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Marius1993
Junior Member
Themenstarter
Guten Abend,
mein Name ist Marius, ich bin 28 Jahre alt und mit meiner thailändischen Freundin gerade dabei die Unterlagen zur Bewerbung auf ein Sprachvisum vorzubereiten.
Bei der Ausfüllung des Antragsformulars (Videx-elektronisches Formular) sind wir uns bei zwei Punkten unschlüssig:
1.) Art der Referenz, hier kann man zwischen drei Optionen wählen: - Referenzperson
- Bildungseinrichtung/Firma/Organisation
- Akkreditierter Diplomat
--> Hier wissen wir nicht genau, welche Option zu wählen ist. Ist mit Bildungseinrichtung die Sprachschule gemeint bei der man den ersten Kurs gebucht hat? Oder ist eine "Referenzperson" eine Person anzugeben, beispielsweise mich, der eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat?
--> ich tendiere Wahl der Bildungseinrichtung und die Sprachschule zu nennen.
2.) Thema "Lebensunterhalt und Aufenthaltsdetails": Hier wird gefragt, ob es eine Verpflichtungserklärung gibt. Es gibt die Möglichkeiten 1.) nein 2.) ja, von der Referenz 3.) ja, durch abweichende(n) Verpflichtungsgebende(n)
--> Sofern ich die Referenz in Punkt 1.) sein sollte, würde ich hier die Option 2.) ja, von der Referenz auswählen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann ist wahrscheinlich Punkt 3.) ja, durch abweichende Verpflichtungsgebenden auszuwählen --> Hier bin ich mir etwas unschlüssig, da die Auswahl der Art der Referenz hier auch Einfluss hat.
--> Ich denke, dass man hier wahrscheinlich 3.) ja, durch abweichenden Verpflichtungsgebenden einträgt und dann im weiteren Verlauf mich als Verpflichtungsgebenden benennt.
--> Man muss dann noch die Behörde der förmlichen Verpflichtungserklärung auswählen, in meinem Fall Ausländerbehörde Hamburg und das Datum der Verpflichtungserklärung? Welches Datum, der Tag am dem ich diese abgegeben habe oder der Tag der voraussichtlichen Einreise?
3.) Thema Krankenversicherung: Zumindest auf der Seite der Botschaft Bangkok steht bei den Unterlagen ein Nachweis nicht explizit drinne. Nichtsdestotrotz schadet es sicherlich nicht, schonmal eine Krankenversicherung zu buchen (mit Rücktritt im Falle einer etwaigen Visumsablehnung). Gleich das ganze Jahr oder reicht eurer Meinung nach beispielsweise erstmal 3 Monate wie bspw. beim Schengenvisum? Könnt ihr eine empfehlen?
Ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann, vielleicht hat jemand selbst schon bei der Beantragung des Visums mitgeholfen.
Einen schönen Abend und LG
Marius
mein Name ist Marius, ich bin 28 Jahre alt und mit meiner thailändischen Freundin gerade dabei die Unterlagen zur Bewerbung auf ein Sprachvisum vorzubereiten.
Bei der Ausfüllung des Antragsformulars (Videx-elektronisches Formular) sind wir uns bei zwei Punkten unschlüssig:
1.) Art der Referenz, hier kann man zwischen drei Optionen wählen: - Referenzperson
- Bildungseinrichtung/Firma/Organisation
- Akkreditierter Diplomat
--> Hier wissen wir nicht genau, welche Option zu wählen ist. Ist mit Bildungseinrichtung die Sprachschule gemeint bei der man den ersten Kurs gebucht hat? Oder ist eine "Referenzperson" eine Person anzugeben, beispielsweise mich, der eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat?
--> ich tendiere Wahl der Bildungseinrichtung und die Sprachschule zu nennen.
2.) Thema "Lebensunterhalt und Aufenthaltsdetails": Hier wird gefragt, ob es eine Verpflichtungserklärung gibt. Es gibt die Möglichkeiten 1.) nein 2.) ja, von der Referenz 3.) ja, durch abweichende(n) Verpflichtungsgebende(n)
--> Sofern ich die Referenz in Punkt 1.) sein sollte, würde ich hier die Option 2.) ja, von der Referenz auswählen. Wenn dem nicht so sein sollte, dann ist wahrscheinlich Punkt 3.) ja, durch abweichende Verpflichtungsgebenden auszuwählen --> Hier bin ich mir etwas unschlüssig, da die Auswahl der Art der Referenz hier auch Einfluss hat.
--> Ich denke, dass man hier wahrscheinlich 3.) ja, durch abweichenden Verpflichtungsgebenden einträgt und dann im weiteren Verlauf mich als Verpflichtungsgebenden benennt.
--> Man muss dann noch die Behörde der förmlichen Verpflichtungserklärung auswählen, in meinem Fall Ausländerbehörde Hamburg und das Datum der Verpflichtungserklärung? Welches Datum, der Tag am dem ich diese abgegeben habe oder der Tag der voraussichtlichen Einreise?
3.) Thema Krankenversicherung: Zumindest auf der Seite der Botschaft Bangkok steht bei den Unterlagen ein Nachweis nicht explizit drinne. Nichtsdestotrotz schadet es sicherlich nicht, schonmal eine Krankenversicherung zu buchen (mit Rücktritt im Falle einer etwaigen Visumsablehnung). Gleich das ganze Jahr oder reicht eurer Meinung nach beispielsweise erstmal 3 Monate wie bspw. beim Schengenvisum? Könnt ihr eine empfehlen?
Ich hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann, vielleicht hat jemand selbst schon bei der Beantragung des Visums mitgeholfen.
Einen schönen Abend und LG
Marius