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Guest
Gast
Um die beiden Kinder meiner Frau über Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, muß ich demnächst eine Verpflichtungserklärung beantragen.
Mich würde interessieren, in welcher Höhe man das Einkommen nachweisen muß.
Ich habe da viel verschiedenes gehört und möchte da keinen Fehler machen.
1. Einige sagen, daß die Sozialhilfesätze von mir und meiner Frau,
sowie die Warmmiete + 20 % zum Maßstab genommen werden.
Da die Kinder noch in Thailand sind, werden deren Sätze noch nicht mit hinzugezogen.
2. Andere haben gesagt, daß die Kinder zu obigem Beispiel doch mit eingerechnet werden.
3. Es gibt auch welche die behaupten, daß 2. richtig ist aber zusätzlich noch das zu erwartende Kindergeld und noch weitere Beträge mit eingerechnet werden.
Das wäre dann aber langsam ziemlich hart.
Was ist denn nun wirklich richtig?
Mich würde interessieren, in welcher Höhe man das Einkommen nachweisen muß.
Ich habe da viel verschiedenes gehört und möchte da keinen Fehler machen.
1. Einige sagen, daß die Sozialhilfesätze von mir und meiner Frau,
sowie die Warmmiete + 20 % zum Maßstab genommen werden.
Da die Kinder noch in Thailand sind, werden deren Sätze noch nicht mit hinzugezogen.
2. Andere haben gesagt, daß die Kinder zu obigem Beispiel doch mit eingerechnet werden.
3. Es gibt auch welche die behaupten, daß 2. richtig ist aber zusätzlich noch das zu erwartende Kindergeld und noch weitere Beträge mit eingerechnet werden.
Das wäre dann aber langsam ziemlich hart.
Was ist denn nun wirklich richtig?