H
HaveFun
Gast
hallo !
jetzt mal eine frage:
Also A hat sich in B verliebt beide sind jetzt zusammen.
A ist thailänderin weniger als 2 jahre in deutschland verheiratet,
keine kinder, keine arbeit, etc.
B ist deutscher lebt in scheidung
jetzt meine frage soweit ich weiss verliert A ihre aufenthaltserlaubnis da sie sich ja von ihrem jetzigen mann trennen muss und noch keine 2 jahre in deutschland ist.
kann B für sie in deutschland eine aufenthaltserlaubnis bewirken, ohne das A ausreisen muss.
würde sich daran was ändern wenn B bereits geschieden wäre ?
vielen dank
mfg
stefan
allgäu
jetzt mal eine frage:
Also A hat sich in B verliebt beide sind jetzt zusammen.
A ist thailänderin weniger als 2 jahre in deutschland verheiratet,
keine kinder, keine arbeit, etc.
B ist deutscher lebt in scheidung
jetzt meine frage soweit ich weiss verliert A ihre aufenthaltserlaubnis da sie sich ja von ihrem jetzigen mann trennen muss und noch keine 2 jahre in deutschland ist.
kann B für sie in deutschland eine aufenthaltserlaubnis bewirken, ohne das A ausreisen muss.
würde sich daran was ändern wenn B bereits geschieden wäre ?

vielen dank
mfg
stefan
allgäu