Hi Otto,
bitte, wenn es Dich so sehr interessiert und wenn Du meiner Aussage nicht glaubst, dann gehe zu einem Anwalt Deines Vertrauens und lass Dich dort ueber das thailaendische Erbrecht rechtsberaten, dann hast Du sicher auch die Gesetzesgrundlage, ich jedenfalls kann sie nicht lesen und verstehen, daher berufe ich mich auf mir vertrauensvoll erscheinende Informationen, die bisher auch Niemand widerlegt hat.
(auch Du nicht)
Ich habe auch bisher noch nicht erfahren, dass es eine durch den Gesetzgeber neue Gesetzaeslage geschaffen wurde.
Deine Forderung, nach einem schriftlichen Nachweis(Gesetzestext, ist unbillig und wuerde Dir kaum helfen, denn ich zweifele, dass Du diesen Text lesen kannst und auch verstehst, ich wuerde es jedenfalls nicht...:_)
Da ich weder Thai lesen und schon ganicht schreiben kann...:-)
Solltest Du es wider erwarten koennen, na dann gehe ins Buchhandelsgeschaeft, dort kannst Du dann den Text nachlesen, sogar kostenlos...LOL

...aber vielleicht haben wir ja einen Experten hier, der das nachweislich klaeren kann...??:-)
Bitte bedenke, dass ich ich und sicher auch andere hier, Dir nicht beweisen muessen, was sie sagen, nur , weil Du es anzuzweifeln gedenkst, aber bitte, Du kannst ja selber gerne den Gegebeweis hier einbringen, so wie Du ihn forderst, mit dem entsprechenden Text, aber bitte durch Dich ins Deutsche uebersetzt und beglaubigt, damit waere dann der "Fall" geklaert und Du haettest die Rechtsgrundlage auch fuer Dich klar umrissen...:-)
Nur zu, ich brauche es zwar nicht, aber wenn es Dich geluestet, es hilft ja schliesslich auch allen, diese Frage zu klaeren...!:-)
Gruss
Klaus
PS:
Vielleicht solltest Du davon ausgehen, dass hier im Forum gegebene Informationen, z.B. zu Rechtslagen, helfende und meisst unverbindliche Informationen sind, die nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden um anderen Forenteilnehmnern eine Orientierung zu geben, Rechtsberatung in verbindlicher Form, verbietet sich auch aus vielen anderen Gruenden und befreit den Informierten nicht von seiner Pflicht, sich an ordentlicher,also offzieller Stelle, seine Rechtsinformation verbindlich zu holen, hier ist es unverbindliche Information zur allgemeinen Vorinformation, mehr nicht, von daher eruebrigt sich, die Texte der Gesetzesgrundlagen zu bringen zu fordern und hier reinzustellen...:-)
Wer diese verbindlichen Texte jedoch sowieso , warum auch immer, zur Verfuegung hat undd as in einer lesbaren Form(english oder gar deutsch), dem wird sicher nicht verboten, sich dieser verbindlichen Texte hier zu bedienen...:-)
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