstellen. Was ich auch hoffentlich so ´rüberbringe.

Warum A gefährlich lebt?
Fragt mal deinen C, was ihn für Rachegedanken, -gelüste oder -pläne durch den Kopf gegangen sind (die er aber nie ausgesprochen hätte)...
...so in seiner größten Enttäuschung/Wut.

Es soll Menschen geben, die sich nicht kontrollieren können... :fertig:
 
H

HaveFun

Gast
@ phimax

es gibt auch meschen die essen kleine kinder ! ;-)
aber das ist die totale ausnahme !

schuldfrage: beide aber wer wie viel ???

C soll A an die wäsche wollen, 100%ig nicht bwz. nicht so wie du es schreibst :lol:

jeder von uns wurde schon mal enttäuscht, verarscht, etc. aber jeder ist alt genug und muss wissen wo die grenzen sind.

gruß stefan
allgäu

p.s. es gibt mehr als schwarz oder weiss
 
R

Ralph-HF

Gast
Ich selbst!
Man sollte nicht die 2 Jahresgrenze vergessen. Wozu gibt es sie eigendlich?
Ich kannte die Antwort bereits, hatte sie aber mit Absicht nicht hingeschrieben!
@Conny
Soviel ich weíß : Um zu vermeiden, dass durch Scheinehen ein unbefristeter Aufenthalttitel bzw. demnächst eine "Niederlassungserlaubnis" erschlichen (mir fällt gerade kein besserer Ausdruck ein) wird.
Das ist ja der Haken, aber welche Kriterien müssen für eine Scheinehe noch erfüllt sein?
Sie kocht nie? Wollte nie...? War immer auf Achse? Hat was besseres gefunden?

@Chak2
Warum fragst du nicht den Fachmann? Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Nichtigkeitserklärung nicht zu einer rückwirkenden Änderung der Zusammenveranlagung in eine Einzelveranlagung führt.
Da kann ich nur sagen SCHEI..benkleister! Würde ich meinem "nochOnkel" gönnen wenns anders wäre.

Man muss bei der Trennung immer daran denken das sich hier nicht nur einfach ZWEI Personen trennen, sondern sie lassen sich trennen und haben dementsprechend je ihre eigenen "Berater", Anwälte und Informationsquellen!

Gruß Ralph-HF
 
C

conny

Gast
@ Chak

Ich wusste gar nicht, dass [highlight=yellow:55d0133b50]du[/highlight:55d0133b50] dafür der Fachmann bist. :super: ;-D ;-D ;-D Erinnere mich jetzt soooo dunkel, dass da mal was war ... ;-D



@ Ralph
Ob eine Ehe eine Ehe ist, hängt von Behördenseite doch nicht damit zusammen, ob sie will und wie oft sie will (oder er ), sondern, ob eine [highlight=yellow:55d0133b50]Lebensgemeinschaft[/highlight:55d0133b50] besteht - wenn du weißt , was ich meine bzw. wenn du weißt, was das ist ;-D ;-D

Gruß
Conny
 
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