Farang in Thailand zahlt keinen Kindesunterhalt

Diskutiere Farang in Thailand zahlt keinen Kindesunterhalt im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Eine Verwandte meiner Frau hat uns um Rat gebeten. Die Frau ist seit knapp 4 Jahren mit einem Engländer verheiratet. Die Hochzeit wurde im Rathaus...
andiho

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Eine Verwandte meiner Frau hat uns um Rat gebeten. Die Frau ist seit knapp 4 Jahren mit einem Engländer verheiratet. Die Hochzeit wurde im Rathaus Ayutthaya amtlich mit Papieren vollzogen. Vor etwa 1,5 Jahren bekam das "glückliche Paar" Zwillinge. Seit knapp einem halben Jahr hat sich der Ehemann kontaktlos abgesetzt. Aus "angeblich zuverlässiger Quelle" soll bekannt sein, dass sich der Ehemann mit einer Jüngeren in den Isaan abgesetzt hat.

Dass der Ehemann sich weiterhin in Thailand aufhält, ist sehr wahrscheinlich. Er hat in England gutes Geld mit dem Verkauf seiner Malerfirma mit knapp 20 Angestellten gemacht und außerdem eine größere Erbschaft erhalten. Verwandte hat er in England keine mehr und auch sonst hat er GBR komplett hinter sich gelassen.

Die Verwandte meiner Frau möchte die englische Botschaft kontaktieren. Ich hab ihr erklärt, dass die wahrscheinlich nicht zuständig ist wegen dem Kindesunterhalt, da sich der Ehemann in TH aufhält. Wir haben Ihr geraten sich an die örtlichen Behörden zu wenden.

Wer hat einen guten Ratschlag zum Thema parat ?
 
uwalburg

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Diese Praxis ist in Thailand leider weit verbreitet. Sie wird ihn suchen und zur Rede stellen müssen. Helfen wird ihr dabei wahrscheinlich niemand.
 
rolf2

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nun passen sich die Farangs mal den Landessitten an und schon ist es wieder nicht recht, tststs:biggrin:
 
Knut_0815

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Anwalt kontaktieren und sehen, was man eventuell im Ausland machen kann. Haben da in unserem Umfeld gute Erfahrungen gemacht. Er, Deutscher, hat sie in Udon ausgesetzt und sich beim Amphoe scheiden lassen, keinen Unterhalt, nix. Sie hat jetzt einen deutschen Anwalt der Scheidung und Unterhalt durchgesetzt hat.
 
MadMac

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Funktioniert nur, wenn er in DL lebt. In TH gehen solche Prozesse durch viele Jahre, die Anwaelte verdienen sich dumm und dusselig und am Ende bekommt der Klaeger ein paar Erdnuesse. Nicht zu empfehlen.

Hier geht entweder der freundschaftiche Weg, auf dem man sich zu einem Kompromiss einigt, oder halt schwarze Huete. Letzters mag aber auch nach hinten losgehen.
 
Knut_0815

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Ich meinte ja auch in England etwas zu unternehmen! Da ist durch die EU jetzt einiges möglich.
 
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Er, Deutscher, hat sie in Udon ausgesetzt und sich beim Amphoe scheiden lassen, keinen Unterhalt, nix. Sie hat jetzt einen deutschen Anwalt der Scheidung und Unterhalt durchgesetzt hat.
Das klingt etwas unglaubwürdig. Vor dem Ampür kann man sich nur einvernehmlich scheiden lassen.
 
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Franky53

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nicht mehr hier
nun passen sich die Farangs mal den Landessitten an und schon ist es wieder nicht recht, tststs:biggrin:
Da hat er das Geld wohl noch nicht durch ,sonst hatte sie ihn wohl verlassen.
Ist zwar nicht schoen ,zeigt aber wieder mal, dass nicht jeder Farang sofern er etwas in der Birne hat ,seiner Dorfschönheit ausgeliefert ist.
 
Knut_0815

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Was soll da gehen, wenn er in Thailand lebt? EU, klar :)
Wenn er noch Ansprüche in England hat, etwa zu pfändende Rente oder Erbe?!
 
Socrates010160

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Die Charakters.c.h.w.e.i.n.e sterben wohl nie aus....

Haben ähnlichen Fall im Bekanntenkreis: er lernt Schwester einer Bekannten in BKK kennen, will unbedingt ein Kind von ihr. Als sie ihm erfreut mitteilt, dass sie schwanger ist, lässt er sie kontaktlos sitzen.

Ihre Schwester und deren Mann leben hier in D. Sie haben nach der Geburt ihre Einreise organisiert. Der Kindsvater war völlig überrascht und muss nun zahlen... Jetzt versucht er wieder Kontakt auf zu nehmen und wie Thais nun mal überwiegend sind, wird alles verziehen.. Obwohl keine Notwendigkeit besteht, da Unterhalt von der ARGE gesichert.
 
uwalburg

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So einfach geht es mit einer Pfändung nicht. Dazu braucht es einen vollzugsfähigen Titel. Den zu bekommen, für einen der in Thailand sitzt, ist zwar nicht aussichtslos aber sehr sehr schwierig.
 
Knut_0815

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So einfach geht es mit einer Pfändung nicht. Dazu braucht es einen vollzugsfähigen Titel. Den zu bekommen, für einen der in Thailand sitzt, ist zwar nicht aussichtslos aber sehr sehr schwierig.
Das ist nicht schwieriger, als wenn er in DE lebt! Ist haarklein der gleiche Weg. In unserem Fall lebt sie in TH, er in DE. Und sie hat den Anwalt auf Prozeßkostenhilfe bekommen!
 
andiho

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Hier geht entweder der freundschaftiche Weg, auf dem man sich zu einem Kompromiss einigt, oder halt schwarze Huete. Letzters mag aber auch nach hinten losgehen.
Das sehe ich auch so.

Hab gerade erfahren, dass es eine "erste heiße Spur" in Richtung Sakon Nakhon gibt. Die ersten beiden Brüder Tschad und Somtchai machen sich schonmal "gesprächsbereit". Bin mal gespannt welche Sprache da gesprochen wird. Ist für mich die erste Situation, wo ich im Nittaya schon öfter mal gelesen hab aber noch nie aus "erster Hand" miterleben durfte. Der Telefondraht nach TH ist im Moment voll am Glühen. Wird wohl bald der Akku leer sein :o)

Eins ist mir jedenfalls jetzt schon so ziemlich klar. Anscheinend entkommt in TH niemand. Von der riesigen weitläufigen Verwandschaft weiß immer irgendeiner irgendwas. Fortsetzun folgt.
 
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Ich meinte ja auch in England etwas zu unternehmen! Da ist durch die EU jetzt einiges möglich.
Sorry, da kann ich mich nur schlapp lachen. :lachen:

Das mag in kultivierten EU Ländern mit Gesetzbüchern möglich sein. Aber ganz bestimmt nicht auf dieser Seeräuberinsel die dort nicht einmal eine Verfassung kennen. Geschweige denn Gesetzbücher und bei denen für solche Sachen noch Sheriffs zuständig wären. Wenn der Typ außerdem in LOS lebt nutzt das aber sowieso nichts.

Wie ich zu dieser Ansicht komme? Ich habe 10 Jahre lang als Niederlassungsleiter einer Law Firm in UK gearbeitet. :mad:
 
uwalburg

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Das ist nicht schwieriger, als wenn er in DE lebt! Ist haarklein der gleiche Weg. In unserem Fall lebt sie in TH, er in DE. Und sie hat den Anwalt auf Prozeßkostenhilfe bekommen!
Wenn sie in TH einen in DE verklagt ist es einfach. Aber mach es mal umgekehrt. Da ist allein die schon die gerichtsfeste Postzustellung ein Problem. Und wenn er im Klageverfahren die Forderung bestreitet, muß der Kläger sein Recht erst mal beweisen.
 
Claude

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Aus diesen Geschichten haelt man sich besser raus, da der Wahrheitsgehalt nicht ueberpruefbar ist.
 
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Aus "angeblich zuverlässiger Quelle" soll bekannt sein, dass sich der Ehemann mit einer Jüngeren in den Isaan abgesetzt hat.
Dann mal viel Spass bei der Suche im kleinen Isaan.
 
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Wenn er noch Ansprüche in England hat, etwa zu pfändende Rente oder Erbe?!
Bis das mal alles durch bzw. geschafft ist, ist das Kind vielleicht schon volljährig.
 
MadMac

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Soweit mir das bekannt ist, gibt es keine rechtlich einklagbaren Alimente in Thailand. Wenn jemand einen Farang im Heimtland belangen kann, Glueck gehabt.
 
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Farang in Thailand zahlt keinen Kindesunterhalt

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