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Einkommensnachweis der Verlobten ?

Diskutiere Einkommensnachweis der Verlobten ? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Mein Standesamt verlangt nun einen Eikommensnachweis der Verlobten. Sie wird diesen Nachweis so schnell wie möglich besorgen, da sie drauf und...
C

Charvaka

Gast
Mein Standesamt verlangt nun einen Eikommensnachweis der Verlobten.

Sie wird diesen Nachweis so schnell wie möglich besorgen,
da sie drauf und dran ist ihren Job aufzugeben, um sich um ihre
Hochzeit, Umzug, Familienangelegenheiten und Sprachkenntnisse zu
kümmern.

Dabei stellt sich die Frage nach dem Sinn dieses Nachweises,
Nachezu jede Thailänderin wird ihren thailändischen Arbeitsplatz
aufgeben, wenn sie nach Deutschland geht.
Und was geschieht mit der arbeitslosen Minderheit ?
Dürfen die nicht heiraten, bzw. müssen sich während der
Hochzeitsvorbereitungen
noch schnell einen Job für ein paar Wochen suchen ?


Kopfschüttel

Charvaka
 
C

CNX

Gast
Hast Du diese ganzen Forderungen an die Unterlagen vom Standesamt schriftlich oder ist da jeweils nur eine mündliche Aussage des Standesbeamten ?

Wo ist das, Ort ? Auch Standesämter können nicht machen was sie wollen. :zorn:

Gruss
C N X
 
W

waanjai

Gast
Vielleicht hat sich in Deinem Fall der Sachbearbeiter nur geirrt.

Es gibt aber durchaus Situationen, in denen eine Gehaltsbescheinigung etc. der Verlobten ganz sinnvoll sein kann. Z.B. sind die Kosten der Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung (wird in NRW zentral vom OLG Düsseldorf durchgeführt) in ihrer Höhe abhängig vom Einkommen des Antragstellers. In meinem Fall habe ich deshalb gerne eine Gehaltsbescheinigung meiner Verlobten beigebracht anstelle einer Bescheinigung über mein Einkommen. Die ganze Angelegenheit wurde deutlich billiger. :-)
 
A

andydendy

Gast
:zorn:
In Pinneberg dürfe ich meine Frau nicht heiraten
wenn ich Sozi bekommen hätte, mein Bekannter in Elmshorn
bekam Sozi und durfte heiraten. Beide Städte sind im
Kreis Pinneberg.
Dadurch kann man sagen alles reine Schikane.
:zorn:
 
C

Charvaka

Gast
Hallo,

Ja, diese "Forderung" habe ich schriftlich,
Einkommensnachweis der Verlobten mit Übersetzung.

Eine Gehaltsbescheinigung meinerseits benötigt das
Standesamt komischerweise nicht.

Dafür will das Ausländeramt für das Visa die Abrechnungen der
letzten 6 Monate, den letzten Steuerbescheid und eine
Bestätigung des Arbeitgebers.
ist das Normal ?

Charvaka

PS
Wer ist den der Vorgesetzte des Standesamtes
bzw. die übergeordnete Behörde ?
 
W

waanjai

Gast
Zunehmend werden die Ämter für Ausländerangelegenheiten strenger in der Prüfung der finanziellen Bonität der Einladenden bei Besuchervisa bzw. bei den deutschen Verlobten bei Heiratsvisa (Nationales Visum). Das geht bis zur Vorlage von Schufa-Selbstauskünften. Je nach Amt kann es variieren, welche Belege sie normalerweise oder auch in Ausnahmefällen sehen wollen.

Das Standesamt ist in kreisfreien Städten Teil der Stadtverwaltung und hat zunächst einen Amtsleiter, dann einen Dezernenten, dann den Bürgermeister/Oberstadtdirektor als Vorgesetzten. Bei Beschwerden - wenn sie sich denn lohnen - wäre der Amtsleiter die erste Anlaufadresse. In den Kreisen wäre die vergleichbare Hierarchie in der Kreisverwaltung abzulaufen.

P.S. Wie bereits geschrieben braucht das Begehren eines Einkommensnachweises der Verlobten nicht unbedingt Schikane zu sein. Die wissen selbst, dass eine solche Bescheinigung wenig über die Zukunft nach einer Heirat aussagt. Im übrigen heiraten auch viele Hausfrauen aus D und aus aller Welt.
 
W

waanjai

Gast
DisainaM" schrieb:
Wieder ein Grund fürs heiraten in Dänemark
Frage: was ändert eine Heirat in Dänemark am Verhalten des Ausländeramtes in Deutschland? Werden die dann sehr viel freundlicher zu einem?
 
DisainaM

DisainaM

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Sie begreifen sich mehr als Dienstleister,

ist man verheiratet, sind Fakten geschaffen,

und sie müssen sich ans GG und Ausländerrecht halten.

Ebenso das Standesamt, dient der Staatsdiener nicht,

zahlt man woanders die Zeche,

wo anständig gedient wird.
 
U

Uwe

Gast
Heiraten darf man immer, ob als Sozialhilfeempfänger oder Millionär: Art. 6 GG.
 
C

Chak

Gast
Uwe" schrieb:
Heiraten darf man immer, ob als Sozialhilfeempfänger oder Millionär: Art. 6 GG.
Und im übrigen, auch wenn ich mich im Ausländerrecht nicht so auskenne, muss das Ausländeramt nicht auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren?
 
C

Charvaka

Gast
Hallo waanjai

Wenn dieser Nachweis keine Schikane ist,
und aus logischen Gründen
(Die verlobte wird Thailand und damit ihren Job verlassen)
keinem anderen Zweck dient.
Was ist es denn dann ?

Nochmals die Frage:
Was wäre, wenn die Verlobte ihren Job bereits aufgegeben hätte ?
= keine Heirat möglich ?

Charvaka
 
DisainaM

DisainaM

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Uwe" schrieb:
Heiraten darf man immer, ob als Sozialhilfeempfänger oder Millionär: Art. 6 GG.
Nur den Anspruch auf Familienzusammenführung setzen einige Regionen bei Sozialhilfeempfängern sehr zögerlich um.
 
Thema:

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