Erfahrungen Integrationskurse

Diskutiere Erfahrungen Integrationskurse im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Das wäre neu. Mein Wissensstand ist, maximal gibt es eben nur noch jeweils für ein Jahr die AE und keine NE, aber ausgewiesen werden kann die Frau...
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Chak

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Lass uns das jetzt bitte nicht juristisch diskutieren. Die Verordnung zum Integrationskurs ist in der Neufassung von 2017 und beim Gesetz habe ich jetzt nicht nachgeschaut.

Fakt ist die Verpflichtung, solange du keinen Ausnahmetatbestand (Ausbildung, Studium, Schwangerschaft, Lernbehinderung, ...) erfüllst. Da hat die AB überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr. Da muss jeder mit AE hin, sofern er keine B1-Kenntnisse hat. Stellst du dich quer, steht die Rückreise an.
Das wäre neu. Mein Wissensstand ist, maximal gibt es eben nur noch jeweils für ein Jahr die AE und keine NE, aber ausgewiesen werden kann die Frau eines Deutschen nicht ohne weiteres, nur weil sie nicht am Integrationskurs teilgenimmen oder diesen nicht bestanden hat.

Aber niedlich, wie sich immer wieder neu Betroffene aufregen über die auferlegte Verpflichtung, anstatt sich zu freuen, dass diese notwendigen Sprachkenntnisse so günstig erworben werden können.

Man muss sich eben den richtigen Anbieter aussuchen, aber wenn deine Frau lieber den um die Ecke nimmt, dann ist es unredlich, wenn du dich dann über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beschwerst.
 
chonburi

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Ich bin aber der Meinung,(....), die Staatsangehörigkeit gehört zur wirklichen Integration einfach dazu.

Eine "wirkliche Integration" ? Ein Stempel ? Ein Dokument ?

...schlussendlich entscheidet doch das Umfeld im realen Leben darueber , ob sich eine deutlich nicht-deutsch aussehende Person integriert fuehlen darf.....daran aendert ein erworbener Pass in der heimischen Schublade rein gar nichts.
 
Koelner

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Das wäre neu. Mein Wissensstand ist, maximal gibt es eben nur noch jeweils für ein Jahr die AE und keine NE, aber ausgewiesen werden kann die Frau eines Deutschen nicht ohne weiteres, nur weil sie nicht am Integrationskurs teilgenimmen oder diesen nicht bestanden hat.

Aber niedlich, wie sich immer wieder neu Betroffene aufregen über die auferlegte Verpflichtung, anstatt sich zu freuen, dass diese notwendigen Sprachkenntnisse so günstig erworben werden können.

Man muss sich eben den richtigen Anbieter aussuchen, aber wenn deine Frau lieber den um die Ecke nimmt, dann ist es unredlich, wenn du dich dann über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beschwerst.
Erst einmal bekommt man ein saftiges Bußgeld aufgedrückt, dann die erneute Aufforderung. Weigert man sich mehrfach, wird die AE nicht verlängert.

Blödsinn was du erzählst. Dann könnte jeder die AB auslachen und sein Ding machen. Zeig mir mal diese Helden in der Praxis.

Meine Frau hat sich keinen Kurs ausgesucht, sondern nur einen Wechsel beurteilt. Logisch auch, dass man nicht den Kurs in der Nachbarstadt wählt. Nebenbei ist das auch Blödsinn, denn in Großstädten gibt es überall das gleiche Bild. Heutzutage erst recht.
 
noritom

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@Koelner.......nicht nur in Großstädten....... Hier hat's 26. 000 EW und schon eine Katastrophe.
 
strike

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Bei einem gemeinsamen (deutschen) Kind ist man safe.

 
Koelner

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Das stimmt!

Darum ging es mir aber nicht. Den Kurs finde ich ja prinzipiell auch sinnvoll. Nur über die praktische Umsetzung und Vorgaben lässt sich halt diskutieren.
 
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sombath

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Erst einmal bekommt man ein saftiges Bußgeld aufgedrückt, dann die erneute Aufforderung. Weigert man sich mehrfach, wird die AE nicht verlängert.

Blödsinn was du erzählst. Dann könnte jeder die AB auslachen und sein Ding machen. Zeig mir mal diese Helden in der Praxis.

Meine Frau hat sich keinen Kurs ausgesucht, sondern nur einen Wechsel beurteilt. Logisch auch, dass man nicht den Kurs in der Nachbarstadt wählt. Nebenbei ist das auch Blödsinn, denn in Großstädten gibt es überall das gleiche Bild. Heutzutage erst recht.

Natürlich hat Chack recht !
Ich kenne drei Fälle bei denen die Frauen nicht am Sprachkurs zum B1 teilnehmen , eine aus Brasilien ,
eine aus Thailand und eine von den Philippinen .
Es sind verschiedene Gründe für die Nichtteilnahme , die Aufforderungen der AB zur Teilnahme laufen ins leere .
Wie Chack richtig schreibt , die Ehefrau eines Deutschen darf nicht ausgewiesen werden !
Diese Frauen erhalten seit Jahren immer nur ein Jahr .
Eine hat jetzt eine Karte für 3 Jahre erhalten und spricht auch inzwischen ganz gut deutsch .
Ich persönlich bin für gute Sprachkurse und dafür das die Frauen gut deutsch sprechen .
Aber der Staat kann niemand zur Teilnahme zwingen !
Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit den Problemen ,
unsere Frauen haben das schon lange hinter sich und haben einige Erfahrungen gesammelt
die du mit deiner Frau noch vor dir hast .
 
Koelner

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Ich bleibe dabei: Blödsinn oder Erfahrungen aus 1812 im Hühnerkrieg.

Mit eurer Logik kann ich mir nicht nur den Integrationskurs schenken, sondern auch die AE. Warum gehe ich überhaupt zur AB? Ich Depp! Schließlich kann es ja zu keiner Abschiebung kommen. Ach ja und am besten heirate ich in Dänemark und dann hat sich neben A1, Integrationskurs auch noch der Familiennachzug erledigt, da die Frau ja schon hier ist.

Erschreckend was einige so glauben. Irgendwelche Ausnahmen mag es immer geben aber da muss man die genauen Einzelfälle und Umstände kennen.

Die von mir genannten möglichen Konsequenzen sind übrigens nicht ausgedacht, sondern von Juristen bestätigt. Auch dürfte eine Einbürgerung etwas komplizierter werden, weswegen das Vorgehen zudem Banane wäre.

Heutzutage hat sich das Thema Kulanz sehr gewandelt. Meist aber nur gegenüber den eigenen Landsleuten.
 
Ferdinand

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Mit eurer Logik kann ich mir nicht nur den Integrationskurs schenken, sondern auch die AE. Warum gehe ich überhaupt zur AB? Ich Depp!
Ich bin auch überzeugt, dass es genau so ist wie du sagst, kannst dir das ja von einem Fachanwalt bestätigen lassen.
 
Spencer

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Erschreckend was einige so glauben. Irgendwelche Ausnahmen mag es immer geben aber da muss man die genauen Einzelfälle und Umstände kennen.
Meine Ehefrau hat nie irgendeine Sprachprüfung abgelegt und wurde auch nie zu irgendetwas aufgefordert;
dennoch hatte sie bereits nach 3 Jahren in D, ihren lebenslang gültigen Aufenthaltsstatus nebst Arbeitserlaubnis in der Tasche.

Niemand kann sie ausweisen oder zu irgendeiner "Maßnahme" zwingen -
( wir verdünnisieren uns aber demnächst "freiwillig" ;-) )

Ich werde dann vor Ort weiter an meinem Thai feilen ...........
 
Loso

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...Diese Frauen erhalten seit Jahren immer nur ein Jahr .....
Allein aus dem Grund würde ich gegenüber jmd. wie Kölner nie über diese Möglichkeit schwadronieren. Vielleicht klappt es in anderen Städten ja besser, aber hier ist das Ausländeramt ganz weit draussen in einer Nebenstelle untergebracht, hoffnungslos unterbesetzt, sodass die Ausstellung Monate dauert und der Service miserabel ist (kann man stundenlang vergeblich anrufen, ständig besetzt, also persönlich in die Masse auf den Gängen einreihen). Da wäre es schon nervtötend, wenn das Prozedere jedes Jahr fällig wäre.

Der VHS-Kurs meiner Frau war auch katastrophal, schon 2003 mehr als die Hälfte Riesenbabys aus Asylistan. Aber damals gab es da nicht so viele Angebote, und die VHS war nur 2 km entfernt mit direkter Busverbindung. Da muss man halt die Zähne zusammenbeissen und jede Bitte nach gemeinsamer Durchsicht der Lektionen erfüllen. Auch wenn man mal hundemüde von der Arbeit ist oder gerade uuuuunbedingt im Nittaya lesen und schreiben möchte. Irgendwie - ob gerechtfertigt oder nicht - fällt es ja auch auf einen selber zurück, wenn Madame nach einer Weile nicht passabel Deutsch sprechen kann, gell?
 
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sombath

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Loso , ich habe ja geschrieben , das ich für eine gute Integration bin .
Meine Frau hat B1 gemacht und den deutschen Führerschein , aber es gibt auch andere Menschen .
Es gibt und ich nenne sie Faulenzer , auch Menschen die oft zu faul sind deutsch zu lernen .
Meist lernen sie sprechen , aber sie können nicht schreiben u. lesen .
Aber das System funktioniert seit vielen Jahren und nach meinen Informationen gab es nur einen Fall
in Pforzheim in dem die dortige AB ernsthaft versucht hat einen Ehemann einer Deutschen wegen
Verweigerung zur Teilnahme am Sprachkurs auszuweisen .
Die AB ist vor Gericht gescheitert .
 
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Chak

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Der VHS-Kurs meiner Frau war auch katastrophal, schon 2003 mehr als die Hälfte Riesenbabys aus Asylistan. Aber damals gab es da nicht so viele Angebote, und die VHS war nur 2 km entfernt mit direkter Busverbindung. Da muss man halt die Zähne zusammenbeissen und jede Bitte nach gemeinsamer Durchsicht der Lektionen erfüllen. Auch wenn man mal hundemüde von der Arbeit ist oder gerade uuuuunbedingt im Nittaya lesen und schreiben möchte. Irgendwie - ob gerechtfertigt oder nicht - fällt es ja auch auf einen selber zurück, wenn Madame nach einer Weile nicht passabel Deutsch sprechen kann, gell?
Dass VHS katastrophal ist überrascht nicht wirklich. Ebenso wie die Kurse irgendwelcher Hilfsorganisationen, die sich ohnehin vorrangig an Asylbewerber richten.

Aber du schreibst ja selbst, da war dann die 2 Km Busverbindung ausschlaggebend, das muss man eben abwägen. Du beschwerst dich ja auch nicht, ich finde es von Kölner aber ein wenig schräg sich erst über die Teilnehmerzusammensetzung zu beschweren, dann zu sagen, der Veranstalter war aber am bequemsten gelegen, weiterhin zu behaupten, es sei ohnehin überall so und schließlich noch alle, die aus eigener Erfahurng Abweichendes schildern, auch zur AE, deren Erfahrungen abzusprechen.

Wir haben dann den Kurs entsprechend ausgesucht und dennoch hat meine Frau den Anbieter gewechselt wegen des Teilnehmerkreises. Machen bringt eben mehr als Pöbeln.
 
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sombath

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Dass VHS katastrophal ist überrascht nicht wirklich. Ebenso wie die Kurse irgendwelcher Hilfsorganisationen, die sich ohnehin vorrangig an Asylbewerber richten.

Aber du schreibst ja selbst, da war dann die 2 Km Busverbindung ausschlaggebend, das muss man eben abwägen. Du beschwerst dich ja auch nicht, ich finde es von Kölner aber ein wenig schräg sich erst über die Teilnehmerzusammensetzung zu beschweren, dann zu sagen, der Veranstalter war aber am bequemsten gelegen, weiterhin zu behaupten, es sei ohnehin überall so und schließlich noch alle, die aus eigener Erfahurng Abweichendes schildern, auch zur AE, deren Erfahrungen abzusprechen.

Wir haben dann den Kurs entsprechend ausgesucht und dennoch hat meine Frau den Anbieter gewechselt wegen des Teilnehmerkreises. Machen bringt eben mehr als Pöbeln.
Wir haben auch einen entsprechenden Veranstalter gesucht und auch gefunden .IMG_0114.jpgIMG_0175.jpg

Das linke Foto ist die " Abschlussfeier "
Das rechte " die jetzt integrierte Frau "
 
Spencer

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Es gibt und ich nenne sie Faulenzer , auch Menschen die oft zu faul sind deutsch zu lernen .
Meist lernen sie sprechen , aber sie können nicht schreiben u. lesen .
Das trifft leider auch - was die Thai-Sprache betrifft - auf mich zu !
Ich spreche zwar ganz gut, aber beim Schreiben tendieren meine Fähigkeiten (noch) gen null.

Fest vorgenommen habe ich mir allerdings in Thailand "daran zu arbeiten" ....................... ;-)
 
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sombath

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Das trifft leider auch - was die Thai-Sprache betrifft - leider auch auf mich zu !
Ich spreche zwar ganz gut, aber beim Schreiben tendieren meine Fähigkeiten (noch) gen null.

Fest vorgenommen habe ich mir allerdings in Thailand "daran zu arbeiten" ....................... ;-)
Na dann wünsche ich dir viel Glück und Geduld .
 
Spencer

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Na dann wünsche ich dir viel Glück und Geduld .
Wenn ich mir den ersten Satz meines Kommentars nochmal "so anschaue",
empfiehlt es sich zunächst, an meinem Deutsch noch etwas zu feilen.

Mittlerweile zwar korrigiert, war jedoch @sombath mit dem Zitieren um Sekundenbruchteile schneller ..... Mist ! ;-)
 
oberhesse

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Das gilt wohl wieder nur für die Bayern!:)
Bei "unserer" AB gab es nach der Heirat hier eine AE (incl. Arbeitserlaubnis) für ein Jahr (ohne Auflagen), die wurde dann noch zweimal über je ein Jahr verlängert und dann auf Antrag (und B1) eine unbefristete NLE ausgestellt. Die Gültigkeit einer AE ist im Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.html nicht explizit festgelegt. Nach insgesamt 3 Jahren kann und nach 5 Jahren soll eine NLE möglich sein.

Beide (AE + NLE) erlöschen, wenn Gemahlin oder später Witwe ohne Zustimmung der AB länger als 6 Monate DE fern bleibt.
Falsch. Die deutsche 6-Monatsfrist widerspricht EU-Recht. Sie kann mit Anmeldung bei der Ausländerbehörde problemlos verlängert werden solange nicht der Verdacht aufkommt dass der Lebensmittelpunkt aus D wegverlegt werden soll. Beispiel wäre die Pflege eines nahen Angehörigen die anders nicht gewährleistet werden kann.
 
S

sombath

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Falsch. Die deutsche 6-Monatsfrist widerspricht EU-Recht. Sie kann mit Anmeldung bei der Ausländerbehörde problemlos verlängert werden solange nicht der Verdacht aufkommt dass der Lebensmittelpunkt aus D wegverlegt werden soll. Beispiel wäre die Pflege eines nahen Angehörigen die anders nicht gewährleistet werden kann.
Hat er doch geschrieben " ohne Zustimmung der AB " .
Ist doch das Gleiche nur mit anderen Worten .
Also mit Zustimmung der AB kann verlängert werden .
 
allsome

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wird ich auch so sehen..
Dazu wirds auch was schriftliches seitens der ALB geben..

Und nochwas..
Thaifrauen, die schon xx Jahre in Deutschland leben
und über ? 60 J. alt sind, z.B. geschieden, inkl. Niederlassungserlaubnis, haben einen anderen Status.

Evtl. 12 Monate. Ohne Gewähr.
 
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