N
NamPong
Gast
Hallo Gemeinde!
Ich besitze ja nun im achten Jahr den Trauschein mit meiner thailändischen Lotusblüte
was aber keineswegs heißt, dass ich auch eine Ehe führe
Mir ging es damals und im weiteren Verlauf wie so vielen hier. Habe, nachdem ich mein erstes Ehedesaster überlebt hatte und eine ganze Zeit lang alleinerziehend mit zwei halbwüchsigen Töchtern war, gleich bei meinem ersten Thailandbesuch ein Mädel von der Cosybar mit nach Hause gebracht, das 18 Jahre jünger als ich war.
Ursprünglich war es ein 3 Monatsbesuch. Als meine damals 8-jährige Tochter jedoch realisierte, dass "die Neue" ja wieder zurück muß, hatte sie mit dem Ausspruch reagiert: "Um Gottes Willen, dann verliere ich ja schon meine 2. Mama!" Dies gab dann den Ausschlag, doch gleich zu heiraten. Wurde zwar scheißknapp, hat aber mit etwas tricksen doch noch geklappt und "die Neue" ist gleich dageblieben.
Glücklicherweise war damals auch noch etwas Blut in der Birne - und vor allem hatte ich noch sehr gut die Abzockaktion meiner ersten Frau in Erinnerung. Jedenfalls habe ich von einem befreundeten Rechtsanwalt einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen lassen, der von einer vereidigten Dolmetscherin ins Thailändische übersetzt wurde, damit meine Frau nicht irgendwann sagen konnte, sie hätte gar nicht kapiert, was sie unterschrieb.
Mir kam halt damals der Umstand zugute, dass zum einen meine Holde erst 18 war und vor allem das Denken der Thai in der Gegenwart und nicht an die Zukunft, was dieser Vertrag für Auswirkungen haben würde. Mir ist immer noch ihr säuseln im Ohr: "Tilak, gradat mai pen rai, I only love you and want stay with you!"
Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte. Hätte ich bei dem Termin den Rechtsanwalt nicht dabei gehabt, so wäre der Ehevertrag wohl nicht durchgegangen und beim Amtsgericht eingetragen worden.
Die folgenden zwei Jahre waren an sich eine richtig schöne Ehezeit. Meine Frau lernte die Sprache und wurde "erwachsen". Dann war sie schließlich so emanzipiert, dass sie sich einige Liebhaber zulegte und seeehr viel Zeit mit ihren Thaifreundinnen beim Zocken verbrachte. Wenn ich nun meine Gefühlswelt während dieser Zeit beschreiben wollte, würde dies den Beitrag sprengen.
Jedenfalls haben wir uns soweit geeinigt, dass wir eine Art Wohngemeinschaft haben, in der jeder seinen Weg geht, sie aber meinen Haushalt versorgt, wodurch ich mir eine Zugehfrau einspare. Geld für die Familie muß sie sich selbst erarbeiten, von mir gibts nix mehr. Ich selbst lasse mich dafür nicht scheiden. Es mag der Einwand kommen: Halt, die Frau hat ja schon ein eigenes Bleiberecht. - Das hat sie zwar, aber nur, solange wir verheiratet sind, da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet! In unserem Fall heißt Scheidung automatisch Ausweisungsverfügung.
Natürlich ist dieser Status unserer Beziehung nicht ideal, aber für mich solange erträglich, solange ich nicht anderweitig eine feste Beziehung eingehen möchte. Vor allem bin ich mehr als froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden. Sogar eine Sorgerechtsregelung für (nicht existierende) gemeinsame Nachkommen besteht.
Da meine Erfahrung, auch mit vielen anderen bekannten Thai/deutschen Beziehungen, mich lehrte, dass wohl weit über 90 % aller Beziehungen von seiten des thailändischen Partners zur finanziellen Absicherung dienen, möchte ich allen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine solche Partnerschaft einzugehen, dringend zu einem solchen Ehevertrag mit Gütertrennung raten. Bedenkt bitte, dass ein Ehevertrag auch nach der Heirat noch geschlossen werden kann. Ich denke aber, wenn die Ehe schon länger besteht, dürfte sich der Partner wohl mit Händen und Füßen gegen einen solchen Vertrag sträuben. Ihr könnt euch sicher gut vorstellen, dass meine Holde schon unzählige Male versucht hat, mich zur Auflösung des Vertrags zu bewegen.
Ich bin gerne bereit, bei Bedarf mein Exemplar mit Übersetzung zur Verfügung zu stellen. PN genügt.
cu
Ich besitze ja nun im achten Jahr den Trauschein mit meiner thailändischen Lotusblüte


Mir ging es damals und im weiteren Verlauf wie so vielen hier. Habe, nachdem ich mein erstes Ehedesaster überlebt hatte und eine ganze Zeit lang alleinerziehend mit zwei halbwüchsigen Töchtern war, gleich bei meinem ersten Thailandbesuch ein Mädel von der Cosybar mit nach Hause gebracht, das 18 Jahre jünger als ich war.
Ursprünglich war es ein 3 Monatsbesuch. Als meine damals 8-jährige Tochter jedoch realisierte, dass "die Neue" ja wieder zurück muß, hatte sie mit dem Ausspruch reagiert: "Um Gottes Willen, dann verliere ich ja schon meine 2. Mama!" Dies gab dann den Ausschlag, doch gleich zu heiraten. Wurde zwar scheißknapp, hat aber mit etwas tricksen doch noch geklappt und "die Neue" ist gleich dageblieben.
Glücklicherweise war damals auch noch etwas Blut in der Birne - und vor allem hatte ich noch sehr gut die Abzockaktion meiner ersten Frau in Erinnerung. Jedenfalls habe ich von einem befreundeten Rechtsanwalt einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen lassen, der von einer vereidigten Dolmetscherin ins Thailändische übersetzt wurde, damit meine Frau nicht irgendwann sagen konnte, sie hätte gar nicht kapiert, was sie unterschrieb.
Mir kam halt damals der Umstand zugute, dass zum einen meine Holde erst 18 war und vor allem das Denken der Thai in der Gegenwart und nicht an die Zukunft, was dieser Vertrag für Auswirkungen haben würde. Mir ist immer noch ihr säuseln im Ohr: "Tilak, gradat mai pen rai, I only love you and want stay with you!"
Mir ist auch noch gut der Spruch der Notarin in Erinnerung, die ihre Bedenken bezüglich der Sittenwidrigkeit zum Ausdruck brachte. Hätte ich bei dem Termin den Rechtsanwalt nicht dabei gehabt, so wäre der Ehevertrag wohl nicht durchgegangen und beim Amtsgericht eingetragen worden.
Die folgenden zwei Jahre waren an sich eine richtig schöne Ehezeit. Meine Frau lernte die Sprache und wurde "erwachsen". Dann war sie schließlich so emanzipiert, dass sie sich einige Liebhaber zulegte und seeehr viel Zeit mit ihren Thaifreundinnen beim Zocken verbrachte. Wenn ich nun meine Gefühlswelt während dieser Zeit beschreiben wollte, würde dies den Beitrag sprengen.
Jedenfalls haben wir uns soweit geeinigt, dass wir eine Art Wohngemeinschaft haben, in der jeder seinen Weg geht, sie aber meinen Haushalt versorgt, wodurch ich mir eine Zugehfrau einspare. Geld für die Familie muß sie sich selbst erarbeiten, von mir gibts nix mehr. Ich selbst lasse mich dafür nicht scheiden. Es mag der Einwand kommen: Halt, die Frau hat ja schon ein eigenes Bleiberecht. - Das hat sie zwar, aber nur, solange wir verheiratet sind, da auf ihr ein Ausschließungsgrund nach dem Bundesseuchengesetz lastet! In unserem Fall heißt Scheidung automatisch Ausweisungsverfügung.
Natürlich ist dieser Status unserer Beziehung nicht ideal, aber für mich solange erträglich, solange ich nicht anderweitig eine feste Beziehung eingehen möchte. Vor allem bin ich mehr als froh über den Ehevertrag, in welchem sämtliche Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen wurden. Sogar eine Sorgerechtsregelung für (nicht existierende) gemeinsame Nachkommen besteht.
Da meine Erfahrung, auch mit vielen anderen bekannten Thai/deutschen Beziehungen, mich lehrte, dass wohl weit über 90 % aller Beziehungen von seiten des thailändischen Partners zur finanziellen Absicherung dienen, möchte ich allen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine solche Partnerschaft einzugehen, dringend zu einem solchen Ehevertrag mit Gütertrennung raten. Bedenkt bitte, dass ein Ehevertrag auch nach der Heirat noch geschlossen werden kann. Ich denke aber, wenn die Ehe schon länger besteht, dürfte sich der Partner wohl mit Händen und Füßen gegen einen solchen Vertrag sträuben. Ihr könnt euch sicher gut vorstellen, dass meine Holde schon unzählige Male versucht hat, mich zur Auflösung des Vertrags zu bewegen.

Ich bin gerne bereit, bei Bedarf mein Exemplar mit Übersetzung zur Verfügung zu stellen. PN genügt.
cu