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Frage wegen einer Aufenthaltserlaubnis !

Diskutiere Frage wegen einer Aufenthaltserlaubnis ! im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hallo ! jetzt mal eine frage: Also A hat sich in B verliebt beide sind jetzt zusammen. A ist thailänderin weniger als 2 jahre in deutschland...
H

HaveFun

Gast
hallo !

jetzt mal eine frage:

Also A hat sich in B verliebt beide sind jetzt zusammen.
A ist thailänderin weniger als 2 jahre in deutschland verheiratet,
keine kinder, keine arbeit, etc.
B ist deutscher lebt in scheidung

jetzt meine frage soweit ich weiss verliert A ihre aufenthaltserlaubnis da sie sich ja von ihrem jetzigen mann trennen muss und noch keine 2 jahre in deutschland ist.

kann B für sie in deutschland eine aufenthaltserlaubnis bewirken, ohne das A ausreisen muss.
würde sich daran was ändern wenn B bereits geschieden wäre ? :nixweiss:

vielen dank
mfg
stefan
allgäu
 
phimax

phimax

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Ja, es gibt imo Möglichkeiten, das A bleiben kann, dazu muß B sie aber Heiraten und das Ausländeramt muß auch entsprechend mitspielen. Relativ sicher ist es imo auch, wenn A von B ein Kind erwartet/bekommt.
Wichtig wäre in jedem Fall ein versierter Anwalt.

Wo kommt den A her?
Hier wird gerade eine A vermißt...
 
C

Chak2

Gast
Phimax, B kann doch gar nicht A heiraten, weil B noch mit C verheiratet ist.

Das nächste Mal übernachte ich im Allgäu, da herrscht ja offenbar Sodom und Gomorrha.
 
phimax

phimax

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Chak, B lebt schon in Scheidung, A muß ihm also Folgen.
C ist erst mal die (der) Unbekannte und sollte schleunigst berechnet werden,
denn ohne C kommen sie nicht auf einen Nenner :rolleyes:
 
C

Chak2

Gast
Wie verstehst du dann aber den Satz:
HaveFun" schrieb:
würde sich daran was ändern wenn B bereits geschieden wäre ?
Das heißt für mich eindeutig, dass C immer noch die Angetraute von B ist, er also A derzeit nicht heiraten kann.
 
T

Tel

Gast
Was für eine Art Ehe führt denn A, und wie lange schon? Im Notfall würde ich eine gütliche Einigung mit dem Ehemann anstreben und ausharren bis die 2 Jahre um sind...
 
phimax

phimax

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Chak2" schrieb:
Wie verstehst du dann aber den Satz:
HaveFun" schrieb:
würde sich daran was ändern wenn B bereits geschieden wäre ?
Das heißt für mich eindeutig, dass C immer noch die Angetraute von B ist, er also A derzeit nicht heiraten kann.
Haarspalter, du... ;-D

Ja, aber auch B ist eindeutig noch verheiratet und kann mithin A nicht heiraten.
Und er fragte ja nach der Zukunft.
 
T

Tel

Gast
Chak2" schrieb:
Das heißt für mich eindeutig, dass C immer noch die Angetraute von B ist, er also A derzeit nicht heiraten kann.
Die sind doch beide noch verheiratet. Lediglich ER lebt bereits in Scheidung, SIE jedoch noch nicht. Angesichts der somit noch anstehenden Zeiträume kann man wohl Aufenthaltsrecht durch Heirat ausschließen...
 
phimax

phimax

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Tel" schrieb:
...würde ich eine gütliche Einigung mit dem Ehemann anstreben...
Nicht nur du, ich auch.

Nur sind nicht alle Cs, Ds so wie wir :cool:

Wenn ich hier an unseren C denke, wird mir Angst und Bange... :zitter:
 
T

Tel

Gast
Da hilft dann nur Plan B - sollte ohnehin jeder seinen Beitrag gegen die Überalterung unserer Gesellschaft leisten... :P
 
H

HaveFun

Gast
gut war vielleicht ein bisschen komisch geschrieben

also A ist eine thai und noch verheiratet mit ok sagen wir C
B ist deutscher und lebt bereits in scheidung von D

jetzt sind A & B zusammen und C hat die scheidung eingereicht und war bereits auf dem ausländeramt.
C weiss aber nur zu 90% das B in scheidung lebt.

@ tel

ich glaube nicht das C die zwei jahre abwarten will
wie lange sie schon verheiratet ist mit C also A & C ich denke so knapp 1,5 jahre. und bisher was man als aussenstehender sagen kann war es eine harmonische ehe. ok so harmonisch kann sie nicht gewesen sein wenn sich jetzt A einen anderen B sucht :lol:

wie schaut es jetzt aus kann B irgendetwas machen das A nicht ausreisen muss ?

gruß stefan oder besser gesagt E
allgäu
 
phimax

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HaveFun" schrieb:
...war bereits auf dem ausländeramt.

wie schaut es jetzt aus kann B irgendetwas machen das A nicht ausreisen muss?
Wie lange läuft das Visum von A noch?
Und, Stichwort:Trennungsjahr (12 Monate nach Trennung von Bett und Tisch, oder so)

stefan oder besser gesagt E
Du machst uns doch jetzt kein E für ein C vor, hm? :ohoh:
 
H

HaveFun

Gast
@ phimax

das aufenthaltsrecht von A läuft bis januar 05

aber ich habe schon gelesen dass das ausländeramt das aufenthaltsrecht wieder entziehen kann, wenn es änderungen gibt

gruß stefan
allgäu
 
C

Chak2

Gast
Yaso" schrieb:
aber ich habe schon gelesen dass das ausländeramt das aufenthaltsrecht wieder entziehen kann, wenn es änderungen gibt
Ja, kann es.
Sonst würde die zweijahresregel ja überhaupt keinen Sinn machen, denn wenn sie die Scheidung nicht will werden doch aus dem einen gleich drei Trennungsjahre.
 
T

Tel

Gast
HaveFun" schrieb:
gut war vielleicht ein bisschen komisch geschrieben

also A ist eine thai und noch verheiratet mit ok sagen wir C
B ist deutscher und lebt bereits in scheidung von D

jetzt sind A & B zusammen und C hat die scheidung eingereicht und war bereits auf dem ausländeramt.
C weiss aber nur zu 90% das B in scheidung lebt.

@ tel

ich glaube nicht das C die zwei jahre abwarten will
wie lange sie schon verheiratet ist mit C also A & C ich denke so knapp 1,5 jahre. und bisher was man als aussenstehender sagen kann war es eine harmonische ehe. ok so harmonisch kann sie nicht gewesen sein wenn sich jetzt A einen anderen B sucht :lol:

wie schaut es jetzt aus kann B irgendetwas machen das A nicht ausreisen muss ?
oha, also ums mal mit klareren Worten auszudrücken, der Ehemann der Thaifrau hat die Scheidung eingereicht, weil ihm Hörner aufgesetzt wurden? Und der neue Freund lebt mit seiner Gattin auch bereits in Scheidung?
Dann wird's tatsächlich haarig... die Trennung ist für die AB ja damit schon mal klar ersichtlich, insofern ist ein wie auch immer geartete Einigung kaum mehr möglich. Und auch die Voraussetzungen für die Aufenthaltsberechtigung sind nicht mehr gegeben.
Wie oben schon gesagt - Anwalt. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig.
Wie wär's mit Plan B? Müsst euch allerdings ein bißchen ranhalten... :cool:
 
H

HaveFun

Gast
@ tel

nein nicht die thaifrau hat die scheidung eingereicht sondern der mann dem sie die hörner aufgesetzt hat

du schreibst
"Wie oben schon gesagt - Anwalt. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig."

dann erkläre es mir mal wie eindeutig die rechtslage ist:

danke
gruß stefan
allgäu
 
Thema:

Frage wegen einer Aufenthaltserlaubnis !

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