N
nase
Gast
Hallo,
meine Frau will sich in einem halben Jahr Einbuergern lassen. Wir wollen natuerlich wenns irgendwie geht die Thai Staatsbürgerschaft behalten (Doppelpass). Hat da jemand Erfahrung oder Ideen ?
Ich habe die Anfrage unten schon auf der Einbürgerungsseite www.musstar.de geposted aber da ist mir nur eisiges Schweigen entgegen geschlagen ...
Unabhähgig vom Doppelpass - Machen die Thais irgendwelche Probleme wenn die Thai Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Kostet die Entlassung was ?
Ich bin wirklich fuer jeden Input dankbar,
die Nase
<><> posting von musstar.de <><>
Kennt sich jemand mit den Ausnahmen aus unter denen man ohne Aufgabe der alten Staatangehörigkeit eingebürgert werden kann ?
Unsere Situation:
Ich bin D. meine Frau ist Thai. Wir sind seit ca. 2.5 jahren verheiratet. Meine Frau war vor der Hochzeit für ein Jahr mit einem deutschlern-visum in D.
Wir leben in Bayern. Meine Frau macht momentan eine Ausbildung und verdient entspeched wenig (<15.000 DM/Jahr).
Unser Problem:
Wir möchten die Thai Staatsbürgerschaft behalten, weil wir sonst in Thailand keine Immobilien mehr kaufen können - und den Hof der Schwiegereltern nicht erben können. Das Erbe und die Immobilien müssten wir innerhalb von 12 Monaten nach dem Verlust der Thai Staatsb. verkaufen.
Nun gibt es ja einen Abschnitt im Einbürgerungsgesetz der erheblich Nachteile als Grund für Mehrstaatigkeit anerkennt. Aber die Formulierung ist sehr schwammig.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt ?
Welche Tricks gibt es (falls notwedig) um sich da durchzuschlängeln ?
Meine Denkansätze bisher:
1. Haus in Thailand kaufen um den Nachteilsfall >20.000 DM herbeizuführen.
2. Die Auslegung der Vorschriften ist soweit ich das verstandan habe Ländersache. Wenn die Bayern sich zieren könnte eine Wohnsitzverlagerung in ein Bundesland mit liberalerer Auslegung zum Erfolg führen ? Wohin ?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
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meine Frau will sich in einem halben Jahr Einbuergern lassen. Wir wollen natuerlich wenns irgendwie geht die Thai Staatsbürgerschaft behalten (Doppelpass). Hat da jemand Erfahrung oder Ideen ?
Ich habe die Anfrage unten schon auf der Einbürgerungsseite www.musstar.de geposted aber da ist mir nur eisiges Schweigen entgegen geschlagen ...
Unabhähgig vom Doppelpass - Machen die Thais irgendwelche Probleme wenn die Thai Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Kostet die Entlassung was ?
Ich bin wirklich fuer jeden Input dankbar,
die Nase
<><> posting von musstar.de <><>
Kennt sich jemand mit den Ausnahmen aus unter denen man ohne Aufgabe der alten Staatangehörigkeit eingebürgert werden kann ?
Unsere Situation:
Ich bin D. meine Frau ist Thai. Wir sind seit ca. 2.5 jahren verheiratet. Meine Frau war vor der Hochzeit für ein Jahr mit einem deutschlern-visum in D.
Wir leben in Bayern. Meine Frau macht momentan eine Ausbildung und verdient entspeched wenig (<15.000 DM/Jahr).
Unser Problem:
Wir möchten die Thai Staatsbürgerschaft behalten, weil wir sonst in Thailand keine Immobilien mehr kaufen können - und den Hof der Schwiegereltern nicht erben können. Das Erbe und die Immobilien müssten wir innerhalb von 12 Monaten nach dem Verlust der Thai Staatsb. verkaufen.
Nun gibt es ja einen Abschnitt im Einbürgerungsgesetz der erheblich Nachteile als Grund für Mehrstaatigkeit anerkennt. Aber die Formulierung ist sehr schwammig.
Wie wird das in der Praxis gehandhabt ?
Welche Tricks gibt es (falls notwedig) um sich da durchzuschlängeln ?
Meine Denkansätze bisher:
1. Haus in Thailand kaufen um den Nachteilsfall >20.000 DM herbeizuführen.
2. Die Auslegung der Vorschriften ist soweit ich das verstandan habe Ländersache. Wenn die Bayern sich zieren könnte eine Wohnsitzverlagerung in ein Bundesland mit liberalerer Auslegung zum Erfolg führen ? Wohin ?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
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