
socky7
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Einreise-Formalitäten nach Thailand - Stand 12.11.2020
gilt offenbar für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Visaarten und erforderliche Unterlagen
http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2017/10/Visaantrag-Checklist-Family-1.pdf
Bei Familienangehörigen von Thais steht nichts von 500.000 Baht bzw. 14.000 Euro auf dem Konto!
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind englische Sprachkenntnisse erforderlich!
Für deutsche Antragsteller mit thailändischen Familienangehörigen
1. Ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
2. 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
3. Reisepass im Original (mind. 6 Monate Gültigkeit)
4. Kopie der ersten Seite des Reisepasses des Antragstellers
5. Kopie der ersten Seite des Reisepasses des thailändischen Familienangehörigen
6. Amtliches Dokument, das Ihre Familienbeziehungen zu einem thailändischen Staatsbürger nachweist (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienregister, etc.) → Deutsche Dokumente müssen vorab vom Regierungspräsidium beglaubigt, dann von einem ermächtigten Übersetzer in Thai übersetzt und anschließend von der Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in München oder in Frankfurt beglaubigt werden
7. Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst (muss explizit erwähnt werden)
8. Ausgefüllte Declaration Form
9. 70,00 € Visagebühr
Warum es von dieser PDF-Datei keine deutsche Übersetzung gibt, ist mir ein Rätsel:
http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2017/10/COE-Manual-EN-Final-29Oct.pdf

Die Thais machen es den deutschen Touristen nicht leicht:
Home - Covid 19 Insurance
gilt offenbar für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
Visaarten und erforderliche Unterlagen
http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2017/10/Visaantrag-Checklist-Family-1.pdf
Bei Familienangehörigen von Thais steht nichts von 500.000 Baht bzw. 14.000 Euro auf dem Konto!
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind englische Sprachkenntnisse erforderlich!
Für deutsche Antragsteller mit thailändischen Familienangehörigen
1. Ausgefüllter Visaantrag: die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft (genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) sowie ein Bürge bzw. eine Kontaktperson in Deutschland müssen unbedingt angegeben werden)
2. 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
3. Reisepass im Original (mind. 6 Monate Gültigkeit)
4. Kopie der ersten Seite des Reisepasses des Antragstellers
5. Kopie der ersten Seite des Reisepasses des thailändischen Familienangehörigen
6. Amtliches Dokument, das Ihre Familienbeziehungen zu einem thailändischen Staatsbürger nachweist (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienregister, etc.) → Deutsche Dokumente müssen vorab vom Regierungspräsidium beglaubigt, dann von einem ermächtigten Übersetzer in Thai übersetzt und anschließend von der Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in München oder in Frankfurt beglaubigt werden
7. Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst (muss explizit erwähnt werden)
8. Ausgefüllte Declaration Form
9. 70,00 € Visagebühr
Warum es von dieser PDF-Datei keine deutsche Übersetzung gibt, ist mir ein Rätsel:
http://german.thaiembassy.de/wp-content/uploads/2017/10/COE-Manual-EN-Final-29Oct.pdf

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