eintragung ins chanot

Diskutiere eintragung ins chanot im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Frage an die zwei Erb-/Testaments-Experten: 1.Wie ist eigentlich die Erbreihenfollge in TH geregelt? 2.Was erbt eigentlich genau der Farang...
wasa

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Denn dann werden die thail. Erben der Frau zu Eigentümern des Grundstückes.
Frage an die zwei Erb-/Testaments-Experten:
1.Wie ist eigentlich die Erbreihenfollge in TH geregelt?
2.Was erbt eigentlich genau der Farang Ehemann vom beweglichen Hab und Gut in TH?
3.Erben Eltern/Geschwister der Verblichen auch etwas anteilmaessig?
 
DisainaM

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Ansonsten ist es ja jedem irgendwie einsichtig, warum in einem Land, in dem Aliens in der Regel keinerlei thail. Land legal besitzen dürfen, diese zumindest die Objekte (zumeist Häuser) gebaut auf dem Land der Freundin oder Frau legal für sich reklamieren wollen.
es ist allerdings eine beliebte und legale Moeglichkeit, eine Import Export Firma zu gruenden, die dann das Grundstueck erwirbt, und zur Strasse hin ein kleines Lebensmittelgeschaeft betreibt.

Hinsichtlich der rechtlichen Absicherung muss losgeloesst von Deiner Situation jedoch klar sein, wer im Isaan im nachbarschafts-Umfeld seiner Frau lebt, der wird im Falle des Falles keinen Kaeufer finden, der dort hinziehen moechte,
was der grosse Unterschied zu Stadt oder Touristenort-Immobilien ist.
 
tira

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....Nur ein Wasa-Mann würde dann gerne sein Haus einpacken und es auf einem anderen Grundstück wieder aufstellen.
moin,

... bei einem holzhaus das kleinere problem :flehan:
 
waanjai_2

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... bei einem holzhaus das kleinere problem
Und historisch gesehen wohl auch der Grund, warum die Thais in ihrem Rechtssystem keine Einheit von Grundstück und Haus darauf sehen, sondern sich völlig unabhängige Rechtsmaterien vom a. Grundstück und b. Dingen darauf entwickelt haben. Hätten die damals bei den ersten Kodifizierungen von Siam-Recht schon so hohe Häuser gehabt wie in Bangkok heute, wäre ja keiner je auch die Idee verfallen das Grundstücksrecht allein und isoliert zu entwickeln.
 
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Chak

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Nächste Woche finden dann bei der Notarin die Unterschriftsleistungen unter den nun zu formulierenden Verträgen statt. Am Tag darauf werden die Notarin als auch die beiden Ehepaare zusammen zum Provincial Land Office of Udon Thani gehen und die Verträge werden in die Chanods eingetragen. Werde noch einmal darüber berichten.
Dazu bräuchte man aber keine Anwältin die den Titel Notarin führt, was wieder zeigt, wie irreführend diese Bezeichung in Thailand ist.
 
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Und historisch gesehen wohl auch der Grund, warum die Thais in ihrem Rechtssystem keine Einheit von Grundstück und Haus darauf sehen, sondern sich völlig unabhängige Rechtsmaterien vom a. Grundstück und b. Dingen darauf entwickelt haben. Hätten die damals bei den ersten Kodifizierungen von Siam-Recht schon so hohe Häuser gehabt wie in Bangkok heute, wäre ja keiner je auch die Idee verfallen das Grundstücksrecht allein und isoliert zu entwickeln.
Das ist wohl eher weniger der Grund, sondern vielmehr, dass das deutsche Recht mit seiner Einheit von Grund und Boden schon sehr speziell ist, wie so vieles andere ja auch.
 
waanjai_2

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Das ist wohl eher weniger der Grund, sondern vielmehr, dass das deutsche Recht mit seiner Einheit von Grund und Boden schon sehr speziell ist, wie so vieles andere ja auch.
So wird es wohl im alten Siam gesehen worden sein als die Teutschen noch ein Kaiserreich hatten.:D
 
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Chak

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Schon damals war allerdings Deutschland im Besonderen und Europa im Allgemeinen Vorbild für Thailand, wenn man sich so Einrichtung des damaligen Königs ansieht.
 
waanjai_2

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Davon zehren die deutschen Expats noch heute noch.;-)
 
wasa

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Die gesetzliche Erbfolge in Thailand.
Wir wissen, dass das thailändische Erbrecht keinen Pflichtteilsanspruch in der Form vorsieht, wie wir es kennen. Der Thailänder ist bei seiner Entscheidung, wem er seinen Nachlass vererben will, frei. Er kann also nur einem Kind den ganzen Nachlass vererben oder den Nachlass aufteilen, ganz wie er möchte. Dieses geschieht durch ein Testament. Liegt kein Testament vor, denn tritt die gesetzliche Erbfolge in kraft, die etwas anders gestaffelt ist als bei uns in Deutschland. Ferner ist auch der Wohnsitz von Bedeutung. Hält sich der deutsche Ehegatte überwiegend in Thailand auf, so tritt das thailändische Recht ein, auch wenn er in Deutschland geheiratet hat. Liegt ein vor der Eheregistrierter Ehevertrag vor (denn nur der ist gültig), erfolgt nach dem Inhalt des Ehevertrages die Verteilung des Nachlasses. Liegt kein Ehevertrag vor, so bekommt der überlebende Ehegatte die Hälfte des angesammelten Vermögens, und die andere Hälfte fällt in den Nachlass. Der Nachlass, also die andere Hälfte des angesammelten Gesamtvermögens wird aufgeteilt: Erben sind in der ersten Ordnung die Kinder, in der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers, in der dritten Ordnung die Geschwister des Erblassers, in der vierten Ordnung die Halbgeschwister, in der fünften Ordnung die Großeltern des Erblassers und in der sechsten Ordnung die Tanten und Onkels.
Höhe der Erbanteile Wenn beide Elternteile des Erblassers noch leben und er selbst hatte 2 Kinder, so verteilt sich der Nachlass auf fünf gleichen Teilen (Ehegatte, 2 Kinder und die Eltern des Erblassers). Bei ebenfalls zwei Kindern und nur einem lebenden Elternteil, verteilt sich der Nachlass durch vier, nämlich der Ehegatte, die 2 Kinder und ein Elternteil. Sind die Eltern bereits verstorben, so wird der Nachlass gleichmäßig zwischen den überlebenden Ehegatten und den beiden Abkömmlingen aufgeteilt. Sind die Eltern des Erblassers bereits verstorben und der Erblasser hat keine Kinder, so erhält der überlebende Ehegatte neben den Geschwistern grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses. Sind auch keine Geschwister da, so erbt der überlebende Ehegatte ¾ des Nachlasses. Das andere Viertel wird in der Reihenfolge der Ordnungen verteilt. Beim persönlichen Vermögen des Erblassers steht dem überlebenden Ehegatten ein Pflichtteil zu. Hat z.B. der überlebende Ehegatte (der Farang) ein Haus vor der Eheschließung bauen lassen und bei der Eintragung ins Grundbuchamt wurde nur der Name der Verlobten registriert, so zählt dieses Haus mit Grundstück nicht zum Gesamtvermögen. Alle Vermögensgegenstände, welche vor der Ehe erworben wurden, bleiben im Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Sind keine leiblichen Kinder des Erblassers vorhanden, so erbt, außer dem Pflichtteil des überlebenden Ehegatten, der Familien-Clan der verstorbenen dieses Haus mit Grundstück. Sollte man mit dieser gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sein, so sollte man ein Testament verfassen. Ein Testament muss nicht handgeschrieben sein, man kann es beim Amphoe aufsetzen lassen und dort gleich registrieren lassen. Bei einem handgeschriebenen Testament sollten unbedingt noch zwei Zeugen mit unterzeichnen. Um jedoch Komplikationen und Einsprüche Seitens der Verwandtschaft auszuschließen, wird unbedingt eine Eintragung empfohlen.

Quelle/Zitat

Manfred unter Tango
 
DisainaM

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Dazu bräuchte man aber keine Anwältin die den Titel Notarin führt, was wieder zeigt, wie irreführend diese Bezeichung in Thailand ist.
eben, es braucht nur eine Anwaeltin, die bevollmaechtigt wird, die Aenderung beim Land Department durchzufuehren.

Ist der Farang selber nicht da, aber seine Loeschung von Nutzungsrechten muessen aus dem Chanot vorzeitig ausgetragen werden,
klappt es manchmal auch, wenn ein Maskenspieler,
Rätselhafte Verwandlung eines Flug-Passagiers - Yahoo! Nachrichten Deutschland
mit einem Fake Pass die Unterschrift fuer die Vollmacht leistet.

Das fehlende Notarsystem erlaubt es einer gierigen Ehefrau, bei zig Anwaelten Bevollmaechtigungsversuche mit einem Statisten zu versuchen,
irgendein junger Anwalt, der sich von einer guten Kao San Ausweisfaelschung tauschen laesst,
oder der sich auf eine beglaubigte Passkopie als Ausweisdokument verlaesst.

Eingefuehrt wurde allerdings zur Verminderung von Grundstuecksschiebereien,
dass alle Kopien mit einem blauen Kugelschreiber unterschrieben werden muessen.

Der Statist muss natuerlich eine brauchbare Unterschrift ableisten.
 
waanjai_2

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Danke, Waanjai. Das bestätigt meine Aussage. Da steht eben nichts davon, dass ein thailändischer Notar irgendwie vonnöten wäre, wenn es um Grundstücksgeschäfte geht. Dafür steht da aber ausdrücklich, dass ein thailändischer Notar eigentlich gar nicht so richtig anerkannt ist, vor allem wenn es um ausländische Geschäfte geht. Willst du auf dem Gegenteikl nur beharren, um nicht im Unrecht zu sein? Damit erweist du aber all denen einen Bärendienst, die sich aufgrund deiner Aussagen darauf verlassen, das wäre in irgendeiner Weise mit den Notaren in Deutschland zu vergleichen.

Today, there are numerous Thai notaries, more or less acting like “Public notaries of Common Law countries”.
Wir haben aber eben kein common law, Thailand übrigens auch nicht.

Dazu kommt:
However, Thailand has not yet enacted OFFICIALLY an Act of the Parliament for “Notary Public” which could make a problem. At the moment, it's only a regulation of the Thai Lawyer's council. For instance, if you need a document to be used in a Foreign Court of justice, and if the other party contest this document, they could win. They could plead that Thai Law does NOT recognize notarial services, which is true.
 
Dieter1

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Fuer einen Grundstueckserwerb in Thailand benoetigt man ein Landdepartment (geht man hin ohne Termin und wartet bis man an der Reihe ist), ein Chanot, einen Verkaeufer oder Bevollmaechtigten, einen Kaeufer oder einen Bevollmaechtigten and thats it.

Rechtsanwaelte und "Notare" sind zusaetzliche und ueberfluessige Kosten.

Und, das wichtigste haette ich beinahe vergessen, die thailaendische Staatsbuergerschaft, benoetigt man natuerlich auch.
 
waanjai_2

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Heute haben wir beim Anwalt/Notar die usufructus-Verträge unterzeichnet. Das sind - mit notarieller Beglaubigung - bindende privatrechtliche Verträge, die ihre Rechtswirkung in Thailand entfalten.

Morgen gehen wir aufs Provincial Land Office in Udon und lassen das usufructus - die Rechte zur Nutzung des Landes (z.B. darauf in einem Haus wohnen zu dürfen, bestimmen zu können, welche Nutzungen aus dem Grundstück unter und um das Haus gezogen werden dürfen etc.) als dingliches Recht auf der Rückseite des Chanots eintragen. Wir rechnen mit ca. 75 Baht Stempelgebühr. Das Recht räumen uns unsere Frauen kostenlos ein und wir brauchen beim Land Office noch nicht einmal den von 4 Seiten unterschriebenen Vertrag vorzulegen.

Weil sich die Inhalte des Usufructus direkt aus den §§ 1417 Commercial and Civil Code of Thailand ergeben. Im Vertrag vor dem Notar haben unsere Frauen uns auch das Mitwirkungserfordernis beim Verkauf des Grundstücks eingeräumt. Denn ansonsten könnte sie es ja als Eignerin des Landes jederzeit an jemanden anderen verkaufen. Und wir hätten "nur" auch weiterhin das Nießbrauchsrecht auch bei einem neuen Eigner des Grundstücks.

Und da uns hier ja keiner erzählen braucht, dass man als Alien in der Regel kein thail. Land legal erlangen kann (die Ausnahmen sind ja auch bekannt), sind wir dann auf diese Weise ins Chanot gelangt. Was also ganz witzigerweise :) sogar zum Thema dieses threads gehört. Vor allem: wir können nun als Aliens dafür Sorge tragen, dass keiner auf dem Hausgrundstück ne Karaoke bauen kann.
 
DisainaM

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grundsaetzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass beim Nutzungsrecht, wie auch bei anderen Vertraegen, wo die th. Partnerin Nutzungsgeber und dafuer gleichzeitig Zahlungsbeguenstigte ist,
dass sie diese Einnahmen jaehrlich versteuern muss.
Die Daten werden automatisch an die Steuerbehoerde am Ort des Grundstuecks weitergegeben,
und man darf dort nach 1 Jahr erstmalig vorstellig werden, was man denn zahlen darf.
 
waanjai_2

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Dafür steht da aber ausdrücklich, dass ein thailändischer Notar eigentlich gar nicht so richtig anerkannt ist, vor allem wenn es um ausländische Geschäfte geht.
Wir, die Beteiligten und Betroffenen, sind nicht an einem ausländischen Geschäft interessiert, sondern an einem Rechtsgeschäft, welches in Thailand rechtskräftig abgeschlossen wurde. Also ein inländisches Rechtsgeschäft.
Und dass es immer noch keine spezialgesetzliche Ermächtigungsnorm für das Berufsbild des Notars in Thailand gibt, darüber schreibe ich hier schon seit Jahren. Aber wer die Entwicklung der Berufsrechte auch nur ein wenig verfolgt hat, weiß, dass auch die verkammerten Berufe - hier die Rechtsanwaltskammer von Thailand - ein gewisses eigenständiges Gestaltungsrecht hat. Sie kann halt nur nicht landesweit gültige Gebührentarife und eine Bedarfsplanung beschließen. Die sozusagen "fortgebildeten" Rechtsanwälte in Thailand werden sich sicherlich die bayerische Regelung über die Nur-Notare erträumen.
 
benni

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Vor allem: wir können nun als Aliens dafür Sorge tragen, dass keiner auf dem Hausgrundstück ne Karaoke bauen kann.



...warum sollte das auch jemand machen?

Dieses Prozedere ist doch total unötig. Wenn man seiner Frau nicht 100% vetrauen kann, warum dann überhaupt heiraten ausser aus praktischen Gründen, wobei natürlich in nichts oder in etwas das man ohne Reue und merkbaren Nachteil verlieren kann investiert wird.
 
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grundsaetzlich sollte jedoch nicht vergessen werden, dass beim Nutzungsrecht, wie auch bei anderen Vertraegen, wo die th. Partnerin Nutzungsgeber und dafuer gleichzeitig Zahlungsbeguenstigte ist, dass sie diese Einnahmen jaehrlich versteuern muss. Die Daten werden automatisch an die Steuerbehoerde am Ort des Grundstuecks weitergegeben,
und man darf dort nach 1 Jahr erstmalig vorstellig werden, was man denn zahlen darf.
Danke für den Hinweis.
Glücklicherweise werden wir als Nutznießer des usufructus garnicht erst daran denken, aus den Baugrundstücken auf denen unsere Häuser stehen, wirtschaftliche "Früchte" zu erzielen. Die dann in unserem Falle Einnahmen des Aliens wären.

Weil sich bei uns die wichtigten Fragen alle um rein private und kostenlose Dinge handelt, wird es weder große Eintragungskosten (Daumenregel: 1 % des wirtschaftlichen Wertes des Rechts aus dem Land) geben noch irgendwelche Gewinne. Das trifft ja meist nur bei den anderen usufructus-Verträgen zwischen Thais zu, wo dem einem Thai das Recht des Ertrages aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung durch den anderen Thai eingeräumt wird, dem das Grundstück eigentumsmäßig auch weiterhin gehört.
 
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