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Ehefähigkeitszeugnis

Diskutiere Ehefähigkeitszeugnis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, heute habe ich mal eine "Preisfrage". Hat jemand in der jüngeren Zeit mit den "erforderlichen Urkunden zum Antrag auf Ausstellung...
A

AndyLao

Gast
Hallo Leute,

heute habe ich mal eine "Preisfrage".
Hat jemand in der jüngeren Zeit mit den "erforderlichen Urkunden zum Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses" und zwar speziell mit dem Hausregisterauszug gemacht?

Mein Standesamt (Berlin-Reinickendorf) ist, was Legalisierung (nicht notwendig) und Anzahl der Dokumente betrifft (nur 4: Pass-Kopie, Hausregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung vom Bezirksamt und aus BKK) sehr entspannt.

Doch will ich vor der nicht ganz billigen Übersetzung klären, ob die bestätigte Kopie der "home registration aka. census reg." ein vollwertiges Äquivalent darstellt. Dies sind 2 Seiten aus so einem "pass book", das ich bisher noch nicht gesehen habe.
Der Beamte vom Amphur, BBK und auch unsere Botschaft haben das einhellig positiv bestätigt, nur mein zuständiger Standesbeamter nicht.

Für die ganze Geschichte habe ich mir 3 Monate gegeben, aber mit Anfragen an das OLG bzw. Kammergericht könnte auch das noch knapp werden ...

Andi
 
C

CNX

Gast
Hallo Andi,

werde mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen.

Doch will ich vor der nicht ganz billigen Übersetzung klären, ob die bestätigte Kopie der "home registration aka. census reg." ein vollwertiges Äquivalent darstellt. Dies sind 2 Seiten aus so einem "pass book", das ich bisher noch nicht gesehen habe.
Es ist kein Äquivalent. Dieses Buch ist das Hausregister und wird in jedem Fall auch gebraucht.

Ein Ehefähigkeitszeugnisses gibt es so nicht in Thailand.
Es handelt sich vielmehr um eine vom thail. Konsulat oder der thail. Botschaft ausgestellte "Eheunbedenklichkeitsbescheinigung".
Um diese zu erhalten, braucht ihr:

Reisepass und/oder ID-Card
Hausregister
Geburtsurkunde
2 Ledigkeitsbescheinigungen von Thailand.

und von Dir noch eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises, Meldebescheinigung wenn möglich von Euch beiden.
Falls sie nicht gemeldet ist, nur von Dir und Kopie der Verpflichtungserklärung.

So wird es zumindest in Frankfurt auf dem Generalkonsulat gehandhabt.

WICHTIG: Die beiden Ledigkeitsbescheinigungen aus Thailand dürfen nicht älter wie 6 Monate sein.

Übersetzungen sind hierfür erstmal nicht notwendig. Jedoch für´s Standesamt usw. braucht ihr die später - auch vom Hausregister.

Hoffe das hat weitergeholfen.

Gruss
C N X
 
M

MichaelNoi

Gast
Wieso 2 Ledigkeitsbescheinigungen CNX ?
Meinst du 1. vom zuständigen Amphö und 2. vom Zentralstandesamt in BKK ? Das kommt darauf an, wo die Thailänderin ihren Wohnort hat. Gewisse Regierungsbezirke sind im Zentralstandesamt noch nicht registriert und somit kann diese Zentrale für die dort lebende Bevölkerung auch keine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen...soweit mein Kenntnisstand.
Ich würde vorher beim zuständigen OLG nachfragen, ob die normale Ledigkeitsbescheinigung vom Amphö ausreicht. Die OLG´s haben da unterschiedliche Vorstellungen.
 
C

CNX

Gast
MichaelNoi schrieb:
Wieso 2 Ledigkeitsbescheinigungen CNX ?
Meinst du 1. vom zuständigen Amphö und 2. vom Zentralstandesamt in BKK ? Das kommt darauf an, wo die Thailänderin ihren Wohnort hat. Gewisse Regierungsbezirke sind im Zentralstandesamt noch nicht registriert und somit kann diese Zentrale für die dort lebende Bevölkerung auch keine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen...soweit mein Kenntnisstand.
Ich würde vorher beim zuständigen OLG nachfragen, ob die normale Ledigkeitsbescheinigung vom Amphö ausreicht. Die OLG´s haben da unterschiedliche Vorstellungen.
Hallo MichaelNoi,

es ist mir kein Fall bekannt, wo es in BKK vom Zentralregisiter keine Ledigkeitsbescheinigung gab - egal wo das Dorf ist. Also immer zwei - die werden hier auch im Normalfall verlangt. Das in Bayern die Uhren anders gehen, ist bekannt und da scheint es auch Ausnahmen zu geben. Gerade das OLG macht in letzter Zeit Probleme wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. Nur bis die sich melden, sind die anderen Papiere vom der Gültigkeit her abgelaufen und der Papierkram fängt von vorne an bis hinn zur Ausreise weil das Visa inzwischen auch abgelaufen ist.

Dann lieber auf der sicheren Seite sein.

Gruss
C N X
 
C

Chak

Gast
In Hamburg war eine Ledigkeitsbescheinigung vom Amphur ausreichend.
 
A

AndyLao

Gast
Vielen Dank an alle für den regen Zuspruch!

Um Unklarheiten zu beseitigen, es geht um mein EFZ von meinem Standesamt, um in LOS zu heiraten.

Laut Standesamt Berlin (Reinickendorf, sollte aber für ganz Berlin gelten) müssen dafür folgende Dokumente vorliegen:

Sie (ledig):
1. Geburtsurkunde
2. Pass-Kopie
3. Hausregisterauszug
4. Ledigkeitsbescheinigung vom "Amphur" (max. 6 Monate)
5. Ledigkeitsbescheinigung vom Zentralstandesamt BKK (max. 6 Monate)
- natürlich mit mit Übersetzung (BDÜ) aber ohne Legalisierung


Er (geschieden 1x):
1. Abstammungsurkunde
2. Personalausweis
3. Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (max. 8 Tage alt)
5. Heiratsurkunde der letzten Ehe
6. Scheidungsurteil (aller Ehen) mit Rechtskraftvermerk

Mein Problem war nur der "Hausregisterauszug" und wenn ich CNX jetzt richtig verstanden habe
CNX schrieb:
Es ist kein Äquivalent. Dieses Buch ist das Hausregister und wird in jedem Fall auch gebraucht.
, dann hätte ich ja schon alles beisammen (?).

Falls jemand die Muße hat, sich das mas anzusehen, hier das fragliche Dokument:
http://www.mahanakhon.de/dew/doc/3.HomeRegistration(certified)akaThaiCensusReg.jpg (ca. 100kb).
 
A

AndyLao

Gast
@Dr. Locker

Das ist ja ein beängstigend guter Zustand.

Aber Murphy´s laws sagen schon: "Wenn es Dir gut geht, beunruhige Dich nicht - das geht vorüber!"
 
K

Kali

Gast
AndyLao schrieb:
...aber ohne Legalisierung...
Dr. Locker hat ein gutes Auge. Ist alles beisammen.

Bei uns gibt´s zwei Alternativen:
  • Papiere legalisiert
  • Papiere nicht legalisiert, dafür Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der thail. Botschaft
...ich denke, das wirst Du inzwischen in Erfahrung gebracht haben.

Dann mal viel Glück...
 
C

CNX

Gast
AndyLao schrieb:
@Dr. Locker
Das ist ja ein beängstigend guter Zustand.
Aber Murphy´s laws sagen schon: "Wenn es Dir gut geht, beunruhige Dich nicht - das geht vorüber!"

Gut und schön - bin bei meinen Ausführungen davon ausgegangen, dass hier in D geheiratet wird.
Für eine Ehe in TH braucht ihr glaube ich gar nicht so viel.

Es gibt hier sehr gute Informationen von @Rippl nittaya.
Einfach mal den pdf.-file ausdrucken. Dort findet ihr alle Infos.

Es wird wahrscheinlich etwas anders aussehen, wenn nach der Heirat in TH ein Visa auf Familienzusammenführung gestellt wird (oder will sie in TH bleiben ?).

Gruss
C N X
 
A

AndyLao

Gast
@Kali

Kali schrieb:
Bei uns gibt´s zwei Alternativen:
  • Papiere legalisiert
  • Papiere nicht legalisiert, dafür Eheunbedenklichkeitsbescheinigung der thail. Botschaft
Vom Standesbeamten habe ich eine Liste über die beizubringenden Urkunden erhalten und arbeite das nun "stur" ab.

Nur Amts-Deutsch und Amts-Thai ist manchmal schwer bis nicht übersetzbar, wie Ihr alle wisst. So war ich nach vielen Mails und SMSs über den "Tabian-Baan" schon total desorientiert. Aber schließlich stellt sich heraus, dass die ganze Thai-Bürokratie uns schon 150 Jahre voraus ist, wie die Banken wohl auch.

Der Papierkrieg bei einer "intermarry" ist wohl immer derselbe, nur abhängig vom jeweiligen OLG, Standesamt, Beamten, seiner letzten Nacht, seinem Frühstück und und und ...

Beispiele (deutsch):
Meine Abstammungsurkunde enthält exakt die gleichen Informationen wie meine Geburtsurkunde, wird aber verlangt.
Die Bezirks-Standesämter in LOS sind nun alle mit BKK vernetzt und ein einziger "Bai-Sod" könnte damit auch völlig ausreichen, werden aber beide verlangt ....

Beispiele (thai):
Die Erlangung des "Bai-Sod" meiner Liebsten auf Ihrem Amphur war etwas seltsam. Dort wollte man alles (auch über mich) wissen, auch Ihren Vater befragen etc. Sicher war das nur einfache Neugier oder etwas "Muskelspiel" oder man war einfach etwas besorgt, wäre ja gar nicht so abwegig.

Fazit:
1. Alles machbar!
2. Würde man jede (auch D+D) Heirat so gestalten müssen, wie niedrig wäre dann unsere Scheidungsrate!! (Beispiel: Ich)
 
tira

tira

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hallo andy,


mal einfach meinen resepkt, dich da fürderhin unverdrossen weiter durchzukämpfen... ;-)


gruss :cool:
 
C

Chak

Gast
CNX, für das Papier von der Botschaft um Thailand heiraten zu können (Name habe ich gerade vergessen) benötigt man alle Papier, die man auch in Deutschland bräuchte.
 
C

Chak

Gast
Ah genau, Konsularbescheinigung, das war es.

Diese blöden Botschaftsbeamten haben übrigens einen Übertragungsfehler gemacht, so dass mein Nachname in Thaischrift nun ganz falsch betont wird. :-(
 
tira

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Senior Member
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Chak schrieb:
... Diese blöden Botschaftsbeamten haben übrigens einen Übertragungsfehler gemacht, so dass mein Nachname in Thaischrift nun ganz falsch betont wird. (
@ chak,

dem kann ich nachfühlen.....

wenn der eigene namen gerufen wird....

und man es nicht versteht.... :keineahnung:


gruss :cool:
 
A

AndyLao

Gast
Mit meinem Namen habe ich kein Problem (mehr), der wird von meinen Landsleuten schon immer falsch betont.

Aber es durchzuckt mich immer noch ein wenig, wenn jemand mit dem Vorschlaghammer die erste Silbe betont.
 
Thema:

Ehefähigkeitszeugnis

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