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Chak
Senior Member
Das wäre neu. Mein Wissensstand ist, maximal gibt es eben nur noch jeweils für ein Jahr die AE und keine NE, aber ausgewiesen werden kann die Frau eines Deutschen nicht ohne weiteres, nur weil sie nicht am Integrationskurs teilgenimmen oder diesen nicht bestanden hat.Lass uns das jetzt bitte nicht juristisch diskutieren. Die Verordnung zum Integrationskurs ist in der Neufassung von 2017 und beim Gesetz habe ich jetzt nicht nachgeschaut.
Fakt ist die Verpflichtung, solange du keinen Ausnahmetatbestand (Ausbildung, Studium, Schwangerschaft, Lernbehinderung, ...) erfüllst. Da hat die AB überhaupt keinen Ermessensspielraum mehr. Da muss jeder mit AE hin, sofern er keine B1-Kenntnisse hat. Stellst du dich quer, steht die Rückreise an.
Aber niedlich, wie sich immer wieder neu Betroffene aufregen über die auferlegte Verpflichtung, anstatt sich zu freuen, dass diese notwendigen Sprachkenntnisse so günstig erworben werden können.
Man muss sich eben den richtigen Anbieter aussuchen, aber wenn deine Frau lieber den um die Ecke nimmt, dann ist es unredlich, wenn du dich dann über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises beschwerst.
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