Finanzamt

Diskutiere Finanzamt im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Du kannst auch schon vor der Hochzeit zu deinem Arbeitgeber gehen und dir die Lohnsteuerkarte von 2003 geben lassen :lol: Wenn ihr dann am Tag X...
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Isaanfreak

Gast
Du kannst auch schon vor der Hochzeit zu deinem Arbeitgeber gehen und dir die Lohnsteuerkarte von 2003 geben lassen :lol:
Wenn ihr dann am Tag X heiratet und eh im Amt seit, kannst Du gleich mit euerer Heiratsurkunde ins Meldeamt gehen und deine Karte von 1 in 3 ändern lassen :rofl: Das spart Zeit und Du hast alles auf einen Streich erledigt :rofl: :super:

WAS DU HEUTE KANNST BESORGEN DAS VERSCHIEBE NICHT AUF MORGEN
 
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Chak

Gast
Isaanfreak" said:
Du kannst auch schon vor der Hochzeit zu deinem Arbeitgeber gehen und dir die Lohnsteuerkarte von 2003 geben lassen :lol:
Wenn ihr dann am Tag X heiratet und eh im Amt seit, kannst Du gleich mit euerer Heiratsurkunde ins Meldeamt gehen und deine Karte von 1 in 3 ändern lassen :rofl: Das spart Zeit und Du hast alles auf einen Streich erledigt :rofl: :super:

WAS DU HEUTE KANNST BESORGEN DAS VERSCHIEBE NICHT AUF MORGEN
Gute Idee, funktioniert aber nur, wenn beide Behörden im gleichen Gebäude sind. Bei uns in Hamburg gibt es nicht nur ein "Amt". :lol:
 
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Isaanfreak

Gast
Gute Idee, funktioniert aber nur, wenn beide Behörden im gleichen Gebäude sind. Bei uns in Hamburg gibt es nicht nur ein "Amt".
Richtig :bravo: bei uns ist aber alles in einem Hauptgebäude untergebracht ;-)

Gruß Hans
 
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phiben1

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Hallo an alle ! :wink:
vielen dank für die super schnellen antworten :super:
wenngleich sie auch meine hoffnungen auf eine vom `finanzamt´
gesponsorten hochzeit zerstörten. :heul:
mfg
phiben1 :computer:
 
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Roland

Gast
@phiben1

Also bei mir vor 2 Jahren wollte das Finazamt nur eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis sprich Visa sehen. Habe die am 30.12 ausgestellt bekommen. Je nachdem was du erdienst würde ich an deiner stelle schauen das deine Frau noch vor diesen Datum kommt. Sie kann ja dann wieder fliegen und wenn du gut verdient hast 2003 spring da sogar mehr als die holzstuhlklasse raus :super: und es bleibt was übrig. Deine Heirat in thailand ist in deutschland automatisch anerkannnt.


mfg Roland
 
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Chak

Gast
Ich habe dem Finanzamt glaube ich gar keine Kopie mitgeschickt, wenn überhaupt, dann nur Heiratsurkunde.
 
x-pat

x-pat

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seven" said:
Mit besonderem meinte ich eigentlich nur irgendwelche Papiere / Nachweise dafür, dass ich auch im Jahr 2003 die bessere Steuerklasse bekomme. Schließlich steht auf der ja noch die Steuerklasse 1.
Ich bin zwar kein Steuerberater oder Fachmann auf dem Gebiet, aber es würde mich schon sehr wundern wenn du die Lohneinkünfte von 2003 mit Klasse III abrechnen kannst. Zu dem Zeitpunkt warst du doch noch gar nicht verheiratet!?

Es wäre erstaunlich wenn die LstKl Änderung rückwirkend gelten sollte. Aber wer weiss. Manchmal lässt man sich ja gerne erstaunen. :rolleyes:

Cheers, Thomas
 
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seven

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Hallo Thomas,

ja, komisch ist das schon, aber es stimmt, wie ich mir inzwischen auch von Leuten habe sagen lassen, die von Steuern Ahnung haben. Aber wenn diese seltsamen Steuergesetze mal etwas gutes für mich haben, dann werde ich natürlich auch ausnutzen - sofern mir das Standesamt nicht Probleme macht. Bisher bin ich mit Steuerklasse 1 eh immer der aboslute Looser gewesen.
 
tira

tira

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hallo thomas,

sag´s mal einfach so, es ist ein geben und ein nehmen, wenn man es steuern kann oder auch nicht.
selbst die erfahrung gemacht. heirat bis zum 31.12. steuervergünstigung rückwirkend für das ganze jahr.
trennung bis zum 31.12. (offenkundig durch das einwohnermeldeamt) steuernachbelastung ebenso rückwirkend
für das ganze jahr. im extremfall auf den 31.12. bezogen für einen tag. das ist unser steuerrecht.... :ohoh: :fertig:

gruss :cool:
 
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seven

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Franken
tira" said:
hallo thomas,

sag´s mal einfach so, es ist ein geben und ein nehmen, wenn man es steuern kann oder auch nicht.
selbst die erfahrung gemacht. heirat bis zum 31.12. steuervergünstigung rückwirkend für das ganze jahr.
trennung bis zum 31.12. (offenkundig durch das einwohnermeldeamt) steuernachbelastung ebenso rückwirkend
für das ganze jahr. im extremfall auf den 31.12. bezogen für einen tag. das ist unser steuerrecht.... :ohoh: :fertig:

gruss :cool:
Also mit der Scheidung bis Januar warten. Guter Tipp!!!
:lol: ;-) :lol:
 
tira

tira

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seven" said:
...
Also mit der Scheidung bis Januar warten. Guter Tipp!!!
hi seven,

repeat t r e n n u n g nicht scheidung ist nicht identisch.... :-( :zorn:

gruss :cool:
 
Jinjok

Jinjok

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Richtig Tira,
Die Steuerklasse ist bereits bei dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern (eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr) zu ändern. Entsprechend sind die Trennungen im Januar am günstigsten, wenn man eine Nachzahlung vermeiden möchte.
Jinjok
 
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Ulle

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Die Zusammenveranlagung ist für das gesamte Jahr gültig, wenn die Voraussetzungen hierfür (verheiratet, beide unbeschränkt steuerpflichtig, nicht dauernd getrennt lebend) auch nur an einem Tag im Jahr vorgelegen haben. Also bekommst Du die LSt-Klasse III für das gesamte Jahr, wenn Du am 31.12. des Jahres die Voraussetzungen erfüllt hast. Mag sein, dass Dein Arbeitgeber Dir nicht die durch Klasse I zu viel abgezogene LSt gleich auszahlt, aber über eine Antragsveranlagung erhälst Du Dein Geld mit Sicherheit vom Finanzamt.
 
Jinjok

Jinjok

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Ach so, also man kann sich bereits im Januar trennen und hat noch das komplette Jahr die steuerlichen Vorteile.
:hit:
Jinjok
 
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seven

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Franken
Jinjok" said:
Ach so, also man kann sich bereits im Januar trennen und hat noch das komplette Jahr die steuerlichen Vorteile.
:hit:
Jinjok
Ich versteh das andersherum. Stichtag für die Bestimmung der Steuerklasse ist der 31.12. Es ist entscheidend, dass man an diesem Tag verheiratet / nicht getrennt ist.
Also warte lieber damit noch bis nach Silvester. ;-) :lol:
 
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Ulle

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Jinjok" said:
Ach so, also man kann sich bereits im Januar trennen und hat noch das komplette Jahr die steuerlichen Vorteile.
:hit:
Jinjok
So ist es. :)

Ausnahme besteht, wenn die Trennung durch Tod eines Ehegatten erfolgt. Dann gibt es das sog. "Gnaden-Splitting" noch im Folgejahr der "Trennung".

@seven: auch richtig. :) /edit: und natürlich beide unbeschränkt steuerpflichtig, sie muss also Ihren Wohnsitz bereits hier in D haben (gewöhnlicher Aufenthalt wohl eher unwahrscheinlich bei 1 Tag).
 
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