Einkommensbescheinigung der Deutschen Botschaft

Diskutiere Einkommensbescheinigung der Deutschen Botschaft im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Bekannt ist, dass für die Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung (englisch: One Year - Permission to Stay, da bei erster Beantragung auf...
waanjai_2

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Udon Thani
Bekannt ist, dass für die Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung (englisch: One Year - Permission to Stay, da bei erster Beantragung auf ein Non-Immi-Visum aufsetzend auch: Extension of Stay genannt) sofern der Nachweis über monatliches Einkommen gewählt wird, ein diesbezüglicher Einkommensbescheid der Deutschen Botschaft benötigt wird. Dieser wird in englischer Sprache erteilt und heißt bei der Deutschen Botschaft schlicht: Certificate for the Royal Thai Immigration and Revenue Authorities.

Lassen wir in diesem thread den Warnhinweis, dass es sich um eine Bescheinigung sowohl für die Immigration Police als auch für das thail. Finanzamt handelt, erst einmal außen vor.

Es stellt sich nämlich hier zunächst die viel brennendere Frage, wie alt eine solche Bescheinigung der Deutschen Botschaft sein darf, wenn sie der thailändischen Immigration Police vorgelegt wird.

Die Vernunft würde normalerweise nahelegen, dass eine solche Bescheinigung ruhig 2-3 Monate alt sein darf, bevor sie der Immigration vorgelegt wird.

Begründung: Ein Auswanderer kommt via Bangkok nach Thailand. Er plant, nach Ablauf der ersten 60 Tage seines insgesamt 90-Tage-Aufenthalts auf der Basis seines Non-Immi-Visums, bei der örtlich zuständigen Immi einen Antrag auf eine Jahresaufenthaltsgenehmigung zu stellen. Da er vor ca. 60 Tagen eingereist ist, hat er sich vorsorglich um diese Bescheinigung der Deutschen Botschaft bemüht, als er noch in Bangkok weilte.

Dies wäre die Linie der Vernunft. Nun interessiert, was in Thailand Sache ist. Hat jemand schon Erfahrungen sammeln können, mit dem Höchstalter der bei Immis akzeptierten Bescheinigungen der Deutschen Botschaft zu monatlichen Einkommen?

Will meinen: Bei all den Bemühungen, den stagnierenden/fallenden ausländischen Tourismus durch inländischen Tourismus zu kompensieren, könnte man ja versucht sein, die innerthailändische Reisetätigkeit der Aliens künstlich zu steigern. Z.B. zwecks Erlangung einer viel aktuelleren Einkommensbescheinigung der Deutschen Botschaft. ;-)
 
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franky_23

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waanjai_2" said:
Die Vernunft würde normalerweise nahelegen, dass eine solche Bescheinigung ruhig 2-3 Monate alt sein darf, bevor sie der Immigration vorgelegt wird.
wie lange bist Du in Thailand? Was soll die Frage nach Erfahrungen. Du weisst doch, dass nicht jede Immi gleich reagiert.

Warum gehst du nicht den Weg und fragst mal bei deiner Immi nach wie alt es sein darf :nixweiss: :gruebel: und berichtetst
 
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petpet

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franky_23" said:
waanjai_2" said:
Die Vernunft würde normalerweise nahelegen, dass eine solche Bescheinigung ruhig 2-3 Monate alt sein darf, bevor sie der Immigration vorgelegt wird.
wie lange bist Du in Thailand? Was soll die Frage nach Erfahrungen. Du weisst doch, dass nicht jede Immi gleich reagiert.

Warum gehst du nicht den Weg und fragst mal bei deiner Immi nach wie alt es sein darf :nixweiss: :gruebel: und berichtetst
Genau, warum fragst Du in einem Thailandforum nach "Erfahrungen", wenn Du doch genau weist, dass Erfahrungen zum Schatz gehören und der will schließlich teuer verkauft oder gut verteidigt sein! Blöde Antworten, die gibt es auch wo anders! Also, @Waanjai_2 was soll der Shit?

:wink:
 
waanjai_2

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Udon Thani
petpet" said:
Genau, warum fragst Du in einem Thailandforum nach "Erfahrungen"...
Es scheinen ja - entgegen den vielen anderslautenden Beteuerungen - so viel Erfahrungen noch nicht vorzuliegen.

Verständlich, wenn man bedenkt, dass Nittaya.de zunächst ein reines Forum der Thai-Frauen-Importeure war.

Und man muß auch bedenken, was Charly ganz zu Recht formuliert, dass für Viele das Multiple-Entry-Non-Immigrant-Visum immer noch das verfahrensmäßig Einfachere war und ist.
Dies würde dann ja auch erklären, warum so viele von einem Jahres-Visum - anstelle einer Jahresaufenthaltsgenehmigung - schreiben, wenn sie im Besitze eines Multiple-Entry-Non-Immigrant-Visums mit ebenfalls einjähriger Laufzeit - und mehrmaligen Borderruns pro Jahr - sind.

In diesem Sinne, sind auch fehlende Antworten letztlich: Antworten. ;-)
 
kcwknarf

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waanjai_2" said:
Es scheinen ja - entgegen den vielen anderslautenden Beteuerungen - so viel Erfahrungen noch nicht vorzuliegen.
Das mag daran liegen, dass der Zeitpunkt beim Einzelen jedes Jahr relativ identisch ist.

Ich hatte es damals sogar bewusst so gewählt.
Etwa im Mai erhalte ich die Bescheinigung vom deutschen Finanzamt und kann damit zur Botschaft gehen. Dann 1-2 Monate Pufferzeit eingerechnet und Anfang Juli geht es dann auf die Immigration. So führe ich das seit mittlerweile 3 Jahre durch ohne große zeitlichen Änderungen.

Selbst wenn ich erst im Dezember auf die Immigration gehen würde könnte ich ja nur meine Vorjahreseinkommen als Basis vorlegen. Wäre also unlogisch, wenn die Immigration eine aktuellere Bescheinigung haben möchte. Aber wer weiß...
Das war auch einer meiner damaligen Überlegungen, das eben zeitlich möglichst passend zu machen. Mit dem Multiple-Non-Immigration-Visa hat man ja die Möglichkeit, den Zeitpunkt seiner ersten Extension relativ geschickt zu wählen.

Die Frage ergab sich also bei mir nicht und hatte ich der Immigration auch nie gestellt oder wurde darauf angesprochen.
 
Dieter1

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waanjai_2" said:
...sofern der Nachweis über monatliches Einkommen gewählt wird...
Ich wuerde es Dir ja gerne verraten, habe aber einen anderen Nachweis gewaehlt und daher keine Erfahrungen mit entsprechenden Einkommensnachweisen.
 
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petpet

Gast
In einem Thread über Visa-Angelegenheiten auf www.udonmap.com wird übrigens Interessantes berichtet:

Während der Deutsche auf seiner Botschaft das Gehalt anhand Einkommenssteuererklärung oder anderer Dokumente glaubhaft belegen muss, reicht es den amerikanischen Botschaftsangestellten, wenn deren Landsleute auf der Botschaft, bei der Beantragung einer solchen Bescheinigung, schwören, dass sie über solch ein Einkommen aus den USA verfügen.

Weiterhin wird berichtet, dass auf der Immi in Nong Kai mitunter auch ältere (die vom letzten Jahr) Bescheinigungen akzeptiert werden. Insgesamt ein sehr lesenswerter Thread zum Thema, für die, die sich damit befassen müssen.

http://www.udonmap.com/udonthaniforum/multiple-o-any-requirements-t14891.html
 
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Tademori

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Aus Erfahrung kann ich sagen, daß ein 2 Tage alter Bescheid in meinem Fall aktuell genug war. Mehr kann ich leider nicht beitragen... :-)
 
kcwknarf

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petpet" said:
Während der Deutsche auf seiner Botschaft das Gehalt anhand Einkommenssteuererklärung oder anderer Dokumente glaubhaft belegen muss, reicht es den amerikanischen Botschaftsangestellten, wenn deren Landsleute auf der Botschaft, bei der Beantragung einer solchen Bescheinigung, schwören, dass sie über solch ein Einkommen aus den USA verfügen.
Das glaube ich ungesehen. "Ein Mann ein Wort", das gilt ja auch noch in vielen Ländern. In Deutschland brauchst du ja erst mal eine Bescheinigung darüber, dass du überhaupt ein Mann bist. In Deutschland mißtraut jeder jedem, vor allem die Behörden ihren "Bossen" (also die Bürger, die sie bezahlen).
 
waanjai_2

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Udon Thani
kcwknarf" said:
Das mag daran liegen, dass der Zeitpunkt beim Einzelen jedes Jahr relativ identisch ist.
Ich hatte es damals sogar bewusst so gewählt.
Genau, das ist ein weiterer Grund, warum noch unbekannt ist, ob es bei den Immi-Behörden so etwas wie ein "Höchstalter" der Bescheinigung gibt.
Meine Bescheinigung der Deutschen Botschaft war bei Einreichung in Suan Plu gerade mal 2 Stunden alt. :-)
Aber die Idee: Ein Einwanderer kommt 2 Monate vor Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung nach Bangkok - Kann er sich zu diesem Zeitpunkt schon um die Einkommensbescheinigung kümmern? - schien halt noch ungeklärt.

@ Petpet
Vielen Dank für den Link zum Udonmap-thread. Einschlägig.
 
kcwknarf

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waanjai_2" said:
Ein Einwanderer kommt 2 Monate vor Beantragung einer Jahresaufenthaltsgenehmigung nach Bangkok - Kann er sich zu diesem Zeitpunkt schon um die Einkommensbescheinigung kümmern?
Ich denke ja. Mein Finanzamt war letztes Jahr recht schnell und da ich eh zur Botschaft musste, holte ich auch gleich den Beleg ab. Dadurch lagen bei mir zwischen Botschaft und Immigration etwas mehr als 6 Wochen, also nahe an 2 Monaten dran. Es gab keine Beanstandung.
Muss aber natürlich keine Allgemeingültigkeit haben. Wie so häufig...
 
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