Einfuhr von Bargeld

Diskutiere Einfuhr von Bargeld im Touristik Forum im Bereich Thailand Forum; Also ich halte das Vorgehen des FA für unmöglich. Absolut falscher Arbeitspunkt!! Da wird der kleine Bürger mit solchen Lappalien drangsaliert...
KKC

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Also ich halte das Vorgehen des FA für unmöglich. Absolut falscher Arbeitspunkt!!

Da wird der kleine Bürger mit solchen Lappalien drangsaliert und Ikea; Starbucks und Co machen sich einen schlanken (Steuer-)Fuß!!

:p
 
rolf2

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Es kommt lediglich auf eine juristisch und steuerrechtliche Konformität an, hier geht's nicht um Moral, sondern um Paragraphen und Gesetze.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
@rolf . . Du täuschst Dich wenn Du glaubst, man hätte eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt bei der Frage nach der angestrebten Verwendung des Gelds.

Tatsächlich ist es so, dass sie Dich das de jure gar nicht fragen DÜRFEN!!

Sie dürfen einen Bürger zum Beispiel auch gar nicht fragen "Wovon leben sie?"


Erst wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde, dürfen diese Fragen im Zusammenhang mit der Anklage gestellt werden, eine Auskunftspflicht hat man aber auch hier immer noch nicht!
 
rolf2

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Wenn ein Verdacht auf illegales Verschieben illegalen Geldes vorhanden ist dürfen Ermittlungsbehörden fragen was sie wollen.

Antworten muss man jedoch nicht.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis für Dich.

Ich sende immer mal wieder Geld nach Thailand auf verschiedene Bankkonten Dritter weil ich in Thailand Waren kaufe. Eines Tages erhalte ich Post von der Kripo wegen einer bestimmten Geldanweisung an die Bangkok Bank. Ich solle auf dem Revier erscheinen zur Befragung wegen des Verdachts auf Kinderp.orn.ographie, ups.

Da da habe ich zwar keine Aussagen machen müssen, mir war aber sehr dran gelegen etwaige weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden. Also erklärte ich meine Überweisung. Damit war der Verdacht gegen mich erledigt.

Für die Ermittlung reichte es aus das ein internationaler ..............ring auf der Bangkok Bank Konten unterhielt und dort Gelder aus aller Herren Ländern eingingen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Wenn ein Verdacht auf illegales Verschieben illegalen Geldes vorhanden ist dürfen Ermittlungsbehörden fragen was sie wollen.

Antworten muss man jedoch nicht.
Das Finanzamt ist KEINE Ermittlungsbehörde in Strafsachen, das macht dann die Staatsanwaltschaft und erst DIESE darf solche Fragen stellen!!

Das Finanzamt DARF Dir diese beiden Fragen nicht stellen, solange Du nicht angeklagt bist.

Natürlich fragen sie was Ihnen beliebt, aber ich kann einen Sachbearbeiter beim Finanzamt anzeigen wegen beleidigender Unterstellung einer Straftat, weil die Unschuldsvermutung zu gelten hat
 
rolf2

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Da täuscht Du Dich, bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Unterschlagungen darf das Finanzamt ermitteln, darf Computer, Papiere und Geschäftsräume durchsuchen und Fragen zum Tatvorwurf stellen.

Verdient eine Firma Laut Steuerbescheid kein Geld, man aber Den Verdacht des Betruges ausgesetzt ist, dann fragt die Behörde vor Ort bei Überprüfung wie man den 7er Bmw eigentlich bezahlt und wie die
Originalkunstwerke an der Wand in der Großzügigen Villa die man bewohnt.

Finden sich dann noch Bankauszüge auf Deinem Namen ausländischer Banken mit beträchtlichem Kontostand so wird auch hier nach der Herkunft des Geldes gefragt. Die 50.000€ im Schuhkarton werfen auch Fragen auf.

Antworten brauchst Du nicht, aber Du darfst. Wenn die Antworten ausreichend sind erfolgt dann eben keine
Anklage und kein Prozess bzw. Beschlagnahme.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Da täuscht Du Dich, bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Unterschlagungen darf das Finanzamt ermitteln, darf Computer, Papiere und Geschäftsräume durchsuchen und Fragen zum Tatvorwurf stellen.
der sich täuscht bist Du . . das Finanzamt muss diesen Fall an eine Polizeibehörde abgeben welche eine polizeiliche Verfügungsgewalt hat, das Finanzamt selbst hat keine Verfügungs, sondern nur begleitende Gewalt.

Es sollte Dir ja bekannt sein, dass das Finanzamt keinen Durchsuchungsbefehl ausstellen darf . . sie sind KEINE Judikative!!! Das Finanzamt ist EXEKUTIVE !

Wenn Deine Geschäftsräume durchsucht werden, ist das die polizeiliche Abteilung des WKD (Wirtschaftskontrolldienst) oder der Zoll oder sogar, in der Provinz, ganz normale Polizeibeamte mit Durchsuchungsbefehl des Staatsanwalts.

Nochmal: Das Finanzamt darf Dich NICHT fragen, von was Du lebst

Das Finanzamt hat keine Antwort auf die Frage zu erwarten, was ich mit meinen Ersparnissen, die ich als Devisen legal & angemeldet ausführe, im Ausland anstelle . . . sie dürfen das gar nicht fragen

wenn ich mein legal erworbenes und bereits versteuertes Vermögen versetze und das Geld nach TH transferiere, geht die das einen feuchten Kehrricht an was ich in TH mit dem Geld mache, und genauso ist es mit den 13.000.- Euros von tom

vor allem weil er die gesetzlichen Vorgaben bereits befolgt und das Geld zur Devisenausfuhr angemeldet hatte.

würde er MIR diese Frage stellen, käme meine Antwort postwendend: Was er sich denn einbildet und warum ich mir diese Unverschämtheit gefallen lassen soll
 
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sombath

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Das ist richtig .
Aber bei einem Normalbürger der einer regelmäßigen Arbeit nach geht , sind eine Nachfrage
über 13 000 Euro lächerlich .
Wenn da noch eine 0 mehr wäre , könnte ich uU verstehen .



Da täuscht Du Dich, bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Unterschlagungen darf das Finanzamt ermitteln, darf Computer, Papiere und Geschäftsräume durchsuchen und Fragen zum Tatvorwurf stellen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Das ist richtig .
Aber bei einem Normalbürger der einer regelmäßigen Arbeit nach geht , sind eine Nachfrage
über 13 000 Euro lächerlich .
Wenn da noch eine 0 mehr wäre , könnte ich uU verstehen .
siehe OBEN . . das ist FALSCH

das Finanzamt ist EXEKUTIVE und darf also keine Beschlagnahmungen oder Durchsuchungen anordnen!!

Das darf sie nur auf ANTRAG bei der JUDIKATIVE und das ist in Deutschland immer noch der Staatsanwalt, und ob der wegen 13.000 Euro Handlungsbedarf sähe, bezweifle ich mal !!!

Das muss das FA seitenlang begründen und es muss verhältnismässig sein. Das kann auch bei einer NULL mehr noch lange nicht zu einer staatsanwaltlichen Anordnung führen . .je nach Lage

Bei der Durchsuchung DABEI SEIN darf unser Finanzbeamte Müller erst auf richterlichen Beschluss!!
 
rolf2

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Das ist richtig .
Aber bei einem Normalbürger der einer regelmäßigen Arbeit nach geht , sind eine Nachfrage
über 13 000 Euro lächerlich .
Wenn da noch eine 0 mehr wäre , könnte ich uU verstehen .
das ist so ähnlich wenn eine arme Maus aus Kolumbien auf Drogenbesitz durchsucht wird, da werden manchmal 1 Kilo Heroin im Koffer entdeckt. Sowas kann sich die arme kolumbianische Maus garnicht leisten.

Oder ein harmloser LKW Kutscher befördert 25 Kilo Mariwanna im Tank, da wird nicht berücksichtigt das es doch nur ein anständiger Familienvater ist der seinem Job nachgeht.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
es ist völlig klar, dass KEIN Staatsanwalt jemals eine Hausdurchsuchung bei tom und seiner Frau anordnen wird, bloss weil sie 13.000 Euro brav zur Devisenausfuhr angemeldet und ausser Land gebracht hat, und der Herr Müller beim Finanzamt sich jetzt ärgert, weil crazygreg44 ihm geschrieben hat, dass ihn dies einen feuchten Kehrricht angeht was sie mit dem Geld in Thailand vor hat.

Jeder Staatsanwalt würde das als unverhältnissmässig abtun und in den Papierkorb befördern und den Herrn Müller zusammen stauchen weil er seine Zeit mit solch pubertärem Zeugs verschwendet
 
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Steuerstrafrecht: Verhalten bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung 17.05.2010 - MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Bonn Berlin

der oben genannte Link bezieht sich nicht auf Toms 13000€ Problem, das er ganz einfach auflösen kann indem er die Herkunft des Geldes erklärt und es sich dabei um eine legale Einnahme handelt.

Sollte er den Verdacht auf illegalen Erwerb jedoch nicht zerstreuen können muss er mit weiteren Ermittlungsschritten seitens der Steuerbehörden Oder und der Justiz rechnen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
mit Kanonen auf Spatzen schiessen nennt sich sowas

wie gesagt, das Finanzamt würde hierfür NIEMALS einen Durchsuchungsbeschluss erwirken können: Beide sind berufstätig und verdienen Geld, er von beiden noch am meisten - und beide GENUG um den Betrag angespart haben zu können.

Die Frage nach dem Verwendungszweck ist NICHT erlaubt!

Zudem die Frau das auch noch beim Zoll angemeldet hat.

JEDER Richter würde zurück zucken, wollte das FA eine Durchsuchung anstrengen deswegen, weil ja noch nicht mal ein hinreichend begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

Die Steuerfahndung ist KEINE JUDIKATIVE . .die Steuerfahndung ist eine EXEKUTIVE und darf NUR und AUSSCHLIESSLICH auf richterliche Anordnung tätig werden.
 
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Volker M. aus HH.

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Guten Tag

Genau dieses Problem haben wir jetzt
Wieso meldet man Geld bei der Ausreise an? Der deutsche Zoll hat mich noch nie bei der Ausreise aus Deutschland belaestigt. Wichtiger waere, die Kohle bei der Einreisen nach Thailand beim Thailaendischen Zoll zu deklarieren, um bei einer Rueckkehr die Kohle wieder nach Deutschland zu bekommen.

Ausserdem sind 13.000 Euro natuerlich nicht gerade clever, weil 12.500 Euro nach den EU Meldespflichten fuer Aussenwirtschaft frei sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meldevorschriften_im_Außenwirtschaftsverkehr

Selbstverstaendlich darf die Steuerfahndung bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat Fragen stellen. Ob es klug ist, sich ohne Grund auf das Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen? Wohl eher nicht.

Ich habe vor etwa 3-4 Jahren mal per Telefonbanking ueber 30.000 Euronen nach Thailand transferiert (die Maske im homebanking macht natuerlich bei 12.500 Euro zu). Keine Probleme.
 
rolf2

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Im Norden
Selbstverständlich ist eine Frage nach dem Verwendungszweck erlaubt, da hier ein Anfangsverdacht auf Geldwäsche vorliegt. Erwerb und Verwendung von Schwarzgeld mit unklarer Herkunft soll hier aufgeklärt werden.

Sollte sich eine steuerliche Illegalität herausstellen will und muss das Fa auch prüfen ob gegebenenfalls eine Pfändung auf Vermögen auch im Ausland möglich ist.

eine Einzahlung auf ein thailändisches Konto dessen Besitzer Don Corleone ist, würde dann wohl auch gleich noch die Staatsanwaltschaft mit ins Boot holen.
 
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sombath

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Leider hast du nicht recht .
Die Steuerfandung hat in etwa das gleiche Recht wie eine Staatsanwaltschaft .
Sie brauchen wie eine Staatsanw. einen richterlichen Beschluß ,
aber bei Gefahr in Verzug , können sie auch selbstständig handeln .



mit Kanonen auf Spatzen schiessen nennt sich sowas

wie gesagt, das Finanzamt würde hierfür NIEMALS einen Durchsuchungsbeschluss erwirken können: Beide sind berufstätig und verdienen Geld, er von beiden noch am meisten - und beide GENUG um den Betrag angespart haben zu können.

Die Frage nach dem Verwendungszweck ist NICHT erlaubt!

Zudem die Frau das auch noch beim Zoll angemeldet hat.

JEDER Richter würde zurück zucken, wollte das FA eine Durchsuchung anstrengen deswegen, weil ja noch nicht mal ein hinreichend begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

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Hans.K

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โกสุมพิสัย - Rheinland
Und was sagt uns das? Der Staat sieht nicht gerne, wenn man sein Erspartes selbst verwaltet, auch wenn es fast keine Zinsen mehr gibt. Das passt halt nicht mehr zum Glasmenschendasein.


Mittlerweile gerät man halt beim Sparen unterm Kopfkissen wie zu Omas Zeiten unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung.
 
rolf2

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Ich will hier nur Sachverhalte aufzeigen, nicht bewerten.

Es sollte allerdings klar sein das Dummheit nicht grade hilfreich ist im Leben.
 
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Pickupper

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Sicherlich kriegt das Finanzamt einen Hausdurchsuchungsbeschluss für 13000 Euro sofern es das will.
Mal eine Frage warum habt ihr das Geld nicht geteilt bei zwei Reisenden? Und klappe halten. Typisch deutsch sowas anzumelden. Ich würde mich kooperativ zeigen und die Herkunft des Geldes dem Finanzamt melden.
Ein Bekannter hat ein Haus für 120000 Euro mit Schwarzegeld bezahlt. Das Finanzamt fragte nach woher das Geld kommt. Er sagte er hat es gespart
Musste denn Steuern auf die 120000 nachzahlen. So viel wird nicht passieren.
 
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Pickupper

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Hi Micha
Ich Arbeite seit 30 Jahren in der selben Firma ,und seit 10 Jahre Nachtschicht
Verdienst ist auch gut
Du hast das Geld zwei Jahre gespart. Glaub kaum das sie dir was draus drehen können.
 
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