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Einbürgerung

Diskutiere Einbürgerung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, meine Frau will sich in einem halben Jahr Einbuergern lassen. Wir wollen natuerlich wenns irgendwie geht die Thai Staatsbürgerschaft...
N

nase

Gast
Hallo,

meine Frau will sich in einem halben Jahr Einbuergern lassen. Wir wollen natuerlich wenns irgendwie geht die Thai Staatsbürgerschaft behalten (Doppelpass). Hat da jemand Erfahrung oder Ideen ?

Ich habe die Anfrage unten schon auf der Einbürgerungsseite www.musstar.de geposted aber da ist mir nur eisiges Schweigen entgegen geschlagen ...

Unabhähgig vom Doppelpass - Machen die Thais irgendwelche Probleme wenn die Thai Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Kostet die Entlassung was ?

Ich bin wirklich fuer jeden Input dankbar,
die Nase 

<><> posting von musstar.de <><>
Kennt sich jemand mit den Ausnahmen aus unter denen man ohne Aufgabe der alten Staatangehörigkeit eingebürgert werden kann ?

Unsere Situation:
Ich bin D. meine Frau ist Thai. Wir sind seit ca. 2.5 jahren verheiratet. Meine Frau war vor der Hochzeit für ein Jahr mit einem deutschlern-visum in D.
Wir leben in Bayern. Meine Frau macht momentan eine Ausbildung und verdient entspeched wenig (<15.000 DM/Jahr).

Unser Problem:
Wir möchten die Thai Staatsbürgerschaft behalten, weil wir sonst in Thailand keine Immobilien mehr kaufen können - und den Hof der Schwiegereltern nicht erben können. Das Erbe und die Immobilien müssten wir innerhalb von 12 Monaten nach dem Verlust der Thai Staatsb. verkaufen.

Nun gibt es ja einen Abschnitt im Einbürgerungsgesetz der erheblich Nachteile als Grund für Mehrstaatigkeit anerkennt. Aber die Formulierung ist sehr schwammig.

Wie wird das in der Praxis gehandhabt ?

Welche Tricks gibt es (falls notwedig) um sich da durchzuschlängeln ?

Meine Denkansätze bisher:

1. Haus in Thailand kaufen um den Nachteilsfall >20.000 DM herbeizuführen.

2. Die Auslegung der Vorschriften ist soweit ich das verstandan habe Ländersache. Wenn die Bayern sich zieren könnte eine Wohnsitzverlagerung in ein Bundesland mit liberalerer Auslegung zum Erfolg führen ? Wohin ?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.
<><>
 
heini

heini

Senior Member
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Kummerland
@nase,
eine einbürgerung ist meines wissens erst nach 5 jahren möglich!?
ruf einfach mal beim ausländeramt an.
doppelpass geht sicher bei erwachsenen nicht!
vielleicht kann sie ihre thai ID card behalten!?
wäre aber beim landerwerb dann auf den namen deiner
frau sehr vorsichtig, dann eher auf den namen einer
schwester deiner frau mit eintragung einer großen hypothek.
würde aber an deiner stelle erst mal mit nem spezialisten
sprechen.
gruss heini
 
Yala

Yala

Senior Member
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Eine Einbürgerung ist erst nach einem Aufenthalt von mindestens 5 Jahren möglich, kann aber von Fall zu Fall auch länger sein (Bsp. eines Freundes: nach Beantragung der Dtsch. Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren, noch weitere 3 Jahre gewartet und dann endgültig erhalten).

Eine Doppelte Staatsbürgerschaft sieht das Deutsche und Thailändische Recht nicht vor !!
Es muss sich für eine Nationalität entschieden werden.
 
N

natong

Gast
...wofür einbürgern???

las deine frau doch einfach thai bleiben und du bleibst deutsch.
nach 3 jahren bekommt sie die unbefristete aufenthaltserlaubnis für D.

dann ist doch alles geritzt,oder???
und ihr könnt euer farmerleben in siam geniessen!
 
N

nase

Gast
Einbuergerung (für ehegatten deutscher) geht nach 3 Jahren rechtmaessigem und auf Dauer angelegtem aufenthalt. Davon muss man 2 jahre mit einem deutschen verheiratet sein.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen so dass 2 paesse bei erwachsenen gehen - beispiel besondere vermoegensrechtliche nachteile.

Die frage ist nun wie werden die schwammigen definitionen des gesetzes umgesetzt und wie werden diese ausnahmeregelungen in der Praxis angewendet. Das meine Frau den Hof der Eltern nicht mehr erben kann fällt ja in diese kategorie.

Und nun wird es richtig interessant: welche dokumente brauche ich um solche nachteile zu dokumentieren - wie legen die bundesländer dieses regeln jeweils aus - und wie kann ich so einen nachteilsfall (beispiel haus kaufen) konstruieren wenn er denn nicht schon gegeben ist.

Vielleicht hat ja jemand schonmal sowas gemacht.

Vielen Dank,
nase


 
 
N

nase

Gast
Ich habe bei der Thai Botschaft angefragt, die sagen dass ein Doppelpass von deren Seite kein Problem sei.

nase
 
R

ReneThai

Gast
Hallo zusammen

Das ist von Land zu Land verschieden. Meine Frau hat seit ca. 8 Jahren einen Schweizerpass und den Thaipass. Das geht in der Schweiz. Meines Wissens geht das jedoch nicht in Deutschland.
Sie wird in Bangkok ihre ID und Passport erneuern lassen. Nach unserer Heirat letzten Sommer hat sie hier einen Neuen Schweizer Pass machen lassen.

Gruss

ReneThai
 
S

seven

Gast
Es gibt eine Reihe von Ländern, die doppelte Staatsbürgerschauften akzeptieren. Die USA oder auch Australien gehören dazu, anscheinend auch die Schweiz. Aus beiden Staaten habe ich schon Leute mit zwei Pässen getroffen (dem deutschen und dem jeweils anderen). Dies waren Deutsche, die im Ausland leben und zusätzlich eine Staatsbürgerschuaft von den USA bzw. Australien bekommen haben. Dies aber mit dem Hinweis, in Deutschland dies nicht den Behörden zu melden, da es ansonsten Probleme geben kann. In Deutschland gibt es dies offiziell nicht. Nach der Änderung des Einbürgerungsrecht durch Rot-Grün ist es nur Kindern bis zum 18 Lebensjahr erlaubt zwei Pässe zu besitzen, wenn sie hier geboren sind. Danach müssen sie sich für eine entscheiden.

Wenn die Thais keine Probleme damit haben, könnte das einzige Problem sein, dass die Deutschen eine Bestätigung der thailändischen Botschaft haben wollen, dass Deine Frau aus der thailändischen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Wenn nicht, hat sie eben zwei Pässe. Würde mich mal interessieren, was da rauskommt.

Ansonsten kann ich nur zustimmen auf eine Aufenthaltsberechtigung zu setzen. Diese ist ja nach ein paar Jahren unabhängig einer eventuell geschlossenen Ehe gültig.
 
A

Airport

Gast
Warum unbedingt deutsche Einbuergerung :???:

Wir sind seit 23 Jahren verheiratet und meine Frau hat immer noch Ihre Thai-Staatsbuergerschaft !!
Welche Vorteile geniesst sie denn mit der deutschen ???
Sie darf waehlen, na toll !! :super:  :rolleyes:
Und was noch????
Lass sie ihre Staatsbuergerschaft und Du behalte deine !! Wie andere schon posteten, geniesst sie spaetestens in 5 Jahren die gleichen Rechte, wie eine deutsche Ehefrau und wenn ihr Thailand besucht, dann geniesst Du alle Vorteile, die ihre Staatsbuergerschaft mit sich bringt! :super:
Ueberlegt euch diesen Schritt sehr genau !! Meine bzw. unsere Entscheidung hatte bis jetzt nur Vorteile fuer beide Seiten....

In diesem Sinne.....
[move:ad011ab916]FAAG JAI BAI ISAAN  !!!!!!!![/move:ad011ab916]

PS: Airport is back !!!!!
 
Jens

Jens

Senior Member
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WARUM????

Hast Du ein Problem damit ????????
Was ist denn ein Deutscher (eine Deutsche)?????????
Deutschland existiert von uns aller STEUER, und sonst von?????NIX.
Wenn das meine zukünftige machen würde?!?! Das wäre ja fast eine ......... wert.
Behalte Dir die Freiheit, dass Deine Frau eine Thai ist und Du hast (etwas) mehr vom LEBEN.

Bis später
Jens
 
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