Noch mal zur Thematik. Ein Auslaender wird in einem Land in eine Angelegenheit verwickelt, bei der es zu Personenschaden kommt. Er ist lediglich als Tourist im Land und hat im betroffenen Land keinen festen Wohnsitz. Erste logische Vermutung: Fluchtgefahr
Was bleibt? Sofortige Inhaftierung, soweit ich weiss ist dieses in Thailand bis zu 5 Tage moeglich. Entscheidung durch einen Richter, wie weiter zu verfahren ist. Kaution wird festgelegt oder wird auch wegen starker Fluchtgefahr verweigert. Moeglicherweise abwarten bis zu einer Vorverhandlung, zur detaillierten Eruierung des Sachverhalts. Bis dahin, weiterhin in Haft.
Alternative? Einzug des Passes und idealerweise Herbeifuehrung einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den Betroffenen. Dieses wird naturlich auch von der ueberlasteten Gerichtbarkeit begruesst. In dieser Beziehung ist zumindest in Thailand die Polizei die Schluesselstelle und dient als Vermittler. Natuerlich ist nicht auszuschliessen, dass es Personen gibt, die aus der Situation eigene Vorteile zu ziehen versuchen. Moeglicherweise im Einvernehmen mit der innerlaendischen Person, speziell wenn es den Anschein hat, dass da bei einem ahnungslosen Auslaender etwas zu holen gibt. Kann sein, muss nicht. Nicht alle Polizisten sind krumme Hunde. Keine Diskussionsbasis hier, weil ich persoenlich thailaendische Polizisten kennen, die keine sind. Ein einziger unter zehn reicht bereits, um meine Aussage als Faktum zu bestaetigen.
So, dieses sind die Gegebenheiten in Thailand.
Nun kommt die Botschaft des betroffenen Auslaenders in's Spiel. Sie sollte sich von einer konkreten Rechtsberatung hueten. Warum? Die Deutsche Botschaft vertritt die Bundesrepublik Deutschland. Fuehrt sie eine falsche Beratung durch und der Buerger kommt zu Schaden, dann koennte dieser die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz verklagen. Ergo, was bleibt der Botschaft? Sie kann nur vermitteln und bei einem klaren Gesetzesverstoss darauf aufmerksam machen, wird aber in erster Linie derm Buerger raten, sich eine kompetente Rechtsvertretung zu nehmen. Zu diesem Zweck bietet die Botschaft auch eine Anwaltsliste an, die Kanzleien nach Fachgebieten auffuehren, und die zumindest englischsprachig wenn nicht gar deutschsprachig sind. Die Botschaft darf keinen speziellen Anwalt empfehlen, genauso eben wie sie selbst keine Rechtsberatung durchfuehren kann. Dieses ist die offizielle Variante.
Natuerlich koennte ein Mitarbeiter unter der Hand basierend auf Erfahrungswerten durchaus einen landesueblichen Ratschlag geben, wie z. B. eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden und versuchen im Einklang mit der Polizei eine Einigung herbeizufuehren. Dieser Rat kann jedoch nur unter der Hand und nicht offiziell gegeben werden. Warum nicht? Nun ja, wenn der Auslaender bei dem Deal uebervorteilt wurde, dann koennte er auf dieser Basis die Botschaft auf Schadensersatz wegen falscher und illegitimer Rechtsberatung verklagen, sobald er wieder im Heimatland ist. Natuerlich kann die Botschaft auch nicht offiziell zu Gesetzesverstoessen raten, wie sich z. B. durch Flucht einer moeglichen Strafverfolgung zu entziehen. Unter der Hand koennte aber durchaus Wissen basierend auf Erfahrungswerten und landesueblichen Gegebenheiten durchschimmern gelassen werden. Inoffiziell natuerlich und undokumentiert.
@Fabian
Bestechung ist ein sehr hartes Wort. Auch fuer Thailaender. So hart, dass im Regelfall auf den thailaendischen Ausdruck "sin bon" verzichtet und lieber vom englischen Wort "Corruption" Gebrauch gemacht wird. Das kommt nicht so als Magenschlag rueber. Thailand ist wie gesagt sehr pragmatisch und was im Ausland moeglicherweise als Korruption verstanden wird, muss nicht so in Thailand sein. Eine Hand waescht eben die andere. Ein Freundschaftsdienst, fuer den man sich bedankt. Eine win/win Situation bei der ALLE Parteien Nutzen ziehen und niemand zu Schaden kommt, ist keine Bestechung sondern ein pragmatischer Kompromiss. Im besagten Fall, wird eine Gerichtsverhandlung vermieden. Kosten fuer einen Anwalt fallen nicht an. Die ueberlastete Gerichtsbarkeit wird nicht behelligt. Jemand entgeht gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen fahrlaessiger Koerperverletzung. Hier ist der Ansatzpunkt. Die Angelegenheit wird mit einem blauen Auge und durchaus im Einklang mit der hiesigen Gesetzgebung geregelt. Die betroffenen Parteien haben sich geeinigt. Liebe, Friede, Eierkuchen und auch die Staatsanwaltschaft und der Richter hat nun kein Intresse mehr, wegen eines Strafgesetzbestandes wie fahrlaessige Koerperverletzung zu ermitteln.
Hatte vor kurzem genau die Situation. Meine Buchhalterin hatte Unterschlagungen begangen. Strafrechtlicher Prozess. In der Vorverhandlung war sie uneinsichtig und lehnte jede Verantwortung ab. Auch gegenueber dem ermittelnden Polizisten. Sie raeumte ein, Geld von mir erhalten zu haben, schob aber die Schuld auf Dritte, die sie beauftragt haette. Eine dumme Argumentation, da sie natuerlich mir gegenueber in Verantwortung stand. Ich war bei der Sache nicht Klaeger, war ja kein Zivilprozess, sondern lediglich Zeuge. Klaeger war der Staatsanwalt von Pratunam. Als der Beklagten auch durch ihren eigenen Anwalt klar gemacht wurde, dass sie keinerlei Chancen haette ungeschoren davon zu kommen und dass ihr Gefaengnisstrafe drohe, lenkte sie ein.
Sie einigte sich mit mir, auf die Zahlung eines Geldbetrages, speziell nachdem ich verkuendet hatte, dass ich nicht an einer Bestrafung interessiert sei sondern lediglich meine Kohle zurueckhaben wollte. Die Rueckzahlungen erfolgten in drei Raten. Die letzte Rate wurde am 19.12.2011 im Gericht uebergeben. Entsprechende Dokumente wurden von allen Parteien unterzeichnet. Der Fall war erledigt und da ich zufriedengestellt war, sahen auch der Staatsanwalt und die Richterin von einer weiteren Verfolgung des Falles ab. Die ganze Sache hatte sich ueber fast fuenf Jahre hingezogen und ich hatte bestimmt 10 - 15 Stunden auf der Polizeistation zwecks Protokollaufnahmen verbracht, weitere ca. 2 Stunden beim Staatsanwalt plus dreimaliges Erscheinen beim Gericht. Haette alles vermieden werden koennen, wenn die "Dame" einsichtig gewesen waere. Nein, nicht mit Bestechung, sondern im Einklang mit dem thailaendischen Gesetz auf dem kleinen Dienstwege.
Meiner Meinung nach koennte die deutsche Gerichtsbarkeit durchaus aus dieser Vorgehensweise lernen, speziell weil ja die Gerichtsbarkeit auch mit Bagatellfaellen im sogenannten Rechtsstaat voellig ueberlastet ist.
Hier vor Ort ist noch lange nicht alles Bestechung, was an anderer Stelle moeglicherweise als Bestechung betrachtet wird. Mir persoenlich ist der pragmatische Weg weitaus lieber als der grundsaetzliche prinzipielle deutsche. Darum lebe ich auch in Thailand und nicht in Deutschland. Ich heisse Bestechung gut, ich unterstuetze Korruption? Kommt ganz darauf an, was unter Bestechung und Korruption verstanden wird. Auch ich habe durchaus meine Grenzen und habe den Nachwuchs noch nie in eine Schule eingekauft. Lehne ich grundsaetzlich ab und hatte mich diesbezueglich mal boese mit einer thailaendischen Akademikerin und Leiterin einer katholischen Privatschule gefetzt. Sie wollte Kohle von den Eltern fuer nichts und wieder nichts. Sorry, auf dem Ohr bin ich taub. Eine Hand waescht die andere oder auch ein Freundschafts- oder Sonderdienst ist mir aber durchaus ein paar Baht wert und ist absolut MEINE Welt. Waere sie es nicht, dann waere ich sicherlich in einem Schwellenland am falschen Ort. Muss jeder selbst fuer sich entscheiden. Ich habe mich bereits vor langem entschieden und fahre gut damit.
Das ist unmoralisch, das ist Foerderung der Korruption und ich bin deshalb ein schlechter Mensch. Okay, akzeptiert, damit kann ich durchaus leben, solange ich deswegen nichts in einen daemlichen Almosensack in einer Kirche werfen muss um in ein imaginaeres Paradies zu kommen. Im Himmel waere ich sowieso falsch am Platz, weil es dort mit Sicherheit keinen hemdsaermligen Pragmatismus gibt und ich somit keinen anderen Engel gegen einen kleinen Obolus dazu animieren koennte, meine bloede Harfe zu spielen.
Mit schoenen Gruss in's Kummerland.
Euer Richard, Stimme aus Bangkok
