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ffm
Senior Member
Themenstarter
In den bestehenden Threads zu diesem Thema habe ich nichts konkretes gefunden, deshalb mache ich hier einen neuen auf.
Die Situation: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Thailand verstirbt. Ein Testament existiert nicht. Er hinterlässt Vermögenswerte in Form von Investmentkonten in Hongkong.
Was muss die thailändische Ehefrau tun? Welche Papiere sind erforderlich um den Nachlass abzuwickeln, und welche Behörden stellen diese aus?
Zur Erbfolge: Gilt in Thailand die gesetzliche Erbfolge analog der Regelung in Deutschland, oder gibt es da Besonderheiten? Die Ehe war kinderlos, und keiner der Ehepartner hat anderweitig Kinder. Ein Elternteil des Verstorbenen lebt in Deutschland. Erben das Elternteil und die Witwe zu je 50%?
Die Situation: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Thailand verstirbt. Ein Testament existiert nicht. Er hinterlässt Vermögenswerte in Form von Investmentkonten in Hongkong.
Was muss die thailändische Ehefrau tun? Welche Papiere sind erforderlich um den Nachlass abzuwickeln, und welche Behörden stellen diese aus?
Zur Erbfolge: Gilt in Thailand die gesetzliche Erbfolge analog der Regelung in Deutschland, oder gibt es da Besonderheiten? Die Ehe war kinderlos, und keiner der Ehepartner hat anderweitig Kinder. Ein Elternteil des Verstorbenen lebt in Deutschland. Erben das Elternteil und die Witwe zu je 50%?