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Einladung bei Familienzusammenführung

Diskutiere Einladung bei Familienzusammenführung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wir möchten gern die beiden Kinder meiner Frau nach Deutschland holen. Nach einigen bereits erfolgten Behördengängen hat man mir nun mitgeteilt...
G

Guest

Gast
Wir möchten gern die beiden Kinder meiner Frau nach Deutschland holen.
Nach einigen bereits erfolgten Behördengängen hat man mir nun mitgeteilt, daß außer Reisepässe, Geburtsurkunde und Sterbeurkunde des leiblichen Vaters noch eine Einladung in schriftlicher Form und mit meiner beglaubigten !!! Unterschrift mit eingereicht werden muß.
Da ich die Eltern meiner Frau nur ungern den weiten Weg von Khon Kaen nach Bangkok umsonst machen lassen will frage ich mich, was wohl das mit der Einladung auf sich hat.
Was muß in der Einladung stehen? Ich habe schon gehört, daß es da auf bestimmte Sachen ankommt, die man dort hineinschreibt.
Müssen noch andere Unterlagen, als oben aufgezählt, bei der Beantragung in Bangkok mit abgegeben werden?

Was muß noch beachtet werden?
 
C

CNX

Gast
Hallo,

so ganz kann ich das Problem nicht verstehen.

Die Kinder brauchen natürlich einen Reisepass um nach Deutschland zu kommen.

Ansonsten ist es ein normaler Vorgang bei dem es um ein Visum zur Familienzusammenführung geht.

Wenn der Vater der Kinder verstorben ist (oder auch lebt und die Kinder nur nicht haben will), soll sich die Mutter mit den Unterlagen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunden) eine Sorgerechtsbescheinigung in TH ausstellen lassen. Diese kann man schnell und kostengünstig mit einem örtlichen Anwalt erreichen.

Alles andere würde ich bereits hier mit der Ausländerbehörde besprechen. Diese kann die Papiere bereits "vorgefertigt" nach BKK geben, d.h. vorab einer Visaerteilung zustimmen. Problematischer wird es nach meiner Information wenn die Kinder schon ein gewisses Alter haben (glaube 16).

Eine "Einladung" in dieser Form oder sogar mit beglaubigter Unterschrift gibt es hierbei nicht.

Wie bereits gesagt, ein Anruf bei der Ausländerbehörde reicht eigentlich schon aus.

Gruss
C N X
 
C

CNX

Gast
Hallo,

habe eben erst gesehen, dass es mehrere Fragen (aufgeteilt) gibt.

Auch hier nochmal der Hinweis:

" mit der Ausländerbehörde" sprechen.

Gruss

C N X
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
Dabei seit
28.05.2002
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717
Reaktion erhalten
1
Ort
Glashütten im Taunus
Das Nachzugsalter von Kindern ist mittlerweile auf 12 Jahre herabgesetzt worden. Habe heute mit unserer Ausländerbehörde telefoniert.
Piepe, wir stehen hier vor dem gleichen Problem, bitte mail mir mal Deine Tel.Nr., ich rufe Dich schnellstmöglich an.

Gruß,
Wittayu
 
W

woody

Gast
@Witthayu
Noch ist das Nachzugsalter für Kinder nicht heruntergesetzt. Das neue Gesetz tritt meines Wissens erst zum 1. Jan. 2003 in Kraft. Trotzdem würde ich mich beeilen. Denn eine Verbesserung wird es wohl erst wieder geben, wenn der Familiennachzug europaweit vereinheitlicht wird.
@piepe
Für die Beantragung der Reisepässe für die Kinder und das Visa zur Familienzusammenführung ist die Bescheinigung des Amphoe's über das alleinige Sorgerecht deiner Frau ausschlaggebend (ich glaube die dt. Botschaft in Bkk hat Formblätter dafür), alles andere musst du hier in Zusammenarbeit mit deiner Ausländerbehörde regeln, lass dich nicht von denen einschüchtern, du hast ein Recht auf Familienzusammenführung
und sie sollten dich dabei unterstützen und nicht behindern.

Letzte Änderung: woody am 24.09.02, 18:50
 
R

Roland

Gast
Hi

Also piepe ich kann CNX nur recht geben lass dich nicht verrückt machen. Gehe zu deinen Ausländeramt und kläre das persönlich ab (nicht telefon) den die genehmigen das visum und nicht die botschaft die gibt es in diesen fall nur an dein Ausländeramt weiter.
Die Sorgerechtsbescheinigung (falls der Vater noch lebt) gibt es auf der Gemeindeverwaltung der FRau ist ja meist im Scheidungsprodokoll schon verankert (20 Bahrt),wer das alleinige Sorgerecht hat.

mfg Roland

P.S. Ich dachte damals wie ihr das es probleme geben wird aber es wird nix so heiss gegessen wie es gekocht wird!



Letzte Änderung: Roland am 24.09.02, 21:09
 
G

Guest

Gast
1. Nach dem noch gültigen Ausländergesetz ist Kindernachzug in der Regel bis zum 16. Lebensjahr möglich. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz prinzipiell nur bis zur Volendung des 12. Lebensjahres. das Gesetz tritt am 01.01.2003 in Kraft. In dem Gesetz ist allerdings auch eine Ausnahmevorschrift enthalten, nach der der Kindesnachzug nach Vollendung des 12.Lebensjahres unter Berücksichtigung des Kindeswohles und der familiären Situation ausnahmsweise möglich ist.

2. Neben den erwähnten Unterlagen sind Einkommensnachweise (in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Bestätigung über Fortbestand es Arbeitsverhältnisses) und Wohnraumnachweis (z.B. Mietvertrag) erforderlich.
 
G

Guest

Gast
Hallo allerseits, war ja eine Menge zum verarbeiten.
Vielen Dank.
Habe jetzt mittlerweile bereits mit dem 4. Mitarbeiter vom Einwohnermeldeamt gesprochen.
Eine Einladung ist wohl doch nur bei einer Urlaubseinladung notwendig und nicht bei einer Familienzusammenführung, wie zuvor mitgeteilt wurde.
Die Qualität von Informationen sind also immer abhängig vom Bearbeiter

Grüße Dam und Dirk
 
K

Kali

Gast
Original erstellt von piepe:
Die Qualität von Informationen sind also immer abhängig vom Bearbeiter
...nicht unbedingt; in der Regel wird dann ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung beantragt und bearbeitet, also die Einladung entfällt in solchen Fällen.
Eine allgemeine Anmerkung: ich bewundere die Menschen, die das Wagnis auf sich nehmen, die Kinder nach Deutschland zu holen, die das Alter von 3,4 Jahren bereits überschritten haben. Besonders problematisch finde ich es, wenn sie bereits über 10 Jahre alt sind, wenn sie dann nicht gerade überragend sind und die entsprechende Hilfestellung und Geduld von zu Hause haben, kann es mit der Anpassung große Schwierigkeiten geben. Kann, muß aber nicht.
Für uns stellt sich diese Frage nicht mehr, unsere Kinder sind zwischen 19 und 25 Jahre alt.
Insbesondere sollte eine solide finanzielle und emotionale Grundlage da sein. Wenn ich die Absichten meiner Schwägerin und ihres Zukünftigen mitbekomme, der noch nicht einmal geschieden ist, kurz vor seinem Urlaub jetzt noch seine Arbeit verloren hat, und schon mit der Übersiedlung der beiden Mädels ( 8 + 9 ) spekuliert, dann sträuben sich mir - mit Verlaub - die Nackenhaare. Vor allen Dingen weiß er gar nicht, welche Erwartungen er dadurch ständig bei der Mutter weckt.

Aber, wie gesagt, wenn man dahinter steht und bereit ist, das Geld zu investieren und die Geduld aufzurbingen, kann ich nur den Hut ziehen. :super:
 
O

onnut

Gast
wadee kali,
es ist schon richtig,das sich die kleinsten am leichtesten tun.
aus meinen beobachtungen und gesprächen würde ich die wenigsten probleme bei kindern bis zum alter von 8 jahren sehen.
probleme haben meist die kinder die erst mit12-14 jahren nach deutschland kommen.fremde sprache,anderes schulsystem,keine freunde.
ein grosses problem,da sich diese kinder später oft in die reihe der arbeitslosen jugendlichen mit geringer bildung einreihen.
onnut
 
Thema:

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