Erben in Thailand - Welche Papiere sind erforderlich?

Diskutiere Erben in Thailand - Welche Papiere sind erforderlich? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; In den bestehenden Threads zu diesem Thema habe ich nichts konkretes gefunden, deshalb mache ich hier einen neuen auf. Die Situation: Ein...
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ffm

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In den bestehenden Threads zu diesem Thema habe ich nichts konkretes gefunden, deshalb mache ich hier einen neuen auf.

Die Situation: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Thailand verstirbt. Ein Testament existiert nicht. Er hinterlässt Vermögenswerte in Form von Investmentkonten in Hongkong.

Was muss die thailändische Ehefrau tun? Welche Papiere sind erforderlich um den Nachlass abzuwickeln, und welche Behörden stellen diese aus?

Zur Erbfolge: Gilt in Thailand die gesetzliche Erbfolge analog der Regelung in Deutschland, oder gibt es da Besonderheiten? Die Ehe war kinderlos, und keiner der Ehepartner hat anderweitig Kinder. Ein Elternteil des Verstorbenen lebt in Deutschland. Erben das Elternteil und die Witwe zu je 50%?
 
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siamthai1

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tag ffm,das ist sowieso eine sache für den rechtsanwalt. ich würde sagen zuerstmal die ehefrau, dann kommts vermutlich auch darauf an wie lange sie verheiratet waren. wenn es ein grosses vermögen ist, wird sich der deutsche teil des verstorbenen schon melden,da bin ich fast sicher.die werden schon schauen das der frau nichts bleibt.hoffentlich ist die frau schlau genug sich einen anwalt zu nehmen,auch wenn er für sie vermutlich teuer ist,anders wird sie es schwer haben dies zu schaffen..
 
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ffm

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DER FARANG - Zeitung fr Urlauber und Residenten in Thailand
Danke, den Artikel hatte ich schon gelesen, aber da stehen doch eher Allgemeinheiten drin. Der Totenschein ist bereits ausgestellt und die Einäscherung ist erfolgt. Ich würde nun gerne konkret wissen wie erstens die Erbfolge in Thailand geregelt ist, und zweitens welche thailändische oder deutsche Behörde in einem solchen Fall für die Ausstellung eines Dokuments zuständig ist, das dem deutschen Erbschein entspricht.
 
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Doby

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Danke, den Artikel hatte ich schon gelesen, aber da stehen doch eher Allgemeinheiten drin. Der Totenschein ist bereits ausgestellt und die Einäscherung ist erfolgt. Ich würde nun gerne konkret wissen wie erstens die Erbfolge in Thailand geregelt ist, und zweitens welche thailändische oder deutsche Behörde in einem solchen Fall für die Ausstellung eines Dokuments zuständig ist, das dem deutschen Erbschein entspricht.
Deine ganzen Fragen kann dir nur ein Anwalt richtig erklären der auf Erbrecht und wenn es geht Internationales Erbrecht spezialisiert ist.

Nach deutschen Erbrecht würde die gesetzliche Erbfolge greifen und die Ehefrau würde alles erben, egal wie lange die beiden verheiratet sind oder waren.

"Wie sagte aber ein Anwalt mal zu mir während eines Vortrages über Erbrecht:
Alles was ich ihnen heute erzähle, sollten sie morgen vergessen haben. Denn über Nacht können sich die Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen §§ geändert haben."
 
tigerewi

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markobkk

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Ich hab das im Bezug auf meine Konten ganz einfach geregelt. ATM PIN Nummer, unterschriebene Barabhebungsformulare und Online Banking Zugangsdaten liegen im verschlossenen Umschlag im Safe. Wenn ich Tot bin kann meine Frau problemlos die Konten entweder per ATM, Barabhebung oder per Online Ueberweisung in kurzer Zeit abraeumen. Kein Papierkram, kein Stress.
 
waanjai_2

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Sehr gut. Ich habe inzwischen auch ein Gemeinschaftskonto mit "Oder"-Zeichnung. Darauf werde ich zu gegebener Zeit die Masse des Inputs umleiten. Im Todesfall (und im Pflegefall) bekommt sie die ATM-Karte und kann auch alleine verfügen.

P.S. Zu der Ausgangsgeschichte: Ich finde es ein wenig dumpfbacken in Thailand mit Frau zu leben und dann noch nicht einmal Vorsorge durch Testament oder ähnlich sichere Arrangements zu treffen.
 
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klaustal

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hallo erst einmal

moin, wenn wie in deinem fall der deutsche ehepartner stirb,muß erst einmal geklärt werden ob es ein testament gibt. soetwas kann in einem schließfach(auch hongkong)liegen oder bei einem rechtsanwalt/notar in deutschland.auf jedenfall greifen 2 gesetzte, einmal das deutsche und auch das thailändische.der deutsche staat möchte natürlich seine erbschaftssteuer haben genauso die thailändische,sofern in thailand eine gibt.die einfachste sache wäre, die ehefrau wäre mitberechtigt auf die papiere zuzugreifen. dann einfach veräussern und die sache ist erledigt.
nach deutschem recht ist die ehefrau allein erbin und muß lediglich steuern zahlen....soweit ich weis ab dem wert von 250.000 €.
sollte sie nicht berechtigt sein,muß sie ein erbschein vorweisen und dies gilt auch für thailändische banken bzw wertpapiere und dann ist alles offiziell.
also bleibt dann nur ein gang zum anwalt der alles erledigt,einschließlich erbschein.

gruß klaustal
 
tigerewi

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moin, wenn wie in deinem fall der deutsche ehepartner stirb,muß erst einmal geklärt werden ob es ein testament gibt. soetwas kann in einem schließfach(auch hongkong)liegen oder bei einem rechtsanwalt/notar in deutschland.auf jedenfall greifen 2 gesetzte, einmal das deutsche und auch das thailändische.der deutsche staat möchte natürlich seine erbschaftssteuer haben genauso die thailändische,sofern in thailand eine gibt.die einfachste sache wäre, die ehefrau wäre mitberechtigt auf die papiere zuzugreifen. dann einfach veräussern und die sache ist erledigt.
nach deutschem recht ist die ehefrau allein erbin und muß lediglich steuern zahlen....soweit ich weis ab dem wert von 250.000 €.
sollte sie nicht berechtigt sein,muß sie ein erbschein vorweisen und dies gilt auch für thailändische banken bzw wertpapiere und dann ist alles offiziell.
also bleibt dann nur ein gang zum anwalt der alles erledigt,einschließlich erbschein.

gruß klaustal
Rechtsanwälte erstellen eigentlich keine Testamente. Man kann sie bei beim Rechtsanwalt besprechen und ausarbeiten lassen, aber 1. wird es sehr teuer, da diese nach BRAGO abrechnen bzw. ein frei verhandeltes Honorar verlangen und 2. die Rechtsanwälte dieses Testament danach zur Beurkundung an einen Notar übergeben und dieser verlangt auch noch einmal ein Honorar (deutlich geringer als das Anwaltshonorar). Man sollte somit direkt zum Notar gehen. Der Notar hebt kein Testament auf, sondern gibt dies an das zuständige Nachlassgericht. Von dort bekommt man einen Hinterlegungsnachweis. Wenn der Erblasser stirbt, legt man den Hinterlegungsnachweis mit Todesurkunde vor. Das Nachlassgericht eröffnet daraufhin das Nachlassverfahren, d.h. das Testament wird geöffnet und die Erben werden i.d.R. schriftlich informiert (erhalten das Testament).

Die Ehefrau ist nach deutschem Recht nicht Alleinerbin; auch nicht, wenn der Erblasser keine Kinder hatte. Es kommt darauf an, ob er noch weitere Verwandte (Eltern, Geschwister ...) hatte und auf den Grad des Verwandschaftsverhältnisses. Habe dies in der eigenen Familie erlebt. Die Schwester meiner Mutter hatte keine Kinder. Ihr Ehemann war trotzdem nicht Alleinerbe, sondern ihre Geschwister (u.a. meine Mutter) erbten mit.

Wenn sie nicht erbberechtigt ist, wird sie wohl kaum einen Erbschein erhalten. Dieser ist doch gerade der Nachweis, erbberechtigt zu sein.
 
tigerewi

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Ich hab das im Bezug auf meine Konten ganz einfach geregelt. ATM PIN Nummer, unterschriebene Barabhebungsformulare und Online Banking Zugangsdaten liegen im verschlossenen Umschlag im Safe. Wenn ich Tot bin kann meine Frau problemlos die Konten entweder per ATM, Barabhebung oder per Online Ueberweisung in kurzer Zeit abraeumen. Kein Papierkram, kein Stress.
Dann darf dein erbberechtigte Verwandtschaft aber keinen Wind von den Konten bekommen, denn sonst können sie von der Bank Informationen über den Kontostand zum Zeitpunkt deines Todes verlangen. Und wenn sie dann wissen, wieviel drauf war und wie wenig (= nichts mehr) ein paar Tage später, dann werden sie bestimmt den direkten Weg zum Anwalt nehmen. Wenn es um Kohle geht, werden die lieben Verwandten zu Hyänen. Nach thailändischem Erbrecht mag deine Lösung vielleicht gehen, nach deutschem Recht (und wenn es sich um ein deutsches Konto handelt ......!) bestimmt nicht. Als Nicht-Jurist würde ich das Abräumen der Konten als Unterschlagung bezeichnen.
 
Socrates010160

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Sehr gut. Ich habe inzwischen auch ein Gemeinschaftskonto mit "Oder"-Zeichnung. Darauf werde ich zu gegebener Zeit die Masse des Inputs umleiten. Im Todesfall (und im Pflegefall) bekommt sie die ATM-Karte und kann auch alleine verfügen.

P.S. Zu der Ausgangsgeschichte: Ich finde es ein wenig dumpfbacken in Thailand mit Frau zu leben und dann noch nicht einmal Vorsorge durch Testament oder ähnlich sichere Arrangements zu treffen.
jetzt mal die Frage, wann Deiner Meinung nach der gegebene Zeitpunkt gekommen ist ??? es soll ja auch so was wie einen Sekundentod geben...

Ich würde gerne wissen, welche(s) Kriterien(-ium) für Dich ausschlaggebend ist... ??
 
Socrates010160

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nach deutschem recht ist die ehefrau allein erbin und muß lediglich steuern zahlen....soweit ich weis ab dem wert von 250.000 €.
sollte sie nicht berechtigt sein,muß sie ein erbschein vorweisen und dies gilt auch für thailändische banken bzw wertpapiere und dann ist alles offiziell.
also bleibt dann nur ein gang zum anwalt der alles erledigt,einschließlich erbschein.

gruß klaustal
Sorry, aber hier ist jeder Satz falsch...

Alleinerbin ist die Ehefrau nur, wenn keine weiteren Erben erster bis dritter Ordnung vorhanden sind:

Die Kinder des Erblassers und, wenn diese nicht mehr leben, seine Kindeskinder sind Erben erster Ordnung.

Die Eltern des Erblassers und, wenn diese nicht mehr leben, deren weitere Kinder und Kindeskinder, also Geschwister bzw. Nichten und Neffen des Erblassers sind Erben zweiter Ordnung.

Die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, Tanten und Onkel, Cousinen und Vettern, sind Erben dritter Ordnung.



Du kannst Deine Ehefrau zwar "enterben", indem Du eine andere Person oder den Tierschutzverein als Alleinerben einsetzt, jedoch wird sie ihren Pflichtteil (= die Hälfte dessen, was ihr sonst zusteht) erhalten.

Einen Erbschein benötigst Du sobald es um Zugang zu Konten ohne Vollmacht und Immobilien geht.

Der Steuerfreibetrag der Ehefrau beträgt 500.000 €... mehr dazu findest Du hier: Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

und zu guter Letzt kann man sich den Gang zum Anwalt nach dem Tod des Gatten sparen, wenn man der Ehefrau eine über den Tod hinausgehende Vollmacht ausstellt, über das gesamte Vermögen nach freiem Willen verfügen zu dürfen. Darin sollten explizit alle Konten, Depots und Kennwörter aufgeführt sein. Diese Vollmacht kann man bei einem Anwalt oder guten Freund hinterlegen...

Befürchtet man Erbauseinandersetzungen der Ehefrau mit Kindern oder anderen Verwandten, gibt es einige legale Möglichkeiten z.B. Immobilienvermögen in D vor deren Zugriff zu schützen. Hierzu zählt z.B. eine Eigentümerhypothek.
 
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klaustal

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moin socrates, dies tritt nur ein wenn es keinen ehepartner gibt.

Die Eltern des Erblassers und, wenn diese nicht mehr leben, deren weitere Kinder und Kindeskinder, also Geschwister bzw. Nichten und Neffen des Erblassers sind Erben zweiter Ordnung.

in dem vorgenannten fall ist der partner ja schon tot und es ist kein testament oder vollmacht vorhanden.
deshalb ist aus meiner sicht den rat eines anwalts zu holen.

es ist schon richtig das man/frau kein testament beim anwalt hinterlegen kann,wenn aber keine vermerke übers nachlassgericht(deutschland) mehr vorliegt,kan man sich aber an diesen anwalt wenden und er erledigt alles für den erben,einmal abgesehen von den kosten.

gruß klaustal
 
tigerewi

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es ist schon richtig das man/frau kein testament beim anwalt hinterlegen kann,wenn aber keine vermerke übers nachlassgericht(deutschland) mehr vorliegt,kan man sich aber an diesen anwalt wenden und er erledigt alles für den erben,einmal abgesehen von den kosten.
Unfug! Es gibt eine Verbindung zwischen Standesamt und Nachlassgericht! Und der Anwalt kostet dich nur Geld!

DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. | Welche Folgen hat es, wenn im Falle einer amtlichen Verwahrung des Testaments beim Erbfall der Hinterlegungsschein nicht gefunden wird?

http://www.ag-fulda.justiz.hessen.de/irj/AMG_Fulda_Internet?cid=eb62f027806e3f403813f861bc10bba9

http://www.erbrecht-heute.de/Amtliche-Verwahrung.html
 
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Unfug! Es gibt eine Verbindung zwischen Standesamt und Nachlassgericht!

moin,tigerewi....... vor allem wenn du in thailand lebst...ausserdem waren wir beim anwalt bzw. notar

gruß klaustal
 
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Unfug! Es gibt eine Verbindung zwischen Standesamt und Nachlassgericht!

moin,tigerewi....... vor allem wenn du in thailand lebst...ausserdem waren wir beim anwalt bzw. notar

gruß klaustal
Kapierst Du es nicht? Wo einer lebt und stirbt ist doch egal. Wenn Du den Hinterlegungsschein eines deutschen (!) Nachlassgerichts nicht hast und somit nicht weißt, bei welchem Nachlassgericht in Deutschland ein Testament hinterlegt wurde, dann musst Du nicht mehr wissen als den Geburtsort des Verstorbenen. Beim Geburtsstandesamt des Verstorbenen ist bekannt, um welches Nachlassgericht es sich handelt.

Bei einem Testament, das in Thailand erstellt und dort irgendwo hinterlegt wurde, mag ja alles anders aussehen, aber hier ging es meines Wissens nach um ein Testament, das in Deutschland erstellt wurde!

Wenn Du direkt zum Anwalt rennst, weil Du nicht einmal fähig bist, ein paar Infos aus dem Internet herauszusuchen bzw. die relevanten Infos, wie bei deutschen Behörden etwas organisiert ist, bei irgendeinem Nachlassgericht zu erfragen, dann bist Du es selber schuld und musst eben die Kohle für den Anwalt abdrücken.

Selbst wenn Du in Thailand lebst, mußt Du keinen Anwalt kontaktieren. Greife zum Hörer und rufe das zuständige Standesamt an und rede mit denen. Sende dann ein fax mit der Todesurkunde hin. Du kannst sicher sein, daß Du von denen erfährst, um welches Nachlassgericht es handelt. Glaubst Du ernsthaft, daß der Anwalt etwas anderes macht; vielleicht noch selber zu Standesamt bzw. Nachlassgericht hinfährt? Im Leben nicht!!! Die sind nur intelligent genug, die modernen Kommunikationsmittel zu nutzen. Genau das kann man auch ohne anwaltliche Hilfe! Wenn man es kann!!!

Übrigens, ich bin derzeit leider selber Testamentsvollstrecker (eine sehr undankbare Aufgabe!!!) und spreche somit aus eigener Erfahrung.
 
RAR

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Kapierst Du es nicht? Wo einer lebt und stirbt ist doch egal. Wenn Du den Hinterlegungsschein eines deutschen (!) Nachlassgerichts nicht hast und somit nicht weißt, bei welchem Nachlassgericht in Deutschland ein Testament hinterlegt wurde, dann musst Du nicht mehr wissen als den Geburtsort des Verstorbenen. Beim Geburtsstandesamt des Verstorbenen ist bekannt, um welches Nachlassgericht es sich handelt.

Bei einem Testament, das in Thailand erstellt und dort irgendwo hinterlegt wurde, mag ja alles anders aussehen, aber hier ging es meines Wissens nach um ein Testament, das in Deutschland erstellt wurde!

Wenn Du direkt zum Anwalt rennst, weil Du nicht einmal fähig bist, ein paar Infos aus dem Internet herauszusuchen bzw. die relevanten Infos, wie bei deutschen Behörden etwas organisiert ist, bei irgendeinem Nachlassgericht zu erfragen, dann bist Du es selber schuld und musst eben die Kohle für den Anwalt abdrücken.

Selbst wenn Du in Thailand lebst, mußt Du keinen Anwalt kontaktieren. Greife zum Hörer und rufe das zuständige Standesamt an und rede mit denen. Sende dann ein fax mit der Todesurkunde hin. Du kannst sicher sein, daß Du von denen erfährst, um welches Nachlassgericht es handelt. Glaubst Du ernsthaft, daß der Anwalt etwas anderes macht; vielleicht noch selber zu Standesamt bzw. Nachlassgericht hinfährt? Im Leben nicht!!! Die sind nur intelligent genug, die modernen Kommunikationsmittel zu nutzen. Genau das kann man auch ohne anwaltliche Hilfe! Wenn man es kann!!!

Übrigens, ich bin derzeit leider selber Testamentsvollstrecker (eine sehr undankbare Aufgabe!!!) und spreche somit aus eigener Erfahrung.
Hier gehts um gar kein Testament sondern um den Nachlass der in Hongkong gebunkert ist - wenn jemand in Thailand lebt braucht es doch kein deutsches Nachlassgericht ?? wozu - das wickelt Thailand ab - außer derjenige hat noch Vermögen in Europa .
 
tigerewi

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Hier gehts um gar kein Testament sondern um den Nachlass der in Hongkong gebunkert ist - wenn jemand in Thailand lebt braucht es doch kein deutsches Nachlassgericht ?? wozu - das wickelt Thailand ab - außer derjenige hat noch Vermögen in Europa .
In diesem Fall wird in der Tat kein deutsches Nachlassgericht notwendig sein, zumindest solange es kein Testament bei einem solchen gibt.

Das deutsche Nachlassgericht kam hier nur mit ins Boot, weil @klaustal in seinem Beitrag #9 folgendes schrieb: ".....wenn wie in deinem fall der deutsche ehepartner stirb,muß erst einmal geklärt werden ob es ein testament gibt. soetwas kann in einem schließfach(auch hongkong)liegen oder bei einem rechtsanwalt/notar in deutschland ....".
 
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Hier gehts um gar kein Testament sondern um den Nachlass der in Hongkong gebunkert ist - wenn jemand in Thailand lebt braucht es doch kein deutsches Nachlassgericht ?? wozu - das wickelt Thailand ab - außer derjenige hat noch Vermögen in Europa .
Richtig.
Wenn man hierzu etwas schreiben will sollte man vorher schon den Eingangbeitrag lesen.
Dann kommen auch nicht so viele Fehlinformationen zustande.
 
Thema:

Erben in Thailand - Welche Papiere sind erforderlich?

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