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Für viele Ehepaare und auch Kinder stellt sich oftmals die Frage, wie das Stiefkind ebenfalls den normalerweise gemeinsamen Familiennamen führen kann.
Als erstes wird natürlich an eine Adoption gedacht. Dies ist aber auch mit den rechtlichen Folgen verbunden die oftmals, zumindest in den Anfängen einer gemeinsamen Beziehung, noch nicht gewünscht werden.
Das Kind hat oftmals darunter zu leiden wenn es z.B. in Schule gefragt wird, warum es nicht wie der Papa heißt. Oder es gibt gemeinsame Kinder in der Beziehung und es wird die Frage gestellt "Warum heißt mein Bruder/Schwester anders wie ich".
Hier gibt es eine Möglichkeit, welche den wenigsten bekannt ist.
Diese berechtigt das Kind den gemeinsamen Familiennamen zu führen ohne das hierbei die rechtlichen Folgen einer Adoption zum Tragen kommen.
Die "Einbenennung" gibt dem Kind das Recht in Deutschland den Familiennamen der Eltern zu führen. Dies wird auch beurkundet und soweit mir bekannt, auch in den Pass eingetragen.
Die "Einbenennung" hat keine rechtlichen Folgen für Thailand und ist auch nicht mit einer Namensänderung vergleichbar.
Die Unterlagen hierzu sind normalerweise beim Standesamt (zumindest bei uns) zu bekommen.
Es handelt sich um einen vergleichsweise geringen Verwaltungsakt und benötigt ausser den üblichen Fragebögen auch keinen größeren Papierkrieg. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Behörde ca. 4-6 Wochen.
Bei Schulkindern ist es üblich, dass das Kind mit den Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch auf das Amt gebeten wird. Hierbei wird lediglich das Kind befragt, ob dies auch sein Wunsch ist.
Gruss
C N X
Die Unterlagen gibt es hier.
Als erstes wird natürlich an eine Adoption gedacht. Dies ist aber auch mit den rechtlichen Folgen verbunden die oftmals, zumindest in den Anfängen einer gemeinsamen Beziehung, noch nicht gewünscht werden.
Das Kind hat oftmals darunter zu leiden wenn es z.B. in Schule gefragt wird, warum es nicht wie der Papa heißt. Oder es gibt gemeinsame Kinder in der Beziehung und es wird die Frage gestellt "Warum heißt mein Bruder/Schwester anders wie ich".
Hier gibt es eine Möglichkeit, welche den wenigsten bekannt ist.
Es handelt sich um die sogenannte "Einbenennung".
Diese berechtigt das Kind den gemeinsamen Familiennamen zu führen ohne das hierbei die rechtlichen Folgen einer Adoption zum Tragen kommen.
Die "Einbenennung" gibt dem Kind das Recht in Deutschland den Familiennamen der Eltern zu führen. Dies wird auch beurkundet und soweit mir bekannt, auch in den Pass eingetragen.
Die "Einbenennung" hat keine rechtlichen Folgen für Thailand und ist auch nicht mit einer Namensänderung vergleichbar.
Die Unterlagen hierzu sind normalerweise beim Standesamt (zumindest bei uns) zu bekommen.
Es handelt sich um einen vergleichsweise geringen Verwaltungsakt und benötigt ausser den üblichen Fragebögen auch keinen größeren Papierkrieg. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Behörde ca. 4-6 Wochen.
Bei Schulkindern ist es üblich, dass das Kind mit den Eltern zu einem gemeinsamen Gespräch auf das Amt gebeten wird. Hierbei wird lediglich das Kind befragt, ob dies auch sein Wunsch ist.
Gruss
C N X
Die Unterlagen gibt es hier.