Die Krux hierbei ist, dass man den "Spielraum" des bearbeitenden Beamten nicht kennt. Lt. Gesetz soll für eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) der Goethe B1 her - so einfach ist das nicht!
Wir haben viel Zeit und Geld (Privatschule in DE nach ihrer Arbeit) investiert. Der Test beim Goethe in BKK beinhaltete: Hören und Verstehen, Lesen, Schreiben und Sprechen. Die nötige Punktzahl hat sie (frauenbedingt) nur beim letzten Teil erreicht. Nach Rückkehr sind wir ziemlich mutlos in DE zum Ausländeramt marschiert und siehe da: das hat der Beamtin gereicht! Die Niederlassungserlaubnis wurde erteilt! Meine Gemahlsgattin hatte dann soviel Spaß mit der Amtsdame und die Sympatie beruhte sogar auf Gegenseitigkeit. Es ist also leider oft eine Frage der menschlichen Chemie!
Wir haben abgesprochen, dass sie in 2-3 Jahren noch einen Integrationskurs nachlegt, damit an dessen Ende auch ein dt. Pass auf dem Tisch liegt. Beim Ein- und Ausreisen von und nach TH muss man dann aber schon aufpassen. Soweit mir bekannt, akzeptiert TH keine doppelte Staatsbürgerschaft und wenn dann der TH-Pass entzogen wird, gibt es Probleme z.B. mit dem eigenen Farmland. Nach Auskunft unserer AB ist das der Hauptgrund, warum Thais überhaupt ihren Pass behalten dürfen.