...Little NSA in Peine.
M.E. ein Fall fuer den RA.
Das ist leider so.
Der sogenannte Führerschein und die Erteilung der Fahrerlaubnis geschieht ist in Deutschland durch eine Fahrer
eignungsprüfung.
Die Fähigkeit und Prüfung zum technischen Führen eines Kraftfahrzeugs sind nur ein Teil der Fahrer
eignungszulassung zum erteilen der "Fahrerlaubnis".
Die Medizinisch-psychologische ein weiterer. Die medizinische wird durch einen Check vorher beim Hausarzt/Augenarzt abgerufen, der psychologische Zustandstest auf Grundlage des Fachwissen eines Allgemeinmediziners dort ebenfalls.
Nach rechtliche Grundlage ist der Fahrerlaubnisinhaber wie so immer, sämmtlicher Willkür ausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit seitens der Behörden
(jeder Straßenlatscherstreifenpolizist reicht aus) jederzeit einen Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anzuordnen. Mit einer sogenannten "ausreichenden" Begründung. Bei der ausreichenden Begründung wird als Beweis auf das fachlich geschulte Auge des Beamten gesetzt und als Beweisausage höher eingestuft als des Normalbürgers. So wie der Beamte in Vergleichfällen nur durch seine Inaugenscheinnahme Geschwindigkeiten exakt einschätzen, oder gar am Motorengeräusch erkennen kann. Rot-Umschaltzeiten 10-tel genau an Ampeln ohne Zeitmesser aus seinem Bauchgefühl einschätzt.
Das ist die >>Demokratie<< in der jeder seine Meinung überall äußern kann. In der dann aber jener der eine ungeneme Aussage tätigt, als psychologes labiles Wesen eingestuft und gleichzeitig ihm mit entzug seiner Rechte bedroht wird. Darauf sollte man mal achten wenn demnächst mal wieder eine Radiomeldung oder eine Zeitungsmeldung über ein psychisch verwirrten Täter kommt. Vielleicht hat diese/r auch nur an "unangebrachter" Stelle nicht dies getan was von der grauen Masse im Gleichgang gefordert war.