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sombath
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Nein Otto muß sie nicht , meine Frau wurde auch ohne Beschäftigung eingebürgert .Ich bin gegen die BAMF bis vors Oberverwaltungsgericht gezogen und habe verloren.
War ganz interessant mich mit einem vietnamesischen Verwaltungsoberinspektor der BAMF vor Gericht rumzustreiten.
Trotzdem hat meine Laotin ihre Niederlassungserlaubnis trotz schlechter Deutschkenntnisse,auch wenn sie nicht arbeitet und von mir unterhalten wird.
Leider bekommt sie ,trotz 10 Jahre in Germany,noch keine deutsche Staatsangehoerigkeit,da muesste sie fuer ihren Lebensunterhalt selbst sorgen koennen.
PS.Sie hat 3 Monate so einen I-Kurs besucht und kann jetzt etwas Arabisch sprechen!(war die Umgangssprache der Syrer im Kurs und wurde von der deutschen Kursleiterin geduldet.
Aber sie muß den B1 Sprachtest machen , oder entsprechende Deutschkenntnisse bei der Behörde
nachweisen .
Außerdem muß sie noch die " politische Prüfung " machen .
Dafür hat meine Frau nur am PC gelernt und bei der VHS in Kempten den Test gemacht .
Aber mit deiner Beamtenpension ist sie ja gut versorgt .