Das ist ein durchschlagendes Argument! Getreu dem Motto, wer kämpft, kann verlieren...
Selbst wenn das Kind dann schon volljährig wäre (!!!), wo liegt das Problem? Lieber spät als garnicht, sagt ein deutsches Sprichwort. Davon abgesehen, dauert es nicht so lange, wenn pfändbare Werte bekannt sind. Und Renten bzw. Erbansprüche festzustellen, ist für einen Anwalt kein Problem.
Aber mach mal nach Deiner Facon... Es gibt eben Unternehmer und Unterlasser (die dann wieder neidisch rumjaulen, wenn andere etwas haben und sie nicht).