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Eheschließung mit Thai in Hongkong

Diskutiere Eheschließung mit Thai in Hongkong im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Ich kenne meine Freundin schon lange genug (über 6 Jahre)! Hier geht es nicht um eine Verschleierungstaktik bzgl. der Vergangenheit sondern...
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MattBird

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Ich kenne meine Freundin schon lange genug (über 6 Jahre)! Hier geht es nicht um eine Verschleierungstaktik bzgl. der Vergangenheit sondern schlicht Bequemlichkeit getreu dem Motto "ich hab keine Lust mich um die Dokumente zu kümmern und die reichen deutschen Männer meiner Freundinnen im Sprachkurs haben immer brav die Kohle für ne Agentur abgedrückt". Ich habe ein Problem mit dieser Art von Beqeumlichkeit. Im übrigen lese ich hier immer wieder dass der Papierkrieg in Thailand ja wohl kein Problem sei. Das sehe ich anders und viele die deshalb nach besseren Lösungen suchen auch, sonst würden nicht soviele Berichte über die Eheschließung in Hongkong existieren, die genau diesen Vorteil beschreiben.
Dass die Flüge von BKK nach Hongkong auch noch n paar Euro's kosten ist schon klar. Aber man kann es eben auch als Hochzeitsreise betrachten, und macht vorher eine kleine private Zeremonie mit den Eltern der Braut in Thailand.
 
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MattBird

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Unsere 1995 in HKG geschlossene Ehe, haben wir est 2021 in Thailand eintragen lassen, da meine Frau meinte, dass ich ein gelbes Hausbuch haben sollte.

Die Heiratsurkunde muss in HKG beim High Court ueberbeglaubigt dann uebersetzt in Thai durch einen durch das Konsulat benannten Uebersetzer. Die Uebersetzung muss dann ebenfalls beglaubigt werden. Dann bekommt man den Stempel des Konsulats.
Erst wenn das alles geschehen ist, kann die Urkunde in Thailand ueber das Aussenministerium in BKK (Cheng Wattana) registriert werden. Das Ministerium in prueft die Rechtmaessigkeit der Siegel und es sind zwei Termine notwendig. So war es bei uns in 2021.

und den Stempel des Konsulats habt ihr euch 2021 beim Konsulat in Hongkong geholt?
 
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und den Stempel des Konsulats habt ihr euch 2021 beim Konsulat in Hongkong geholt?

Das ist korrekt.


Allerdings begann die Beglaubigunswut so richtig erst, als wir mit der vom HKG-Thai Konsulat beglaubigten Urkunde
beim Aussenministerium in BKK auftauchten.

Das Aussenministerium in BKK beauftragte nun die siegelfuehrende Stelle in HKG
die Stempelnummer der siegelfuehrenden Person zuzuordnen.
Bis man dann einen konkreten Namen und eine Mitarbeiter-ID zu dem Stempel (Siegel) hatte.

Das dauerte in unserem Fall fast eine Woche bis zum zweiten Termin.
Der Stempel auf der Ueber-Ueber-Ueber- Beglaubigung ist uebrigens GRUEN.
 
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MattBird

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Das ist korrekt.


Allerdings begann die Beglaubigunswut so richtig erst, als wir mit der vom HKG-Thai Konsulat beglaubigten Urkunde
beim Aussenministerium in BKK auftauchten.

Das Aussenministerium in BKK beauftragte nun die siegelfuehrende Stelle in HKG
die Stempelnummer der siegelfuehrenden Person zuzuordnen.
Bis man dann einen konkreten Namen und eine Mitarbeiter-ID zu dem Stempel (Siegel) hatte.

Das dauerte in unserem Fall fast eine Woche bis zum zweiten Termin.
Der Stempel auf der Ueber-Ueber-Ueber- Beglaubigung ist uebrigens GRUEN.


Nun ich könnte mir vorstellen dass die diesen Spießrutenlauf veranstaltet haben weil eure Eheschließung schon so lange her war...
Wenn man alles vor Ort in Hk erledigt sollte dies eigentlich entfallen. Zumal wir die Heiratsurkunde in erster Linie für die deutsche Botschaft und das Nachzugsvisum benötigen. Die Papiere sind also für die thailändischen Behörden zweitranging bzw. unwichtig. Das mit der Apostille beim High Court ist klar. Ob die Überbeglaubigte Heiratsurkunde vom HighCourt für den Gang zum ThaiKonsulat in Hongkong extra noch übersetzt werden muss werde ich dort nochmal per Mail erfragen.
 
HKGBKK

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Nun ich könnte mir vorstellen dass die diesen Spießrutenlauf veranstaltet haben weil eure Eheschließung schon so lange her war...
Wenn man alles vor Ort in Hk erledigt sollte dies eigentlich entfallen. Zumal wir die Heiratsurkunde in erster Linie für die deutsche Botschaft und das Nachzugsvisum benötigen. Die Papiere sind also für die thailändischen Behörden zweitranging bzw. unwichtig. Das mit der Apostille beim High Court ist klar. Ob die Überbeglaubigte Heiratsurkunde vom HighCourt für den Gang zum ThaiKonsulat in Hongkong extra noch übersetzt werden muss werde ich dort nochmal per Mail erfragen.
Was Du annimmst ist richtig,

Wenn ihr nicht in Thailand heiraten wollt,
ist die Beglaubigung eurer Urkunde mit dem Aufkleber des High Courts in HKG voellig O.K.
 
Koelner

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Wahnsinn, wo die Leute alle geheiratet haben und die Ehen halten immer noch.
Ihr habt in eurem Leben wirklich einiges gesehen und erlebt, Hut ab meinerseits.
Da soll einer sagen, eine Thai Frau ist ein großes Risiko.
Finde ich toll wenn die Ehen schon so lange halten.
Also nichts falsch gemacht, entgegen dem, was oft den Thai Ehen nachgesagt wird.
Die Aussagen hier sind ja nicht repräsentativ. Die Scheidungsquote ist sehr hoch! Heute noch höher, wie damals, da die Damen sehr schnell an alle Informationen kommen. Insbesondere bei der jungen sexy Thai und dem "Opa". Es sei denn, letzterer hat ein Erbe + Ehevertrag, dass die Dame beruhigt. :giggle:

Selbst bei inländischen Ehen ist die Quote heutzutage hoch. 2022: 35%!

Warum scheitern so viele Beziehungen mit Thailänderinnen?
 
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Koelner

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Wieso soll ich mir etwas von einer Eheschließung erhoffen??

Das ich auf der ganzen Welt heiraten kann das weiß ich schon 😉

Das hat mit „Smart“ nichts zu tun! Und ist auch keine „Abkürzung“

Ich habe 1982 eine USA Rundreise mit meiner Freundin gemacht.

Darunter war auch Las Vegas!

Im „Caesars Palace Hotel“ fuhr gerade eine weiße Stretch Limousine mit einem Hochzeitspaar vor…! Einfach nur cool …. ;-)

Und da kam mir der Gedanke auch mal eben flott dort zu heiraten…! Also dann nix wie hin...

Anhang anzeigen 71248

Und wir fanden es beide Ultra geil…Wenn auch damals sehr teuer 😉

Da war ich gerade 30 und meine Freundin 25…Ein einmaliges Erlebnis!
Das meinte ich ja nicht. Es gibt genug, die glauben sie könnten eine Abkürzung nehmen, wenn sie in D leben wollen ... Deswegen ja meine Frage!
 
Helli

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Selbst bei inländischen Ehen ist die Quote heutzutage hoch. 2022: 35%!
Warum scheitern so viele Beziehungen mit Thailänderinnen?
Zitat aus Deinem Link: Warum eine Beziehung zu einer Thailänderin scheitert hat genauso viele Gründe wie bei Deutsch – Deutschen Beziehungen, die auch scheitern. Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum, das einzeln, betrachtet werden müsste.

...und die Quote bei inländischen Ehen war schon immer hoch (und nicht erst "heute")!
 
Koelner

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Zitat aus Deinem Link: Warum eine Beziehung zu einer Thailänderin scheitert hat genauso viele Gründe wie bei Deutsch – Deutschen Beziehungen, die auch scheitern. Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum, das einzeln, betrachtet werden müsste.

Die Aussage ist allerdings für Ehen innerhalb von Thailands und da passt es dann auch. Bei "importierten Thais" haben wir ganz andere Alltagshürden und Rahmenbedingungen.

Da kann man heutzutage sagen, je jünger die Dame, desto höher die Scheidungswahrscheinlichkeit. Gilt auch für Deutsche aber für Menschen jenseits ihrer Heimat nochmal mehr. Zudem reden wir bei Thais in D zu 98% nur von Frauen und solchen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach D kommen.

Du bist mit deinen 80 schon eine "Uraltgeneration", die zwar für gestern sprechen kann aber nicht mehr wirklich für heute. Die ersten Thai-Generation sind hier zu Zeiten ohne Internet und Communities eingewandert. Das ist lange vorbei. Heute kennen die ihre Rechte und Möglichkeiten (Von Unterhalt bis Versorgungsausgleich) und bekommen zahlreich Hilfe.

Wenn es dann knistert und eine reine finanzielle Entscheidung war, ist Frau weg. Manchmal zufällig nach dem Baby oder der NL. :-) Die, die das erlebt haben, gehen damit nicht hausieren. Es sind verdammt viele innerhalb der Population! Ältere sind noch eine Ausnahme.
 
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MattBird

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Wenn ein deutscher Mann eine Thai in Hongkong heiratet und die Ehe dann in Thailand eintragen lassen möchte, erwartet ihn folgender Spass nach dem man in Hongkong die Papiere incl. der Apostille ergattert hat.: (Apostille ist eine Art von Überbeglaubigung dass heißt die höchste Form der Beglaubigung die es geben kann, soweit ich das verstanden habe...und dennoch genügt das der Thai-Botschaft in Hongkong natürlich nicht...;)

Hier die Schritte, nach Heirat und Apostille vom High Court

Schritt 1 (notarieller Teil): Einreichung der Heiratsurkunde beim Notar zum Abstempeln

Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, beglaubigt von einem autorisierten Notar in Hongkong. (Sie können sich im Konsulat über den zuständigen Notar informieren)

Schritt 2 (Konsulatsteil):

1: Reichen Sie die vom Notar abgestempelte Heiratsurkunde beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Hongkong zum Abstempeln ein (3 Arbeitstage). Erforderliche Unterlagen wie unten aufgeführt:

- Original und eine Kopie der Heiratsurkunde, beglaubigt von einem autorisierten Notar in Hongkong.

- Eine Kopie des Reisepasses und des Hongkonger Personalausweises sowie des thailändischen Personalausweises.

- Ein Antragsformular muss vollständig in Englisch/Thai ausgefüllt werden (im Anhang finden Sie das Antragsformular für die Legalisierung)

- Gebühr HK $140 in bar für einen Stempel

- Drei Arbeitstage für die Bearbeitung

**Die Einreichungszeit ist von Montag bis Freitag von 09:30-12:30 Uhr.

Schritt 3: Übersetzen der Heiratsurkunde ins Thailändische durch einen Übersetzer

Schritt 4: Einreichung der übersetzten Heiratsurkunde beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Hongkong zur Stempelung (3 Arbeitstage)

Schritt 5: Reichen Sie die Heiratsurkunde (auf Thailändisch) bei der örtlichen Stadtverwaltung in Bangkok ein.

Gibt es jemand der diesen Wahnsinn schon durchexerziert hat?
Muss man wirklich 2 x 3 Tage Bearbeitungszeit extra einplanen, nur um die Heirat im Thai-Konsulat Hongkong eintragen zu lassen?
 
Helli

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Wenn ein deutscher Mann eine Thai in Hongkong heiratet und die Ehe dann in Thailand eintragen lassen möchte, erwartet ihn folgender Spass nach dem man in Hongkong die Papiere incl. der Apostille ergattert hat.: (Apostille ist eine Art von Überbeglaubigung dass heißt die höchste Form der Beglaubigung die es geben kann, soweit ich das verstanden habe...und dennoch genügt das der Thai-Botschaft in Hongkong natürlich nicht...;)

Hier die Schritte, nach Heirat und Apostille vom High Court

Schritt 1 (notarieller Teil): Einreichung der Heiratsurkunde beim Notar zum Abstempeln

Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, beglaubigt von einem autorisierten Notar in Hongkong. (Sie können sich im Konsulat über den zuständigen Notar informieren)

Schritt 2 (Konsulatsteil):

1: Reichen Sie die vom Notar abgestempelte Heiratsurkunde beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Hongkong zum Abstempeln ein (3 Arbeitstage). Erforderliche Unterlagen wie unten aufgeführt:

- Original und eine Kopie der Heiratsurkunde, beglaubigt von einem autorisierten Notar in Hongkong.

- Eine Kopie des Reisepasses und des Hongkonger Personalausweises sowie des thailändischen Personalausweises.

- Ein Antragsformular muss vollständig in Englisch/Thai ausgefüllt werden (im Anhang finden Sie das Antragsformular für die Legalisierung)

- Gebühr HK $140 in bar für einen Stempel

- Drei Arbeitstage für die Bearbeitung

**Die Einreichungszeit ist von Montag bis Freitag von 09:30-12:30 Uhr.

Schritt 3: Übersetzen der Heiratsurkunde ins Thailändische durch einen Übersetzer

Schritt 4: Einreichung der übersetzten Heiratsurkunde beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Hongkong zur Stempelung (3 Arbeitstage)

Schritt 5: Reichen Sie die Heiratsurkunde (auf Thailändisch) bei der örtlichen Stadtverwaltung in Bangkok ein.

Gibt es jemand der diesen Wahnsinn schon durchexerziert hat?
Muss man wirklich 2 x 3 Tage Bearbeitungszeit extra einplanen, nur um die Heirat im Thai-Konsulat Hongkong eintragen zu lassen?
Frag' den, der behauptet hat, in Hongkong wäre das so einfach!
Wenn ich das hier so lese, ist es z.B. mit Hilfe der Agentur "thailaendisch.de" in Thailand bzw. sogar in Deutschland sogar kinderleicht!
 
tuxluchs

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Danke für diesen Einblick in den Behörden Wahnsinn außerhalb Deutschlands.
Nun es beruhigt ungemein, das es nicht nur hier so ist.
Für die Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand braucht's auch eine Heiratsurkunde.
Heiratsurkunde ausgestellt von der Standesbeamtin, beglaubigt von dem Zuständigen Beamten bei der Landesdirektion Dresden, überbeglaubigt von der thailändischen Botschaft (in anderen Bundesländern Generalkonsulat) diese übersetzt in Thai und dann vom Außenministerium in Bangkok nochmals beglaubigt.
Wenn nicht Kiesow nach dem Punkt Landesdirektion übernommen hätte, wäre ich zum wilden Stier mutiert.
 
Helli

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Danke für diesen Einblick in den Behörden Wahnsinn außerhalb Deutschlands.
Nun es beruhigt ungemein, das es nicht nur hier so ist.
Für die Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand braucht's auch eine Heiratsurkunde.
Heiratsurkunde ausgestellt von der Standesbeamtin, beglaubigt von dem Zuständigen Beamten bei der Landesdirektion Dresden, überbeglaubigt von der thailändischen Botschaft (in anderen Bundesländern Generalkonsulat) diese übersetzt in Thai und dann vom Außenministerium in Bangkok nochmals beglaubigt.
Wenn nicht Kiesow nach dem Punkt Landesdirektion übernommen hätte, wäre ich zum wilden Stier mutiert.
Das ist aber -wie so Vieles- in Thailand auch nicht einheitlich!
Wir hatten ein "internationale Heiratsurkunde" vom deutschen Standesamt bekommen (ohne extra Gebühren) und meine Frau ist damit beim nächsten Besuch in TH zur Amphoere gestiefelt und die hat ohne sonstige Papiere etc. die Heirat eingetragen und ihr (wegen dem Namenswechsel) eine neue ID-Karte mitgegeben.
 
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Das ist aber -wie so Vieles- in Thailand auch nicht einheitlich!
Wir hatten ein "internationale Heiratsurkunde" vom deutschen Standesamt bekommen (ohne extra Gebühren) und meine Frau ist damit beim nächsten Besuch in TH zur Amphoere gestiefelt und die hat ohne sonstige Papiere etc. die Heirat eingetragen und ihr (wegen dem Namenswechsel) eine neue ID-Karte mitgegeben.

Hm, dann müsste die internationale Heiratsurkunde, die man mit der Apostille in Hongkong erhält doch genauso bei der zuständigen Amphoere meiner Freundin in Thailand anerkannt werden, oder? Dann kann man sich den Spießrutenlauf in Hongkong beim Konsulat sparen. Meine Zukünftige spaziert dann einfach wenn wir aus Hongkong zurück sind aufs Amt in Roi Et und lässt mit Hilfe der beglaubigten Heiratsurkunde die Ehe dort eintragen und dann kann man mit dieser Bestätigung das EhezusammenführungsVisum in Bangkok beantragen. Würde das funktionieren?
 
Helli

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Hm, dann müsste die internationale Heiratsurkunde, die man mit der Apostille in Hongkong erhält doch genauso bei der zuständigen Amphoere meiner Freundin in Thailand anerkannt werden, oder? Dann kann man sich den Spießrutenlauf in Hongkong beim Konsulat sparen. Meine Zukünftige spaziert dann einfach wenn wir aus Hongkong zurück sind aufs Amt in Roi Et und lässt mit Hilfe der beglaubigten Heiratsurkunde die Ehe dort eintragen und dann kann man mit dieser Bestätigung das EhezusammenführungsVisum in Bangkok beantragen. Würde das funktionieren?
Das kann ich Dir nicht sagen. Ich schrieb' von einer Heirat in Deutschland und weiß nicht, wie das in Thailand mit chinesischen, "internationalen" Urkunden ist. Meines Wissens nach kommt Deine Angebetete aber trotzdem nicht an dem A1 für das Visum vorbei.
Ein Freund hat auf den Philippinen geheiratet und hat sich ein ganzes Jahr mit der Botschaft in Manila auseinander setzen müssen, weil seine Frau von ihrem Inselchen aus u.a. keinen Zugang zu einem Goethe-Institut für den Test hatte.
Auch sind die Ausländerbehörden in Deutschland begeistert von all den Umgehungsversuchen der normalen Zuständigkeiten und lassen das dann auch zukünftig gerne raushängen.
 
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Das kann ich Dir nicht sagen. Ich schrieb' von einer Heirat in Deutschland und weiß nicht, wie das in Thailand mit chinesischen, "internationalen" Urkunden ist. Meines Wissens nach kommt Deine Angebetete aber trotzdem nicht an dem A1 für das Visum vorbei.
Ein Freund hat auf den Philippinen geheiratet und hat sich ein ganzes Jahr mit der Botschaft in Manila auseinander setzen müssen, weil seine Frau von ihrem Inselchen aus u.a. keinen Zugang zu einem Goethe-Institut für den Test hatte.
Auch sind die Ausländerbehörden in Deutschland begeistert von all den Umgehungsversuchen der normalen Zuständigkeiten und lassen das dann auch zukünftig gerne raushängen.

Ja klar A1 ist nicht zu umgehen - sie ist mit Eifer dran und nächste Woche Mittwoch ist die Prüfung am Goethe Institut. Ich hatte noch Kontakt mit einer Agentur, die in Hongkong ihren Service anbieten und die waren der festen Meinung, dass man mit der internationalen Heiratsurkunde und der dazugehörigen Apostille vom HighCourt direkt das EhegattenNachzugsVisum bei der deutschen Botschaft beantragen kann, ohne die Ehe umständlich für das thailändische bürokratische Staatswesen legalisiert zu haben.

Mit welchen Recht können sich Ausländerbehörden hinstellen und beleidigt tun weil man nicht über alle widersinnigen, bürokratischen Stöckchen gesprungen ist, die sie einem zwischen die Beine geworfen haben...Was geht es diese Nasen an wann und wo und unter welchen Umständen sich 2 Menschen das JaWort gegeben haben? Deutschland hat ein Abkommen unterzeichnet und akzeptiert die Apostille aus allen Ländern die diesem Haager Abkommen beigetreten sind. Das muss genügen!
 
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Mit welchen Recht können sich Ausländerbehörden hinstellen und beleidigt tun weil man nicht über alle widersinnigen, bürokratischen Stöckchen gesprungen ist, die sie einem zwischen die Beine geworfen haben...Was geht es diese Nasen an wann und wo und unter welchen Umständen sich 2 Menschen das JaWort gegeben haben? Deutschland hat ein Abkommen unterzeichnet und akzeptiert die Apostille aus allen Ländern die diesem Haager Abkommen beigetreten sind. Das muss genügen!
Ich bin begeistert von Deinen "Rechten" in deutschen Amtsstuben und wünsche Dir viel Spaß bei der Durchsetzung!
 
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Ich bin begeistert von Deinen "Rechten" in deutschen Amtsstuben und wünsche Dir viel Spaß bei der Durchsetzung!

Bist du der Meinung dass man jeder art von Behördenwillkür, die gerade auch was das Ehefähigkeitszeugnis betrifft auf Gesetzen beruht, welche in sehr dunklen Zeiten unserer Geschichte erlassen wurde, mit vorauseilendem Gehorsam begegnen muss? Ich mache das was notwendig ist und wenn es Möglichkeiten gibt irgenetwas zu vereifachen werde ich das auch nutzen.
 
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Bist du der Meinung dass man jeder Art von Behördenwillkür, die gerade auch was das Ehefähigkeitszeugnis betrifft auf Gesetzen beruht, welche in sehr dunklen Zeiten unserer Geschichte erlassen wurde, mit vorauseilendem Gehorsam begegnen muss? Ich mache das was notwendig ist und wenn es Möglichkeiten gibt irgendetwas zu vereinfachen werde ich das auch nutzen.
Nein, ich berichte nur aus Erfahrungen (nicht nur eigenen) und weiß, wie eine deutsche Behörde tickt! "Gesetze" (und Verordnungen) sind für Jeden gleichermaßen verbindlich und nicht interpretierbar! Du hast hier um Meinungen zu Deinem Vorhaben gefragt und gibst doch Deine eigene Einstellung dazu vor! Also, viel Vergnügen!
 
Thema:

Eheschließung mit Thai in Hongkong

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