K
Kali
Gast
...oder: Kinder machen ja doch irgendwie Sinn ;-D
Beamtete Liebeskasper, aufgemerkt: Achtet darauf, dass Eure Zukünftige nicht junger als zwanzig Jahre, als Ihr selbst seid, ist.
Schon bei einem Altersunterschied von ab 30 Jahren aufwärts reduziert sich das Witwengeld (Witwenpension) um und auf 50 %.
Doch es besteht Hoffnung: Vom 6. Ehejahr an kann für jedes weitere tapfer durchgehaltene Jahr ein Zuschlag von jährlich 5 % wieder eingesackt werden, der immerhin nach 15 Jahren Ehe das volle Witwengeld wieder garantiert. Wenn Ihr, Ihr verbeamteten Männer, also im zarten Alter von 50 eine Zwanzigjährige ehelicht, keine Kinder habt, dann schafft Ihr es gerade mit 65, wenn Ihr daselbst pensioniert werdet, den vollen Witwengeldsatz zu erhaschen.
Noch länger zu warten, empfiehlt sich nicht, da durch die durch eine Ehe mit einer Thai per sé reduzierte Lebenserwartung etwaigen Hoffnungen auf den vollen Satz einen Riegel vorschieben tut.
Oder aber Ihr macht Euch eine gesunde Lebensweise zu eigen: Ab sofort keinen Sex mehr, keine Zigaretten, keinen Alkohol, keinen Thailandaufenthalt und auch keine Foren mehr
Beamtete Liebeskasper, aufgemerkt: Achtet darauf, dass Eure Zukünftige nicht junger als zwanzig Jahre, als Ihr selbst seid, ist.
...es sei denn, Ihr habt gemeinsame Kinder, was ja auch bei einem Altersunterschied von 30 Jahren generell nicht unmöglich ist.BeamtVG § 20 Höhe des Witwengeldes
(1) Das Witwengeld beträgt 55 vom Hundert des Ruhegehalts, [...]
(2) War die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als der Verstorbene und ist aus der Ehe ein Kind b]nicht[/b] hervorgegangen, so wird das Witwengeld (Absatz 1) für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über zwanzig Jahre um fünf vom Hundert gekürzt, jedoch höchstens um fünfzig vom Hundert. Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag fünf vom Hundert des Witwengeldes hinzugesetzt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist. Das nach Satz 1 errechnete Witwengeld darf nicht hinter dem Mindestwitwengeld (Absatz 1
in Verbindung mit § 14 Abs. 4) zurückbleiben.
(3) [...]
Schon bei einem Altersunterschied von ab 30 Jahren aufwärts reduziert sich das Witwengeld (Witwenpension) um und auf 50 %.
Doch es besteht Hoffnung: Vom 6. Ehejahr an kann für jedes weitere tapfer durchgehaltene Jahr ein Zuschlag von jährlich 5 % wieder eingesackt werden, der immerhin nach 15 Jahren Ehe das volle Witwengeld wieder garantiert. Wenn Ihr, Ihr verbeamteten Männer, also im zarten Alter von 50 eine Zwanzigjährige ehelicht, keine Kinder habt, dann schafft Ihr es gerade mit 65, wenn Ihr daselbst pensioniert werdet, den vollen Witwengeldsatz zu erhaschen.
Noch länger zu warten, empfiehlt sich nicht, da durch die durch eine Ehe mit einer Thai per sé reduzierte Lebenserwartung etwaigen Hoffnungen auf den vollen Satz einen Riegel vorschieben tut.
Oder aber Ihr macht Euch eine gesunde Lebensweise zu eigen: Ab sofort keinen Sex mehr, keine Zigaretten, keinen Alkohol, keinen Thailandaufenthalt und auch keine Foren mehr
