Nokgeo
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Hmm..Meine Frau ist seit 21 Jahren in Deutschland, und 51Jahre alt, jetzt lese ich das Sie beweisen muß das Sie Deutsch kann. wie soll man das.... Am besten Sie fragt ob die nicht ganz normal sind.
beweisen für WAS ?
Thl. Freundin von mir..58 J. alt..
seit ca. 18 J. in D. -Land..
sollte auch "irgendwas beweisen " in der Ausländerbehörde..( Rheinland-Pfalz - Bitburg )
Sie wurde " vorgeführt "...mit dem Dialekt..der wohl dort gesprochen wird..( im pers.Gespräch )
Sollte ausserdem aus der Zeitung..was vorlesen.
*****
Es gibt sowas wie " Altfallregelung vor dem Jahr XXXX "...( bitte selber recherchieren )
Komme aktuell nicht auf das richtige Wort..nicht auf den § ...
*****
Im Endeffekt, hatte sie dann später,bei einem anderen Ausländerbehörden Mitarbeiter ein Gespräch..
in normaler deutscher Sprache ausgereicht..( nix mit Certificat und aus der Zeitung vorlesen )
..um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
***
Das mal zu deiner Info..

