Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau

Diskutiere Eintragung des Wohnrechts für den Farang bei Hausbau im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, was muss meine Frau in Thailand machen um für mich ein Wohnrecht für das neue Haus eintragen zu lassen? Welche Dokumente sind dafür...
wingman

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Hallo, was muss meine Frau in Thailand machen um
für mich ein Wohnrecht für das neue Haus eintragen zu
lassen? Welche Dokumente sind dafür erforderlich?
Ich kann diesmal leider nicht mit, da ich arbeiten muss.
 
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Chak

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Was genau meinst du, Nießbrauchsrecht?
 
wingman

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So nennt man es wohl.
 
oberhesse

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Wingi, lass es.
Seid ihr zusammen, ist es nicht notwendig. Habt ihr Ärger und geht auseinander bringt dir das eingetragene Wohnrecht wie auch immer nicht das schwarze unter den Fingernägeln. Dann wirst du gehen, denn niemand wird dich im Dorf dort noch "lieben", jeder wird dir über kurz oder lang zu verstehen geben, dass du nicht mehr willkommen bist.
Oder gehst du dann davon aus, dass deine Frau weggeht und du alleine im Dorf zurückbleibst?
 
crazygreg44

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Wingi, lass es.
Seid ihr zusammen, ist es nicht notwendig. Habt ihr Ärger und geht auseinander bringt dir das eingetragene Wohnrecht wie auch immer nicht das schwarze unter den Fingernägeln. Dann wirst du gehen, denn niemand wird dich im Dorf dort noch "lieben", jeder wird dir über kurz oder lang zu verstehen geben, dass du nicht mehr willkommen bist.
Oder gehst du dann davon aus, dass deine Frau weggeht und du alleine im Dorf zurückbleibst?
mein Lieblingsspruch 8-)

lässt Du Dir das Wohnrecht eintragen, gibst Ihr einen Grund zum Mord

Du musst Ihr lebendig mehr wert sein als tot

Das Haus ist eine "Mindestgabe" an die eigene Frau und Geliebte. Einen eventuellen Verlust muss man weg stecken können, oder man lässt es besser gleich bleiben.
 
Spencer

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Wingi, lass es.
Seid ihr zusammen, ist es nicht notwendig. Habt ihr Ärger und geht auseinander bringt dir das eingetragene Wohnrecht wie auch immer nicht das schwarze unter den Fingernägeln. Dann wirst du gehen, denn niemand wird dich im Dorf dort noch "lieben", jeder wird dir über kurz oder lang zu verstehen geben, dass du nicht mehr willkommen bist.
Oder gehst du dann davon aus, dass deine Frau weggeht und du alleine im Dorf zurückbleibst?
Ich las auch an anderer Stelle,
dass dieses "Nießbrauchsrecht" u.U. gefährlich für den übrig gebliebenen, nicht weichen wollenden, alten Zausel werden kann. Wenn man Pech hat, wird es eventuell flugs in ein "Nichtsnutzrecht" umgedeutet.
 
crazygreg44

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der Nichtnutz, der muss weg, der ist nur im Weg !

Hat aber noch 24 Jahre Wohnrecht!!!

Das verkürzen wir!

Harry, hol' mir mal die Machete
 
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Chak

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mein Lieblingsspruch 8-)

lässt Du Dir das Wohnrecht eintragen, gibst Ihr einen Grund zum Mord

Du musst Ihr lebendig mehr wert sein als tot

Das Haus ist eine "Mindestgabe" an die eigene Frau und Geliebte. Einen eventuellen Verlust muss man weg stecken können, oder man lässt es besser gleich bleiben.
Na das nenne ich mal eine gesunde Grundlage für eine Beziehung.
 
RAR

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mein Lieblingsspruch 8-)

lässt Du Dir das Wohnrecht eintragen, gibst Ihr einen Grund zum Mord

Du musst Ihr lebendig mehr wert sein als tot

Das Haus ist eine "Mindestgabe" an die eigene Frau und Geliebte. Einen eventuellen Verlust muss man weg stecken können, oder man lässt es besser gleich bleiben.
Dann wären die Kinder Halbwaisen - so ein Unsinn - ein lebender Mann ist dafür notwenig was haben die Kinder von einem toten Vater - Ein Haus baut man zusammen mit der FRau und nicht für die Frau sondern für die Familie - Ansichten haben Sie echt zu kotzen
 
Spencer

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Ich habe für mich mir hier D auch ein lebenslanges Nichtsnutzrecht eintragen lassen.
 
crazygreg44

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ich habe meiner Freundin gestern gesagt, ich möchte für das Häuschen hier im Städtchen bitteschön ein 15 Jähriges Nutzungsrecht.

Denn wenn sie vor mir stirbt hätte ich wenigstens noch ein bissl was davon.

Aber nun angenommen, sie stirbt, und ihre beiden Söhne heizen mir ein und machen mir das Leben sauer indem sie mich bedrängen das Haus zu verlassen, damit sie es verkaufen können - anbetrachts dessen dass der ältere der beiden gerade im Gefängnis sitzt weil man ihn mit Handfeuerwaffen erwischt hat, werde ich wohl keinen Widerstand leisten und auf mein Nießbrauchrecht pfeifen. Mein Leben ist mir lieber als die paar Euros die ich investiert habe.

Ich schreibe es nochmal für die letzten Dummen von der Mondrückseite: Wer hier investiert, soll damit leben können dass er es komplett abschreiben muss. Ist man nicht bereit dafür, soll man es gleich bleiben lassen!

@Rar: sie haben wieder mal gar nicht verstanden, auf wen ich mich bezogen habe noch haben sie den Inhalt meiner Botschaft verstanden
 
Spencer

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ich habe meiner Freundin gestern gesagt, ich möchte für das Häuschen hier im Städtchen bitteschön ein 15 Jähriges Nutzungsrecht.


Aber nun angenommen, sie stirbt, und ihre beiden Söhne heizen mir ein und machen mir das Leben sauer indem sie mich bedrängen das Haus zu verlassen, damit sie es verkaufen können - anbetrachts dessen dass der ältere der beiden gerade im Gefängnis sitzt weil man ihn mit Handfeuerwaffen erwischt hat, werde ich wohl keinen Widerstand leisten und auf mein Nießbrauchrecht pfeifen.
Mal ganz direkt :

Wenn ich eine derart "unsichere" (teilweise leicht kriminell angehauchte) Verwandtschaft hätte,
würde für mich ein Hausbau gar nicht in Frage kommen - einfach ein gemütliches Häuschen mieten, und gut.

Sowohl mein gesunder Menschenverstand als auch mein "Bauchgefühl",
hätten mich in Deinem "Fall" von einem derartigen Engagement absehen lassen.
 
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ich habe meiner Freundin gestern gesagt, ich möchte für das Häuschen hier im Städtchen bitteschön ein 15 Jähriges Nutzungsrecht.

Denn wenn sie vor mir stirbt hätte ich wenigstens noch ein bissl was davon.

Aber nun angenommen, sie stirbt, und ihre beiden Söhne heizen mir ein und machen mir das Leben sauer indem sie mich bedrängen das Haus zu verlassen, damit sie es verkaufen können - anbetrachts dessen dass der ältere der beiden gerade im Gefängnis sitzt weil man ihn mit Handfeuerwaffen erwischt hat, werde ich wohl keinen Widerstand leisten und auf mein Nießbrauchrecht pfeifen. Mein Leben ist mir lieber als die paar Euros die ich investiert habe.

Ich schreibe es nochmal für die letzten Dummen von der Mondrückseite: Wer hier investiert, soll damit leben können dass er es komplett abschreiben muss. Ist man nicht bereit dafür, soll man es gleich bleiben lassen!

@Rar: sie haben wieder mal gar nicht verstanden, auf wen ich mich bezogen habe noch haben sie den Inhalt meiner Botschaft verstanden
Ist ein Haus mit einem eingetragenen Niesbrauch überhaupt zu verkaufen ?
 
Dieter1

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Ist ein Haus mit einem eingetragenen Niesbrauch überhaupt zu verkaufen ?
Schon, aber ohne dass das eingetragene Recht verfaellt. Also mit Nutzungseinschraenkungen die sich wahrscheinlich im erzielbaren Verkaufspreis widerspiegeln.
 
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Schon, aber ohne dass das eingetragene Recht verfaellt. Also mit Nutzungseinschraenkungen die sich wahrscheinlich im erzielbaren Verkaufspreis widerspiegeln.
Genau so habe ich es auch gemeint .
Wenn ich , auch als Thai so ein Haus kaufe , kann doch immer der " Nutzer " mit einer Rockerbande anrücken
und sein Recht geltend machen .
Hängt die Nutzung also vom Durchsetzungsvermögen des " Eingetragenen Nutzers ab ".
Wenn er mit kriminellen Hilfskräften anrückt , hat der Käufer schlechte Karten .
 
RAR

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ich habe meiner Freundin gestern gesagt, ich möchte für das Häuschen hier im Städtchen bitteschön ein 15 Jähriges Nutzungsrecht.

Denn wenn sie vor mir stirbt hätte ich wenigstens noch ein bissl was davon.

Aber nun angenommen, sie stirbt, und ihre beiden Söhne heizen mir ein und machen mir das Leben sauer indem sie mich bedrängen das Haus zu verlassen, damit sie es verkaufen können - anbetrachts dessen dass der ältere der beiden gerade im Gefängnis sitzt weil man ihn mit Handfeuerwaffen erwischt hat, werde ich wohl keinen Widerstand leisten und auf mein Nießbrauchrecht pfeifen. Mein Leben ist mir lieber als die paar Euros die ich investiert habe.

Ich schreibe es nochmal für die letzten Dummen von der Mondrückseite: Wer hier investiert, soll damit leben können dass er es komplett abschreiben muss. Ist man nicht bereit dafür, soll man es gleich bleiben lassen!

@Rar: sie haben wieder mal gar nicht verstanden, auf wen ich mich bezogen habe noch haben sie den Inhalt meiner Botschaft verstanden

Die Söhne können nicht verkaufen was ihnen nicht gehört - Ihnen und Ihrer Frau gehört das Haus also können auch nur Sie es verkaufen - falls Ihnen das Haus nicht gehört sondern nur der Freundin haben Sie einen Fehler gemacht
 
Spencer

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Hängt die Nutzung also vom Durchsetzungsvermögen des " Eingetragenen Nutzers ab ".
Wenn er mit kriminellen Hilfskräften anrückt , hat der Käufer schlechte Karten .
Am geschicktesten wäre es wohl,
sich zusammen mit dem Nutzungsrecht auch gleich diese Rocker-Hilfskräfte mit eintragen zu lassen.

Sischer is sischer ! :biggrin:
 
rolf2

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ich kenne einen Fall da hat ein Deutscher für sich und seine frau ein Haus gebaut und eingerichtet, beide lebten aber überwiegend in Deutschland. Als das Haus dann fertig war und das Haus unbewohnt war, zog der drogensüchtige Bruder der Frau ein und verkaufte erstmal den Fernseher und das Mobiliar. Der Deutsche starb dann irgendwann an Herzinfarkt und der drogensüchtige Bruder verkaufte das Haus gegen den Willen seiner Schwester.
 
Spencer

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............ der drogensüchtige Bruder verkaufte das Haus gegen den Willen seiner Schwester.
Dies wird selbst in Thailand nicht möglich sein.
Der Bruder wird wohl vielmehr einfach den entsprechenden "Druck" auf die Schwester ausgeübt haben.
 
rolf2

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Im Norden
Dies wird selbst in Thailand nicht möglich sein.
Der Bruder wird wohl vielmehr einfach den entsprechenden "Druck" auf die Schwester ausgeübt haben.
ok, gegen den "freien" Willen, oder noch klarer, sie wollte das Haus gern behalten, aber ihr Leben auch, sie entschied sich sozusagen für ihr Leben.
 
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