Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau

Diskutiere Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Doch, gilted bei mir! Hat mir "unser" Notar in englisch verklickert. Grundstück gehört meinem Schatz und Haus gehört dem, der es bezahlt hat, also...
Helli

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jetzt mal was anderes, ich hatte mal gelesen, man kann zwar als Falang ein Haus besitzen, nur kein Grundstück, gilt das nicht mehr?
Doch, gilted bei mir! Hat mir "unser" Notar in englisch verklickert. Grundstück gehört meinem Schatz und Haus gehört dem, der es bezahlt hat, also mir! Ich weiß natürlich, dass ich es im Falle einer Trennung nicht mitnehmen könnte, also ist das nur Theorie!
Viel entscheidender ist, dass wir trotz des Altersunterschieds sehr gut miteinander auskommen ("schon" 12 Jahre - wie die Zeit vergeht!), die Familie mich achtet und ich weiß, dass mein letztes Hemd keine Taschen und mein Pappsarg keine Regale haben wird!
 
Yogi

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Ich bin ein höflicher Mensch, deshalb würde ich ihm den Vortritt lassen (aus den gleichen Gründen:))
Ich finde das äußerst unhöflich.
Du als 115er kannst doch meinen überragenden Intellekt und mein allumfassendes Wissen doch nicht so einfach von der Seite ankläffen.:lachen:
 
oberhesse

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Oberhessen - Isaan
mmmmmm.............
"hinkt" ein wenig - Dein Vergleich.

Wer echte Probleme mit den Atemwegen hat, begibt sich ins Krankenhaus,
die "Fettleibigen" ....................................... eventuell weniger häufig ??
Nicht nur ein wenig.
Die in einem Krankenhaus vorfindbaren Erkrankungen bei den Patienten haben epidemiologisch/statistisch betrachtet keinerlei Aussagekraft zur Verteilung bestimmter Krankheiten in der Gesamtbevölkerung. Noch dazu, da weder Alters- noch Geschlechterverteilung der Krankenhauspatienten mit der der Bevölkerung übereinstimmt.
Außerdem ist Fettleibigkeit keine Krankheit im eigentlichen Sinne (nur in wenigen Fällen tatsächlich), viel eher sind die daraus resultierenden Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Schlaganfall um nur die wichtigsten zu nennen das eigentliche zu Tage tretendse Problem.
Aber so etwas komplexes, das ist für einfache Schlagtot-Antworten natürlich nicht geeignet.
 
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Ich weiß natürlich, dass ich es im Falle einer Trennung nicht mitnehmen kann, also ist das nur Theorie!
darum geht's ja gar nicht, da nützt dir auch der Ususfructus nix.Und du brauchst auch keine abstruden Konstrukte von Companien oder sonst was.Nichts anderes meinte ich.
man kann ein Grundstück mieten und ein Haus draufstellen so man will,oder der Frau schenken ,oder keines bauen, oder mieten..oder...die ganze Usus-Dingen ist Pille-Palle,das haben schon selbst @Soccis Heerscharen von Anwälten rausgefunden.
 
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Franky53

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Außerdem ist Fettleibigkeit keine Krankheit im eigentlichen Sinne (nur in wenigen Fällen tatsächlich), viel eher sind die daraus resultierenden Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes, Schlaganfall um nur die wichtigsten zu nennen das eigentliche zu Tage tretendse Problem.
genau das meinte ich und ich behaupte immer noch,dass mehr Leute wegen Fettleibigkeit als wegen irgend welchen Feuerdämpfen im Isaan sterben.
natürlich direkt an Fettleibigkeit zu sterben wie in dem wunderbaren Film gezeigt,mag äußerst selten vorkommen..

 
Spencer

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darum geht's ja gar nicht, da nützt dir auch der Ususfructus nix.Und du brauchst auch keine abstruden Konstrukte von Companien oder sonst was.Nichts anderes meinte ich.
man kann ein Grundstück mieten und ein Haus draufstellen so man will,oder der Frau schenken ,oder keines bauen, oder mieten..oder...die ganze Usus-Dingen ist Pille-Palle,das haben schon selbst @Soccis Heerscharen von Anwälten rausgefunden.
Im Moment findet eine ordentliche Vermischung
(Lungenerkrankungen, Wohnrecht, Fettleibigkeit usw.) statt und ich bin nun einigermaßen verwirrt.

Ist dieser "Usus Fructus" bei Fettleibigen nun eine ernsthafte Erkrankung oder nicht ?
Und : Ist zur med. Behandlung dieses Leidens ein stationärer Aufenthalt in der Lungenklinik notwendig ??
 
Helli

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darum geht's ja gar nicht, da nützt dir auch der Ususfructus nix. Und du brauchst auch keine abstruden Konstrukte von Companien oder sonst was. Nichts anderes meinte ich.
man kann ein Grundstück mieten und ein Haus draufstellen so man will, oder der Frau schenken, oder keines bauen, oder mieten..oder...die ganze Usus-Dingen ist Pille-Palle, das haben schon selbst @Soccis Heerscharen von Anwälten rausgefunden.
Genau so sieht es aus! Dass das Thema hier immer mal wieder auftaucht und ausführlich abgearbeitet wird ist wohl der typisch deutschen Absicherungsmentalität geschuldet! In den Genen der Deutschen haben sich die zwei Weltkriege eben fest eingegraben! Sei's drum!
 
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Ein Ex-Member der sich besonders gut mit der Usus-Fruct Variante auskannte ist dann doch relativ rasant einfach gestorben, das Haus wird wohl noch stehen und an der einst so wichtigen Grundstücksmauer wird vermutlich die Farbe abblättern.
 
crazygreg44

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. . . . genau das meinte ich . . . . .
dann hättest Du es auch so schreiben müssen

aber Du hast das verallgemeinert

und die "Fettleibigkeit" selbt als Grund genannt, das ist ein schwerer inhaltlicher Fehler auf den ich mich natürlich gestürzt habe damit ich hier nicht wieder als alleiniger Idiot da stehe 8-) . . also um aufzuzeigen, dass mir andere im Forum in dieser Hinsicht überlegen sind !

Chak hatte doch neulich so ein schönes Wort dafür: "zurück rudern"

ich sehe immer wieder, da gibts ne Menge Regatta-Teilnehmer im Nitty !
 
oberhesse

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Oberhessen - Isaan
Chak hatte doch neulich so ein schönes Wort dafür: "zurück rudern"...

ich sehe immer wieder, da gibts ne Menge Regatta-Teilnehmer im Nitty !
Dann rudere du auch mal zurück, deine Behauptung mit den Krankenhäusern im Isaan war ebenfalls Bullshit.
 
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Dann rudere du auch mal zurück, deine Behauptung mit den Krankenhäusern im Isaan war ebenfalls Bullshit.
dann komme mal hierher in eins dieser Krankenhäuser, dann wirst Du eines Besseren belehrt
 
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Ein Ex-Member der sich besonders gut mit der Usus-Fruct Variante auskannte ist dann doch relativ rasant einfach gestorben, das Haus wird wohl noch stehen und an der einst so wichtigen Grundstücksmauer wird vermutlich die Farbe abblättern.
Ja, so ist es leider. Alles, worüber er sich einen Kopf gemacht hat und viel Mühe reingesteckt hat ist nun bedeutungslos.
 
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Chak

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Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Verständnis-Problem mit dem 1469 liegt. Natürlich kann jeder Vertrag jederzeit gekündigt werden. Ein Jurist wird dann selbstverständlich auch eine Kündigungsfrist in den Vertrag aufnehmen, die vor einem Gericht bestand hat. Wer einen Vertrag aufsetzt, dessen Erfüllung zu 100% nur einer Seite zugute kommt ist selber schuld oder hat den falschen Anwalt. Deshalb muss man einen Nießbrauch sinnvollerweise mit einer Gegenforderung im Falle der Kündigung koppeln. Z.B. unbefristeter, zinsloser Kredit mit Fälligkeit bei Vertragsende. Das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit des Vertrags-Bestands. Verlassen würde ich mich darauf in Thailand auch nicht.
Ein Nießbrauchsrecht mit Kündigungsmöglichkeit ist ziemlich sinnlos. Das lässt man sich ja gerade einräumen, weil man sich damit ein lebenslanges Recht absichern möchte.

Leider scheint es wohl aber in Thailand so zu sein, dass das nur unter nicht verheirateten rechtssicher möglich ist.
 
Chumpae

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Chumpae
und wozu brauch ich dann einen Ususfructus für mein Haus?
@Franky53- das wäre jetzt auch für mich die naheliegendste Frage ! Ich sehe eigentlich darin nur eine Notwendigkeit, sich nach dem Tod des thail. Ehepartners ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern.Geht man mal von einer normalsterblicher Situation aus wo man ein aufrichtiges und familiäres Verhältnis in der Ehe mit seiner Partnerin und deren Nachkommen pflegt,dann sollte es möglich sein, daß einem auch ein geruhsamer Lebensabend als Witwer in LOS gewiß ist.Allerdings stirbt die Hoffnung zuletzt.
Auch hier im Forum gab und gibt es ja immer wieder Fälle, wo die familiäre Brut thaiseits so gar keinen Wert auf den nörgelnden Farang legte und legt und ihn dann möglichst schnell entsorgen möchte.Das kann sowohl psychischer als auch physischer Natur sein.
In allen Fällen hilft da weder Eigentum an der Butze noch Usufruct.
Kenne gerade aktuell einen Fall hier in der Gegend, wo ein Jurist aus Berlin nach dem tödlichen Unfall seiner Freundin und im Wissen mit den zukünftig zu erwartenden Problemen des mißratenen(immerhin erwachsenen) Sohnes seiner Freundin alles zu Geld gemacht hat was ging(Auto verkauft)und das Weite gesucht hat - forever.
 
oberhesse

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Oberhessen - Isaan
dann komme mal hierher in eins dieser Krankenhäuser, dann wirst Du eines Besseren belehrt
Ich habe nicht angezweifelt, was man in ländlichen Krankenhäusern im Isaan so an Patienten sieht, mir ist das aus eigener Anschauung durchaus bekannt.
Was ich angezweifelt habe ist deine leichtfertige, durch nichts begründete Schlussfolgerung zu dem Verhältnis Atemwegserkrankungen in Thailand versus Fettleibigkeit. Und ich habe daregelegt, welche epidemiologischen Grundlagen du völlig außer acht gelassen hast.
Deswegen die Bitte an dich, auch mal zurückzurudern.
 
Loso

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Ein Nießbrauchsrecht mit Kündigungsmöglichkeit ist ziemlich sinnlos. ....
So ist es.

..Leider scheint es wohl aber in Thailand so zu sein, dass das nur unter nicht verheirateten rechtssicher möglich ist.
Wie kommst du darauf, dass es da kein Kündigungsrecht gibt? Wenn es das nach unserem Rechtsverständnis unlogische Kündigungsrecht während der Ehe gibt, würde ich mich wundern, wenn es das nicht auch mit einem vorher abgeschlossenen Vertrag gibt.
Ich würde auch nicht ausschliessen, dass das vorgenannte Kündigungsrecht Bestand hat. Es hat sich eben nur noch keiner so weit durchgeklagt, wenn die von Sokrates gefragten Top-Juristen im Bilde sind.

Selbst wenn faktisch ein usefruct sinnlos erscheinen mag, sollte man aber auch bedenken, dass bei leidlichem Auskommen mit der Verwandschaft allein ein solcher Vertrag (oder Anschein) schon seine Wirkung entfaltet, da die wenigsten Menschen Juristen sind.
 
RAR

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so so, Du hast in Thailand ein DEIN Haus !! :biggrin:

jetzt sind wir wieder bei einem uralten Thema: Es soll noch (selten!) Farangs geben, die an "mein Haus" glauben


erzähl das Deiner Großmutter. Du hältst allerhöchstens 49% einer Company, auf die das Haus eingetragen ist, aber niemals "mein Haus"
Sie sind wie so oft auf dem Holzweg ........
 
Frank und Supaporn

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อุบลราชธานี
so hoch bist Sieger auf seiner Liste?
Blutgruppe grüner Vetliner?
na dann gratuliere ich mal dazu deiner tollen Gesundheit.

Na dann gratuliere ich dir mal zu deiner Schreib - und Ausdrucksweise,
vorallem aber auch für deine Versuche ,
jedem Hilfegeber hier seine Fehlhaftigkeit und Unwissenheit vorzuwerfen
ohne selbst jemals auch Ratschläge zu geben.
Bravo,echt eine Kunst!
 
Chumpae

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Chumpae
Na dann gratuliere ich dir mal zu deiner Schreib - und Ausdrucksweise,
vorallem aber auch für deine Versuche ,
jedem Hilfegeber hier seine Fehlhaftigkeit und Unwissenheit vorzuwerfen
ohne selbst jemals auch Ratschläge zu geben.
Bravo,echt eine Kunst!
Also da springe ich jetzt mal dem @Franky53 bei- Als Österreicher spricht und schreibt er wohl ein wenig "Ästereichisch". Zumindest hier im Fred hat er für mich und dem Threadstarter einen vernünftigen Rat gegeben:Führt man unter menschlichen Aspekten seine Ehe mit einer Thai, dann dürften irgendwelche wackligen und zumindest für eine Langnase letztendlich unnützen juristischen Konstruktionen eher nur die darin involvierten Juristen reicher machen-nicht aber die Langnase selbst besitzstandswahrend. Ich nehme mal an, daß dies hier mitlesende langjährig mit Thais verheiratete und hier Lebende sicherlich bestätigen können.
OK-einen kleinen Fehler macht jeder mal: Es handelt sich hier um einen Grünen Veltliner-Wer ohne Sünde ist , der werfe die erste Flasche oder so !:biggrin:
 
Thema:

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