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eine frage zum sorgerecht in thail.

Diskutiere eine frage zum sorgerecht in thail. im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; hallo,liebe nittayaner. bin gerade dabei zu heiraten oder auf dem besten weg dazu.papiere klar visa genehmigt usw..meine zukünftige,zur zeit noch...
M

maikpenrai

Gast
hallo,liebe nittayaner.
bin gerade dabei zu heiraten oder auf dem besten weg dazu.papiere klar
visa genehmigt usw..meine zukünftige,zur zeit noch in thailand, hat einen sohn 11 jahre alt,sie war noch nie verheiratet,der sohn sollte nach erfolgter heirat per familienzusammenführung nachkommen.das problem ist nur das der vater die alleinige sorgerechtsbescheinigung nicht unterschreiben will und den jungen zu sich nehmen will.noch zu sagen wäre das er sich vor über 3 jahren aus dem staub gemacht hatte und nichts mehr hat von sich hören lassen.was können wir jetzt tun.
für tips wäre ich sehr dankbar.
 
wingman

wingman

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Natakwan
Hallo,
zwar kenne ich das Thailändische Recht nicht gut, aber wenn es dem deutschen ähnlich ist schaut es schwierig aus. Solange der Vater sich nicht einverstanden erklärt, werdet ihr den Jungen nicht zu euch nehmen können. Das leite ich allerdingst vom Adoptionsrecht ab. Hier geht es um das Sorgerecht, dort sind diese Dinge aber ähnlich gelagert. Ich denke, er muss zwingend unterschreiben, notfalls per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden, was dauern kann. Notfalls müsst ihr ersteinmal heiraten, ihren Sohn später nachholen.
Ansonsten alle besten Wünsche von mir für euch beide :bravo: .

Liebe Grüsse
Wingman
 
tira

tira

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maikpenrai" schrieb:
....der vater die alleinige sorgerechtsbescheinigung nicht unterschreiben will und den jungen zu sich nehmen will.noch zu sagen wäre das er sich vor über 3 jahren aus dem staub gemacht hatte und nichts mehr hat von sich hören lassen.....
hallo maikp,

poste dir nichts neues, dass es anscheinend öffters vorkommt, dass der kindsvater mal abtaucht,
ist da nichts aussergewöhnliches somit wird das von der gesetzgebung nicht geahndet.
denke nicht, dass das thail. mit dem d rechtssystem viele gemeinsamkeiten hat.
in euerem fall hat sich der kindsvater ja wieder gemeldet. es hat sich auch auch schon
rumgesprochen, dass ein angeheirateter farang auch mal kind/kinder finanziell auslöst.
sehe ich als den einfachsten weg für eine familien zusammenführung in deinem sinne.

übrigens wir haben hier einen vorstellungsthread...... :computer:

gruss :wink:
 
M

maikpenrai

Gast
danke,für die spontanen antworten.
ja es bestand noch eine handynr.über die sich meine frau dann mit dem
vater in verbindung gesetzt hat(leider).ich hatte ihr ja mehrmals die
variante empfohlen,zum amphoe zu gehen mit zeugen um so an das sorge-
recht zu gelangen.ich denke auch das es sich hier seitens des vaters
um eine frage des geldes ,zwecks unterschrift,handelt.
habe gerade den vorstellungsthread benutzt und bin gleich bis windows
runtergeflogen. :lol:
vielen dank,auch für die anderen beiträge hier im forum die mir schon sehr geholfen haben.
 
T

Tel

Gast
maikpenrai" schrieb:
ich hatte ihr ja mehrmals die
variante empfohlen,zum amphoe zu gehen mit zeugen um so an das sorge-
recht zu gelangen.ich denke auch das es sich hier seitens des vaters
um eine frage des geldes ,zwecks unterschrift,handelt.
Sicher ist es das. Insofern ist dann natürlich auch die Lösung des Problems naheliegend...
 
J

J.O.

Gast
Ist natuerlich nur Spekulation. Aber dass der Sohn urploetzlich zu einer lohnenden Investition geworden sein koennte, ist sehr naheliegend. Da erwacht sogar urploetzlich die Vaterliebe. Was ich nicht weiss, ob nach thailaendischen Familienrecht ein unverheirateter Vater ein Mitspracherecht an der Aufenthaltsbestimmung seines Sohnes hat. Nach englischem Recht, haette er das wohl nicht und die Thai's haben in aller Regel von den Englaendern abgeschrieben.
 
C

Chak2

Gast
J.O." schrieb:
Nach englischem Recht, haette er das wohl nicht und die Thai's haben in aller Regel von den Englaendern abgeschrieben.
Das ist nicht ganz richtig, eher war das deutsche Recht (BGB; HGB) Vorbild für das thailändische Recht, als es erstmals kodifiziert wurde. Was meinst du, woher diese übertriebene Bürokratismus, den ihr ja wohl so in GB nicht kennt, herkommt. ;-D
 
A

auerose

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Auerose
Hallo,
bei uns war der Fall ähnlich gelagert.
Der Familiennachzug geht erst nachdem ihr verheiratet seid.
Ich würde jetzt erst mal nichts in die Richtung machen,also sich still verhalten. Nach der Heirat hinfliegen ohne das es jemand mitkriegt (nur Vertrauenswürdige einbeziehen), vor allem nicht der Vater, denn ich denke mal das er die Vaterschaft nicht eintragen lassen hat und dies auch nicht tun soll. Dann mit drei Zeugen zur Amphö und das alleinige Sorgerecht für deine Frau beantragt ( mit ein bisschen Teegeld bei uns am selben Tag fertig). Dann weiter mit Reisepass beantragen und dann Visum und ab nach Deutschland. Visa dauert 4-8 Wochen. Du solltest versuchen die ganze Zeit die Verwandschaft nicht zu besuchen, damit der Vater nicht die möglichkeit hat zu reagieren.

Bei uns hat es so geklappt, denn auch bei uns wollte der Vater Geld herrausschlagen ( Rede war von 50,000 THB)

Habe vor der ganzen Aktion über die Verwandschaft noch ein paar Gerüchte streuen lassen,das ich bevor ich ihm Geld geben werde ihn vors Gericht schleifen werde und Unterhaltsgeld einklagen werde.

Grüße, auerose
 
J

J.O.

Gast
@ chak2

Es ist zwar ueberhaupt nicht wichtig. Aber die Grundlagen fuer das moderne Thailand mit seinen darauf aufbauenden Gesetzen wurdem wie auf 3/4 dieses Erdenrunds von den Englaendern weitestgehend abgeschrieben. Dass dieses sich in jedem Land anders fortentwickelt hat ist gar keine Frage.

Hat zwar nicht viel mit Gesetzen zu tun, aber warum fahren die auf der linken Seite? Uebrigens war ich auch echt ueberrascht, als ich hier sehr viele Aehnlichkeiten im Rechtsverstaendnis fand welche ich schon aus Thailand her kannte.
 
A

auerose

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Auerose
Achso wenn deine Freundin noch in Thailand ist kann Sie das Sorgerecht ja jetzt schon mit drei Zeugen beantragen. Aber wie gesagt würde ich darüber stillschweigen bewahren,das der Vater dagegen nichts unternimmt und das beste Mittel dafür ist halt das er nichts weiß.

Grüße, auerose
 
S

Schulkind

Gast
auerose" schrieb:
Achso wenn deine Freundin noch in Thailand ist kann Sie das Sorgerecht ja jetzt schon mit drei Zeugen beantragen. Aber wie gesagt würde ich darüber stillschweigen bewahren,das der Vater dagegen nichts unternimmt und das beste Mittel dafür ist halt das er nichts weiß.

Grüße, auerose

so leicht geht das auch wieder nicht. Ich habe Dir mal etwas gesucht wie das bei uns war.


Zitat vom Re: 11 jährigen Sohn nach D/Was ist in TH zu tun? Datum: 04.Dez 2004, 17:36 - #2/3


Zuerst musst der leibl. Vater auf dem Ampöe den Verzicht der Erziehungsberechtigung erklären. ( Sorgerecht )
Dazu kommen beide Elternteile auf das Ampöe und der Vater überträgt das alleinige Sorgerecht auf die leibl. Mutter des Kindes. Bitte das Kind auf eine Befragung vorbereiten, da es auch befragt wird. Warum und wieso es zur Mutter will.

Dann wird auch das Kind aus dem Tabian Ban des Vaters entlassen und dem Hausbuch ( Tabian BAN )der Mutter zugeschlagen. Auch darüber werden Documente angefertigt. Bitte die nötigen Siegel beachten, ob sie auch gemacht werden!

Bitte vorher unbedingt erfragen ob auch in diesem Falle des Sorgerechtprozedere Zeugen verlangt werden, ob das Kind auch tatsächlich sein Kind ist.
In der Regel werden als Zeugen unbedingt der Dorfvorsteher, Tanten, die Mutter der Mutter des Kindes und weiter verlangt. Z.B. waren bei mir 8 Zeugen geladen. Diese werden dann im Ampöe befragt ob das Kind auch das richtige ist und die Antragstellerin die leibl. Mutter.

Als letztes wird die leibl. Mutter befragt ob sie das alleinige Sorgerecht haben will und dann werden die nötigen Papiere erarbeitet.
Wenn es gut geht dann in einem Tag, wenn die nötigen Zeugen in der Nähe wohnen und auch bereit sind zu kommen.

Es ist zubeachten das auch überall die nötigen Siegel drauf sind, wenn möglich auch auf Zweitschriften.
Die Mutter braucht für sich folgende Unterlagen : Geburtsurkunde - ID-Card - Tabian Ban - event. eine int. Heiratsurkunde, das ist bei manchen Ampöes verschieden.

Zum Pass : Das Kind geht mit seiner Mutter und der erhaltenen Sorgeberechtigungbescheinigung / Tabian Ban / Geburtsurkunde des Kindes / den Neueintrag des Kindes im Tabian Ban, so wie ID-Card oder Pass der Mutter zur Passstelle. Dort wird von ihr der Antrag ausgestellt und das Kind muss unterschreiben, wenn nicht möglich dann Fingerabdruck. Die Fotos werden dort gemacht.

Wenn das Kind dann den Pass hat kann es noch lange nicht sofort mit nach De..

In der deutschen Botschaft, sollte die Mutter schon wieder hier in De. sein, auf der AB wird ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Dazu werden eine Reihe von Documenten verlangt, die dann auch teilweise in die deutsche Sprache übersetzt werden müssen, und dann auch noch legalisiert werden. Dazu werden die einzelnen Documente an die ausstellende Behörden in Th. geschickt was sicher seine Zeit braucht.
Beide Elternteile, also Du und Deine Frau, werden dann hier in DE. auf die AB beordert und werden dort befragt und Ihr müsst dann die Gründe vorbringen warum das Kind hier her soll.
Eine der Fragen wird mit Sicherheit sein, warum erst jetzt ein Antrag gestellt wird. Warum das Sorgerecht übertragen wurde. Ich rate sich auf die Befragung unbedingt vor zubereiten.
Wenn alles gut geht ist mit einer Laufzeit von circa 3 Monaten zu rechen, aber auch 6 Monate sind keine Seltenheit.

Rechne mit zwei mal fliegen innerhalb dieser Zeit, Es macht keinen Sinn wenn die Mutter das ganze in Th. abwarten will.

Zitat Ende :

das ist ein Auszug, da kannst du sehen das es ohne Vater nicht geht.
Bitte keine Flausen in den Kopf setzen und als Rat, sich vorher kundig machen.

Gruss, siehe unten ------------ >
 
M

maikpenrai

Gast
hallo und vielen dank für eure tips und ausführungen,das bringt mich
auf jeden fall weiter.welches der letzendliche weg ist,wird man dann
noch sehen :-).
 
A

auerose

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Auerose
Hallo Schulkind,
bei uns ist es so gewesen:
Tochter 12, Sohn 5
Meine Frau und damaliger Mann seit 4 Jahren getrennt lebend, nie verheiratet, Frau lebte bei ihrer Mutter in Bangkok und die Kinder auch, alle waren im Hausregister der Mutter eingetragen ( in deinem Fall im Hausregister des leibl. Vaters und hat sich wahrscheinlich auch um die Kinder gekümmert, womit dann alles berechtigt ist)

Vater hat sich seit 4 Jahren nicht mehr blicken lassen und vorher sich auch nicht gekümmert.hat dann mitbekommen, das wir die Kinder nach Deutschland holen wollten und auf einmal meldete er sich wieder und wollte Geld für seine Zustimmung.

Daraufhin sind meine Frau und drei ihrer Bekannten(keine Verwandsschaft) zur Amphö und haben das Sorgerecht beantragt und am selben Tag bekommen( sollten in Drei Tagen widerkommen doch Dank Teegeld ging es gleich)

Jetzt ein Paar Auszüge aus unserer Sorgerechtsurkunde:

Frau ... reichte einen Antrag auf Durchführung einer Befragung durch das Bezirksamt ... zu dem Umstand ein ,dass sie als Mutter die elterliche Sorge für das Mädchen ... und den Jungen ... , ihre Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft mit Herrn ... , für welche ihr Lebenspartner keine Vaterschaft hatte eintragen lassen, allein ausübt.

Es ist nicht möglich ,den Vater für die Erklärung seines Eiverständnisses beizubringen, noch erging ein Urteil, durch welches die rechtmäßige Vaterschaft für die Kinder fstgestellt wurde.

Das Bezirksamt ... führte eine Befragung der Antragstellerin und zweier Zeugen durch, wonach es als glaubhaft gilt, dass Frau ... die elterliche Sorge für die genannten Kinder alleine ausübt.

Mit dieser Urkunde haben wir die Reisepässe und das Visum erhalten.

Und ich denke das es so auch gerecht entschieden wurde und ich bin dankbar das uns die Amphö keine Knüppel zwischen die Beine geworfen hat.Vielleicht hatten wir auch nur Glück aber ich weiß das solche Urkunden üblich sind in Thailand.

Falls sich der leibliche Vater aber um die Kinder gekümmert hätte , wäre auch ich der Meinung das der Vater gefragt werden sollte ob er damit einverstanden ist das seine Kinder in ein fremdes Land ziehen und er sie kaum oder garnicht mehr widersieht.

Grüße, auerose
 
S

Steve-HH

Gast
auerose" schrieb:
Falls sich der leibliche Vater aber um die Kinder gekümmert hätte , wäre auch ich der Meinung das der Vater gefragt werden sollte ob er damit einverstanden ist das seine Kinder in ein fremdes Land ziehen und er sie kaum oder garnicht mehr widersieht.

Grüße, auerose
@ Schulkind und auerrose

Vielen Dank dafür, daß nicht nur Trickserei und parteiliche Unterstützung stattfindet, sondern man auch die Ansprüche des Kindesvaters erwähnt.

Im gesamten Thread wird das Recht des Kindes auf beide Elternteile nicht einmal beiläufig erwähnt.

In vielen Beziehungen sind es zwar die Väter, welche sich aus dem Staub machen und sich nicht um die Kinder kümmern, es gibt aber auch andere Fälle.

Die dem Threadstarter gegebene Anleitung zur Kindesentführung hat in diesem Forum sicher nichts zu suchen!

Vordringlich geht es doch wohl um Kindeswohlbelange, darum muß die Vater-Kind Beziehung gewürdigt werden.

Selbst wenn es zu einer Übertragung der alleinigen Sorge für das Kind auf die Kindesmutter kommen sollte, steht immer noch die Regelung der Umgangs-/Besuchskontakte im Raum, es sei denn, der Vater hat tatsächlich kein Interesse an dem Kind. Dann ist der Zwerg wahrscheinlich in der neuen Partnerschaft der Mutter besser aufgehoben, da er dort stabile Verhältnisse erwarten kann.

Steve
 
C

Chak2

Gast
Steve, ich verstehe ja den Hintergrund, warum du soetwas schreibst, aber du kennst eben nicht die Lage in Thailand. Da kann in den meisten Fällen nach einer Trennung keine REde mehr von Vater-Kind-Beziehung sein.
 
S

Steve-HH

Gast
Chak,

ich weiß schon Bescheid!

Es gibt aber auch andere Fälle, exakt solch eine Problematik betreue ich momentan nämlich.

Wenn der Vater sich als Armleuchter herausstellt, dürfte sich die Sache mit dem Kindeswohl ja klären.

Es ging mir nur um die grundsätzliche Haltung im Forum, wonach man um Objektivität bemüht sein sollte.

Wenn es um Scheidung und Kinder geht, kann ich eben nicht schweigen!


Alles Jute!

Steve
 
C

Chak2

Gast
Steve-HH" schrieb:
Es ging mir nur um die grundsätzliche Haltung im Forum, wonach man um Objektivität bemüht sein sollte.
Steve, kein Forum ist objektiv; die Subjektivität ist von der Thematik abhängig. Bemühen nach Subjektivität ist zwar erstrebenswert im Rahmen der thematischen Zielsetzung, aber nicht immer zu erreichen.
 
S

Schulkind

Gast
Steve-HH" schrieb:
Wenn der Vater sich als Armleuchter herausstellt, dürfte sich die Sache mit dem Kindeswohl ja klären.

Wenn es um Scheidung und Kinder geht, kann ich eben nicht schweigen!

Hallo Steve,

ich kann Deine Meinung und Deine Sorge sehr gut verstehen. Auch mir liegt das Wohl eines Kindes sehr am Herzen, zumal ich selber Vater zweier Kinder sein darf.

Aber in diesem Treadt ging es nur um die Problematik des Sorgerechtes und der Visapolitik. Ich kann mir sehr wohl vorstellen das auch ein Vater in Th. das Sorgerecht erhalten kann und dann ausreisen, bzw. den Wohnort des Kindes bestimmen kann. Auch in Th. kann der Kindsvater der Sorgerechtserteilung vor dem Ampoee wiedersprechen, wenn es um die Ausreise des Kindes in ein anderes Land geht. Und hier sind die Karten für den Vater nicht schlecht, wenn er nein sagt, hat die Mutter ein Problem und wenn sie das Kind behalten will führt der Weg nur über Gericht. Wie lang das dauert kann Dir sicher ein Betroffener erzählen. Da würde ich nicht wetten ob das für die Mutter gut geht.

In meiner Beschreibung habe ich mir schon überlegt ob ich den Vater in die Klammer setzen soll, nur ist dann die Satzstellung ungleich schwerer zu beschreiben und kann auch zu Missverständnissen in der Auslegung führen. Wir haben einige Gesetze die durch Klammersetzung sehr entstellend sind.

Es liegt in der Natur der Sache das alle Familiengericht in der Regel mehr zur Mutter hin tendieren und sie als die Bestimmende einsetzen. Nicht nur in De., sondern in den meisten Ländern, ausser den moslemischen, hat die Mutter eine stärkere Stellung vor den Gerichten. Du, der sich mit der Materie auskennt, müsstest das am besten wissen.
Das heist aber noch lange nicht das wir Väter die Schlechteren wären. Als Beispiel will ich Dir sagen :

Vor ein paar Tagen war eine Mutter mit ihren zwei Kindern beim einkaufen, durch Unachtsamkeit von Ihr, der Mutter, fällt etwas auf den Boden, ---------- die Mutter -- schlägt in der Öffentlichkeit das Kind bis es blaue Flecken hat und auch blutet, was glaubts Du kommt da raus. Nach kurzer Anhörung wird sie das Kind wieder bekommen, und was ist dann. Weist Du wie viel Argumente Ihr Anwalt bringt -- und gewinnt.

Dieses Beispiel soll nicht hier im Treadt behandelt werden, es soll Dir verdeutlichen was erst vorfallen muss um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen.

Ich selber wünsche allen Kinder das sie ihren Papa und die Mamma behalten dürfen, spielen, toben, weinen und lachen. Viele Dinge zu tun, bis hin zu manchem Blödsinn im Guten. Es belastet sehr wenn ich nun die Kinder ohne Mutter oder Vater sehe, auf dem Spielplatz, beim Lernen, bei Fragen, -- kannst du mal schauen -- bitte Papa --, die ein Kind stellt.

Allen Kinder wünsch ich zum " Neuen Jahr " einen Papa mit viel Zeit und Geduld, eine Mamma mit Liebe zum Kind und dem Verständnis die Seele ihres Kindes zu verstehen.

Allen Eltern wünsch ich eine Kinderseele und das sie noch einmal so klein im Herzen werden wie ihre Kinder und die Sehnsucht verspüren das nur so eine Familie sein kann.

Ohne Anwalt und Gericht, Streit und Hader, ohne schlagen und böser Worte. Das sind meine Wünsche an alle.

Ich hoffe das Du jetzt diese verschiedenen Postes mit den Augen lesen kannst, die nur ausschlieslich auf der Basis von Gesetzen liegen. Alles andere ist auf anderen Blättern geschrieben und eines neuen Kapitels wert.

Gruss, siehe unten ------------- >>
 
S

Steve-HH

Gast
@ schulkind

Du hast es treffend beschrieben, das ist genau die Problematik in Trennungs- und Scheidungsfällen.

Ein kleiner Lichtblick könnte die Anwendung eines integrierten Mediationsverfahrens (Cochemer Praxis) in Familienrechtssachen sein.

Meine Berufskollegen werden einige Zeit brauchen, bis sie sich in größerer Anzahl auch auf Mediationsverfahren einlassen.

Damit könnten zumindest Sorgerechtsstreitigkeiten besser gelöst werden und sogar die Scheidung insgesamt entkrampfter abgewickelt werden. Das braucht aber noch etwas Zeit.

Wenn es nicht so viele verantwortungslose Eltern gäbe und die Anwälte sich auf die Kindeswohlbelange konzentrieren würden, wären die Gesetze (auch in Thailand) ausreichend.

Die Rechtslage kann sich übrigens bald ändern, denn auch Thailand wird in absehbarer Zeit das HKÜ (Hague Convention) anerkennen, wonach Fälle von Kindesentführung und Kindesentziehung geregelt werden.

Dann sollten sich Heiratswillige genau überlegen, welche Konsequenzen die Familiengründung D/TH mit sich bringen kann.

Aber es stimmt schon, bei vielen Menschen hat ein Kind nicht unbedingt dieselbe Bedeutung wie wir es uns wünschen würden. Nicht nur in Thailand! Für manche Kinder wäre es bestimmt besser, wenn sie nicht allzu viel Kontakt mit ihrem Erzeuger hätten.

Wenn man sich täglich mit diesen Dingen befaßt, kommt man an einen Punkt:

Wozu Heiraten? - Wo Leasing doch so einfach ist!


Steve
 
S

Schulkind

Gast
Steve-HH" schrieb:
Wenn man sich täglich mit diesen Dingen befaßt, kommt man an einen Punkt:

Wozu Heiraten? - Wo Leasing doch so einfach ist!

Steve
ich hatte noch etwas vergessen, Hi Steve, denk doch nicht so negativ. Irgendwo ist immer ein Licht am Horizont.

Gruss, --------------- >>> RA
 
Thema:

eine frage zum sorgerecht in thail.

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