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Chak
Senior Member
Und sonst auch nur, wenn der Flug in der EU anfängt oder endet oder es eine Fluggesellschaft aus der EU ist.Nutzt aber bei schlechtem Wetter gar nichts.
Und sonst auch nur, wenn der Flug in der EU anfängt oder endet oder es eine Fluggesellschaft aus der EU ist.Nutzt aber bei schlechtem Wetter gar nichts.
.....Smile......Nutzt aber bei schlechtem Wetter gar nichts.
Smile..Und sonst auch nur, wenn der Flug in der EU anfängt oder endet oder es eine Fluggesellschaft aus der EU ist.
Smile..
Wie ist das..
mit Air Berlin nach Abu Dhabi..( Air Berlin )
Von Abu Dhabi mit Ethihad..nach z.B. Bkk..
und zurück..
gibts Kohle oder nicht.. im Falle X ??
Hatte ich doch auch schon mal in einem anderen Thread geschrieben, leider gibt es keine Entschädigung, sobald der Weiterflug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist es aus mit europäischen Fluggastrechten, leider, Code/Buchungssharing ist einfach geilZwischen Abu Dabi und BKK nicht. Warum sollte da eine EU Richtlinie greifen?
Quelle: Freiheitsberaubung: Richter zeigt Pilot? des Horror-Flugs an? - Düsseldorf - Bild.deDer Horror-Flug EY 23 von Abu Dhabi nach Düsseldorf (30 Stunden Verspätung, 1 Toter) wird jetzt ein Fall für den Staatsanwalt! Ein Passagier – Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf – hat Strafanzeige erstattet. Wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Tötung!
In Europa eventuell, jedoch in den arabischen Emiraten gelten mit Sicherheit "andere Gesetze und Regeln"............das wurde in der Vergangenheit schon mehrfach vorgezeigt!! Ich erinnere, z.B. in Dubai wurde ein Arzt wegen angebl. Tod eines Patienten verurteilt, er konnte nur mit Hilfe der Ö- Botschaft "entfliehen", ausreisen, so gibt es und gab viele andere Fälle die gut oder böse geendet hatten...................

Habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Bei einem medizinischen Notfall ok., aber wenn der Mann bereits übern Jordan ist? Da gibt es sicher eine Ecke, wo man ihn aufbahren kann, ohne andere zu beeinträchtigen. Wenn der Mann nach Düsseldorf wollte, ist es ja auch naheliegend, dass er ohnehin dorthin überführt werden muss..........Und die Zwischenlandung in Wien mußte sein, wegen des Todesfalles!!
Da gibt es aber ganz klare Richtlinien und vorgegebene Abläufe. Es ist solange ein medizinischer Notfall, bis amtlicherseits (Amtsarzt) der Tod festgestellt worden ist. Die Zwischenlandung war sicher rechtlich unumgänglich, denn die Crew kann, und vor allem darf, ja nicht entscheiden ob noch ein Notfall vorliegt, oder der Mann schon tot ist. Deshalb ist der nächste Flughafen anzusteuern, um eventuell ein Leben zu retten.Habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Bei einem medizinischen Notfall ok., aber wenn der Mann bereits übern Jordan ist? [...]
Charlie, ich weiss nicht wie die Bestimmungen sind, aber wegen einem Todesfall wird man über dem Atlantik ja wohl auch nicht gleich notwassern.Wer soll den Tod feststellen wenn kein Arzt an Bord ist?
Eine Notlandung ist etwas ganz anderes als eine ausserplanmaessige Landung wie hier und Deine Frage war idiotisch.Ich habe mal gegoogelt und gelesen, dass drei Ärzte an Board waren und die Notlandung wohl eingeleitet wurde, als der entgültige Tod noch nicht sicher war. Meine Frage ist damit beantwortet.
confused:Wenn es ihm so schlecht ging, dann war eine Flugreise vielleicht auch nicht das richtige. Was soll die Airline da machen, Gesundheitscheck bei jedem, der nicht mehr ganz fit aussieht? Irgendwo fängt auch mal Eigenverantwortung an.Ich habe mal gegoogelt und gelesen, dass drei Ärzte an Board waren und die Notlandung wohl eingeleitet wurde, als der entgültige Tod noch nicht sicher war. Meine Frage ist damit beantwortet. Tragische Situation, ich denke mal, dass das lange Warten für den über 70jährigen nicht sehr gesund war. Was die Airline da hätte machen können, wenn sich der Betreffende nicht vorher mit Beschwerden meldet, schwer zu sagen.
Ich möchte mal sehen, wie der andere Teil, der Nebel, angefochten wird.Dieser Teil der Flugverzögerung ist sicher nicht anfechtbar!
Der Nebel ist hier nicht das Thema. Es geht darum wie die Fluggesellschaft auf die durch den Nebel verursachte Verzögerung reagiert hat, und ob es nicht Mittel und Wege gegeben hätte den Fluggästen die Tortur einer ewig lange Wasrtezeit zu ersparen - zum Beispiel dadurch, dass man sie nach ein paar Stunden Wartezeit einfach aussteigen und sich die Beine vertreten lässt.Ich möchte mal sehen, wie der andere Teil, der Nebel, angefochten wird.
Ich hoffe sehr, dass sich die deutsche Justiz darum bemüht genau dieser Frage durch Zeugenbefragung nachzugehen.Feststellen kann man wohl nicht mehr, ob das lange Warten zu dem Ableben beigetragen hat.