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Dt. Botschaft

Diskutiere Dt. Botschaft im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Seit neusten scheint die Dt. Botschaft mal wieder bei Einladungen quer zu schießen. Meine wurde jetzt abgelehnt, ich hätte schon zu viele...
S

Shiai

Gast
Seit neusten scheint die Dt. Botschaft mal wieder bei Einladungen quer zu schießen. Meine wurde jetzt abgelehnt, ich hätte schon zu viele Einladungen getätigt und müßte jetzt erst mal 3 Monate Pause einlegen. Bei meinen empörten Anruf wußte man natürlich nichts von dieser Begründung, lehnte jedoch jede weitere Stellungnahme ab.

In der letzten Ausgabe des Berliner Farang war auch ein Leserbrief zu bewundern dessen Verfasser ebenfalls derartige Probleme bei der Einladung eines Thais hatte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen in der letzten Zeit gemacht?
 
S

Shiai

Gast
Dt. Botschaft 2. Teil

Da mir ein Anruf nicht weitergeholfen hat, schickte ich eine Email an die zuständige Bearbeiterin bzw. ein Fax an den Botschafter. Zumindest auf die Email habe ich inzwischen eine Antwort:

"Nein es ist alles o.K. mit meiner Verpflichtungserklärung. Die einzuladene Person möchte sich doch noch mal in der Botschaft vorstellen."

Habe mir bis jetzt die Antwort verkniffen, wer hier denn nun belogen wurde.
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Shihai,
soviel ich weiß gilt diese zeitliche Begrenzung ja auch nur für die eingeladene Person, nicht aber für den Einladenden. Wenn es sich z.B. um verschiedene Personen handelt, die du einlädst, dürfte dieses Limit also keine Rolle spielen.
 
S

Shiai

Gast
Original erstellt von MichaelNoi:
Hallo Shihai,
soviel ich weiß gilt diese zeitliche Begrenzung ja auch nur für die eingeladene Person, nicht aber für den Einladenden.
Richtig! Das ist auch mein Kenntnisstand. Der von mir erlebte und geschilderte Fall scheint nur mal wieder reine Schikane deutscher Behörden zu sein.
 
K

Kali

Gast
Die Verbitterung und Enttäuschung über solche Praktiken kann ich sehr gut verstehen.
Die andere Seite ist diese Geschäftemacherei, die - auch jetzt in meinem Kreis beobachtbar - einige betreiben, indem sei eine nach der anderen zum Zwecke der Beschaffung eines Farang-Ehemannes nach hier kommen lassen, gegen eine z.T. immense Aufwandsentschädigung bis hin zur Abzockerei. Von der auch vorkommenden Vermittlung in die Prostitution ganz zu schweigen.

Zum Verständnis: Die Erteilung eines Visums durch die Botschaft ist eine Ermessensentscheidung auf rechtlicher Grundlage. Sie - die Botschaft - ist auch nicht verpflichtet, eventuelle Ablehnungsgründe mitzuteilen.
Kann demzufolge auch nicht eingeklagt werden.
 
Jinjok

Jinjok

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@Kali
Es ist wie so oft, die Schwarzen Schafe verderben es für die Allgemeinheit. Wenn solche Leute dann hochgehen wird mit Sicherheit auch zurückverfolgt, wie das Visum zustande kam und die Schreibtisch-Entscheider kriegen einen Rüffel. Diese Rüffel will man sich ja auch nicht mehrmals einhandeln, denn der Job ist ja eigentlich auch nicht der Schlechteste.
Viele Grüße
Jinjok
 
S

Shiai

Gast
Original erstellt von Kali:
Die Verbitterung und Enttäuschung über solche Praktiken kann ich sehr gut verstehen.
Die andere Seite ist diese Geschäftemacherei, die - auch jetzt in meinem Kreis beobachtbar - einige betreiben, indem sei eine nach der anderen zum Zwecke der Beschaffung eines Farang-Ehemannes nach hier kommen lassen, gegen eine z.T. immense Aufwandsentschädigung bis hin zur Abzockerei. Von der auch vorkommenden Vermittlung in die Prostitution ganz zu schweigen.

Zum Verständnis: Die Erteilung eines Visums durch die Botschaft ist eine Ermessensentscheidung auf rechtlicher Grundlage. Sie - die Botschaft - ist auch nicht verpflichtet, eventuelle Ablehnungsgründe mitzuteilen.
Kann demzufolge auch nicht eingeklagt werden.
Die andere Seite interessiert mich überhaupt nicht. Ich habe bereits mehrere Male eine Person eingeladen. Die von mir eingeladene Person war bereits mehrmals in DE. Wo liegt denn da der Verdacht eines Mißbrauchs. Außerdem übernehme ich mit der Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung sämtliche Risiken.

Das die Botschaft eine Ablehnung eines Visums nicht zu begründen braucht weiß ich auch. Wenn die Botschaft der Person jedoch sagt, daß das Visum nicht erteilt werden kann, weil ich nicht berechtigt wäre jemanden einzuladen, mir jedoch mitteilt, dem wäre gar nicht so, dann nenne ich das Amtswillkür.

Letzte Änderung: Shiai am 09.07.02, 11:07
 
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