www.thailaendisch.de

Ehevertrag - Gütertrennung

Diskutiere Ehevertrag - Gütertrennung im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Gemeinde! Ich besitze ja nun im achten Jahr den Trauschein mit meiner thailändischen Lotusblüte :lecker: was aber keineswegs heißt, dass...
N

NamPong

Gast
Hallo Gemeinde!

Ich besitze ja nun im achten Jahr den Trauschein mit meiner thailändischen Lotusblüte :lecker: was aber keineswegs heißt, dass ich auch eine Ehe führe :heul:

Mir ging es damals und im weiteren Verlauf wie so vielen hier. Habe, nachdem ich mein erstes Ehedesaster überlebt hatte und eine ganze Zeit lang alleinerziehend mit zwei halbwüchsigen Töchtern war, gleich bei meinem ersten Thailandbesuch ein Mädel von der Cosybar mit nach Hause gebracht, das 18 Jahre jünger als ich war.

Ursprünglich war es ein 3 Monatsbesuch. Als meine damals 8-jährige Tochter jedoch realisierte, dass "die Neue" ja wieder zurück muß, hatte sie mit dem Ausspruch reagiert: "Um Gottes Willen, dann verliere ich ja schon meine 2. Mama!" Dies gab dann den Ausschlag, doch gleich zu heiraten. Wurde zwar scheißknapp, hat aber mit etwas tricksen doch noch geklappt und "die Neue" ist gleich dageblieben.

Glücklicherweise war damals auch noch etwas Blut in der Birne - und vor allem hatte ich noch sehr gut die Abzockaktion meiner ersten Frau in Erinnerung. Jedenfalls habe ich von einem befreundeten Rechtsanwalt einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen lassen, der von einer vereidigten Dolmetscherin ins Thailändische übersetzt wurde, damit meine Frau nicht irgendwann sagen konnte, sie hätte gar nicht kapiert, was sie unterschrieb.

Mir kam halt damals der Umstand zugute, dass zum einen meine Holde erst 18 war und vor allem das Denken der Thai in der Gegenwart und nicht an die Zukunft, was dieser Vertrag für Auswirkungen haben würde. Mir ist immer noch ihr säuseln im Ohr: "Tilak, gradat mai pen rai, I only love you and want stay with you!"

Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte. Hätte ich bei dem Termin den Rechtsanwalt nicht dabei gehabt, so wäre der Ehevertrag wohl nicht durchgegangen und beim Amtsgericht eingetragen worden.

Die folgenden zwei Jahre waren an sich eine richtig schöne Ehezeit. Meine Frau lernte die Sprache und wurde "erwachsen". Dann war sie schließlich so emanzipiert, dass sie sich einige Liebhaber zulegte und seeehr viel Zeit mit ihren Thaifreundinnen beim Zocken verbrachte. Wenn ich nun meine Gefühlswelt während dieser Zeit beschreiben wollte, würde dies den Beitrag sprengen.
Jedenfalls haben wir uns soweit geeinigt, dass wir eine Art Wohngemeinschaft haben, in der jeder seinen Weg geht, sie aber meinen Haushalt versorgt, wodurch ich mir eine Zugehfrau einspare. Geld für die Familie muß sie sich selbst erarbeiten, von mir gibts nix mehr. Ich selbst lasse mich dafür nicht scheiden. Es mag der Einwand kommen: Halt, die Frau hat ja schon ein eigenes Bleiberecht. - Das hat sie zwar, aber nur, solange wir verheiratet sind, da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet! In unserem Fall heißt Scheidung automatisch Ausweisungsverfügung.

Natürlich ist dieser Status unserer Beziehung nicht ideal, aber für mich solange erträglich, solange ich nicht anderweitig eine feste Beziehung eingehen möchte. Vor allem bin ich mehr als froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden. Sogar eine Sorgerechtsregelung für (nicht existierende) gemeinsame Nachkommen besteht.

Da meine Erfahrung, auch mit vielen anderen bekannten Thai/deutschen Beziehungen, mich lehrte, dass wohl weit über 90 % aller Beziehungen von seiten des thailändischen Partners zur finanziellen Absicherung dienen, möchte ich allen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine solche Partnerschaft einzugehen, dringend zu einem solchen Ehevertrag mit Gütertrennung raten. Bedenkt bitte, dass ein Ehevertrag auch nach der Heirat noch geschlossen werden kann. Ich denke aber, wenn die Ehe schon länger besteht, dürfte sich der Partner wohl mit Händen und Füßen gegen einen solchen Vertrag sträuben. Ihr könnt euch sicher gut vorstellen, dass meine Holde schon unzählige Male versucht hat, mich zur Auflösung des Vertrags zu bewegen. :lol:

Ich bin gerne bereit, bei Bedarf mein Exemplar mit Übersetzung zur Verfügung zu stellen. PN genügt.

cu
 
R

Ralph-HF

Gast
@NamPong
da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet!
davon habe ich ja noch nie gehört??
Kann mir nicht vorstellen das ACHT Jahre Ehe nicht zählen!

Hier ist das Thema Ehevertrag schon oft abgehandelt worden ist, daher möchte ich nicht auf einzelne Details eingehen, auch da ich deinen Ehevertrag nicht kenne.
Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte.
Zu Denken gibt mir allerdings das damals die Notarin schon ihre Bedenken geäußert hat. Seitdem sind auch 8 Jahre vergangen und die Gesetze haben sich auch geändert. Was vor 8 Jahren noch gerade so zulässig war, muss nicht auch heute noch seine Gültigkeit haben. Das heißt einige oder sogar alle Passagen aus deinem Vertrag kannst du heute unter Umständen in die Tonnen schmeißen!

Zugewinngemeinschaft heißt nichts anderes als das, das alles was nach der Eheschließung (gemeinsam) erwirtschaftet wurde wird geteilt, nicht mehr und nicht weniger!

Gruß Ralph-HF
 
N

NamPong

Gast
Hi Ralph-HF,
danke für deine Anmerkungen.

Ralph-HF" schrieb:
@NamPong
da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet!
davon habe ich ja noch nie gehört??
Kann mir nicht vorstellen das ACHT Jahre Ehe nicht zählen!
Es gibt tatsächlich Sachen, die in dem Bundesseuchengesetz drinstehen, bei deren Zutreffen die Ausländerbehörde einen weiteren Aufenthalt ablehnt, da dies dem Gemeinwohl abträglich sei. So jedenfalls die Aussage des zuständigen Sachbearbeiters beim Landratsamt hier in BY.

Inwieweit die Behörden sodann auch wirklich eine Ausweisungsverfügung durchsetzen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Bevor nun alle nachfragen, was das für ein Grund ist: Ich werde ihn nicht nennen.

cu
 
J

JT29

Senior Member
Dabei seit
05.02.2004
Beiträge
8.387
Reaktion erhalten
289
Ort
Toskana Deutschlands
Interessanter Thread.

"Vor allem bin ich mehr als froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden."
Das dürfte aber nach der neuen Rechtsprechung leicht zu umschiffen sein, ein gewiefter Anwalt genügt und das gute Werk fällt wie ein Kartenhaus zusammen.


"Es gibt tatsächlich Sachen, die in dem Bundesseuchengesetz drinstehen, bei deren Zutreffen die Ausländerbehörde einen weiteren Aufenthalt ablehnt, da dies dem Gemeinwohl abträglich sei."
Nun, wer ein Blick in das Infektionsschutzgesetz wirft (Bundesseuchengesetz gibbet nich mehr) und 1 und 1 zusammenzählen kann, kann die Sache dann zumindest eingrenzen - ich, IMHO halte aber dies für unwahrscheinlich, obwohl in BY die Uhren ja ein wenig anders laufen :P


Juergen
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
NamPong" schrieb:
... froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden. Sogar eine Sorgerechtsregelung für (nicht existierende) gemeinsame Nachkommen besteht.....
servus nampong,

und solange keine scheidung bei gericht eingereicht wird, teilst du mit deiner frau auch deine
rentenansprüche, trotz ehevertrag. der versorgungsausgleich lässt sich vertraglich nicht ausschliessen.
sagt dir aber dein anwalt gegebenenfalls schon noch.......... :rolleyes:

gruss :cool:
 
C

Chak2

Gast
Ich denke hinsichtlich der Ausweisungsgründe werden wohl in Bayern einige Dinge anders gehandhabt als beispielsweise in Hamburg.
 
C

conny

Gast
Natürlich ist dieser Status unserer Beziehung nicht ideal, ...
Ist das denn für dich noch eine Beziehung ;-)

Sei mir nicht böse, aber irgendwie schaudert´s mich, wenn ich dein Posting lese.

Wenn´s vorbei ist, dann ist´s eben vorbei.


Ich denke, du wirst noch feststellen, was dein Ehevertrag wert ist. Bestimmt lässt sich nicht alles, was du so weitsichtig vereinbart hast, auch durchsetzen.

Gibt so was wie "gesetzliche Ansprüche".

Gruß
Conny
 
T

Tel

Gast
NamPong" schrieb:
Das hat sie zwar, aber nur, solange wir verheiratet sind, da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet! In unserem Fall heißt Scheidung automatisch Ausweisungsverfügung.
Also irgendwie häufen sich heute die eher 'bizarren' Fälle...
 
W

waanjai

Gast
NamPong" schrieb:
...Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte. Hätte ich bei dem Termin den Rechtsanwalt nicht dabei gehabt, so wäre der Ehevertrag wohl nicht durchgegangen und beim Amtsgericht eingetragen worden.
...
Vor allem bin ich mehr als froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden.
Gerade diese Aussage: [highlight=yellow:e3dd44c195]"in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden"[/highlight:e3dd44c195] läßt dieses Exemplar zu einem gefundenen Fressen für die Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit gemäß der neuesten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen vom 11.02.2004 werden. Siehe den Bericht einer gerade mit dtsch-thailändischen Eheverträgen häufig befaßten Anwaltskanzlei RA Bümlein
Tut mir leid, kann keine besseren Nachrichten überbringen.
 
U

Uwe

Gast
@NamPong

Sorry, auf den Ehevertrag wuerde ich keinen Pfifferling verwetten.

1. "Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte. Hätte ich bei dem Termin den Rechtsanwalt nicht dabei gehabt, so wäre der Ehevertrag wohl nicht durchgegangen und beim Amtsgericht eingetragen worden."

Wenn schon damals die Notarin Bedenken aeusserte, haette ich einen weiteren Notar beigezogen, das zu ueberpruefen. Hinzu kommt, das wurde hier bereits eroertert, eine veraendert Rechtsprechung hinsichtlich der Ehevertraege.

2. "Es mag der Einwand kommen: Halt, die Frau hat ja schon ein eigenes Bleiberecht. - Das hat sie zwar, aber nur, solange wir verheiratet sind, da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet! In unserem Fall heißt Scheidung automatisch Ausweisungsverfügung."

Das "BSeuchenG" (ich habe es mir mal kurz angeschaut) normiert Praeventivmassnahmen zur Verhinderung von [highlight=yellow:e139e807d9][highlight=yellow]Seuchen[/highlight:e139e807d9]! Und Seuchen sind eben Seuchen. Art. 6 GG (besonderer Schutz der Ehe) geht anderen Schutzguetern nach (wie etwa die oeffentliche Gesundheit). Nein, darauf wuerde ich nicht bauen. Sie wurde aerztlich untersucht, als sie kam und Ihr die Massnahmen zum Bleiben eingeleitet habt. Haette man da etwas entdeckt, waere das sofort zu melden gewesen (§§ 4 ff. "BSeuchenG") und haette zu Massnahen gefuehrt, die unverzueglich einzuleiten gewesen waeren. Jetzt, Jahre spaeter, koennte man ihr keine akute Gefaehrdung mehr als Ausweisungsgrund mehr unter die Nase reiben. Und solltet Ihr da irgend ein schaebiges, von ihr unterschriebene "Eingestaendnis" eingebaut haben, faellst Du aus den genannten Gruenden ebenfalls auf die Schnauze. Ich hatte auch BSeuchenG in Deinem Beitrag erst einmal so interpretiert, wie man in Vertraege (oder sonstwo) ja auch ein wenig aus der "Giftkueche" unterbringen kann.

Tut mir leid, aber mir stinkt das irgendwie nach Erpressung. Hat nicht geklappt, Pech, soll vorkommen.
 
M

matthi

Gast
tira" schrieb:
der versorgungsausgleich lässt sich vertraglich nicht ausschliessen.
Da hab ich dann wohl Glück gehabt. Der Versorgungsausgleich war bei uns ausgeschlossen. Bei der Scheidung keine Probleme. Die Scheidung hat mich 1.100,- EUR gekostet.
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
tach matthi

hattest du, hätte sie vor einem d gericht einklagen können, doch wo kein kläger, kein richter....... ;-D

biste jetzt schon wieder verheiratet........... :???:

gruss :cool:
 
N

NamPong

Gast
@Uwe

ist nix, von wegen Erpressung!

zum einen wurde erst geheiratet, danach kam die Unterzeichnung des Ehevertrages und wiederum später wurde die Untersuchung durchgeführt.

Auch ist mir klar, dass es aufgrund der heutigen/künftigen Rechtslage Probleme ob des Ehevertrages geben könnte.
Darüber werde ich mir aber zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren grauen Haare wachsen lassen, da sich das Thema Scheidung, wie ich schon im ersten Post schrieb, jetzt für mich gar nicht stellt.

cu
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
NamPong" schrieb:
.....Darüber werde ich mir aber zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren grauen Haare wachsen lassen, da sich das Thema Scheidung, wie ich schon im ersten Post schrieb, jetzt für mich gar nicht stellt.
biste da sicher, du hast sie wohl auf der steuerkarte, doch falls es zur trennung kommt,
mit jedem monat auch ein geringerer rentenanspruch und einmal abgetreten erhältst
du den niemals mehr zurück................ :ohoh:

gruss :cool:
 
W

waanjai

Gast
Jetzt macht aber nicht alle Pferde scheu. Natürlich kann man den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich ehevertraglich auschließen. Aber nur, wenn dies nicht zu einer einseitigen und durch nichts kompensierten Benachteiligung der Frau führt.
Schließt man z.B. den Versorgungsausgleich aus, weil zwar beim Ehemann etwas abgezogen werden würde, aber aus anderen rentenrechtlichen Gründen bei der Frau nichts ankommen würde, dann kann man dies, sofern der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht geschmälert wird. Denn dann ist es gehoppt wie gesprungen: Wenn festgestellt wird, dass kein eigener Rentenanspruch der Frau vorhanden ist, dann erhöhen sich halt die direkten monatlichen Unterhaltszahlungen.

Ein häufiger Grund für Eheverträge auch noch heute: Vermeidung eines ins Leere laufenden Versorgungsausgleichs (beiderseitiges Interesse) bei Beibehaltung des vollen Unterhaltsanspruchs (Interesse der Frau).

Man sieht, es handelt sich um einen Typ von Ehevertrag, bei dem es eben nicht um das geht, woran die meisten wohl denken, wenn sie nur das Wort hören: nämlich die Frau auch finanziell aufs Kreuz zu legen. :-)
 
tira

tira

Senior Member
Dabei seit
16.08.2002
Beiträge
17.257
Reaktion erhalten
19
waanjai" schrieb:
....Ein häufiger Grund für Eheverträge auch noch heute: Vermeidung eines ins Leere laufenden Versorgungsausgleichs (beiderseitiges Interesse) bei Beibehaltung des vollen Unterhaltsanspruchs (Interesse der Frau).....
hallo waanjai,

hier noch ein post von dir aus nem anderen thread:

...und wir sind ja nun wirklich als Forum der Frührentner mit viel jüngeren thailändischen Frauen bekannt......

so ist es, und die jüngeren frauen bleiben i.d.r lange genug in d um über kinder und/oder arbeit
eigene anwartschaften zu erwerben. und es wird in der zukunft immer weniger der staat über sozialhilfe
für geschiedene frauen aufkommen.

gruss :cool:
 
M

matthi

Gast
tira" schrieb:
tach matthi

hattest du, hätte sie vor einem d gericht einklagen können, doch wo kein kläger, kein richter....... ;-D

biste jetzt schon wieder verheiratet........... :???:

gruss :cool:
Der Scheidungstermin war in ihrer Abwesenheit, exakt ein Jahr, nachdem sie sich auf die Philippinen abgesetzt hatte.

Ich bin noch nicht wieder verheiratet. Drei Papiere sind vom OLD zurückgeschickt worden. Das OLG besteht auf einen Übersetzer, der von eine Landesjusizverwaltung bevollmächtigt ist. Jetzt sind die Sachen wieder zum OLG geschickt worden.
 
W

waanjai

Gast
tira" schrieb:
...so ist es, und die jüngeren frauen bleiben i.d.r lange genug in d um über kinder und/oder arbeit
eigene anwartschaften zu erwerben. und es wird in der zukunft immer weniger der staat über sozialhilfe für geschiedene frauen aufkommen.
Diese Entwicklung sehe ich auch für die Zukunft. Bei der Darstellung von erlaubten Eheverträgen mit Ausschluß des Versorgungsausgleichs (Rentenversicherungsansprüche) beschrieb ich allerdings nicht den traurigen Fall der Alimentierung der geschiedenen Frau durch das Soziamt, sondern um die schon per Scheidungsurteil zu treffenden Entscheidungen in Sachen Unterhalt. Da gibt es ja Tabellen, an die sich die Gerichte orientieren, die offengelegten Vermögensverhältnisse, die (hier dann nutzlosen) Berechnungen der BfA oder der LVA usw. Gewollte Aussage ist: Auch mit dem Ausschluß des Versorgungsausgleich werden diese Frauen nicht schlechter gestellt als ohne. :-)
 
Loso

Loso

Senior Member
Dabei seit
14.07.2002
Beiträge
9.867
Reaktion erhalten
2.080
@waanjai
Du hast die Sache mit mit dem Versorgungsausgleich sehr gut dargelegt. Theoretisch kann man aber beides ausschliessen, auch den Unterhaltsanspruch. Man muss um der Sittenwidrigkeit zu entgehen einen ausreichenden Ausgleich schaffen, zB. in Form einer grosszügigen "Abfindung" im Falle einer Rückkehr nach Thailand. Mit grosszügig ist dann natürlich wirklich grosszügig gemeint, auch wenn es in der Summe aus deutscher Sicht immer noch günstiger ist als ein ewig lastender Ballast, wenn die Frau es darauf anlegt und zB. mit neuem Partner nicht heiratet. Wenn man zB. theoretischen Unterhalt für 5-10 Jahre in Bath umrechnet, dann klingen mancher Thailänderin doch schon die Ohren.
Ich habe mich vor meiner Ehe erkundigt. Es gibt da in Essen einen Anwalt, der für über 100 Thai-Deutsche Ehen Verträge gemacht haben soll. Was andere Anwälte und Notare zur Sittenwidrigkeit sagen ist -sorry- blabla, es gibt unendlich viele Dünnbrettbohrer unter niedergelassenen Einzel-Anwälten (das ist jobmässig die letzte Alternative). Wollen sich damit übrigens selber auch absichern. Wir haben dann allerdings doch keinen gemacht.
Gruss Loso
 
W

waanjai

Gast
Ehrt Dich, Loso.
Gerade weil ich Dir glaube, dass viele thailändische Frauen auf das von Dir skizzierte Modell hereinfallen, bleibt es ja dabei, das es eine Form des Austricksens der Frau darstellt - vornehmer ausgedrückt: eine relative Schlechterstellung gegenüber den gemäß Gesetz vorgesehenen Scheidungsfolgen bedeutet.
 
Thema:

Ehevertrag - Gütertrennung

Ehevertrag - Gütertrennung - Ähnliche Themen

  • Ehevertrag für deutsch-thailändisches Paar

    Ehevertrag für deutsch-thailändisches Paar: Hallo zusammen, schön hier zu sein. Freue mich auf guten Austausch. Das Thema Ehevertrag wurde hier schon behandelt, jedoch ist der letzte...
  • Ehevertrag

    Ehevertrag: Das Thema ist zu interessant, um es unter Bauthemen verschütt gehen zu lassen. All zu oft hört man romantsich verklärte Vorstellungen. Dabei ist...
  • Haftung für Ehepartner

    Haftung für Ehepartner: Liebe Forenmitglieder, ich bräuchte bitte Tipps hinsichtlich eines Ehevertrages bzw. eine Einschätzung, welche Folgen eine Ehe für den Nachlass...
  • Rechtliche Fragen zur Heirat in Thailand/ Ehevertrag ja oder nein?

    Rechtliche Fragen zur Heirat in Thailand/ Ehevertrag ja oder nein?: Hallo, wie sieht es mit dem Thailändischen Güterrecht aus? (Heirat in TH Bang Rak) -Die Ehe wird in D eingetragen und dort auch gelebt. Gilt...
  • Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag

    Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag: hallo, hab eine freundin in thailand war mal schluss jetzt wieder zusammen naja sollte ich heiraten hab ich in problem,weil heutzutage nach...
  • Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag - Ähnliche Themen

  • Ehevertrag für deutsch-thailändisches Paar

    Ehevertrag für deutsch-thailändisches Paar: Hallo zusammen, schön hier zu sein. Freue mich auf guten Austausch. Das Thema Ehevertrag wurde hier schon behandelt, jedoch ist der letzte...
  • Ehevertrag

    Ehevertrag: Das Thema ist zu interessant, um es unter Bauthemen verschütt gehen zu lassen. All zu oft hört man romantsich verklärte Vorstellungen. Dabei ist...
  • Haftung für Ehepartner

    Haftung für Ehepartner: Liebe Forenmitglieder, ich bräuchte bitte Tipps hinsichtlich eines Ehevertrages bzw. eine Einschätzung, welche Folgen eine Ehe für den Nachlass...
  • Rechtliche Fragen zur Heirat in Thailand/ Ehevertrag ja oder nein?

    Rechtliche Fragen zur Heirat in Thailand/ Ehevertrag ja oder nein?: Hallo, wie sieht es mit dem Thailändischen Güterrecht aus? (Heirat in TH Bang Rak) -Die Ehe wird in D eingetragen und dort auch gelebt. Gilt...
  • Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag

    Scheidung und nachehelicher Unterhalt, Ehevertrag: hallo, hab eine freundin in thailand war mal schluss jetzt wieder zusammen naja sollte ich heiraten hab ich in problem,weil heutzutage nach...
  • Oben