@Tramaico,selten soviel Müll gelesen!
Aber einen Fehler muß ich eingestehen,nicht der Botschafter,sondern die Botschaft landet vor der EU.
wie das geht kannst du hier sehen.:
Beschwerde gegen die D.Botschaft Bangkok.
24.03.2013
An EU Parlament
Ich beantrage eine Überprüfung gegen die deutsche Botschaft Bangkok.
Wegen.:
Erpressung,Rechtsbeugung und zusammenarbeit mit Übersetzungsbüros in Thailand in Mafiastruktur.
Verstoß gegen den Artikel .;:
Artikel 9
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Die deutsche Botschaft Bangkok aber beugt das thailändische Recht,mit dem Ehefähigkeitszeugnis.
Thailand verlangt kein Ehefähigkeitszeugnis,ist auch nicht in der Thaigesetzgebung aufgelistet.
In der Thaigesetzgebung steht nur,gehen sie zur Boschaft und Erklären sie an Eidesstatt ihren Familienstand,das ist ihre Konsularbescheinigung.
Nun erpress die D.Botschaft in Bangkok aber die deutschen Stattsbürger.:
Die Konsularbescheinigun erhalten sie nur mit dem Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland,von ihrem Standesamt,mit der Überprüfung der thiländischen Staatsbürgerin,
mit der sie die Ehe eingehen wollen.
Das ist ein reine Betrugsmasche der Botshaft.
Warum?
Die Botschaft und die Übersetzungsbüros in Thailand verdienen daran Geld,die Übersetzungsbüros an den Übersetzungen und die Botschaft an den übersetzten Thaidokumenten,
mit der Legalisationsgebühr.
Die deutschen Standesämter und Gerichte erhalten für ihre Dienste auch Gebühren.
Alles rausgeschmiessenes Geld!
Warum?
Der deutsche Staatsbürger geht mit seinem Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt zur Botschaft,es wird alles wohwollend überprüft!
Aber nun verschwindet das Ehefähigkeitszeugnis im Schredder der Botschaft,keine Thaibehörde bekommt es zu Gesicht.
Aber was nun?
Der deutsche Staatsbürger muß nun eine eidesstattliche Erklärung abgeben,über seinen Familienstand.:
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/866260/Daten/297901/EheschlieungFragebogen.pdf
Konsularbescheinigung:
Bei Vorlage eines gültigen Ehefähigkeitszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) stellt die Botschaft für den deutschen Verlobten eine
Konsularbescheinigung in deutscher und thailändischer Sprache aus.
Diese ist dem thailändischen Standesbeamten bei der Eheschließung vorzulegen. Der thailändische Standesbeamte ist nach thailändischen Vorschriften verpflichtet, sich die Konsularbescheinigung vorlegen zu lassen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung durch die Botschaft liegt in der Regel bei 3 bis 4 Arbeitstagen. Die Botschaft ist verpflichtet, vor Aushändigung der Konsularbescheinigung das Ehefähigkeitszeugnis im Original zu verlangen. Vor Aushändigung müssen bei der Botschaft auch die Reisepässe beider Verlobter im Original (oder in von einer amtlichen deutschen Stelle beglaubigten Fotokopie) vorgelegt und die Gebühren bezahlt werden. Die Honorarkonsuln in Chiang Mai, Phuket und Pattaya sind nicht befugt, Konsularbescheinigungen auszustellen. Zur Ausstellung der Konsularbescheinigung genügen zunächst Kopien sowohl des Ehefähigkeitszeugnisses als auch der Reisepässe. Darüber hinaus muss der deutsche Verlobte zur Ausstellung der Bescheinigung folgende Angaben (hierzu steht ein
Fragebogen auf der Website der Botschaft zur Verfügung.)
Die Botschaft ist verpflichtet,vor Aushändigung der Konsularbescheinigung das Ehefähigkeitszeugnis im Original zu verlangen.
Da liegt der Betrug!
Nun steht die Botschaft da mit weisser Weste,der deutsche Staatsbürger hat seine eidesstattliche Erklärung abgegeben,diese ist von der Botschaft gestempelt,
so wie das thailändische Recht es vorschreibt.
Artikel 21
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Auch gegen den Artikel 21 der Charta der EU verstößt die Botschaft.da die Botschaft von einem Thaistaatsbürger verlangt,
sich von deutschen Behörden zu überprüfen lassen,um in Thailand eine Ehe einzugehen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wolfgang Richter
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand.