Familienzusammenführungsvisum - Finanzierungsnachweis

Diskutiere Familienzusammenführungsvisum - Finanzierungsnachweis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; wie lange hat es bei euch gedauert, bis die docs der botschaft in bkk beim AA vorlagen?
wingman

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wie lange hat es bei euch gedauert, bis die docs der botschaft in bkk beim AA vorlagen?
 
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chrissibaer

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wingman" said:
wie lange hat es bei euch gedauert, bis die docs der botschaft in bkk beim AA vorlagen?
Die MA der Botschaft leiten das eigentlich innerhalb von 2 Tagen per Fax weiter (muss man extra beantragen, kostet rund 500 Baht).

Problem sind die thailändischen Behörden, welche die Echtheit der Dokumente der Botschaft gegenüber bestätigen müssen. Das kann dauern. Es empfiehlt sich, nach einigen Wochen in den entsprechenden Ämtern persönlich vorstellig zu werden. Und das mit Nachdruck!

Uns wollte man auch abwimmeln (Geburtsurkunde von meinem Stammhalter). Nach 1h Diskussionen mit dem Amphor Suratthani begab man sich dann doch mal auf die Suche nach dem Schreiben der Botschaft. Oh Wunder, tatsächlich fand man es irgendwo. Bestätigungsschreiben dauerte dann keine 10 min, habe es lieber persönlich zur Post gebracht.
 
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Hanseat

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chrissibaer" said:
Problem sind die thailändischen Behörden, welche die Echtheit der Dokumente der Botschaft gegenüber bestätigen müssen. Das kann dauern.
Das kann in der Tat dauern, bei uns damals rund 8 Wochen :-(
Mehrmals bei der Botschaft nach dem Verbleib der Dokumente nachgefragt, aber immer wieder vertröstet wurden.
 
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Bjoern

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@ chrissibaer

Welche Rolle spielen die th Behörden in dem Verfahren? Blauäugig wie ich bin dachte ich nun, die Unterlagen würden direkt von der Botschaft nach Deutschland geschickt? Bei uns war das die Kopie der zuvor bei der dt. Botschaft 2*legalisierten Eheurkunde und deren Übersetzung, 2zwei ausgefüllte Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, 2* Passkopie der "Lichtbildseite" meiner Frau, A1 im Original und 2*Kopie, Pass. Das War alles. Dachte nun das geht direkt mit der Diplomatenpost nach Deutschland und dann zur ABH. Wat fummeln die th Behörden denn da noch zwischen :gruebel: Nach Aussage unseres ABH dauert der Postweg bis 14 Tage. Aber wenn da jetzt noch wer von Thailand zwischenpusselt - gute Nacht :heul: oder hab ich was falsch verstanden? :hilfe:
 
wingman

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So, also am 27.5. haben wir das visum (FZV) in bkk beantragt. heute habe ich beim ausländeramt in celle angerufen. der für mich zuständige sachbearbeiter hat bereits sein ok erteilt mit der auflage das meine frau den deutschkurs A1 erfolgreich abschliessen muss (also die prüfung bestehen). es wurde nix mehr nachgefordert, kein mietvertrag etc. :super: .
nun liegt es an meiner frau.......mach hinne, mach dich lang...leo leo. nächste prüfung 27.6..
 
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chrissibaer

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Bjoern" said:
@ chrissibaer

Welche Rolle spielen die th Behörden in dem Verfahren? Blauäugig wie ich bin dachte ich nun, die Unterlagen würden direkt von der Botschaft nach Deutschland geschickt? Bei uns war das die Kopie der zuvor bei der dt. Botschaft 2*legalisierten Eheurkunde und deren Übersetzung, 2zwei ausgefüllte Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, 2* Passkopie der "Lichtbildseite" meiner Frau, A1 im Original und 2*Kopie, Pass. Das War alles. Dachte nun das geht direkt mit der Diplomatenpost nach Deutschland und dann zur ABH. Wat fummeln die th Behörden denn da noch zwischen :gruebel: Nach Aussage unseres ABH dauert der Postweg bis 14 Tage. Aber wenn da jetzt noch wer von Thailand zwischenpusselt - gute Nacht :heul: oder hab ich was falsch verstanden? :hilfe:
Legaliesierung durch die Botschaft bedeutet, dass von allen eingereichten Urkunden (Geb-Urkunde, Heiratsurkunde etc.) bei den jeweils ausstellenden, thailändischen Behörden nachgefragt wird, ob die Dokumente auch tatsächlich echt sind.

Die Sendung der Unterlagen zur ABH über Diplomatenpost kann man abkürzen, in dem man Faxübermittlung beantragt, kostet nicht viel.

Die dt. ABH wiederum kann man bitten, die Zustimmung zum Visum auch per Fax nach BKK zu senden, die haben Handbücher, wo die Faxnummern der Auslandsvertretungen aufgelistet sind. Spart auch mind. 1 Woche.
 
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JT29

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chrissibaer" said:
Die dt. ABH wiederum kann man bitten, die Zustimmung zum Visum auch per Fax nach BKK zu senden,
Das geht seit ein paar Jahren online - Fax ist nicht mehr notwendig.
 
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Bjoern

Gast
Danke für die Antworten, ich glaube da hab ich was falsch verstanden, scheint sich um ein Visa zur Eheschliessung in Deutschland zu handeln. Für Ehegattennachzug brauchten wir all die Unterlagen nicht einzureichen und ergo sind die Thai-Behörden da aussen vor.

@Wingman und alle anderen:

Wie versprochen der Post der angeforderten Unterlagen:

Zeitdauer: eingereicht in BKK: 02.06.2008 angekommen: 12.06.2008

Sehr geehrter Herr XXXXX,

der Visavorgang ist überraschend schon heute eingegangen.

Nach Sichtung der Unterlagen benötige ich von Ihnen nunmehr folgendes:

- gültiges Ausweispapier (Reisepass oder. Personalausweis + entsprechende Sichtvermerke in Ihrem Reisepass)
- aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 3 Monate)
- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- Wohnraumnachweis/ Mietvertrag

......bla bla :aetsch: bla bla....


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XXXXXXX
SB Ausländerangelegenheiten


Für mich ist das alles kein Problen - aber wenn ich eure Posts lese dann frag ich mich doch was hier bei uns los ist :gruebel:
 
wingman

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hallo björn, der unterschied ist der, das wir bereits verheiratet sind und das fzv in bangkok beantragt haben. dort hatte die mitarbeiterin der botschaft bereits alle relevanten dokumente gesichtet und kopien einbehalten.
wie gesagt vom hiesigen AA ging das ok bereits nach bangkok, nur den deutschkurs muss sie als auflage erfolgreich abschliessen.
arbeitsvertrag, gehaltsnachweise und mietvertrag wurde beim AA keiner sehen.
ich muss erst mit meiner frau zum AA wegen der aufenthaltserlaubnis.
 
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JT29

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Ein normaler korrekte Weg - keine Sorge, ich musste die Papiere seinerzeit auch vorlegen und habe mich ein wenig gewundert, bis mich ein Kollege aufklärte.


- gültiges Ausweispapier (Reisepass oder. Personalausweis
+ entsprechende Sichtvermerke in Ihrem Reisepass)

-> Nachweis, des Nachzuges zu einem Deutschen (und nicht zu einem Ausländer, das ist dann eine andere Baustelle),

interessant sind die Seiten mit Visa, ist aber ein kurzes Abklopfen wegen Scheinehe - ich bin damals auch nur gefragt worden, wie lange wir uns kennen (meine Frau war aber mit Sprachvisum damals schon hier)


- aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 3 Monate)

-> Adresse stimmt (geht auch wieder in Richtung Scheinehe)

- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- Wohnraumnachweis/ Mietvertrag

-> Du bist in Brot und Arbeit, kannst die Familie ernähren

auch wieder hier ein Abklopfen aber auch der Hintergrund, dass Du auf gesunden Füßen stehst.

Aber keine Sorge, du schreibst ja, dass die Papiere kein Problem sind - so wie bei mir damals.
 
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Huanah

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Die für uns zuständige Sachbearbeiterin gab mir auch mit auf den Weg, dass falls unsere Eheschließung vor dem nächsten Besuch auf der AB erfölge, ich doch noch eine Wohnraumbestätigung und einen Einkommensnachweis mitbringen solle.

Im Aufenthaltsgesetz habe ich diese Nachweispflicht jedoch nur für Nachzug zu Ausländern gefunden - bei Nachzug zu Deutschen ist nur ein Versagen der AE bei Bezug von Sozialhilfe möglich - juristische Kommentare dazu zeigen jedoch, dass sich das wohl keine AB traut.

Gruß

Dieter
 
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