Erben in Thailand - Welche Papiere sind erforderlich?

Diskutiere Erben in Thailand - Welche Papiere sind erforderlich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Bist Du sicher, daß die Eingangsbeiträge immer gelesen werden? Schaue mal allein die Themen an, bei denen schon viele Seiten zusammen gekommen...
tigerewi

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Richtig.
Wenn man hierzu etwas schreiben will sollte man vorher schon den Eingangbeitrag lesen.
Dann kommen auch nicht so viele Fehlinformationen zustande.
Bist Du sicher, daß die Eingangsbeiträge immer gelesen werden? Schaue mal allein die Themen an, bei denen schon viele Seiten zusammen gekommen sind. Ich wage zu behaupten, daß hier fast jedes Thema irgendwo mitten drin eine Abzweigung nimmt, wodurch man sich vom Eingangsbeitrag entfernt. Und so war es auch, als @klausthal seine Meinung kundtat, die laut seiner weiteren Äusserungen wohl auf seinem eigenen Fall beruht (schrieb ja: "....ausserdem waren wir beim anwalt bzw. notar ...."). Somit war es auch keine Fehlinformation von mir, da ich mich auf die Äusserungen von @klausthal bezog.

Wenn sich alle so verhalten würden, wie von dir beschrieben, dann dürfte vermutlich kaum ein Thema mehrere Seiten an Beiträge zusammenbringen und jedes Thema wäre wohl relativ schnell abgehandelt.
 
Socrates010160

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hallo erst einmal
moin socrates, dies tritt nur ein wenn es keinen ehepartner gibt.

Die Eltern des Erblassers und, wenn diese nicht mehr leben, deren weitere Kinder und Kindeskinder, also Geschwister bzw. Nichten und Neffen des Erblassers sind Erben zweiter Ordnung.

in dem vorgenannten fall ist der partner ja schon tot und es ist kein testament oder vollmacht vorhanden.
deshalb ist aus meiner sicht den rat eines anwalts zu holen.

es ist schon richtig das man/frau kein testament beim anwalt hinterlegen kann,wenn aber keine vermerke übers nachlassgericht(deutschland) mehr vorliegt,kan man sich aber an diesen anwalt wenden und er erledigt alles für den erben,einmal abgesehen von den kosten.

gruß klaustal
Junge, was für ein Kraut rauchst Du ??? Du machst ja schon Fehler beim Lesen....

- wenn es keinen Ehepartner gibt, erben die Kinder bzw. Erben zweiter bis dritter Ordnung
- klar kann jeder ein Testament bei einem Anwalt hinterlegen. Stellt sich nur die Frage, ob es Sinn macht,
- welche Vermerke soll ein Anwalt erledigen, wenn keine vorliegen...?
 
wasa

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Es ist zwar etwas OT.aber zwei,in TH lebende, Members schreiben hier,dass ihre Ehefrauen erst nach dem Tode vollen Zugriff auf Konten,ATM Karte usw. erhalten,d.h. doch vorher gibt's abgezaehltes Geld auf die Hand.

Es geht aber auch anders in TH,meine Frau und ich haben jeder eine Vollmacht ueber die vorhandenen Konten und Anlagen.
Darueber hinaus hat meine Frau ein eigenes Konto zur freien Verfuegung.
So kommt es oefters vor,dass sie sogar davon einen Teil zum monatlichen Haushaltsgeld zusteuert.

Falls jetzt kommt "Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser",davon halte ich nicht soviel in einer Ehe.
 
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