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Farang und Grundbesitz

Diskutiere Farang und Grundbesitz im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Nach neuesten Informationen einer Freundin, die gerade aus Thailand wieder gekommen ist, soll die Thailändische Regierung die Gesetzgebung...
K

Kheldour

Gast
Nach neuesten Informationen einer Freundin, die gerade aus Thailand wieder gekommen ist, soll die Thailändische Regierung die Gesetzgebung angeblich noch dieses Jahr dahin gehend ändern, daß ein Farang EIN Grundstück/Haus auf seinen Namen kaufen kann, sofern er mit einer Thailänderin verheiratet ist.

Wer weiß mehr, oder kann dies bestätigen? :nixweiss:
 
C

CNX

Gast
Hallo,

habe nichts dergleichen gehört.

Bei der allgemeinen Entwicklung in TH gegen Ausländer kann ich mir das allerdings nur sehr schwer vorstellen.

Zu begrüssen wäre es allerdings.

Gruss
CNX
 
wasa

wasa

Gesperrt
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Bangkok
Das ist wohl wunschdenken,davon ist hier nichts in Diskussion.

mfg
 
M

MichaelNoi

Gast
Ist nicht erst vor 2 Jahren das Gesetz dahingehend geändert worden, dass Farangs, deren Thaifrau ein Grundstück in LOS kaufen, eine Art Verzichtserklärung beim Bezirksamt unterschreiben müssen, womit bescheinigt wird, dass das Geld für das Haus/Grundstück nicht von ihnen stammt ?
 
D

Dr. Locker

Gast
Als ich im vergangenen November ein Grundstueck gekauft und das Haus in Auftrag gegeben habe wurde mir zugesichert, dass sowohl der Name meiner Tirak, als auch mein Name gemeinsam in den Grundbuch-Eintraegen gefuehrt wird. ;-)

Evtl. ist das ja in etwa das was Ihr meint... :nixweiss:
 
K

Kali

Gast
...LANDBESITZRECHTE FÜR AUSLÄNDER
LANDBESITZ KANN IN THAILAND NICHT AUF AUSLÄNDER EINGETRAGEN WERDEN.
Ein Neuer Gesetzesentwurf gestattet jedoch, daß Thailändische Staatsbürger, die mit einem Ausländer ver-heiratet sind, unbeschränkt Land kaufen können, was vorher nicht möglich war. Wenn der Nachweis er-bracht wurde, daß der Erwerb aus Mitteln des thailändischen Partners finanziert wird, gibt es bei dem Landregistrierungsamt keinerlei Schwierigkeiten. Kommen die Mittel jedoch vom Ausländischen Ehepartner, muß dieser ein Dokument unterschreiben indem er bestätigt, daß im Falle einer Scheidung der Landbesitz dem thailändischen Partner gehört. Folglich muß der Besitz nicht geteilt werden, und verbleibt beim thailän-dischen Partner.
Das Gesetz verbietet jedoch nicht, dass ein Ausländer ein Haus und/oder Gebäude besitzt. In den meisten Fällen wird daher für Wohnzwecke ein Leasingvertrag - Nutzungs-Mietvertrag für Grund und Boden - über 30 Jahre mit Verlängerungsrecht abgeschlossen. Vom Gesetz ist eine maximale Laufzeit für Mietverträge von 30 Jahren vorgesehen. Jedoch wird meistens mit einem Zusatzvertrag abgesichert, dass auch eine Verlän-gerung auf weitere 30 Jahre gewährt wird und dass bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Verpflichtung eine hohe Strafzahlung fällig ist. Solche Verträge müssen im Landtitel eingetragen werden um gesetzeswirk-sam zu sein. Bei Nichteintragung ist dieser Vertrag nur 3 Jahre gültig und kommt einer Steuerhinterziehung gleich....

Quelle:...der gesamte Text als PDF Datei....

Gruss, Kali
 
A

Airport

Gast
@ Kali, Kali,
bitte, bitte entferne dieses User-Pic wieder :fertig: :heul: !!
Es schmeichelt Dir zu sehr.... :lol: :lol: :rofl: !!!
 
K

Kheldour

Gast
Mann Kali, wenn man Dein Bild sieht, mußt Du aber die letzten Wochen und Monate arg gealtert sein...... :lol:
 
D

Didel

Gast
Dr_Locker
dass sowohl der Name meiner Tirak, als auch mein Name gemeinsam in den Grundbuch-Eintraegen gefuehrt wird
..hast Du eigentlich auch eine Art Verzichtserklärung unterschreiben müssen, womit bescheinigt wird, dass das Geld für das Haus/Grundstück nicht von Dir stammt ?

@all
Wie ist das eigentlich gibt es zwei verschiedene Papiere eines das den Eigentümer des Grundstücks ausweisst und eines das den Eigentümer des Hauses ausweist ? Oder ist das ein und dasselbe. :nixweiss:
 
K

Kali

Gast
Airport schrieb:
@ Kali, Kali,
bitte, bitte entferne dieses User-Pic wieder ...
Ich weiss auch nicht, aber es ist eine Momentaufnahme von heute Nachmittag, als ich den Text über Landbesitz in Thailand gelesen hatte :heul:
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Ort
Irgendwo im Outback!
Kheldour schrieb:
soll die Thailändische Regierung die Gesetzgebung angeblich noch dieses Jahr dahin gehend ändern, daß ein Farang EIN Grundstück/Haus auf seinen Namen kaufen kann, sofern er mit einer Thailänderin verheiratet ist.
Das ist ein vorweggenommener Aprilscherz ,Kheldour,
die Thais wuerden eher nackt herumlaufen ,als wie uns Farangs Besitztitel am Grund und Boden geben.
Wuerde das auch nur im Entferntesten zutreffen ,was meint ihr wie die Scheinehenquote unter Thais-Farangs ansteigen wuerde.
Ich habe noch ca 24 Jahre Pachtrecht an meinen Grundstuecken und eine Option auf weitere 30 Jahren,
solange meine Frau nicht die Pilzsuppe kocht ,oder ein Polizist
( der befoerdert werden will ), nicht zufaellig in meinem Garten
Jaah Baa findet.....

Gruss

Otto
 
M

MenM

Gast
@ Didel

Wie ist das eigentlich gibt es zwei verschiedene Papiere eines das den Eigentümer des Grundstücks ausweisst und eines das den Eigentümer des Hauses ausweist ? Oder ist das ein und dasselbe

Es gibt nuer ein chanood fuer grundstuck alleine oder fuer ein grundstuck mit haus.

MFG
 
D

Dr. Locker

Gast
@Didel
Bisher habe ich ausser den Vertraegen fuer den Grunderwerb und das Haus NICHTS unterschrieben...

Evtl. kommt da noch was, wenn wir nach Fertigstellung und Zahlung der Restsumme die Chanodsache in Angriff nehmen.
 
D

Didel

Gast
@MenM

Danke für die info

@Dr_Locker

aha neues User-Pic, Khun Locker mit Tilak :super:
 
Thema:

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