Kurt" schrieb:
Hans, bleibe bitte mal auf dem Teppich.
EINE THAI, DIE DIE DEUTSCHE STAATSANGEHOERIGKEIT ANGENOMMEN HAT, IST UND BLEIBT EINE DEUTSCHE UND VERLIERT ALLE RECHTE IN THAILAND.
VIEL VERGNUEGEN, WENN DU MAL ( WIE DU SCHON ANGEKUENDIGST HAST)
NACH THAILAND ZIEHST.
KURT
das ist so nicht richtig.
Eine Thai, die in Deutschland eingebürgert wird, bleibt weiterhin thailändische Staatsbürgerin, solange sie im Tapien Ban eingetragen ist und nicht selbst eine Erklärung gegenüber der thail. Botschaft oder Amphoe gibt.
Meine Frau wurde vor ca. 10 Jahren eingebürgert - dabei wurde ihr der thail. Pass abgenommen (nicht die ID-Card).
Zurück in Thailand haben wir den Reisepass wieder beantragt, dabei aber auch den Behörden dort mitgeteilt, dass meine Frau auch Deutsche ist. Das hat die nicht interessiert. Der Pass wurde anstandslos ausgestellt.
Zur Zeit reisen wir mit deutschem Pass meiner Frau aus und mit thail. Pass in Thailand ein. Bei der Ausreise zeigt meine Frau lediglich den deutschen Pass vor, also statt dem Visum - und in Deutschland reist sie wieder mit deutschen Pass ein.
Also man verliert keinerlei Rechte in Thailand.
Ich habe aber von Bekannten gehört, dass nun nach der Einbürgerung in Deutschland die deutschen Behörden eine Bestätigung der Ausbürgerung in Thailand verlangen. Hier kann also ev. ein Riegel vorgeschoben werden, indem man den deutschen Pass bis zur Ausbürgerungsbestätigung nur befristet ausstellt.
Aber auch das ist nicht das Ende - in Thailand sind Wieder-Einbürgerungen von Ex-Thailänderinnen relativ einfach und ob die dann die deutschen Behörden davon verständigen, wage ich zu bezweifeln, da Thailand kein Problem mit Doppel-Staatler hat.