J.O.
Senior Member
Wenn das in Thailand ausreicht ist es gut. Andersrum in Europa würde ein kurzer Trip ins Nicht-EU Ausland für Residenten nicht ausreichend. Ich hatte so einen Fall in welchem eine Nicht-EU-Ausländerin (Australierin) verheiratet in Österreich einen Unfall in Frankreich hatte und die auch argumentierte, dass sie seit der letzten Einreise keine 180 Tage hier war und damit ihr ausländischer intern. Führerschein gültig wäre.Bitte aufpassen, auch wenn der Internationale insgesamt 3 Jahre gueltig ist, erlischt die Fahrerlaubnis damit in Thailand 180 Tage nach der letzten Einreise. Also nach dieser Zeit kurz raus und nach einem U-Turn wieder einreisen.
War er aber nicht. Das Strafgericht in Frankreich hatte auf die erstmalige Einreise abgestellt. Wurde verurteilt wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein. Der Versicherungsschutz war damit auch weg. Wie schon erwähnt, das war eine Residentin aus Österreich und keine Touristin.