Da ich selbst noch nie in einem thail. Knast gewesen bin, die Verhältnisse lediglich aus Berichten, Bildern und Erzählungen meiner Frau kenne, die mal jemanden häufiger in der ´Einrichtung´ in Udon Thani (ca. 4000 Gefangene) besucht hatte, erlaube ich mir kein definitives Urteil. Manches macht allerdings schon nachdenklich, insbesondere auch diese ´scheinbare´ Einstellung gegenüber den Insassen und deren Behandlung. Kommt schon mal die Assoziation (Gedankenverbindung) hoch, dass – unabhängig von der Schuldfrage – derjenige, der inhaftiert ist, per sé ein schlechter Mensch sein muss, weil, sonst wäre er ja nicht inhaftiert – also darf und kann man ruhig noch auf ihn einknüppeln. Diese scheinbare Logik ist´s, die es mir manchmal noch recht schwer macht.
Unverständlich für uns auch die Höhe der einzelnen Strafen im Vergleich zu manchem Tatvorwurf, wobei ich die emotionalen (gefühlsmäßigen) Wallungen einzelner bei z.B. Sexualdelikten durchaus verstehe. Bis hin zu möglichen Vergünstigen, die wohl auch heute noch mittels eines entsprechenden ´Teegeldes´ an die Aufsicht gewährt werden können. Dazu die Verpflegungsmöglichkeiten für Farangs, die, insbesondere deren Mägen, erst einmal mit der üblichen ´Schonkost´ wie schwarzem Reis und mit anständig Chili verfeinertem Ungenießbaren umzugehen lernen müssen. Nicht zu vergessen die ´soziale´ Rangstellung der Farangs in einem thail. Knast, die wohl in der untersten Stufe anzusiedeln ist, was sich auch schon mal darin äußert, dass sich der Farang zum Schlafen direkt neben die heimelig in den Boden eingelassene Toilettenschüssel platzieren darf, in einer Großraumzelle, strategisch berechnet für eine Stapelkapazität von mindestens 30 in Thailand Gestrauchelten.
Dazu die Machtbefugnisse, mit denen in Thailand nicht nur Polizei sondern auch das Wachpersonal ausgestattet sind, wenn vielleicht auch nur halboffiziell. Solche Verhältnisse rufen schon mal Willkür und Machtmissbrauch, gekoppelt mit einer gehörigen Portion Profitdenken hervor.
Ich kenne den Grundgedanken des thail. Strafrechtssystems nicht, denke mir allerdings, dass es sich um ein reines
Tatstrafrecht handelt, das persönliche Hintergründe wenig oder gar nicht berücksichtigt. Der Strafvollzug frei von belastendem Resozialisierungsaufwand, kostengünstig auf ´Strafe´ fixiert.
Bei unserem Strafrecht, im wesentlichen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, handelt es sich um ein
Täterstrafrecht. Bedeutet, dass bei der Beurteilung der begangenen Tat soziologische und psychologische Aspekte
mit gewürdigt werden.
Das mal einfach nur wertfrei als Hinweis.
Ich gebe nun keinen Abriss des deutschen Strafvollzugssystems, lediglich einen kleinen Einblick. Während es früher nicht nur die Unterscheidung zwischen Gefängnis und Zuchthaus gegeben hatte, gab´s noch in den 60-Jahren in deutschen Vollzugsanstalten sogenannte Rollkommandos, die ´mal eben´ für Ruhe und Ordnung sorgten, ohne Rücksicht auf Verluste. Ebenfalls gab es in verschiedenen Anstalten noch sogenannte Kopfzellen, Zellen, in denen der selbst im Vollzug noch Gestrauchelte büßen und nachdenken durfte, und das, ohne sich richtig hinstellen zu können. Wenn auch mit preußischer Gründlichkeit vieles geregelt war, war es letztendlich nicht zu verhindern, dass der ein oder andere Aufseher seine ´Macht´ missbrauchte, Willkür im Rahmen seiner Möglichkeiten ausübte.
Diese Zeiten sind endgültig vorbei (von seltenen Ausnahmen vielleicht abgesehen).
Der Grundgedanke für eine weitreichende Humanisierung des Strafvollzuges (übrigens geregelt im Strafvollzugsgesetz) ist so einfach wie logisch:
Freiheit ist das höchste Gut, das uns zur Verfügung steht, dazu die körperliche Unversehrtheit. Bei einer Sanktionierung, also Bestrafung einer Gesetzesübertretung, sieht das Gesetz u.a. den
Entzug dieser Freiheit als größtmöglichen Eingriff in die Persönlichkeit vor. Bei der Zumessung der Dauer spielen eben die psychologischen und soziologischen Hintergründe des
Täters eine nicht unwesentliche Rolle.
Ich denke, Freiheitsentzug ist Strafe genug, wobei in unserem System die eigentliche Bestrafung erst nach der Entlassung beginnt, während ich in Ban Tab Kung beobachten konnte, dass ´Entlassene´ in ihren Familien und der Dorfgemeinschaft aufgenommen wurden, so. als wären sie mal eben 14 Tage nicht zuhause gewesen (in vier Wochen drei Rückkehrer). Dieses Phänomen (Erscheinung) mag allerdings auch mit der wirtschaftlichen Situation der Region zusammenhängen, die den Rückkehrer als zusätzlichen ´ZumUnterhaltderFamilieBeisteuerer´ sieht.
Richtig ? Ich meine, ja ! Auch unser (pseudo)demokratisches System setzt sich aus Individuen zusammen, von denen selbst bei der Gruppe der Straftäter jeder seinen eigenen Entwicklungshintergrund, sein Motiv hat, und auch über einen unterschiedlichen Grad der Schuld
einsicht verfügt. Nichts anderes hatten diejenigen, die glaubten, uns demokratisch vertreten zu wollen, bei der Schaffung dieses Systems im Sinn gehabt.
Natürlich nicht im Sinne aller, gerade derjenigen, die in irgendeiner Form von einer Straftat nachteilig betroffen waren oder sind.
Bei allen Mängeln, die auch unser Straf- und Resozialisierungssystem in sich birgt, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch Rechtssicherheit (natürlich auch Justizirrtümer, doch das ist ein Kapitel für sich), die Gewähr, dass jeder rechtlich gleich behandelt wird, auch gerade im Sinne derjenigen, die sich im Verlaufe eines Ermittlungsverfahrens als unschuldig herausstellen. Wir leben nun mal in einem System (BRD), in dem es gilt, auch diese Rechtssicherheit für ca. 80 Mill. Menschen zu gewährleisten. So u.a. den Ausschluss von Selbstjustiz, die letztendlich keinem Befriedigung verschafft, es sei denn, er lebt noch in einer Welt, die Blutrache als überlebenswichtig ansieht. Im Klartext: Hier laufe ich nicht Gefahr, bei einem Unfall gleich eingebuchtet zu werden, nur, weil dem ermittelnden Beamten meine Nase nicht passt.
Und auch im Strafvollzug verliert keiner das Recht auf menschenwürdige Behandlung, gerade auch frei von persönlichen Ressentiments (heimlicher Groll) , Willkür und u.U. sogar Misshandlung, sei es durch das Personal oder durch Mitgefangene, wobei letztere bei bestimmten Delikten über ein Selbstregulativ (eine ´interne´ Form von Selbstjustiz) verfügen, das sich in der Regel auch dem Personal verschließt. Besuch, also Kontakt mit Angehörigen oder Freunden, ist selbstverständlich – in einem menschlichen Rahmen, am Tisch, ohne seine Stimme überstrapazieren zu müssen. Ausgewogenes Essen obligatorisch, bis hin zu Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, Fernsehen und Sportmöglichkeiten. Auf die sogenannten ´Langzeitbesuche´, also Besuche von Ehefrauen zur Aufrechterhaltung der ehelichen Beziehung (Pflicht

), gehe ich nun nicht näher ein. Es kann also durchaus passieren, dass jemand als ´Vater´ wieder entlassen wird, ohne dass ein ´Freund´ draußen irgendetwas dafür getan hat ;-D
Von der Tätigkeit sogenannter
Sozialfuzzis im Vollzug ganz zu schweigen, die, wenn auch kaum Einfluss auf eine Verringerung der Rückfallgefahr, so doch nicht unwesentlich zur menschlichen Ausgestaltung des Strafvollzuges beitragen. Kritiker hingegen behaupten, dass im Vollzug tätige Sozialarbeiter und Psychologen lediglich die Aufgabe hätten das soziale (schlechte ?) Gewissen der Gesellschaft zu beruhigen. Mag jeder sich selbst einen Reim drauf machen.
Nun gut, meine persönliche Meinung ist die, dass man mit dem heutigen Stand der Humanisierung des Strafvollzuges mit seinen möglichen Vergünstigungen leicht in das andere Extrem gewandert ist, während ich die grundsätzliche Entwicklung aus den früheren Zuständen heraus als durchaus richtig empfinde.
Ich denke es ist was dran an der Erkenntnis, dass man aus der Art und Weise des Umganges mit ihren Gefangenen Rückschlüsse auf die jeweilige Gesellschaft ziehen kann.
Der eine so – der andere so...oder so
