auerose" schrieb:
Achso wenn deine Freundin noch in Thailand ist kann Sie das Sorgerecht ja jetzt schon mit drei Zeugen beantragen. Aber wie gesagt würde ich darüber stillschweigen bewahren,das der Vater dagegen nichts unternimmt und das beste Mittel dafür ist halt das er nichts weiß.
Grüße, auerose
so leicht geht das auch wieder nicht. Ich habe Dir mal etwas gesucht wie das bei uns war.
Zitat vom Re: 11 jährigen Sohn nach D/Was ist in TH zu tun? Datum: 04.Dez 2004, 17:36 - #2/3
Zuerst musst der leibl. Vater auf dem Ampöe den Verzicht der Erziehungsberechtigung erklären. ( Sorgerecht )
Dazu kommen beide Elternteile auf das Ampöe und der Vater überträgt das alleinige Sorgerecht auf die leibl. Mutter des Kindes. Bitte das Kind auf eine Befragung vorbereiten, da es auch befragt wird. Warum und wieso es zur Mutter will.
Dann wird auch das Kind aus dem Tabian Ban des Vaters entlassen und dem Hausbuch ( Tabian BAN )der Mutter zugeschlagen. Auch darüber werden Documente angefertigt. Bitte die nötigen Siegel beachten, ob sie auch gemacht werden!
Bitte vorher unbedingt erfragen ob auch in diesem Falle des Sorgerechtprozedere Zeugen verlangt werden, ob das Kind auch tatsächlich sein Kind ist.
In der Regel werden als Zeugen unbedingt der Dorfvorsteher, Tanten, die Mutter der Mutter des Kindes und weiter verlangt. Z.B. waren bei mir 8 Zeugen geladen. Diese werden dann im Ampöe befragt ob das Kind auch das richtige ist und die Antragstellerin die leibl. Mutter.
Als letztes wird die leibl. Mutter befragt ob sie das alleinige Sorgerecht haben will und dann werden die nötigen Papiere erarbeitet.
Wenn es gut geht dann in einem Tag, wenn die nötigen Zeugen in der Nähe wohnen und auch bereit sind zu kommen.
Es ist zubeachten das auch überall die nötigen Siegel drauf sind, wenn möglich auch auf Zweitschriften.
Die Mutter braucht für sich folgende Unterlagen : Geburtsurkunde - ID-Card - Tabian Ban - event. eine int. Heiratsurkunde, das ist bei manchen Ampöes verschieden.
Zum Pass : Das Kind geht mit seiner Mutter und der erhaltenen Sorgeberechtigungbescheinigung / Tabian Ban / Geburtsurkunde des Kindes / den Neueintrag des Kindes im Tabian Ban, so wie ID-Card oder Pass der Mutter zur Passstelle. Dort wird von ihr der Antrag ausgestellt und das Kind muss unterschreiben, wenn nicht möglich dann Fingerabdruck. Die Fotos werden dort gemacht.
Wenn das Kind dann den Pass hat kann es noch lange nicht sofort mit nach De..
In der deutschen Botschaft, sollte die Mutter schon wieder hier in De. sein, auf der AB wird ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Dazu werden eine Reihe von Documenten verlangt, die dann auch teilweise in die deutsche Sprache übersetzt werden müssen, und dann auch noch legalisiert werden. Dazu werden die einzelnen Documente an die ausstellende Behörden in Th. geschickt was sicher seine Zeit braucht.
Beide Elternteile, also Du und Deine Frau, werden dann hier in DE. auf die AB beordert und werden dort befragt und Ihr müsst dann die Gründe vorbringen warum das Kind hier her soll.
Eine der Fragen wird mit Sicherheit sein, warum erst jetzt ein Antrag gestellt wird. Warum das Sorgerecht übertragen wurde. Ich rate sich auf die Befragung unbedingt vor zubereiten.
Wenn alles gut geht ist mit einer Laufzeit von circa 3 Monaten zu rechen, aber auch 6 Monate sind keine Seltenheit.
Rechne mit zwei mal fliegen innerhalb dieser Zeit, Es macht keinen Sinn wenn die Mutter das ganze in Th. abwarten will.
Zitat Ende :
das ist ein Auszug, da kannst du sehen das es
ohne Vater nicht geht.
Bitte keine Flausen in den Kopf setzen und als Rat, sich vorher kundig machen.
Gruss, siehe unten ------------ >