Da täuscht Du Dich, bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Unterschlagungen darf das Finanzamt ermitteln, darf Computer, Papiere und Geschäftsräume durchsuchen und Fragen zum Tatvorwurf stellen.
der sich täuscht bist Du . . das Finanzamt muss diesen Fall an eine Polizeibehörde abgeben welche eine polizeiliche Verfügungsgewalt hat, das Finanzamt selbst hat keine Verfügungs, sondern nur begleitende Gewalt.
Es sollte Dir ja bekannt sein, dass das Finanzamt keinen Durchsuchungsbefehl ausstellen darf . . sie sind KEINE Judikative!!! Das Finanzamt ist EXEKUTIVE !
Wenn Deine Geschäftsräume durchsucht werden, ist das die polizeiliche Abteilung des WKD (Wirtschaftskontrolldienst) oder der Zoll oder sogar, in der Provinz, ganz normale Polizeibeamte mit Durchsuchungsbefehl des Staatsanwalts.
Nochmal: Das Finanzamt darf Dich NICHT fragen, von was Du lebst
Das Finanzamt hat keine Antwort auf die Frage zu erwarten, was ich mit meinen Ersparnissen, die ich als Devisen legal & angemeldet ausführe, im Ausland anstelle . . . sie dürfen das gar nicht fragen
wenn ich mein legal erworbenes und bereits versteuertes Vermögen versetze und das Geld nach TH transferiere, geht die das einen feuchten Kehrricht an was ich in TH mit dem Geld mache, und genauso ist es mit den 13.000.- Euros von tom
vor allem weil er die gesetzlichen Vorgaben bereits befolgt und das Geld zur Devisenausfuhr angemeldet hatte.
würde er MIR diese Frage stellen, käme meine Antwort postwendend: Was er sich denn einbildet und warum ich mir diese Unverschämtheit gefallen lassen soll