LJedi
Senior Member
Themenstarter
Muss mal kurz etwas los werden:
Bekannter Weise wird dem ehewilligen Deutschen, der seine geliebte (thailändische) Freundin heiraten möchte, der eine oder andere Felsbrocken in den Weg geworfen.
Neben A1-Test spielt hier auch das Oberlandesgericht eine entscheidende Rolle. Bei der Prüfung wir ja gerne auf Schreibweise von Namen und manchmal auch auf Punkt und Komma geachtet.
Gestern war ich dabei, wie mein Freund seine Verlobte in Düsseldorf abholte (ich war Fahrer, weil ich nicht so nervös war
) und durfte mit ansehen, wie seine Verlobte in Begleitung eines Beamten zu uns geführt wurde.
Grund: sie hatte kein Visum zur Eheschließung, sonder eines zur Zeheschließung
Einreisen durfte sie trotzdem - aber mal sehen, ob sie nun auch heiraten darf

Bekannter Weise wird dem ehewilligen Deutschen, der seine geliebte (thailändische) Freundin heiraten möchte, der eine oder andere Felsbrocken in den Weg geworfen.
Neben A1-Test spielt hier auch das Oberlandesgericht eine entscheidende Rolle. Bei der Prüfung wir ja gerne auf Schreibweise von Namen und manchmal auch auf Punkt und Komma geachtet.
Gestern war ich dabei, wie mein Freund seine Verlobte in Düsseldorf abholte (ich war Fahrer, weil ich nicht so nervös war
) und durfte mit ansehen, wie seine Verlobte in Begleitung eines Beamten zu uns geführt wurde.Grund: sie hatte kein Visum zur Eheschließung, sonder eines zur Zeheschließung
Einreisen durfte sie trotzdem - aber mal sehen, ob sie nun auch heiraten darf

