Vorsicht vor 1&1
aus dem Newsletter von Onlinkosten.de:
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Der Fall "1&1 Internet AG": Verbraucherzentrale Bundesverband wird aktiv
Mittwoch, den
19.12.01 14:46
aus den Bereichen Alternative Übertragungsarten, Flatrates, Internet / WWW, Provider
Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gehen zur Zeit diverse Beschwerden von "1&1" Flatrate-Neukunden ein, denen die Firma "1&1" wenige Wochen nach Vertragsschluss die preiswerten Flatrate-Verträge (19,90 Euro/Monat, mehrplatzfähig ohne Begrenzung des Übertragungsvolumens) per E-Mail gekündigt hat.
Grund für die Abschaffung der DSL-Flat
Begründet wird dies von "1&1" damit, dass es eine kleine Gruppe von "Power-Usern" gäbe, nämlich Firmen, welche den von "1&1" angebotenen mehrplatzfähigen Flatrate-Anschluß über ihre PC-Netzwerke zur Übertragung "gewaltiger Mengen an Daten" nutzen würden und so die technische Infrastruktur von "1&1" zu stark auslasten. "1&1" räumt selbst ein, sich bei diesem Angebot verkalkuliert zu haben und bietet als "faire Lösung" die gleichen Bedingungen nun für 39,90 Euro an.
Der Vertrag unter der Lupe
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt den Vertragskunden des 19,90 Euro Flatrate-Angebotes, welche einen zeitlich befristeten Vertrag abgeschlossen haben - beispielsweise den 12-Monatsvertrag der 1&1 DSL-Initiative - der Kündigung zu widersprechen und auf Vertragserfüllung zu bestehen.
Die Firma "1&1" hat sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Stand 03.Dezember 2001 - nur ein Sonderkündigungsrecht für unbefristete Verträge eingeräumt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein steht dem Anbieter daher kein Sonderkündigungsrecht für zeitlich befristete Flatrate-Verträge zu.
Kündigungsklausel von 1&1 unzulässig
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erklärt: "Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die die Firma sich beruft (Anm. d. Red.: Klausel 7.4, Satz 3 der AGB), ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer unzulässig. Sie ist für den Kunden überraschend und benachteiligt ihn somit unangemessen. Entsprechende rechtliche Schritte gegen die Firma 1&1 Internet AG hat der Dachverband der Verbraucherzentralen bereits veranlasst. Etwas anderes gilt für unbefristete Verträge. Hier ist eine Kündigung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich."
Was kann der "Kunde" tun?
Zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. den Kunden, "die befristete Verträge geschlossen haben und denen von der Firma 1&1 Internet AG gekündigt worden ist, dieser Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu widersprechen. Man sollte sich von der Firma 1&1 Internet AG schriftlich bestätigen lassen, dass der Internetzugang per unbeschränkter Flatrate vertragsgemäß bis zum Ende der Mindestlaufzeit zum vereinbarten Preis von 19,90 € zur Verfügung steht. Ein entsprechendes Musterschreiben können Betroffene per Faxabruf unter der Nummer 0190 77 808 8157 eine Seite für 2,42 DM/1,24 € pro Minute bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erhalten."
Kommentar:
Nun kommen die Kunden vielleicht doch noch zu Ihrem Recht, jetzt, nachdem auch der "Verbraucherzentrale Bundesverband e.V." - die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind Unterorganisationen dessen - auf die Machenschaften der 1&1 Internet AG aufmerksam geworden ist. Kunden, deren Domain und Zugang gesperrt wurde, obwohl diese der "Änderungskündigung" schriftlich widersprochen haben, dürften erfreut sein.
(tca)
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Der günstigste Flatrate Anbieter dürfte wohl zur Zeit immer noch die Telekom mit 49.-DM sein. Wer sich dieses Jahr noch anmeldet bekommt das Modem kostenlos dazu. Nächstes Jahr dann 200.- bis 300.- extra, oder subventioniert mit Jahresbindung.
Bei AOL werden Deine persönlichen Daten zwischen den verschiedenen europ. AOL-NL´s verschickt (gelesen in den AGB´s), außerdem musst Du damit rechnen, daß Du unerwünschte Werbemails bekommst und nicht zu vergessen die Software die installiert werden muss.
Wenn Du zu einem anderen Anbieter wechseltst kannst Du kein Call by Call mehr benutzen (wichtig für Gespräche nach TH!).
Eine Senkung der Preise ist unwahrscheinlich, eher ist damit zu rechnen, daß die Preise steigen, dies auch vor dem Hintergrund, daß die RegTP schon wieder ein Verfahren gegen die Telekom eröffnet wegen ihrer DSL-Preise.
Ob bei Dir DSL vorhanden ist kannst Du auf der Telekomsite nachsehen:
http://www.telekom.de/dtag/MPT/formulare/tdsl/tdsl-staticstart/0,7667,,00.html
Gruß
Daniel