waanjai_2
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Bekannt ist, dass für die Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung (englisch: One Year - Permission to Stay, da bei erster Beantragung auf ein Non-Immi-Visum aufsetzend auch: Extension of Stay genannt) sofern der Nachweis über monatliches Einkommen gewählt wird, ein diesbezüglicher Einkommensbescheid der Deutschen Botschaft benötigt wird. Dieser wird in englischer Sprache erteilt und heißt bei der Deutschen Botschaft schlicht: Certificate for the Royal Thai Immigration and Revenue Authorities.
Lassen wir in diesem thread den Warnhinweis, dass es sich um eine Bescheinigung sowohl für die Immigration Police als auch für das thail. Finanzamt handelt, erst einmal außen vor.
Es stellt sich nämlich hier zunächst die viel brennendere Frage, wie alt eine solche Bescheinigung der Deutschen Botschaft sein darf, wenn sie der thailändischen Immigration Police vorgelegt wird.
Die Vernunft würde normalerweise nahelegen, dass eine solche Bescheinigung ruhig 2-3 Monate alt sein darf, bevor sie der Immigration vorgelegt wird.
Begründung: Ein Auswanderer kommt via Bangkok nach Thailand. Er plant, nach Ablauf der ersten 60 Tage seines insgesamt 90-Tage-Aufenthalts auf der Basis seines Non-Immi-Visums, bei der örtlich zuständigen Immi einen Antrag auf eine Jahresaufenthaltsgenehmigung zu stellen. Da er vor ca. 60 Tagen eingereist ist, hat er sich vorsorglich um diese Bescheinigung der Deutschen Botschaft bemüht, als er noch in Bangkok weilte.
Dies wäre die Linie der Vernunft. Nun interessiert, was in Thailand Sache ist. Hat jemand schon Erfahrungen sammeln können, mit dem Höchstalter der bei Immis akzeptierten Bescheinigungen der Deutschen Botschaft zu monatlichen Einkommen?
Will meinen: Bei all den Bemühungen, den stagnierenden/fallenden ausländischen Tourismus durch inländischen Tourismus zu kompensieren, könnte man ja versucht sein, die innerthailändische Reisetätigkeit der Aliens künstlich zu steigern. Z.B. zwecks Erlangung einer viel aktuelleren Einkommensbescheinigung der Deutschen Botschaft.
Lassen wir in diesem thread den Warnhinweis, dass es sich um eine Bescheinigung sowohl für die Immigration Police als auch für das thail. Finanzamt handelt, erst einmal außen vor.
Es stellt sich nämlich hier zunächst die viel brennendere Frage, wie alt eine solche Bescheinigung der Deutschen Botschaft sein darf, wenn sie der thailändischen Immigration Police vorgelegt wird.
Die Vernunft würde normalerweise nahelegen, dass eine solche Bescheinigung ruhig 2-3 Monate alt sein darf, bevor sie der Immigration vorgelegt wird.
Begründung: Ein Auswanderer kommt via Bangkok nach Thailand. Er plant, nach Ablauf der ersten 60 Tage seines insgesamt 90-Tage-Aufenthalts auf der Basis seines Non-Immi-Visums, bei der örtlich zuständigen Immi einen Antrag auf eine Jahresaufenthaltsgenehmigung zu stellen. Da er vor ca. 60 Tagen eingereist ist, hat er sich vorsorglich um diese Bescheinigung der Deutschen Botschaft bemüht, als er noch in Bangkok weilte.
Dies wäre die Linie der Vernunft. Nun interessiert, was in Thailand Sache ist. Hat jemand schon Erfahrungen sammeln können, mit dem Höchstalter der bei Immis akzeptierten Bescheinigungen der Deutschen Botschaft zu monatlichen Einkommen?
Will meinen: Bei all den Bemühungen, den stagnierenden/fallenden ausländischen Tourismus durch inländischen Tourismus zu kompensieren, könnte man ja versucht sein, die innerthailändische Reisetätigkeit der Aliens künstlich zu steigern. Z.B. zwecks Erlangung einer viel aktuelleren Einkommensbescheinigung der Deutschen Botschaft.

und berichtetst