Familienzusammenführungsvisum - Finanzierungsnachweis

Diskutiere Familienzusammenführungsvisum - Finanzierungsnachweis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo! Habe am 20.5. in Bangkok geheiratet, und nun warten wir auf das Visum. Das Einwohnerzentralamt hat mich auch schon angeschrieben allerdings...
Keno

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Hallo!
Habe am 20.5. in Bangkok geheiratet, und nun warten wir auf das Visum. Das Einwohnerzentralamt hat mich auch schon angeschrieben allerdings wollten die nur Auskünfte über meine Wohnung haben.
Was mir evtl. Probleme bereiten könnte wäre, wenn das Amt einen Finanzierungsnachweis von mir verlangen würde.
Meint Ihr, das kommt noch? und wenn, wie hoch muss das Einkommen sein, damit die Behörden ihr OK geben?

mit freundlichen Grüßen,
Keno
 
wingman

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Natakwan
auskunft meiner ausländerbehörde ist (mein fall ist so gelagert wie deiner) ........ das der lebenunterhalt für die erteilung des FZV nicht gesichert sein muss. also der bezug von ALG I oder ALG II keine hindernis zur erteilung ist.
es dürfte also zwecks erteilung des visums keine probleme geben, nur den deutschkurs A1 den muss sie bestehen. derzeit unsere letzte hürde.

wir haben am 30.4. in bangkok bang rak geheiratet.........
 
Keno

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Das ist ja schön, dass dann dochmal wenigstens etwas nicht ganz so schwer geht. Den Deutschtest hat sie schon bestanden. :-)
 
waanjai_2

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Udon Thani
Eine Bonitätsprüfung gibt es erst, wenn z.B. Kinder nachziehen wollten. Beim Antrag der Ehefrau (noch) nicht.
 
socky7

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wingman" said:
auskunft meiner ausländerbehörde ist (mein fall ist so gelagert wie deiner) ........ das der lebenunterhalt für die erteilung des FZV nicht gesichert sein muss. also der bezug von ALG I oder ALG II keine hindernis zur erteilung ist.
Ich kenne sogar einen Fall, dass die eingereiste Thaifrau gleich nach Ankunft in Deutschland ALG 2 beantragt hat, weil der deutsche Ehemann auch ALG 2 -Bezieher ist. Diese Frau hat auch die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten.
Die Hürden sind das Zertifikat Deutsch A 1 und das Visum auf FZF von der Deutschen Botschaft, die von der zuständigen Ausländerbehörde grünes Licht haben muss.
Meine Frau ist sehr glücklich, dass sie nach mehr als einem halben Jahr Zwangspause jetzt wieder arbeiten kann. Insofern ist meine schlechte Laune vom Winter in Bangkok auch verflogen.
Es geht aufwärts !
:round:
 
Küstennebel

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an der Küste
Denke auch, Einkommensnachweis braucht man nicht, wenn schon verheiratet :P
 
Nokgeo

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Zitat # 7 ( Socky7 ):

" Ich kenne sogar einen Fall, dass die eingereiste Thaifrau gleich nach Ankunft in Deutschland ALG 2 beantragt hat, weil der deutsche Ehemann auch ALG 2 -Bezieher ist.

Diese Frau hat auch die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten.

Die Hürden sind das Zertifikat Deutsch A 1 und das Visum auf FZF von der Deutschen Botschaft, die von der zuständigen Ausländerbehörde grünes Licht haben muss. "
...............Zitatende

Dererlei Fälle, wirds wohl einige geben.

Ansonsten ist doch bestens. Alles streng nach Gesetz ( Schutz der Ehe ) geregelt.

Da sollte sich TH. mal ein Bsp. dran nehmen und nicht 40 000 Baht gemeinsames monatliches Einkommen für ne Aufenthaltsverlängerung des Ehemannes..EINFORDERN. Ist ja nicht jeder ein Rentner, der nach TH. will oder Rentner, der 40 000 Baht monatl. bekommt.

Da sind wir uns doch einig.

Übrigens,..falls die thl. Ehefrau in der BRD, in der Konstellation - ALG2 Empfänger / Schwarzarbeit, mal in eine Kontrolle geraten sollte,z.b. seitens Arbeitsgruppe: Schwarzarbeit, dürfte Ärger anstehen.
 
B

Bjoern

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Das Ausländeramt will bei mir die letzen drei Gehaltsabrechnungen sehen, warum wohl? Die machen folgende Rechnung auf: Eigenbedarf(in unselbständiger Beschäftigung) = 900 + Fahrkosten, Ehefrau ohne Arbeit = 800 Euro.

Wenn ich Näheres weiss poste ich es. Sicher wieder eine der vielen "Vorzüge" des Förderalismus.
 
wingman

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Natakwan
hallo björn, hast du in thailand oder in deutschland geheiratet, bzw. wollt heiraten?
 
waanjai_2

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Udon Thani
Nokgeo" said:
Da sollte sich TH. mal ein Bsp. dran nehmen und nicht 40 000 Baht gemeinsames monatliches Einkommen für ne Aufenthaltsverlängerung des Ehemannes..EINFORDERN. Ist ja nicht jeder ein Rentner, der nach TH. will oder Rentner, der 40 000 Baht monatl. bekommt.
Und bist Du gar ein Rentner (über 50), der nicht (mehr) mit einer Thai verheiratet ist, dann wollen sie monatlich 65.000 sehen. Da läßt Expat sich nur ungern wieder scheiden. Lieber den Frust in den Foren los werden. ;-)
 
Nokgeo

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" Und bist Du gar ein Rentner (über 50), der nicht (mehr) mit einer Thai verheiratet ist, dann wollen sie monatlich 65.000 sehen.

Da läßt Expat sich nur ungern wieder scheiden. Lieber den Frust in den Foren los werden. ;-)
...Zitatende von waanjai.

Irritriert mich etwas.. dein gewähltes " und bist du "...

Wäre das doch schlauer...statt DU ein MAN, zu benutzen?

Mein " Lebensstatus " entspricht nicht deinen obrigen Zeilen.

Hattes du deine Zeilen auf mich bezogen?
 
waanjai_2

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Udon Thani
Nokgeo" said:
Irritriert mich etwas.. dein gewähltes " und bist du "...Wäre das doch schlauer...statt DU ein MAN, zu benutzen?
Ist man oder Bist Du gar ein Rentner, ist sprachlich gleich zu sehen, finde ich. Aber bei "man" kommt keiner auf die Idee, das evtl. doch auf sich zu beziehen. :-)

Nokgeo" said:
Hattest du deine Zeilen auf mich bezogen?
Nein, überhaupt nicht. Wollte mit meinem Statement eigentlich nur die (Deine) Aussage, dass Thailand ganz schöne Hürden (für die Farangs) aufbaut, weiter untermauern und aufzeigen, dass man als unverheirateter Rentner (= über 50) fast schon wieder "ausgesteuert" wird. Denn 65.000 Baht pro Monat ist eine Menge Geld, wenn man bedenkt, das sehr viele Deutsche Rentner keine 1.300 netto monatlich bekommen.
Da zeigt Thailand die "kalte Schulter"
 
Nokgeo

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Waanjai, sorry du machst einen nicht passenden Vergleich TH. - BRD.

Farang,unverheiratet...über 50 J. alt, da hat TH. doch den " Einladerstatus " vorne.

Entweder mit deinen zitierten 65 000 Baht monatl. oder, so wie meine Freundin auf " Unserer " Immi im Jan. 08 nachfragte..800 000 Baht auf dem eigenen Kto. des über 50 Jährigen..
Um verheiratete gings jedoch hier im Thread.
 
wingman

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für mich ist später thailand nur zusammen mit meiner frau eine basis. mich interessieren die farangzoos nicht und möchte dort auch nicht leben (müssen).
verheiratet zählt das gemeinsame familieneinkommen und mit meriner späteren rente dürfte es nicht schwierig sein diese hürde zu nehmen.
trotzdem sollte thailand einmal bedenken, das sie einen nicht unerheblichen teil des aufschwungs (vor allem im isaan) auch uns den farangs verdanken.
wir, die farangs finanzieren die häuser unserer frauen, viele die autos, die dann ausnahmsweise sogar bezahlt sind.
ich habe leider keine verlässliche statistik gefunden über die jährliche transfersumme germany - thailand, sie muss aber sehr hoch sein.
es wäre wünschenswert, wenn thailand es zumindest den mit einer thaifrau verheirateten farangs erleichtern würde, mit seiner frau und familie in thailand zu leben und nicht immer nur gierig auf bares und bankguthaben lechzen würde.
die anberaumten mindestsummen würde ich mit meiner frau nie im monat verbrauchen..............
 
paulsson

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die farangs finanzieren die häuser unserer frauen, viele die autos, die dann ausnahmsweise sogar bezahlt sind.
ich habe leider keine verlässliche statistik gefunden über die jährliche transfersumme germany - thailand, sie muss aber sehr hoch sein.

Jo Wingman werden wohl einige Milliönchen sein.
Tu ja auch mein Teil gerne dabei. :heul:
Aber ich hoffe nicht mehr all zu lang.Dann kann sie auch
mal was für mich schicken wenn ich meine Jahrestour mit meinen
Freunden nach Spanien mache. ;-D

Gruss aus Wuppertal.
 
Keno

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also eigentlich läuft das bei mir nicht so! meine Frau zahlt zwar einiges an ihre Familie, aber das hält sich in Grenzen. Damit meine ich, es macht mich als Studenten nicht arm.
 
kcwknarf

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Nokgeo" said:
Da sollte sich TH. mal ein Bsp. dran nehmen und nicht 40 000 Baht gemeinsames monatliches Einkommen für ne Aufenthaltsverlängerung des Ehemannes..EINFORDERN. Ist ja nicht jeder ein Rentner, der nach TH. will oder Rentner, der 40 000 Baht monatl. bekommt.

Da sind wir uns doch einig.
Ich bin da natürlich nicht einig.
Mit etwas Ideenreichtum kann jeder ein fixes monatliches belegbares Einkommen erreichen - die Fähigkeit, eine Sprache zu erlernen jedoch nicht.

Ich bin kein Rentner, noch keine 50 Jahre alt, habe keine Work Permit, kann kaum thai und trotzdem lebe ich seit nun fast 4 Jahren glücklich und ohne Hürden in Thailand - völlig legal. Es geht also - umgekehrt weniger.

Und dann dieser Quatsch "Farangs zahlen ihrer Frau das Haus". Klar, rein rechtlich gehört ihr das Haus. Aber dafür erhält der Farang ja ein kostenloses Wohnrecht und spart somit Miete. Es sei denn, er lässt sich scheiden, treibt die Frau in eine Scheidung oder sucht sich vorschnell die falsche Frau aus.
 
B

Bjoern

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@ Wingman

Hallo Wingman, hab etwa zur selben Zeit wie du in Thailand geheiratet und nun läuft der Ehegattennachzugvisaantrag. Nach Auskunft unserer ABH haben sie am Tag der Beantragung von der Botschaft in BKK ein Infofax erhalten. Kann nun bis zu 14 Tage dauern ehe die Unterlagen eintrudeln. Wolln mich dann gleich per Mail informieren. Nach Sichtung der Visaunterlagen könnten sie dann auch konkretisieren, welche Dok sie von mir zusätzlich noch brauchen. Im Augenblick wollen sie die letzten drei Verdienstnachweise, Wohnraumnachweis, Kopie meiner Passeiten mit allen Thailandvisa und die legalisierte Eheurkunde + Übersetzung.

Wünsch euch viel Erfolg bei der Prüfung! :super:

Gruss Björn
 
MooKai

MooKai

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Das einzige was die AB von mir bisher sehen wollte war eine Kopie meines Passes. :-) Alle anderen Docs kamen aus BKK von der Botschaft.
 
Nokgeo

Nokgeo

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Zitat Kscwkaarf # 17:

" Ich bin da natürlich nicht einig. "
Zitatende
---------

Das musst du ja auch nicht.
 
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Familienzusammenführungsvisum - Finanzierungsnachweis

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