Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau

Diskutiere Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Du würdest Dich wundern . . . die Quote der Farang, welche Ihr um Jahre jüngere Frau durch deren Ableben verloren haben ist höher als Du denkst...
crazygreg44

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Sued-Isaan
. . . Und warum sollte Deine Frau sterben? Die ist doch viel jünger als Du.... Die Weiber überleben uns alle . . . .
Du würdest Dich wundern . . . die Quote der Farang, welche Ihr um Jahre jüngere Frau durch deren Ableben verloren haben ist höher als Du denkst.

Viele Thais haben in ihren jungen Jahren auf dem Reisfeld ungeschützt, ohne Mundschutz und Schutzkleidung, Pestizide versprüht und eingeatmet. Nicht wenige thailändische Frauen erkranken daher im Alter zwischen 35 und 45 an den Folgen dieser Gifte an Krebs

Bei zwei meiner Bekannten starb die junge Frau bei einem Mopedunfall
 
franki

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Du würdest Dich wundern . . . die Quote der Farang, welche Ihr um Jahre jüngere Frau durch deren Ableben verloren haben ist höher als Du denkst.

Viele Thais haben in ihren jungen Jahren auf dem Reisfeld ungeschützt, ohne Mundschutz und Schutzkleidung, Pestizide versprüht und eingeatmet. Nicht wenige thailändische Frauen erkranken daher im Alter zwischen 35 und 45 an den Folgen dieser Gifte an Krebs

Bei zwei meiner Bekannten starb die junge Frau bei einem Mopedunfall


In der Tat, bei dem Deutschen hier im Dorf meiner Frau ist die Ehefrau erst vor ca. 4 Wochen an Brustkrebs verstorben, nach fast 3 Jahren Krankheit, mit mehreren Operationen u.a. Das ist schon sehr traurig! Er möchte aber trotzdem in Thailand bleiben und wohnt auf dem Grundstück der Familie der Frau. Vorgestern hatte er einen Mopedunfall, Bein gebrochen. Für eine gute Behandlung in Thailand hat er kein Geld, ist aber seiner Aussage nach noch in D krankenversichert, ich habe ihm jetzt erstmal ein Oneway-Ticket nach D gekauft.
 
Socrates010160

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Hallo, was muss meine Frau in Thailand machen um
für mich ein Wohnrecht für das neue Haus eintragen zu
lassen? Welche Dokumente sind dafür erforderlich?
Ich kann diesmal leider nicht mit, da ich arbeiten muss.

Wie üblich sondert jeder viel Müll ab, aber keiner geht auf Deine Frage wirklich ein. Ich kann Dir meine Erfahrung dazu aus dem Landoffice Hua Hin mitteilen:

Ohne das persönliche Erscheinen des Nutznießers ist eine Eintragung des Nutzungsrechtes (Usufruct) in einen Landtitel (Channot) dort nicht möglich.

Die übersetzte Urkunde sieht dann so aus:

IMG.jpg


nun zu den rechtlichen Auswirkungen, soweit ich diese selbst herausfinden konnte:

Du bist verheiratet und wirst damit alleiniger Erbe, sollte Deine Frau vor Dir versterben. Da Du aber kein Land besitzen darfst, hast Du 1 Jahr Zeit einen Rechtszustand her zu stellen, der Thailand und Dir genügt. Darauf ein zu gehen, geht an Deiner Ausgangsfrage vorbei.

Allerdings noch ein Hinweis auf eine ungeklärte Frage, die mir in Thailand noch kein Jurist zufriedenstellend beantworten konnte:

es gibt den Civil and Commercial Code in Thailand.

unter Section 1469 steht:

"Agreements can be Voided

Any agreement concluded between husband and wife during marriage may be voided by either of them at any time during marriage or within one year from the day of dissolution of marriage; provided that the right of third persons acting in good faith are not affected thereby."



Damit steht im Fall eines während der Ehe eingetragenen Usufructs das Recht des Nießbrauchs entgegen dem § 1469.

Es gibt laut mehreren Anwälten (Deutsch, Englisch und Thai) bisher keinen nachverfolgbaren Präzedenzfall hierzu in Thailand, der klären würde, ob das Nießbrauchsrecht durch den Code 1469 aufgehoben werden kann.

Ein thailändischer Richter sagte dazu in einem privaten Gespräch, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, es jedoch schwerwiegende Gründe geben müsste, ein Usufruct auf zu heben.

Was das für "schwerwiegende" Gründe sein könnten, konnte oder wollte er nicht beantworten.
 
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Allerdings noch ein Hinweis auf eine ungeklärte Frage, die mir in Thailand noch kein Jurist zufriedenstellend beantworten konnte:

es gibt den Civil and Commercial Code in Thailand.

unter Section 1469 steht:

"Agreements can be Voided

Any agreement concluded between husband and wife during marriage may be voided by either of them at any time during marriage or within one year from the day of dissolution of marriage; provided that the right of third persons acting in good faith are not affected thereby."



Damit steht im Fall eines während der Ehe eingetragenen Usufructs das Recht des Nießbrauchs entgegen dem § 1469.

Es gibt laut mehreren Anwälten (Deutsch, Englisch und Thai) bisher keinen nachverfolgbaren Präzedenzfall hierzu in Thailand, der klären würde, ob das Nießbrauchsrecht durch den Code 1469 aufgehoben werden kann.

Ein thailändischer Richter sagte dazu in einem privaten Gespräch, dass es immer auf den Einzelfall ankommt, es jedoch schwerwiegende Gründe geben müsste, ein Usufruct auf zu heben.

Was das für "schwerwiegende" Gründe sein könnten, konnte oder wollte er nicht beantworten.
Zu bedenken gebe ich, dass da im Gesetz nichts von schwerwiegenden Gründen steht, sondern "jederzeit".
 
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Chak

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Du würdest Dich wundern . . . die Quote der Farang, welche Ihr um Jahre jüngere Frau durch deren Ableben verloren haben ist höher als Du denkst.

Viele Thais haben in ihren jungen Jahren auf dem Reisfeld ungeschützt, ohne Mundschutz und Schutzkleidung, Pestizide versprüht und eingeatmet. Nicht wenige thailändische Frauen erkranken daher im Alter zwischen 35 und 45 an den Folgen dieser Gifte an Krebs

Bei zwei meiner Bekannten starb die junge Frau bei einem Mopedunfall
Bei meiner Frau war es wohl eher Feinstaubbelastung als Pestizide.
 
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Chak

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Mensch @Chak .........das tut mir leid - war mir nicht bekannt.
Ich sehe, das war missverständlich. Ich meinte nur, sie war dem ausgesetzt, erfreut sich aber ansonsten bester Gesundheit.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Bei meiner Frau war es wohl eher Feinstaubbelastung als Pestizide.

Das tut mir leid, lieber Chak !

Aus diesem Grund bin ich nach 7 Jahren im Dorf nun ins Städtchen GEFLÜCHTET !!

Hier verbrennt wenigstens niemand den Müll.

Im Dorf musst Du damit rechnen, dass überall und zu jeder Tageszeit hunderte von Müllfeuer schwelen und Fahrzeuge Staub aufwirbeln

Nach Anbruch der Dunkelheit ging ich mit der Stablampe vor die Tür, da konnte ich den Feinstaub im Strahl der Lampe tanzen sehen und es wurde mir klar und klärer, dass ich mich hier im Dorf einem besonderen Risiko aussetze !!

Daran stirbt man, oder holt sich Asthma . . . . . bei dieser Luft - trotz der vielen grünen Plantagen die einen dort umgeben - gäbe es in Deutschland Fahrverbot, Feinstaubalarm und Ausgehverbot
 
Socrates010160

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Zu bedenken gebe ich, dass da im Gesetz nichts von schwerwiegenden Gründen steht, sondern "jederzeit".
schon klar... nur eben stellt sich die Frage, ob der 1469 so einfach ein Usufruct aufhebt. Sobald Du ein Urteil oder eine Abhandlung zu diesem speziellen Fall gefunden hast, lass es mich wissen. Bislang haben 4 Anwälte nichts dazu gefunden.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
gefunden auf englisch

https://www.samuiforsale.com/knowledge/overview-property-law-thailand.html#8


8 Usufruct

Usufruct contract refers to the agreement and the right to use or occupy another's real property for a term up to 30 years but in any case not exceeding the life of the person granted the right of usufruct. A right of usufruct in Thailand gives the right to use and manage a real estate property during a person’s natural life. The right in the real estate property exists so long as the usufructuary (the holder of the usufruct right) is alive. After his or her death the real estate property reverts back to the owner. Often a usufruct is given to a family member such as a foreign spouse with the idea that the foreign spouse is protected in the event of death of the Thai spouse (owner).A usufructuary is not allowed to sell the property (this right remains with the registered owner of the property) and under sections 1417 to 1428 of the Civil and Commercial Code the usufructuary has the obligation to maintain the property and take normal care of the property. If the usufructuary fails to do so and the property would lose value or becomes in a poor state of repair the owner has the right to terminate the right of usufruct. The usufructuary is liable for loss of value or destruction of the property unless he can proof that damages are not caused by his fault. The creation of a usufruct could in certain circumstances be an effective option to protect a foreign spouse during his marriage in Thailand and upon death of his or her Thai spouse, however in some case a usufruct is not the best option.See also


 
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Chak

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schon klar... nur eben stellt sich die Frage, ob der 1469 so einfach ein Usufruct aufhebt. Sobald Du ein Urteil oder eine Abhandlung zu diesem speziellen Fall gefunden hast, lass es mich wissen. Bislang haben 4 Anwälte nichts dazu gefunden.
Da stellt sich dann eben die Frage, ob man selbst der Präzedenzfall sein möchte.
 
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Chak

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Socrates010160

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Da stellt sich dann eben die Frage, ob man selbst der Präzedenzfall sein möchte.
wär kein Problem, aber bis das hier in der obersten Instanz gelandet ist, werde ich bereits Asche im Wat sein..
 
freiberger

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geht's noch, geht's Euch allen noch gut? Aber Hallo !:rolleyes2:

Herr Rar sich wieder nicht die Mühe gemacht, genau zu lesen worum es geht.

Wenn meine Freundin (nicht Frau, wie sind nicht verheiratet) vor mir stirbt erben die Söhne. Es sei denn, sie setzt jemanden anders aus der Verwandschaft als Erben ein. Die Söhne sind nicht meine Söhne.

Das Haus gehört der Freundin. Warum Sie Herr RAR das einen Fehler nennen, das bleibt Ihnen überlassen. Hätte ich 15 Jahre lang so ein Haus gemietet, hätte ich dasselbe bezahlt wie wir beim Kauf ausgegeben haben. 10 Jahre sind demnächst um. Das habe ich in einem anderen thread schon ausgebreitet, jetzt kommen Sie mir bitte nicht schon wieder mit stereotypen Einwänden. Das Haus soll eine Sicherheit sein für meine Freundin, für den Fall daß ich vor ihr sterbe.

Ob ich das verliere, und wenn ich das verlieren sollte, das geht Sie doch gar nix an, das ist meine Privatsache. Das Risiko ist mir sehr wohl bewusst. Es raubt mir doch nicht den Schlaf. Ich bin auh nicht nach Thailand gekommen, um hier den Geizkragen zu geben, einerseits. Andererseits bin ich auch nicht hierher gekommen um den Goldesel zu spielen. Irgendwas dazwischen wird es schon sein!

Ich habe kein Nießbrauchrecht eintragen lassen, denn wenn meine Freundin vor mir stirbt, hält mich nichts in dieser Ecke, dann ziehe ich sowieso weiter. Dann werde ich höchstwahrscheinlich Thailand ganz verlassen. Aber noch lebt Sie und ist putzmunter!

So einfach ist das, wenn man sich mal klar darüber wird was man eigentlich möchte.

Wenn ich Nießbrauchrecht ins Spiel bringe, muss ich damit rechnen, im Falle des vorzeitigen Ablebens meiner Freundin mit der Familie eine Meinungsverschiedenheit ausfechten zu müssen. Meine These habe ich damit untermauert, dass der älteste Sohn meiner Freundin im Moment ein sehr schlechtes Karma vor sich herschiebt.

@Spencer kann ich damit beruhigen: Ich habe mit den Söhnen nichts zu tun, sie wuchsen und wachsen nach wie vor bei der Schwester meiner Freundin auf, wir begegnen uns selten. Ich komme mit der übrigen, recht grossen (!) Familie bestens aus. Dass der 17-jährige Sohn gerade im Gefängnis sitzt wegen Waffenbesitz, ist vielen der Familie auch nicht recht. Ausserdem ist ein Mädchen im 5. Monat von ihm schwanger. Sie zieht jetzt neben unserem alten Bungalow in den 2-Zimmer Anbau. Wenn er im Herbst entlassen wird, ist er bereits Papa!

ABER: Keine Arbeit, Schulabbrecher, vorbestraft, faul, Raucher, Yaba?! . . . . . . . . ihr könnt ihm viel Spaß wünschen in seinem weiteren Leben. Ich bin froh daß wir nichts weiter mit ihm zu tun haben. Ich drücke ihm die Daumen und hoffe daß er zumindest fleissig Kautschuk zapft und nicht auf blöde Gedanken kommt.

Ich bin in solchen Fällen einfach nur pragmatisch. Das mag der Herr RAR verstehen wie er will, er kann es furchtbar finden wie man so wie ich leben kann. Ist mir doch egal.

Von gescheiterten Fälle von eingetragenem Nutzungsrecht wird wohl jeder von uns schon mal gehört haben. Damit meine ich Fälle, bei dem sich das Nutzungsrecht in handfesten Ärger für den eigentlichen vorgesehenen Nutzer herausgestellt hat.

Es kommt ganz auf die Familie der Frau an und die Frau selber. Auf die Location und auf die Lebensumstände beider. Wenn der Deutsche von vorne herein Angst und Bedenken hat, irgend etwas zu verlieren, sollte er eigentlich gar nicht erst nach Thailand kommen. Da kann er sich auch sein Nutzungsrecht gleich an den Hut stecken! . . . meine Meinung!
Weisst du was ich denke,Crazymen? Du hast einen Plan entwickelt.Und zwar nachdem du die Realität für dich entdeckt hast.Also quasi ein Plan rückwirkend.Oder wie nennt man das?

Speziell alles was du mit und um diesen Satz hier herum geschrieben hast:

"So einfach ist das, wenn man sich mal klar darüber wird was man eigentlich möchte."

Biste nich alleine.Ging mir auch schon öfters so.Speziell bei meinem Hausbau.Ich hab erst mal was hingestellt und bissel schlau gekuckt und anschliessend hab ich das allen als Plan verkauft.
 
Socrates010160

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....Ging mir auch schon öfters so.Speziell bei meinem Hausbau.Ich hab erst mal was hingestellt und bissel schlau gekuckt und anschliessend hab ich das allen als Plan verkauft.
dann hätten ja Rolf & Co. gar nichts zum Meckern, wenn man seine Pläne ändert... ist ja langweilig.
 
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Verständnis-Problem mit dem 1469 liegt. Natürlich kann jeder Vertrag jederzeit gekündigt werden. Ein Jurist wird dann selbstverständlich auch eine Kündigungsfrist in den Vertrag aufnehmen, die vor einem Gericht bestand hat. Wer einen Vertrag aufsetzt, dessen Erfüllung zu 100% nur einer Seite zugute kommt ist selber schuld oder hat den falschen Anwalt. Deshalb muss man einen Nießbrauch sinnvollerweise mit einer Gegenforderung im Falle der Kündigung koppeln. Z.B. unbefristeter, zinsloser Kredit mit Fälligkeit bei Vertragsende. Das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit des Vertrags-Bestands. Verlassen würde ich mich darauf in Thailand auch nicht.
 
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Unabhängig von den ganzen rechtlichen Problemen bleibe ich bei meinem Rat an Wingi, zusammen mit wenigen einleuchtenden und logischen Ergänzungen:
Wenn du willst, bau dir mit deiner Frau zusammen ein Haus, da WO IHR WOLLT (lass dich auch nicht von komischen Gestalten irritieren, die meinen auf dem flachen Land könne man nicht leben), gib dazu nur soviel Geld aus, dass du einen plötzlichen Verlust durch Trennung, Scheidung oder auch Ableben der Gattin verkraften kannst.
Dann lebe mit ihr zusammen dort glücklich und zufrieden in dem Bewusstsein, dass keine Immoblilie am Bein hast die dir Kopfschmerzen machen könnte.
 
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Verständnis-Problem mit dem 1469 liegt. Natürlich kann jeder Vertrag jederzeit gekündigt werden. Ein Jurist wird dann selbstverständlich auch eine Kündigungsfrist in den Vertrag aufnehmen, die vor einem Gericht bestand hat. Wer einen Vertrag aufsetzt, dessen Erfüllung zu 100% nur einer Seite zugute kommt ist selber schuld oder hat den falschen Anwalt. Deshalb muss man einen Nießbrauch sinnvollerweise mit einer Gegenforderung im Falle der Kündigung koppeln. Z.B. unbefristeter, zinsloser Kredit mit Fälligkeit bei Vertragsende. Das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit des Vertrags-Bestands. Verlassen würde ich mich darauf in Thailand auch nicht.
in meinem Fall lebenslänglich... hier eine nachträgliche Kündigungsfrist ein zu bauen, ist schwierig...

klar ist: wer sein gesamtes Vermögen in ein einziges Objekt steckt, das ihm nicht gehört und aufgrund der Gesetzeslage nie gehören kann, ist ein Spieler.

wenn ich mir Beziehungen in Thailand ansehe, mit einem Vater/ Tochter- Altersunterschied, die weder eine gemeinsame Geschichte haben und in Deutschland noch keinen Tag zusammengelebt haben, zudem kaum eine gemeinsame Sprache möglich ist, muss ich mich immer wieder wundern, wie gnädig das Leben mit vielen ist.
 
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