K
Kali
Gast
Ich habe hier einmal den Entwurf des neuen Aufenthaltsgesetzes herausgesucht, das ja das bisherige Ausländergesetz ablösen soll. Für unsere Belange sind die Paragraphen 27 – 36, sowie § 44 f interessant.
Ob es nun in dieser vorliegenden Form tatsächlich verabschiedet werden wird, bleibt abzuwarten. Die für thai-deutsche Paare relevanten Vorschriften dürften aber wohl in der vorliegenden Form greifen.
Wichtig ist, daß es die bisherige Aufenthaltserlaubnis nur noch befristet gibt. Nach drei Jahren kann die unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden (bisherige unbefristete Aufenthaltsberechtigung), wobei die einzigen Bedingungen nach § 28 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes sind: 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis; Fortbestehen der Lebensgemeinschaft; kein Ausweisungsgrund, und – bei uns eben die Thai-Partnerin – muss sich in einfacher Weise in der deutschen Sprache verständigen können (s. auch ausdrücklich § 102 Abs 2 d.Entwurfes). Aber keine Sorge, sollte die ein oder andere Thai-Ehefrau sich mit konsequenter Boshaftigkeit weigern, sich mit der deutschen Sprache und Kultur auseinander zusetzen:
eine befristete Aufenthaltsgenehmigung wird auf jeden Fall immer erteilt.
Darüber hinaus besteht noch nach § 44 ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, wobei die Teilnahme unter Umständen nach § 45 verpflichtend sein kann. Doch wenn der Staat den Sprach- und Kulturkurs bezahlt, besteht nach meiner Meinung kein Grund, nicht daran teilzunehmen.
Wenn auch dieses Gesetz, sollte es denn so verabschiedet werden, erst am 01.01.2003 zum Tragen kommen wird, ist wegen der zunächst für drei Jahre erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis die Niederlassungserlaubnis für uns der angestrebte Status, u.a. wegen des besonderen Ausweisungsschutzes gem. § 56 Abs1 (Niederlassungserlaubnis) und 4 (Aufenthaltserlaubnis + familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen). Also: mit der Niederlassungserlaubnis hat meine Frau auch nach meinem – hoffentlich nicht so baldigem – Ableben das Recht, den Rest ihres Lebens in unserem schönen, wenn auch kalten, Deutschland zu verbringen.
à die bisher erteilten unbefristeten Aufenthaltsberechtigungen sind nach wie vor gültig.
Das Problem bei Gesetzen ist für den Einzelnen immer die Tatsache, daß sie in einer für den normal Sterblichen unverständlichen Syntax geschrieben werden, und, daß sie ja gedacht sind, eine Unmenge denkbarer Einzelfälle zu regeln. Und wenn dann in demselben Gesetz, daß den Verbleib unserer Frauen in der BRD regelt, auch die Rede von Abschiebung, Ausweisungsgründen und anderen Schrecken verbreitenden Dingen zu lesen ist, produziert dies schon einmal Zornesfalten auf der Stirn. Dazu kommt noch die regional unterschiedliche Praxis der zuständigen Ausländerbehörden, die von ´tham bun´ scheinbar noch nie etwas gehört haben. Ich denke Mal, daß es uns nicht abhalten sollte, alles Notwendige in Angriff zu nehmen. An anderer Stelle ist schon einmal betont worden, daß man die authentischsten Auskünfte bei den zuständigen Stellen selbst bekommt. Nur ein Beispiel: Suay kam nach hier und erzählte wie ganz nebenbei, daß sie, als sie das Visum bei der Botschaft abholte, noch einmal 2200 THB bezahlt hatte. Andere Frauen berichteten dasselbe. Da ich nun weiß, daß es in jeder bundesdeutschen Behörde eine Gebührenordnung gibt, habe ich die Botschaft in Bangkok angemailt und die Auskunft bekommen, daß keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden (in diesem Zusammenhang empfehle ich allerdings einmal einen Blick auf den Inhalt von § 69. Die Preise ziehen mächtig an) . Also, die Mädels werden von den Thai-Angestellten illegal noch einmal zur Kasse gebeten.;-D
Noch eins: am 09.11.01 läuft Suays Visum ab, der Pass mit der beantragten Aufenthaltsgenehmigung ist beim Ausländeramt nach drei Wochen immer noch nicht fertig. Diese Behörde provoziert unter Umständen eine Situation, in der sich Suay illegal im Lande aufhält. Fällt das strafrechtlich unter Beihilfe !?
Abschließend vielleicht noch der Hinweis, daß mir die Deutsche Botschaft in Bangkok auf meine Anfrage mitteilte, daß die derzeitige politische Situation keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Visa-Erteilung hat. Lediglich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird vermutlich wegen des nicht unerheblichen Mehraufwandes mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen sein. Ich denke mal, wenn man das weiß, wird in Zukunft eben alles etwas früher beantragt und gut geplant werden müssen.
@ Jinjok
Ich kann´s Dir nachfühlen. Die rationale Auseinandersetzung mit eben solch einem Gesetz hat absolut nichts mit der emotionalen Komponente zu tun, wie sie für Dich als noch davon Betroffenen wichtig ist. Wenn man sich danach sehnt, mit dem Menschen, den man liebt, endlich zusammen zu sein, interessieren einen die juristischen Grundlagen herzlich wenig, obwohl – das kann man nicht abstreiten – sie dermaßen bestimmend für das Leben sind, daß sie sich immer wieder in den Vordergrund rücken. Sie haben aber, wie in dem Beispiel der Aufenthaltsgenehmigung, nur für den Bruchteil des Lebens, also für einen Augenblick , tatsächlich Bedeutung. Sozusagen ein Akt, der in dem Moment seinen Höhepunkt findet, in dem der Sachbearbeiter mit wichtiger Miene in voller Überzeugung seines Amtes den Stempel unter das Dokument setzt (ist allerdings mittlerweile durch das Pressen des print-buttons in dem windoof-window ersetzt worden).
Warum ihnen also mehr Wert beimessen, als sie es verdienen. Ist ja auch eine Frage des Gemeinwohls: wenn Jiap denn erst einmal hier ist, hat das Forum einen emsigen Poster weniger.
Ich seh´ das bei mir. Würde gern viel mehr schreiben und Fragen stellen, doch Suay hat nun einmal die höchste Priorität in meinem Leben. Außerdem bin ich in Suchtfragen sehr selbstkritisch, habe die Zeit am Computer insgesamt etwas reduziert.
Ich drücke Dir aufrichtig die Daumen, daß die Zeit nicht mehr allzu lang sein wird.
@airport und bruno, die ja wohl am längsten mit einer Thai – Verheirateten, und bei denen die Skepsis durch die Datenkanäle hindurch spürbar ist
Natürlich kann ich nicht ausschließen, daß das Geld in die eigene Tasche der Mädels wandert. Aber eines weiß ich dadurch mit Gewissheit:
Die Deutsche Botschaft erhebt keine zusätzlichen Gebühren
Ob es nun in dieser vorliegenden Form tatsächlich verabschiedet werden wird, bleibt abzuwarten. Die für thai-deutsche Paare relevanten Vorschriften dürften aber wohl in der vorliegenden Form greifen.
Wichtig ist, daß es die bisherige Aufenthaltserlaubnis nur noch befristet gibt. Nach drei Jahren kann die unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden (bisherige unbefristete Aufenthaltsberechtigung), wobei die einzigen Bedingungen nach § 28 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes sind: 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis; Fortbestehen der Lebensgemeinschaft; kein Ausweisungsgrund, und – bei uns eben die Thai-Partnerin – muss sich in einfacher Weise in der deutschen Sprache verständigen können (s. auch ausdrücklich § 102 Abs 2 d.Entwurfes). Aber keine Sorge, sollte die ein oder andere Thai-Ehefrau sich mit konsequenter Boshaftigkeit weigern, sich mit der deutschen Sprache und Kultur auseinander zusetzen:
eine befristete Aufenthaltsgenehmigung wird auf jeden Fall immer erteilt.
Darüber hinaus besteht noch nach § 44 ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, wobei die Teilnahme unter Umständen nach § 45 verpflichtend sein kann. Doch wenn der Staat den Sprach- und Kulturkurs bezahlt, besteht nach meiner Meinung kein Grund, nicht daran teilzunehmen.
Wenn auch dieses Gesetz, sollte es denn so verabschiedet werden, erst am 01.01.2003 zum Tragen kommen wird, ist wegen der zunächst für drei Jahre erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis die Niederlassungserlaubnis für uns der angestrebte Status, u.a. wegen des besonderen Ausweisungsschutzes gem. § 56 Abs1 (Niederlassungserlaubnis) und 4 (Aufenthaltserlaubnis + familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen). Also: mit der Niederlassungserlaubnis hat meine Frau auch nach meinem – hoffentlich nicht so baldigem – Ableben das Recht, den Rest ihres Lebens in unserem schönen, wenn auch kalten, Deutschland zu verbringen.
à die bisher erteilten unbefristeten Aufenthaltsberechtigungen sind nach wie vor gültig.
Das Problem bei Gesetzen ist für den Einzelnen immer die Tatsache, daß sie in einer für den normal Sterblichen unverständlichen Syntax geschrieben werden, und, daß sie ja gedacht sind, eine Unmenge denkbarer Einzelfälle zu regeln. Und wenn dann in demselben Gesetz, daß den Verbleib unserer Frauen in der BRD regelt, auch die Rede von Abschiebung, Ausweisungsgründen und anderen Schrecken verbreitenden Dingen zu lesen ist, produziert dies schon einmal Zornesfalten auf der Stirn. Dazu kommt noch die regional unterschiedliche Praxis der zuständigen Ausländerbehörden, die von ´tham bun´ scheinbar noch nie etwas gehört haben. Ich denke Mal, daß es uns nicht abhalten sollte, alles Notwendige in Angriff zu nehmen. An anderer Stelle ist schon einmal betont worden, daß man die authentischsten Auskünfte bei den zuständigen Stellen selbst bekommt. Nur ein Beispiel: Suay kam nach hier und erzählte wie ganz nebenbei, daß sie, als sie das Visum bei der Botschaft abholte, noch einmal 2200 THB bezahlt hatte. Andere Frauen berichteten dasselbe. Da ich nun weiß, daß es in jeder bundesdeutschen Behörde eine Gebührenordnung gibt, habe ich die Botschaft in Bangkok angemailt und die Auskunft bekommen, daß keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden (in diesem Zusammenhang empfehle ich allerdings einmal einen Blick auf den Inhalt von § 69. Die Preise ziehen mächtig an) . Also, die Mädels werden von den Thai-Angestellten illegal noch einmal zur Kasse gebeten.;-D
Noch eins: am 09.11.01 läuft Suays Visum ab, der Pass mit der beantragten Aufenthaltsgenehmigung ist beim Ausländeramt nach drei Wochen immer noch nicht fertig. Diese Behörde provoziert unter Umständen eine Situation, in der sich Suay illegal im Lande aufhält. Fällt das strafrechtlich unter Beihilfe !?

Abschließend vielleicht noch der Hinweis, daß mir die Deutsche Botschaft in Bangkok auf meine Anfrage mitteilte, daß die derzeitige politische Situation keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Visa-Erteilung hat. Lediglich nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird vermutlich wegen des nicht unerheblichen Mehraufwandes mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen sein. Ich denke mal, wenn man das weiß, wird in Zukunft eben alles etwas früher beantragt und gut geplant werden müssen.
@ Jinjok
Ich kann´s Dir nachfühlen. Die rationale Auseinandersetzung mit eben solch einem Gesetz hat absolut nichts mit der emotionalen Komponente zu tun, wie sie für Dich als noch davon Betroffenen wichtig ist. Wenn man sich danach sehnt, mit dem Menschen, den man liebt, endlich zusammen zu sein, interessieren einen die juristischen Grundlagen herzlich wenig, obwohl – das kann man nicht abstreiten – sie dermaßen bestimmend für das Leben sind, daß sie sich immer wieder in den Vordergrund rücken. Sie haben aber, wie in dem Beispiel der Aufenthaltsgenehmigung, nur für den Bruchteil des Lebens, also für einen Augenblick , tatsächlich Bedeutung. Sozusagen ein Akt, der in dem Moment seinen Höhepunkt findet, in dem der Sachbearbeiter mit wichtiger Miene in voller Überzeugung seines Amtes den Stempel unter das Dokument setzt (ist allerdings mittlerweile durch das Pressen des print-buttons in dem windoof-window ersetzt worden).
Warum ihnen also mehr Wert beimessen, als sie es verdienen. Ist ja auch eine Frage des Gemeinwohls: wenn Jiap denn erst einmal hier ist, hat das Forum einen emsigen Poster weniger.

Ich drücke Dir aufrichtig die Daumen, daß die Zeit nicht mehr allzu lang sein wird.
@airport und bruno, die ja wohl am längsten mit einer Thai – Verheirateten, und bei denen die Skepsis durch die Datenkanäle hindurch spürbar ist

Natürlich kann ich nicht ausschließen, daß das Geld in die eigene Tasche der Mädels wandert. Aber eines weiß ich dadurch mit Gewissheit:
Die Deutsche Botschaft erhebt keine zusätzlichen Gebühren