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Einkommensnachweis

Diskutiere Einkommensnachweis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Um die beiden Kinder meiner Frau über Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, muß ich demnächst eine Verpflichtungserklärung...
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Guest

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Um die beiden Kinder meiner Frau über Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, muß ich demnächst eine Verpflichtungserklärung beantragen.
Mich würde interessieren, in welcher Höhe man das Einkommen nachweisen muß.
Ich habe da viel verschiedenes gehört und möchte da keinen Fehler machen.

1. Einige sagen, daß die Sozialhilfesätze von mir und meiner Frau,
sowie die Warmmiete + 20 % zum Maßstab genommen werden.
Da die Kinder noch in Thailand sind, werden deren Sätze noch nicht mit hinzugezogen.

2. Andere haben gesagt, daß die Kinder zu obigem Beispiel doch mit eingerechnet werden.

3. Es gibt auch welche die behaupten, daß 2. richtig ist aber zusätzlich noch das zu erwartende Kindergeld und noch weitere Beträge mit eingerechnet werden.
Das wäre dann aber langsam ziemlich hart.

Was ist denn nun wirklich richtig?
 
Loso

Loso

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Hallo Piepe,

habe mal einen alten Link aus dem Forum rausgekramt:Hier stehen in DM Richtwerte drin (nach unten scrollen). Ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters/in. Die Angaben geben aber so einen gewissen Anhaltspunkt, was ein Mensch zum Leben im Durchschnitt braucht.

Gruss Loso
 
G

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Gast
Habe vom Ausländeramt jetzt eine etwas genauere Auskunft erhalten.
Danach werden die Sozialhilfesätze aller Familienmitglieder + Warmmiete + 20% zugrundegelegt.
Gruß Dam und Dirk
 
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