Einfuhr von Bargeld

Diskutiere Einfuhr von Bargeld im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; meiner Meinung nach ist die Ausführlichkeit nur nötig weil da zuviel Unwissen und Vermutungen bis totaler Nonsense geschrieben wird. Der TS hat...
rolf2

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meiner Meinung nach ist die Ausführlichkeit nur nötig weil da zuviel Unwissen und Vermutungen bis totaler Nonsense geschrieben wird.

Der TS hat mit seiner Dummheit/Ahnungslosigkeit beim Thema die Steilvorlage vorgegeben.
 
crazygreg44

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Ich nicht- die Nachfrage kann ich verstehen- aber was da für ein Quark da geantwortet wird???
die Antworten sind schon schwierig zu entschlüsseln, einen Zusammenhang mit dem Thema gibt es aber das ist etwas für professionelle Rosinenpflücker
 
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Sued-Isaan
meiner Meinung nach ist die Ausführlichkeit nur nötig weil da zuviel Unwissen und Vermutungen bis totaler Nonsense geschrieben wird.

Der TS hat mit seiner Dummheit/Ahnungslosigkeit beim Thema die Steilvorlage vorgegeben.

zur Erinnerung, ich bin nicht der TS, falls dies untergegangen sein sollte:eek:
 
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eigentlich total einfach

wer Bargeld über die Freigrenze ausführt sollte wissen wie er dessen Legalität beweisen kann. Alles andere kann zu unerwünschten Erlebnissen mit verschiendenen Behörden führen.
 
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Das Fa. ermittelt in diesem Fall in zwei Richtungen, einmal Rechtmäßigkeit der Herkunft des Geldes, zweitens Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Gelder, denn auch hier besteht bei Bargeld zunächst mal der Verdacht auf Investition in illegale Geschäfte oder Anlagen.

Kauf von Waffen oder laotischen Jungfrauen, Korruption, Unterstützung einer staatsfeindlichen Gruppierung nur mal als Beispiel. Entscheidend dafür sind nicht 13000€ oder 3,5Millionen €, sondern die Überschreitung der Freigrenzen.
der Kauf von laotischen Jungfrauen ist straflos, solange man sie nicht besteigt
 
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der Kauf von laotischen Jungfrauen ist straflos, solange man sie nicht besteigt
wieder ein Irrtum, Du darfst laotische Frauen zum Privatvergnügen kaufen sofern sie mindestens 18 sind und dem Eigenbedarf unterliegen, der Handel damit wäre steuerpflichtig (welche UST nun da greift ist mir unbekannt, evtl. 7% Handel mit Naturerzeugnissen ?) 8-)und außerdem unter Umständen eine Straftat.
 
crazygreg44

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eigentlich total einfach

wer Bargeld über die Freigrenze ausführt sollte wissen wie er dessen Legalität beweisen kann. Alles andere kann zu unerwünschten Erlebnissen mit verschiendenen Behörden führen.
und es steht in den Regeln zur Devisenausfuhr klipp und klar, wenn der Betrag 10.000.- Euro überschreitet, muss es angemeldet werden und man sollte die Herkunft des Gelds nachweisen können (auf wessen Verlangen, ist nicht ganz klar). Ich habe für meine Ex-Chef schon 50.000.- Euro zur Ausfuhr deklariert und dokumentiert bekommen, im Fragebogen des Zolls steht "Verwendungszweck" und ich gab korrekt an "Ankauf von Schmuckware"

Soweit hast Du mich noch auf Deiner Seite.

Wenn mir jetzt das FA nen Wisch schicken wollte und frägt, haben sie das Geld TATSÄCHLICH für Schmuckwaren aufgewendet, würde ich denen was stecken, an dem sie noch lange zu riechen haben
 
rolf2

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Wenn mir jetzt das FA nen Wisch schicken wollte und frägt, haben sie das Geld TATSÄCHLICH für Schmuckwaren aufgewendet, würde ich denen was stecken, an dem sie noch lange zu riechen haben
Das wiederum würde Dir nichts helfen, denn in diesem Falle müsstest Du den Verbleib des Geldes nachweisen. Wie gesagt der Zusammenhang Bargeld und Investition ist dabei interressant.

Einerseits würde es sich um steuermindernde nachweispflichtige Ausgaben (Wareneinkauf) handeln, zum anderen um den Verbleib von 50000€ die wiederum illegalen Zwecken zugeordnet werden könnten als Verdacht.

Bargeld, Bargeld, ist verdächtig weil der Verbleib nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, das wissen Verbrecher und Ermittlungsbehörden.
 
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Das wiederum würde Dir nichts helfen, denn in diesem Falle müsstest Du den Verbleib des Geldes nachweisen. Wie gesagt der Zusammenhang Bargeld und Investition ist dabei interressant.
Mein Chef führte ja die Schmuckwaren als Ergebnis zur Devisenausfuhr in Deutschland ein, das dürfte fürs FA transparent genug sein. Ich habe ihn allerdings noch nie gefragt, ob er auch solche unverschämte Anfragen erhalten hat. Aber seine Meinung über Schäuble's Raubritter-Abteilungen ist mir geläufig.

Mein buddy in Bangkok beschäftigt seit vielen Jahren ein paar hundert Leute, in Deutschland würde die Steuer ihm die Hose runter ziehen, in Thailand zahlt er keine - oder "kaum" - Steuern, und das legal. Er hat mir mal gesagt, "ihr in Deutschland seid strohdumm, dass ihr Euch das gefallen lasst"

Investitionen? das Abkommen zum BOI wäre hier interessant zu erwähnen, aber ich denke das ist für dieses Forum zu hoch gegriffen
 
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apropos Investitionen . . .was wurde denn aus der IT-Klitsche eines deutschen "jungen Gründers" in Thailand, über die der SPIEGEL vor 3 Jahren so enthusiatisch berichtete ?

gegründet unter dem BOI Investment Rule . . . . "Förderung" inklusive . . . steuerfrei ?!

dürfen wir hoffen, oder standen am Ende ausser Spesen nur Endlos-Wohlfühlmassage Rechnungen?


ich finde es immer wieder schade . . über Aussteiger und Umzügler berichten, die Sensation, die Einwanderer. Karriere machen im Ausland . . . . .

aber NIEMALS hört man wieder von denen
 
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@Crazy

hast du deinen Chef schon mal gefragt wie locker oder unlocker er Deine Dienstreisen zwecks Schmuckeinkauf dem FA erklären konnte ohne darin private Vergünstigungen für Dich angerechnet bzw. abgezogen zu bekommen?
 
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Mein Chef führte ja die Schmuckwaren als Ergebnis zur Devisenausfuhr in Deutschland ein, das dürfte fürs FA transparent genug sein. Ich habe ihn allerdings noch nie gefragt, ob er auch solche unverschämte Anfragen erhalten hat. Aber seine Meinung über Schäuble's Raubritter-Abteilungen ist mir geläufig.
Wenn die 50000€ nachvollziehbar über die Steuererklärung ausgegeben wurden gibts keine Fragen, der Begriff unverschämt ist hier für Profis völlig unangebracht.

Mein buddy in Bangkok beschäftigt seit vielen Jahren ein paar hundert Leute, in Deutschland würde die Steuer ihm die Hose runter ziehen, in Thailand zahlt er keine - oder "kaum" - Steuern, und das legal. Er hat mir mal gesagt, "ihr in Deutschland seid strohdumm, dass ihr Euch das gefallen lasst"
jedes Land hat seine eigenen Gesetze an die es sich zu halten gilt (bzw die man zu repektieren hat)will man Ärger vermeiden, das ist nichts Besonderes. Hab auch schon mal überlegt wie man Steuerbeamte geräusch.- und spurlos in Beton verschwinden lässt................


"Meine Akten habe ich im Keller gelagert......... folgen sie mir bitte"
 
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hab drüber nachgedacht und verworfen als untauglich, nichtsdesto der Gedanke daran hat was
 
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Chak

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der sich täuscht bist Du . . das Finanzamt muss diesen Fall an eine Polizeibehörde abgeben welche eine polizeiliche Verfügungsgewalt hat, das Finanzamt selbst hat keine Verfügungs, sondern nur begleitende Gewalt.

Es sollte Dir ja bekannt sein, dass das Finanzamt keinen Durchsuchungsbefehl ausstellen darf . . sie sind KEINE Judikative!!! Das Finanzamt ist EXEKUTIVE !

Wenn Deine Geschäftsräume durchsucht werden, ist das die polizeiliche Abteilung des WKD (Wirtschaftskontrolldienst) oder der Zoll oder sogar, in der Provinz, ganz normale Polizeibeamte mit Durchsuchungsbefehl des Staatsanwalts.
Nein, du erzählst mal wieder Unsinn. In Steuerstrafsachen durchsucht die Steuerfahndung.

Nochmal: Das Finanzamt darf Dich NICHT fragen, von was Du lebst
Doch, das dürfen sie. Die Auskunftspflichten im Steuerveranlagungsverfahren gehen wesentlich weiter als im Steuerstrafverfahren (§ 200 AO).
 
P

Pickupper

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So weit so gut. Aber dass da vom D-Finanzamt ein Nachweis über die Verwendung des eigenen Geldes in Thailand verlangt wird, ist schon erstaunlich.
Es wird immer bizarrer.
 
crazygreg44

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Doch, das dürfen sie. Die Auskunftspflichten im Steuerveranlagungsverfahren gehen wesentlich weiter als im Steuerstrafverfahren (§ 200 AO).
nein, sie dürfen diese Frage nicht stellen.

Sie dürfen fragen "wieviel haben sie im Jahr XXXX eingenommen" aber speziell die Frage "Wovon leben Sie?" ist ihnen NICHT gestattet

da kann der chak schreiben was er will bis er schwarz wird
 
S

sombath

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Bin kein Fachmann , weiß aber , daß das Finanzamt fragen darf .
ZB , du hast einen Betrieb und machst 100 000 Euro Gewinn .
Aus dem Gewinn machst du eine Investition von 95 000 Euro in den Betrieb .
Das Finanzamt kommt und fragt dich , wo ist deine Privatentnahme ,
wovon lebst du ?
Das gibt es tausend fach in D.




nein, sie dürfen diese Frage nicht stellen.

Sie dürfen fragen "wieviel haben sie im Jahr XXXX eingenommen" aber speziell die Frage "Wovon leben Sie?" ist ihnen NICHT gestattet

da kann der chak schreiben was er will bis er schwarz wird
 
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Crazy

du stellst Behauptungen auf die haltlos sind, das zeugt ausschließlich von Deinem Dickkopf aber nicht von Intelligenz. Dein Chef der Dich früher mit 50000 in bar zum Einkauf nach Thailand geschickt hat war sicherlich keine Hilfe auf dem Weg intelligentes Verhalten zu lernen.
 
Thema:

Einfuhr von Bargeld

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