
Otto-Nongkhai
Senior Member
Themenstarter
E C-Kartennutzer aufgepasst: Neuerdings häufen sich Betrugsfälle, bei denen die Täter ausgespähte Daten benutzen, ohne die Karte stehlen zu müssen.
Das Bundeskriminalamt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der im Magnetstreifen der Karte gespeicherte Datensatz ohne Wissen des Karteninhabers kopiert und die persönliche Geheimzahl (PIN) heimlich in Erfahrung gebracht wurde.
Das Kopieren der Magnetstreifendaten kann überall dort erfolgen, wo der Karteninhaber die Karte und die Geheimzahl gemeinsam nutzt und der Geschäftspartner diesen Umstand für seine kriminellen Handlungen ausnutzt, erklärte das BKA. Das treffe zu, wenn jemand mit Hilfe der Karte einen Rechnungsbetrag von seinem Konto abbuchen lasse und dabei ein Gerät ausgehändigt bekomme, auf dem er seine Geheimzahl eintippe.
Das Kopieren der Magnetstreifendaten dauere nur einen Augenblick, hieß es.
Die Geheimzahl kann der Täter in Erfahrung bringen, wenn er beim Eintippen zusieht oder es mit Hilfe einer versteckten Videokamera aufzeichnet.
Die Magnetstreifendaten können auf eine Kartendublette kopiert werden; mit Hilfe dieser nachgemachten Karte und der Geheimzahl können dann an Automaten Abhebungen oder Überweisungen getätigt werden.
Das BKA riet eindringlich dazu, die PIN niemals als schriftliche Notiz mit sich zu tragen oder gar auf der EC-Karte zu notieren.
Beim Eintippen der Geheimzahl solle immer die andere Hand oder etwa die Geldbörse dicht über die Tastatur gehalten werden.
Beim Bezahlen mittels Karte solle man diese stets im Auge behalten.
Die PIN solle niemals an Türöffnern eingegeben werden, auch nicht bei Banken.
Zettel mit der Aufforderung, die Geheimzahl mehrmals einzutippen, sollten ignoriert werden.
Aus Focus online
Das Bundeskriminalamt geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der im Magnetstreifen der Karte gespeicherte Datensatz ohne Wissen des Karteninhabers kopiert und die persönliche Geheimzahl (PIN) heimlich in Erfahrung gebracht wurde.
Das Kopieren der Magnetstreifendaten kann überall dort erfolgen, wo der Karteninhaber die Karte und die Geheimzahl gemeinsam nutzt und der Geschäftspartner diesen Umstand für seine kriminellen Handlungen ausnutzt, erklärte das BKA. Das treffe zu, wenn jemand mit Hilfe der Karte einen Rechnungsbetrag von seinem Konto abbuchen lasse und dabei ein Gerät ausgehändigt bekomme, auf dem er seine Geheimzahl eintippe.
Das Kopieren der Magnetstreifendaten dauere nur einen Augenblick, hieß es.
Die Geheimzahl kann der Täter in Erfahrung bringen, wenn er beim Eintippen zusieht oder es mit Hilfe einer versteckten Videokamera aufzeichnet.
Die Magnetstreifendaten können auf eine Kartendublette kopiert werden; mit Hilfe dieser nachgemachten Karte und der Geheimzahl können dann an Automaten Abhebungen oder Überweisungen getätigt werden.
Das BKA riet eindringlich dazu, die PIN niemals als schriftliche Notiz mit sich zu tragen oder gar auf der EC-Karte zu notieren.
Beim Eintippen der Geheimzahl solle immer die andere Hand oder etwa die Geldbörse dicht über die Tastatur gehalten werden.
Beim Bezahlen mittels Karte solle man diese stets im Auge behalten.
Die PIN solle niemals an Türöffnern eingegeben werden, auch nicht bei Banken.
Zettel mit der Aufforderung, die Geheimzahl mehrmals einzutippen, sollten ignoriert werden.
Aus Focus online