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Fangfragen...

Diskutiere Fangfragen... im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, ich habe grade mit meiner Freundin telefoniert. Sie ist grade von der Deutschen Botschaft in BKK zurückgekommen. Sie hat mir voller...
A

amnesius

Gast
Hallo,

ich habe grade mit meiner Freundin telefoniert. Sie ist grade von der Deutschen Botschaft in BKK zurückgekommen.

Sie hat mir voller Vorfreude erzählt das alles recht "problemlos" ging und Ihr nur ein paar Fragen gestellt wurden.

Ich habe mir von Ihr die Fragen wiederholen lassen und auch nach Ihren Antworten gefragt. Nachdem ich alles gehört hatte, war mir klar das Sie Ihr Visum eigentlich vergessen kann.

Nochmal vorne weg, ich habe die selben Fragen mehreren Kolleginnen gestellt, und die wären alle in die Falle getappt.

F: Finanzieren Sie die Reise selbst, oder haben Sie eine Einladung
A: Ich habe eine Einladung *Übergibt das Einladungsschreiben*

F: In Ihrem Visumsformular steht sie sind geschieden, haben sie Ihre Scheidungsurkunde dabei?
A: Ja. *Übergibt die Scheidungsurkunde*

F: Habe sie Kinder? Und wo leben diese?
A: Ja, ein Kind, 7 Jahre lebt bei der Oma weil er dort auf eine Privatschule geht. (Zählen in diesem Fall nicht als Rückkehrgrund)

Meine Einschätzung: Visum abgelehnt weil unzureichende Rückkehrbereitschaft.

Zumindest hat sie den Brief ihres Chefs zum Nachweis eines Arbeitsplatzes ( Sie arbeitet seit vielen Jahren bei der Lufthansa Catering (LSG) ) noch mit abgegeben. Die Grundbesitzurkunde für ihre Eigentumswohung leider nicht!

Auf meine Frage, warum sie die Grundbesitzurkunde nicht gezeigt hat, war Ihre Antwort: "Man hat mich nicht danach gefragt"

Eigentlich sollte sie ja von Ihrem Job aus die deutsche Mentalität kennen und ein wenig mehr durchsetzungfähig sein. Naja, ich mache ihr auf jeden Fall keinen Vorwurf.

Meine Frage(n):

-Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? ( Dann kann ich Sie schonmal vorbereiten )

-Was kann ich tun damit die weiteren Unterlagen in diesem Fall noch zur Beurteilung hinzugezogen werden?

-Ist es sinnvoll Die Botschaft zu kontaktieren bevor der Antrag bearbeitet wird (heute, via Fax) oder sollte man besser warten bis die Ablehnung da ist?

-Hilft es beim Ausländer Amt vorzusprechen?

Danke im vorraus für alle Antworten.

Grüße vom Bodensee

--Stefan

PS, nein wir wollen nicht heiraten, sondern nur 2 Wochen in D zusammen verbringen. Mehr als 2 Wochen bezahlten Urlaub hat sie leider nicht mehr übrig..
 
C

Chak2

Gast
Warum hat sie denn das mit den zwei Wochen nicht gesagt, oder hat sie?
Und wenn du meinst, du weißt, was sie hätte besser machen können, warum warst du nicht dabei?
Von wegen Durchsetzungsvermögen, man darf nicht vergessen welche Autoritätsgläubigkeit die meisten Thais offensichtlich noch haben.
 
A

amnesius

Gast
@Chak2

ich sage nicht das ich das besser gekonnt hätte. Vielleicht hätte ich in der Situation genauso gehandelt, hinterher ist man immer schlauer.

Das mit den 2 Wochen hat sie nicht gesagt, weil sie nicht gefragt wurde. :-(

Wie gesagt ich mache Ihr keinen Vorwurf, ich versuche lediglich Ihr zu helfen. Wenn sie kein Visum bekommt, dann fliege ich hin und besuche sie dort.

Grüße vom Bodensee

-Stefan

Ps ich kann leider nicht hinfliegen um ihr bei der Beantragung zu helfen, da ich ein Hobby namens "Arbeit" habe.. :-( Sonst hätte ich das getan..
 
T

Tel

Gast
Bei nur 2 Wochen wäre doch aber sicher ein vorzeigbares Rückflugticket drin?
 
A

amnesius

Gast
@Tel

Sicher.. Naja, kein Ticket, sondern eine Reservierungsbestätigung für Hin- und Rückflug!

Ohne das bekommt man ja kein Visum!

Grüße vom Bodensee

--Stefan
 
W

waanjai

Gast
Ich gehe einmal davon aus, dass Du keine Vollmacht von Ihr hast, Dich um Ihr Visum zu kümmern. Aus diesem Grunde könnte sich die Botschaft auf den Standpunkt stellen, dass Du gar nicht erst berechtigt bist, über die Entscheidung der Botschaft informiert zu werden.

Dennoch ist ja noch nicht viel verloren. Die Scheidungsurkunde allein verdichtet ja noch nicht den Verdacht, dass sie in D erneut heiraten will. Das wäre ja vor allem dann akut, wenn sie die nur befristet nutzbaren Papiere "Familienstandsbescheinigung/Ledigkeitsbescheinigung" vorgelegt hätte. Ohnehin wird die Scheidungsurkunde nicht schon legalisiert sein und deshalb noch nicht unmittelbar einsetzbar sein.

Jetzt bestehen noch mindestens 2 Optionen. Du könntest mit der Botschaft per e-mail oder Fax in Kontakt treten. Sozusagen Deine Verpflichtungerklärung noch ein wenig erläutern. Und dann ganz deutlich darauf hinweisen, was sie leider vergessen hat zu präsentieren. a. Besitzurkunde Eigentumswohnung b. warum nur 14 Tage Visum (obwohl es natürlich auch im Antrag steht)

Du kannst auch noch ein paar Tage warten bis der Bescheid vorliegt.
Ob Du heute oder in x Tagen ergänzende Angaben machst, ist eigentlich egal. Die Botschaft selbst hat ja das Merkblatt für Einlader auf ihrer website zur Verfügung gestellt, "deren" Besucher kein Visum bekamen. Das sog. Remonstrationsverfahren (suche das Wort in der Suchfunktion, auch JT29 hat bereits einige Male sehr Präzises und Lesenswertes dazu geschrieben) eröffnet eine 2. Chance zur Beibringung noch nicht eingereichter Dokumente und zur Überprüfung der - auf Checklisten basierenden - Entscheidung.

Was Du auf jeden Fall, Dir ersparen kannst, ist der Kontakt zur Ausländerbehörde. Die sind nicht zuständig, nicht informiert, nicht interessiert. Schengen-Visa sind Botschaftsangelegenheiten.
Viel Erfolg. :-)

P.S. Vielleicht ist es auch sinnvoll, Dir jetzt noch eine Vollmacht erteilen zu lassen. Vordruck könnte von Dir hier ausgefüllt werden. Dann einscannen und per e-mail. Sie könnte in ein Internet-Cafe gehen, ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen und ab nach D - zugleich von Dir jederzeit der Botschaft per e-mail vorlegbar.
 
A

amnesius

Gast
@waanjai

Danke für Deine ausführliche Antwort. Das mit der Vollmacht werde ich mit Ihr nachher bespechen. Sollte kein Problem sein. Sie kann das schonmal ausetzen und ich hab es dann wenn ich es brauche.

Leider ist die Zeit etwas knapp, da der Flug für den 31.07.2004 reserviert ist und Sie den Gang zur Botschaft ziemlich lange vor sich her geschoben hat.
 
W

waanjai

Gast
Das geht jetzt alles ganz schnell.
Übrigens, es handelt sich um eine Vollmacht in Deutsch - zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung. Kannst Du also selbst aufsetzen. :-)
 
A

amnesius

Gast
@waanjai

Danke, hab ich schon erledigt und via Email zu Ihr geschickt.

Drückt mir (und ihr) die Daumen..
 
R

Ricci

Gast
Urlaub in Deutschland.

Macht es Sinn, bereits ein Ticket gekauft zu haben?
Wie lange benötigt die Botschaft für solche Angelegenheiten?
Muss man bei einem 14 Tage Aufenthalt dieselben Unterlagen vorlegen?
 
A

amnesius

Gast
@Ricci

Die Anworten auf Deine Fragen kannst Du hier finden:
http://www.german-embassy.or.th/german/rk/scheng.html

Kein Ticket, nur Reservierung. AFAIK ist es egal ob das Visum 2 Tage oder 90 Tage gelten soll, die Unterlagen sind die selben. Die Botschaft braucht ca 3 ~ 5 Tage soweit ich weiss. Bin aber kein Experte, ich (wir) machen das zu ersten Mal.

Ich habe im Board unzählige Threads zu dem Thema gefunden..
 
J

JT29

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@Ricci

Es macht keinen Sinn, ein Ticket vorzulegen in der Hoffnung, so die Botschaft "erpressen" zu können. Es ist im Merkblatt eindeutig eine Reservierung gefordert und kein Ticket - es ist also somit dein eigenes Risiko.

Die Botschaft benötigt etwa 3 Arbeitstage, die Unterlagen sind auch bei 2 Wochen dieselben.


@Amnesius
Schon bei Frage 2 wäre ich "elektrisch" geworden, spätestens die Antwort zu Frage 3 dürfte den Ausschlag in Richtung Ablehnung geben.
Waanjai hat wie immer super kommentiert und die Richtung vorgegeben.

So wie ich das her lese, habt ihr Euch nicht richtig vorbereitet - Schengenvisa sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu erhalten.
Einzig vielleicht die Tatsache, dass der Besuch nur 2 Wochen dauern soll, könnte vielleicht doch noch zu Euren Gunsten entscheiden - Abwarten oder gleich die fehlenden Papiere noch nachsteuern (was aber m.E. evtl. zu spät sein dürfte). Andernfalls in die Remonstration - also nochmals Nachfassen und weitere Unterlagen einreichen - dann sehe ich es eigentlich auch positiv.

Viel Erfolg


Juergen
 
A

amnesius

Gast
JT29" schrieb:
@Amnesius (...)
Schon bei Frage 2 wäre ich "elektrisch" geworden, spätestens die Antwort zu Frage 3 dürfte den Ausschlag in Richtung Ablehnung geben.
Waanjai hat wie immer super kommentiert und die Richtung vorgegeben.

So wie ich das her lese, habt ihr Euch nicht richtig vorbereitet - Schengenvisa sind mittlerweile nicht mehr so einfach zu erhalten.
(...)
JT29, danke für Deine Ausführungen. Vielleicht haben wir uns nicht "richtig" vorbereitet. Obwohl ich stundenlang hier im Forum gelesen habe und das ganze mit Ihr durchgesprochen habe. Ich denke das sie genau wusste was es zu vermeiden galt,doch wenn man dann in der Botschaft befragt wird, dann ist das eine ganz andere Sache,oder? Wer macht in der Aufregung nicht mal einen Fehler.

Stellt sich noch die Frage, was wäre eine "richtige Antwort" auf die Frage des Botschaftsangehörigen gewesen wäre?

Meine Freundin erzählte mir das ein paar Leute vor ihr weggeschickt wurden weil Dokumente fehlten.

Ein vorhandener Scheidungstitel sagt m.E. nichts aus. Nicht legalisiert und nicht übersetzt.

Wenn man hier in DE zu einer Behörde geht packt man ja auch alles ein was man ggf. benötigen könnte. Man will sich ja nicht 5x hinrennen.

Meine Freundin hatte ja alle Dokumente dabei von denen Sie dachte das sie nützlich sein könnten. Warum sie die den Scheidungstitel dabei hatte, weiss ich allerdings auch nicht. Wir hatten nur die Dokumente angesprochen die sie m. E. benötigen würde. (s.u.)

Zudem: wenn ein Job (Unbefristeter Vertrag) bei der Lufthansa (Nachgewiesen durch einen Brief vom General Manager) mit 30 Tagen bezahltem Urlaub, eine Eigentumswohung und ein Kind auf einer Privatschule (für die Sie zahlt) kein Rückkehrgrund ist, dann weiss ich es auch nicht.
Ok, das Kind lebt bei der Oma, aber selbst dafür zahlt sie nachweisslich jeden Monat.

Ich meine ich verstehe auch die Hintergründe warum so verfahren wird, alles eine Folge des Missbrauchs, nur die ehrlichen Leiden darunter. Wie dem auch sei, es hilft kein Jammern und kein Wehklagen da müssen wir jetzt durch.

Mir ist allerdings aufgefallen das an diesem Punkt die meisten Postings zu diesen Themen aufhören. Man hört also nie, was letztendlich daraus geworden ist.

Zuerst hatten wir auch mal kurz daran gedacht einen Visumsvermittler einzuschalten, aber wir sind zu dem Entschluss gekommen das das ggf. auch schaden kann. Zudem erfüllt m. E. meine Freundin die Kriterien für ein Schengenvisa.

Warten wirs mal ab, die Ermächtigung von Ihr mit der Botschaft über Ihren Fall zu reden ist grade bei mir eingetroffen. Zudem alle fehlenden Dokumente in gescannter Form.

Am Mittwoch wissen wir mehr..
 
W

waanjai

Gast
Das wird schon werden !

Ich vergaß im übrigen etwas bereits früher zu erwähnen. Wenn sich die Dt. Botschaft irgendein Dokument zeigen läßt, so heißt dies nicht in jedem Fall, dass das erbetene Dokument per se schon schlecht ist. Es kann auch nur bedeuten, dass man auf diese Weise in Erfahrung bringen will, ob die jetztige Anragstellerin bereits wesentliche Dokumente hat legalisieren lassen. Es hat schon jemand hier kurz geschrieben, dass die Dt. Botschaft eine Liste derjenigen Leute führt, die in den letzten 6 Monaten heiratsrelevante Dokumente zur Legalisation eingereicht haben. Alles was dann älter als 6 Monate ist, ist ja wieder wertlos. Will man das Nachschauen in dieser Liste sich ersparen, schaut man sich das Original Dokument halt mal kurz selbst an.

Davon ist natürlich unbenommen, dass man auf die Frage: "Haben Sie ihre Ledigkeitsbescheinigung dabei" antworten muß, welche Ledigkeitsberscheinigung? Brauch ich eine solche für ein Schengen-Visum? :-)
 
J

JT29

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@amnesius:

"Ich denke das sie genau wusste was es zu vermeiden galt,doch wenn man dann in der Botschaft befragt wird, dann ist das eine ganz andere Sache,oder? Wer macht in der Aufregung nicht mal einen Fehler."

Keine Frage, wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne - ich schrieb ja auch nur, soweit ich deine Ausführungen lese und mehr kann ich nicht hineininterpretieren (es fehlt uns schlichtweg der input).

"Eigentumswohung"
Na, da gibt es doch eine (weitere) gute Begründung für die Rückkehrwilligkeit -> entstspr. Papier hätte ich beigefügt.

"Mir ist allerdings aufgefallen das an diesem Punkt die meisten Postings zu diesen Themen aufhören. Man hört also nie, was letztendlich daraus geworden ist."

Oh, vielleicht war die Liebe dann oft doch nicht so groß :nixweiss:
Ich für meinen äh unseren Teil kann nur sagen, dass ich/wir in der Remonstration erfolgreich waren (alledings hat dies ein Extra-Flug gekostet). Mittlerweile ist sie wieder mit Sprachvisum hier und im nächsten Jahr geht es weiter mit dem Heiratsvisum (also nix mit Dänemark :-) )

Also versuche mal ruhig zu bleiben (ist nicht einfach) und harre der Dinge, die da kommen - das wird schon funktionieren bei den Angaben.

Gruss an den See


Juergen
 
A

amnesius

Gast
waanjai" schrieb:
Davon ist natürlich unbenommen, dass man auf die Frage: "Haben Sie ihre Ledigkeitsbescheinigung dabei" antworten muß, welche Ledigkeitsberscheinigung? Brauch ich eine solche für ein Schengen-Visum? :-)
Hallo Waanjai,

ich hatte auch gestutzt das die Botschaft nach dem Scheidungstitel fragt (wenn ich nicht einen der Hintergründe kennen würde).

Dein Einwand mit der Liste der Liste der legalisierten Dokumente ist mir nicht in den Sinn gekommen. Klingt aber logisch.

Dazu fällt mir folgende Frage ein: müssen in jedem Falle solche Dokumente legalisiert sein, oder gehts auch ohne oder ohne das sie auf dieser Liste stehen? Ich will nicht wissen _WIE_ das geht, da es mich nicht betrifft.Ich möchte nur wissen _OB_ es irgendwie geht.

Denn wenn es ohne legalisierte Dokumente geht, oder man die Dokumente an der Liste vorbei legalisieren kann, dann ist mit der Einsicht der Dokumente durch die Botschaft ja auch nix gewonnen. Dann fangen die nur die nicht informierten vorher ab.

Es geht uns ja derzeit nicht ums heiraten, sondern eher darum das meine Freundin mal "Neu Schwanstein" in natura sieht (exemplarisches Beispiel) und ich mich für die Inlandsflüge die sie immer für uns bucht und zahlt erkenntlich zeigen kann.

Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken über solche Dinge und will es viel zu genau wissen. Liegt am Beruf...

Trotzdem vielen Dank für alle Antworten.

Ich informiere weiter über den Stand-der-Dinge.. (Wenn gewünscht)
 
A

amnesius

Gast
@JT29

..wenn die Liebe nicht gross wäre, dann würde ich das ganze garnicht erst starten. Warum sollte ich Ihr Hoffnungen machen wenn ich nicht gewillt bin das durchzuziehen. Da wäre dann in höchsten Maße unfair. Wenn man mal von dem augewendeten Geld und der Zeit absieht..

Sie soll erst ein paar mal nach DE kommen damit sie dann (mit)entscheiden kann ob wir später dann heiraten oder nicht. Diese Meinung vertreten wir beide und ich denke das ist ein guter, wenn auch langwieriger Weg.

(Now back to the Topic)

Ruhigbleiben, ja das versuche ich schon. Eigentlich bin ich auch ruhig, aber irgendwie will ich wenn ich etwas tue auch ein wenig die Hintergründe erforschen und wissen, "was-wäre-wenn" und "was-mache-ich-dann". Ich weiss zu viel "Sendung mit der Maus" geschaut. Zudem ist Planungsdrang und Risikoabschätzung bei mir eine Berufskrankheit. Ich bin halt so.. :nixweiss:

Zudem ist heute ein ruhiger Tag im Büro (man merkts) :P
 
W

waanjai

Gast
amnesius" schrieb:
Dazu fällt mir folgende Frage ein: müssen in jedem Falle solche Dokumente legalisiert sein, oder gehts auch ohne oder ohne das sie auf dieser Liste stehen? Ich will nicht wissen _WIE_ das geht, da es mich nicht betrifft.Ich möchte nur wissen _OB_ es irgendwie geht.
Im Endeffekt nicht!

Es gibt zwar Regelungen, die es erlauben, nicht legalisierte Geburtsurkunden sowie nicht legalisierte "Ledigkeitsbescheinigungen" von Amphoe und Zentralregister in BKK hier in D vorzulegen. Dies führt aber nur dazu, dass man dann noch eine dritte Bescheinigung braucht, nämlich von der Thailändischen Botschaft. Und die werden dann letztlich die Echtheit der thailändischen Dokumente prüfen.
Bei den mindestens 3 Urkunden, die über eine geschiedene Vorehe vorzulegen sind, sind ebenfalls Legalisationen erforderlich und werden im Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch das OLG geprüft. Ich denke da ist der Sack inzwischen zu.
 
A

amnesius

Gast
waanjai" schrieb:
(...)Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung durch das OLG geprüft. Ich denke da ist der Sack inzwischen zu.
In unserem Falle ist das wohl positiv zu deuten!

Warten wirs ab..
 
Thema:

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